Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130507
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191305072
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130507
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-05
- Tag1913-05-07
- Monat1913-05
- Jahr1913
-
4871
-
4872
-
4873
-
4874
-
4875
-
4876
-
4877
-
4878
-
4879
-
4880
-
4881
-
4882
-
4883
-
4884
-
4885
-
4886
-
4887
-
4888
-
4889
-
4890
-
4891
-
4892
-
4893
-
4894
-
4895
-
4896
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
103, 7. Mai 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Duchbandct. 4863 (,1orljctzung M Leite 4850.1 wurde. Ich erlaubte mir, den Antrag zu stellen, daß man diesen Kompromißvorschlag annehmen möge. Es erfolgten dann noch weitere Reden, aber allgemein hatten wir doch den Eindruck gewonnen, daß das, was ich für den gesamten Buchhandel für unerläßlich halte — eine Einigung zwischen Sortiment und Verlag —, Gott sei Dank wieder einmal zustande gekommen sei. Zu meiner großen Überraschung hören wir nun von Herrn Springer, daß er diesen Boden des Kompromisses nicht betreten könne, veranlaßt durch die Ausführungen in dem Bericht, den Herr Or. Ehlermann hier zu der Verkaufsordnung erstattet hat. Nun, der Bericht, den Herr 1)r. Ehlermann uns heute erstattet hat, war ja bekannt! er war ja im Börsenblatt veröffentlicht und hat also bestanden, bevor das Kompromiß zwischen Sortiment und Verlag zustande gekommen war; ich kann daher nur nochmals mein allergrößtes Erstaunen ausdrücken, daß nun wieder Herr Springer Einspruch erhebt, der zu jener Zeit, als ich die Ehre hatte, im Vorstand des Börsenvereins zu wirken, als »rooller cke lmomw« galt, und es war mein jahrelanges Bemühen, mit dahin zu wirken, daß eine Verständigung zwischen Sortiment und Verlag zustande kommen möge. Der damalige Erste Vorsitzende des Börsenvereins, Herr Kommerzienrat Engelhorn, hat dainals mit dem gesamten Vorstand die Reise nach Berlin gemacht und zuallererst den «roelier <>e bronee« besucht, um ihn für unser Ziel — Unterschriften für die Verleger erklärung zu sammeln zu gewinnen. Es ist eine Tatsache, daß Herr Springer in Berlin die führende Rolle bei der Ver ständigung mit dem Börsenverein gehabt hat. Wir haben Jahre des Friedens, Jahre des Zusammenwirkens hinter uns. Die Paragraphen, die Herr Springer als Schutz des Verlags angeführt hat, das Recht, in Ausnahmefällen Partien zu ermäßigten Preisen zu liefern, sind aber im Laufe der Zeit mißbraucht worden. Keiner von uns hat die Rechte der Verleger schmälern wollen; aber niemand hat geglaubt, daß das Vorrecht, das den Verlegern gewährt worden war, in der Weise mißbraucht werden würde, wie es jetzt tatsächlich ost geschieht. Es ist ein Mißbrauch, der heute mit diesen Paragraphen getrieben wird. (Bravo!> Es soll keinem Verleger das Recht benommen werden, nach wie vor in Ausnahmefällen direkt Partien zu ermäßigten Preisen zu verkaufen oder mit den Ministerien direkt zu verkehren; er soll uns nur nicht dem Vorwurf des Publikums aussetzen, daß wir es betrogen hätten. (Bravo!) Es kommt heute öfters vor, daß wir von der Kundschaft für ein Buch Mk. 12.— verlangen, während es vom Verleger für Mk. 10. angeboten wird, sodaß die Leute in das Geschäft kommen und sagen: Was sind Sie für ein Geschäfts- mann! Das ist doch ein Schwindel, wenn Sie Mk. 12. verlangen, während der Verleger das Buch mit Mk. 10.— anbietet. Diese trostlose Lage des Sortimenters hat uns aufgerüttet, immer wieder zu verlangen: Diese Zustande müssen abgeschafft werden. Der Verleger mag sein Buch zu ermäßigtem Preis anbieten, aber dann soll er das Sortiment davon verständigen, damit wir geschützt sind vor dem Vorwurf des Betruges, vor dem Vorwurf der Übervorteilung und des unredlichen Geschäfts gebarens. Das sind Dinge, die ein Sortimenter, der Ehrgefühl im Leibe hat, tief empfindet, und es sollte mich wundern, wenn die Verleger das nicht nachempsinden könnten, wenn sie nicht auch durchdrungen wären von der Berechtigung unserer Forderung. Ich wiederhole, wir verbieten ja dem Verleger gar nichts; wir sind einverstanden, wenn er in Ausnahmefälleu zu einem ermäßigten Preis anbietet; er soll uns nur in die Lage versetzen, das auch zu tun; er soll uns in die Lage versetzen, wenn ein Kunde zu uns kommt und sagt; Das Buch, das du mir für Mk. 12.— geliefert hast, kriege ich vom Verleger direkt für Mk. 10.—, dem zu sagen: Gut, ich gebe es dir auch für Mk. 10.—; ich werde den Verleger veranlassen, daß er mir als meinen notwendigen Verdienst mindestens 25"/^ gutschreibe. Ist das eine unbillige Forderung, meine Herren Verleger? Haben wir nicht das Recht dazu? Das ist das moralische Recht, das Herr Or. Lehmann in Anspruch nehmen will, und das muß in unserem Buchhandel anerkannt werden. Deshalb bitte ich die Herren, die einen Einfluß auf Herrn Springer haben, ihn in dem Sinne geltend zu machen — wie dies dem früheren Vorsteher Herrn Engelhoru gelungen ist —, daß sie ihn im Interesse des Gesamtbuchhandels zu unserer Ansicht bekehren. Ich sehe dabei Herrn 1)v. de Gruyter an; er hat ein warmes Herz für das Sortiment; ich appelliere an ihn, hier Wandel zu schaffen und an die Herren heranzutreten, um sie zu überzeugen: es ist nichts Unbilliges, was wir verlangen, wenn wir die jämmerliche Rolle, das Publikum zu übervorteilen, nicht mehr weiter spielen wollen. Deshalb stelle ich den Antrag, man möge die Kompromißvorschläge, die uns gestern unterbreitet worden sind, on blue aunehmen. (Starker, anhaltender Beifall.) Herr 11r. Erich Ehlermann-Dresden: Ich will nur eine ganz kurze Erklärung abgebeu. Herr Springer hat sich verwahrt gegen Vorwürfe, die ich ihm möglicherweise gemacht haben könnte. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin (unterbrechend): Ist Herr Springer noch hier? (Zurufe: Nein!) Dann wollen Sie darauf Rücksicht nehmen. Herr Or. Erich Ehlermann-Dresden: Ich bedaure lebhaft, daß Herr Springer nicht mehr anwesend ist, so wollte ich eben, als der Herr Vorsitzende mich unterbrach, fortfahren, denn ich habe Herrn Springer sortgehen sehen. Seinen Verwahrungen gegenüber erkläre ich, daß ich grundsätzlich niemals Vorwürfe erhebe und meine besondere Sorgfalt darauf richte, bei Erörterung dieser allgemeinen Angelegenheiten des Buchhandels jedes persönliche Bioment auszuschalten, daß ich mich — und ich glaube mit Erfolg — stets bemüht habe, jede Frage streng sachlich zu behandeln. Ich will nicht so weit gehen, daß ich sagte, es wäre mir vollkommen gleichgültig, wb ein Einwurf, der mir gemacht wird, von seiten eines großen Verlegers kommt oder von einem kleinen Provinzverleger. Es ist mir selbstverständlich interessanter, wenn das, was gesagt wird, von einem der Großen kommt, als wenn es von einem der Vielen ausgeht; aber darüber hinaus geht der Einfluß aus mich nicht. Herr Springer könnte eigentlich nach meinem ganzen seitherigen Auftreten im Buchhandel wissen, daß ich niemals persönlich werde, namentlich niemals Borwürfe mache. Wenn Herr Springer erklärt hat, daß er sich den Forderungen der Allgemeinheit fügen will, daß er zu denjenigen gehört, für die das Wort oalus publiea suprema lex Gültigkeit hat, so habe ich davon nur Kenntnis zu nehmen nnd mit Freude Kenntnis zu nehmen. Aber ich muß doch dagegen Einspruch er heben, wenn mir eine Übersetzung des Wortes »alus publiea von Herrn Springer — ich finde momentan keinen anderen Ausdruck als: unterstellt wird, will aber damit keinen unfreundlichen Nebensinn verbinden — eine Übersetzung, die mir jeden falls, als ich vorhin sprach, nicht gegenwärtig gewesen ist. Ich bin selbstverständlich nicht der Meinung, daß das Wohl des Börsenvereins die soprema lex ist, sondern das Wohl des Buchhandels, und ich habe noch in Bayreuth betont, daß es wohl möglich wäre, daß der Buchhandel weiter besteht nicht nur ohne Schutz des Ladenpreises, sondern auch ohne den Börsenverein, — wenn wir auch Gott danken wollen, daß wir ihn haben. Also ich darf darüber hinweggehen. Wenn Herr Or. Lehmann dann davon gesprochen hat, daß früher Verlag und Sortiment gemeinsam betrieben wurden, so ist das richtig, trifft aber doch nicht das, was ich sagen wollte. Ich habe nur daraus Hinweisen wollen, daß, wenn der Verlag vom Sortiment getrennt war, wenn es sich um einen reinen Verleger handelte, dieser früher niemals Geschäfte mit dem Publikum gemacht hat. Das kann auch Herr Or. Lehmann nicht bestreiten. Ich kann sodann nicht zugeben, daß Herr Springer aus meinem Bericht über die Verkaussordnung einen Grund ent nehmen könnte, seine Stellung zu dieser zu ändern. Ich habe die Ausführungen des Herrn Springer hier nicht gut verstehen können, weiß deshalb nicht genau, was er gesagt hat; aber wir wissen doch, daß Herr Springer auf dem Standpunkt steht: durch die vorgeschlagenen Änderungen zu 8 12 werden die Rechte des Verlegers, die ihm satzungsgemäß garantiert sind, ein-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht