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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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4884 Börsenblatt v. Dlschn. Buchbanbcl. Redaktioneller Teil. .V 103, 7. Mai 1913. geschränkt, und das lasse er sich nicht gesallen, deshalb protestiere er. Das ist ein Standpunkt, den ich, wenn ich ihn auch nicht billige, doch verstehe. Aber daß Herr Springer deshalb, weil ihm einige Wendungen meines Berichts nicht gefallen, gegen die Verkaufsordnung protestiert, das wäre ein Mangel an Logik, den ich gerade Herrn Springer am wenigsten zutraue. Herrn Kommerzialrat Müller möchte ich noch sagen, daß mein Bericht nicht vorher gedruckt worden ist. Im übrigen kann ich dem nur zustimmen, was Herr Müller über den Mißbrauch der U I I und 12 gesagt hat. Es soll nichts bekämpft werden als der Mißbrauch dieser Paragraphen. Niemand denkt daran, ein loyales Geschäft zu treffen. Ich würde mich freuen, wenn dieser Ersolg durch die neue Verkaussordnung erzielt würde. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Wünscht noch jemand das Wort zur Generaldiskussion? — Es geschieht nicht. Das Schlußwort hat der Herr Reserent bereits gehabt. Infolgedessen ist die Generaldiskussion geschlossen, und wir treten in die Spezialdiskussion ein. Ich möchte zur Grundlage unserer Beratung den Entwurf der Revisionskommission nehmen, der sich in Ihren Händen befindet, und möchte bitten, daß Ausführungen, die etwa gemacht werden sollen, sich zu nächst an die Abänderungsvorschläge zu diesem Entwurf anschließen. Es ist vorgeschlagen, in 8 2 Absatz 2 hinter dem Wort »Musikalienhandels« einzuschalten: »oder im Verzeichnis der künftig erscheinenden Neuigkeiten«. Wünscht jemand das Wort hierzu? — Es geschieht nicht. Sie sind damit einverstanden. Ferner wird vorgeschlagen, in der neuen Fassung des § 9 hinter den Worten: »nach dem Ausland« einzuschalten: »(einschließlich der deutschen Kolonien)«. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Es ist nicht der Fall. Sie sind damit einverstanden. Ferner wird beantragt, in 8 17 die Worte »zweiter Hand« zu streichen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Es ge schieht nicht. Sie sind einverstanden. Wir kommen nun zu den Anträgen in den gedruckten Vorlagen; zunächst zu § 3. Die Vorlage ist in Ihren Händen; wünschen Sie, daß ich Sie nochmals verlese? jRufe: Nein!) Wünschen Sie eine Diskussion? (Rufe: Nein!) Diejenigen Herren, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. — z 3 ist, soweit ich feststellen kann, einstimmig an genommen. Erhebt sich Widerspruch gegen diese Feststellung? Nein. Wir kommen jetzt zu den Anträgen der Herren Ganz, Sellier und Borstell zu § 14. Wünschen Sie eine Begründung zu diesem Antrag? jRufe: Nein!) Wünschen Sie eine Diskussion? jRufe! Nein!) Wer von den Herren ist für diesen Antrag? — Soweit ich seststellen kann, ist er einstimmig angenommen; ein Widerspruch gegen diese Feststellung erhebt sich nicht. Wir kommen nun zu § 11 und sprechen zunächst über § II Ziffer 3. Herr Kommerzialrat Müller-Wien: Ich wiederhole meinen Antrag von vorhin. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Herr Kommerzialrat Müller wünscht, daß dieser § 11 Ziffer 3 in der gestern beschlossenen Fassung angenommen wird, und wie er in der gedruckten Vorlage vor Ihnen liegt. Wünscht jemand zu § 11 Ziffer 3 zu sprechen? Es ist nicht der Fall. Die Herren, die diesen Paragraphen annehmen wollen, bitte ich, sich zu erheben. — Ich stelle fest, daß dieser Paragraph einstimmig angenommen worden ist. jBravo!) Wird gegen diese Feststellung ein Widerspruch erhoben? Das ist nicht der Fall. 8 ll Ziffer 5 der Vorlage. Wünschen Sie eine Diskussion? jRufe: Nein!) Wer ist für diesen Paragraphen? — Er ist einstimmig angenommen. Nun bitte ich Herrn Or. Lehmann, zu seinem Antrag zu 8 11 Ziffer 2 das Wort zu nehmen, wenn Sie es für not wendig erachten, nach den vorhin schon geäußerten Ausführungen den Antrag noch zu begründen. Herr Or. B. Lehmann-Danzig: Ich will nur den Antrag ganz kurz erklären. Er lautet also: »In beiden Fällen muß der Verleger diese Sonderpreise nebst Kennzeichnung des dabei gewährten Sortimenter rabatts in allen Publikationen und Verzeichnissen des Buchhandels, sowie auf seinen Fakturen und Zirkularen neben den regulären Preisen ansühren.« Ich erwähne dabei, daß gestern die Frage erhoben wurde: »Wenn der Verleger aber nach einem Jahr oder wann sonst eine solche Modifikation oder eine Verbilligung des Preises eintreten läßt?« Dann folgt logisch, daß in dem nächsten Börsenblatt und in dem nächsten Katalog diese Änderung auch eingetragen werden muß, daß das Buch, erschienen in dem und dem Jahre, von jetzt an zu dem und dem Ladenpreis oder unter welchen neuen Bedingungen sonst für bestimmte Leute ver kauft wird. Ich halte das für selbstverständlich, daß unsere Kataloge nicht dauernd Unwahrheiten verbreiten sollen, und es ist eine Unwahrheit, wenn jemand sagt: ^der Ladenpreis beträgt soundso viel, und tatsächlich wird es an die Interessenten anders geliefert. Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, daß jetzt auch gewisse andere Unwahrheiten Vorkommen. Es kommt heute vor, daß in Katalogen der Preis von bestickunten Schulbüchern, die offiziell eingeführt und damit von der Regierung zu einem Monopol gemacht werden, falsch angegeben wird; und die Regierung würde doch manches Buch nicht einführen, wenn ihr der Preis nicht paßte. Zu den falschen Angaben rechne ich beispielsweise, wenn ein Verleger, der eine bedeutende Macht hat, von seinem Schulbuch angibt: es wird mit regulärem Rabatt gegeben, und aus den Katalogen ist nicht zu ersehen, daß er diesen Nettorabatt nur denjenigen Buchhandlungen gewährt, die von seinen Novitäten einen bestimmten Umsatz erzielen. Das ist dann eine falsche Angabe; denn um diesen Nettopreis zu erringen, muß ich für den Verleger eine bestimmte Leistung machen, und zwar in den meisten Fällen auf meine Kosten. Das ist also schon eine unwahre Bezeichnung, die man in den Katalogen nicht zulassen sollte. Ich erwähne das deshalb, weil nach meiner Ueberzeugung der Vorstand des Börsenvereins wohl heute schon die Macht hat, dem Verleger zu sagen: Du darfst den Ladenpreis nicht so und so ansetzen, ohne Bezeichnung, daß der Preis sich netto netto versteht, wenn du nicht an jeden wirklichen Buchhändler zu diesem Preise lieferst. Herr Kommerzialrat Müller-Wien: Wir haben das bisher abgelehnt. Ich beantrage auch heute die Ablehnung. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Wünscht noch jemand hierzu das Wort? — Es geschieht nicht. Diejenigen Herren, die den Antrag des Herrn v>. Lehmann zu 8 H Ziffer 2, wie er in der Tagesordnung enthalten ist, annehmen wollen, bitte ich, sich zu erheben. — Der Antrag ist abgelehnt. Wir kommen zu 8 12. Hier liegt ein Antrag des Herrn Kommerzialrat Müller vor, der aus km bloe-Annahme geht. Wünscht jemand dazu das Wort? Herr Paul Nitschmann-Berlin: Zu 8 12 Ziffer A. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Sie erheben also Widerspruch gegen die Ln blov- Annahme? Dann müssen wir über die einzelnen Anträge verhandeln. Zu 8 12 Ziffer 2e. Hier soll der letzte Satz: »Es ist bei nichtperiodischen Werken stets zeitlich zu beschränken« gestrichen werden.
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