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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1913
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- Deutsch
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4692 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 103, 7. Mai 1913. Maschine »Victoria« demonstrierte, die mit einer elektrischen Heiz vorrichtung versehen ist, um die seuchten Blattkopicn rasch zu trockne». Ais wackere Heiser bei ermüdenden Nechenarbeite» empfahl Herr Hoscmann einige Rechenmaschinen, darunter einen Apparat zu dem bescheidenen Preise von 12 der Abditionsarbeit verrichtet: die großen, einige Hundert Mark kostenden Maschinen nehmen auch die Arbeiten des Subtrahierens, Multiplizierens und Dividierens ab. Außerdem verbreitete sich Herr Hosemann über Kartotheken, die sich ja in kaufmännischen und industriellen Betrieben immer mehr ein- biirgeru und bei denen der Buchhandel Pate gestanden hat (Zettel kataloge). Je nach den persönlichen Neigungen der Geschäftsinhaber und den Bedürfnissen der einzelnen Geschäfte würden sich Kartotheken siir die verschiedensten Seiten als nützlich erweisen. Auch das Kapitel von Befördcrungsanlagen, die innerhalb eines Gebäudes Bricsschafte» zwischen den einzelnen Geschäftsabteilungcn von Etage zu Etage be fördern lAusziiges, wurde gestreift. Herr Direktor Kilpper zeigte einen recht praktischen Kuvert- ausschneideapparat, der bei großer Post Mi! Vorteil zu verwenden ist und eine Arbeit verrichtet, die bei längerer Dauer leicht lang weilig wirb. Aus der Mitte der Versammlung heraus wurde dann noch die Nützlichkeit einer Tcrminmappe zur Sprache gebracht, einer Helferin siir bas Gedächtnis des viclgeplagten Geschäftsmannes von heute. Sie nimmt in verschiedenen Fächern Notizen über Termine aus, an denen eine bestimmte Arbeit an uns herantritt. Die Mappe wird regelmäßig durchgesehen und die betreffenden Zettel werden am bestimmten Tage dem Geschäftsleiter aufs Pult gelegt. Weiter gab es einen elektrisch betriebenen Entstaubungsappa- rat zu sehe», der aus Kontor, Laden, Lager, Setzersaal nsw. den Staub wegsaugt. Während der Pausen zwischen den einzelne» Vorführungen kämen verschiedene Bereins-Jnterna zur Sprache. Herr Holland hatte einige Entwürfe von Biicherplakaten, gezeichnet von einem jungen Künstler, Herrn Schiener, aufgehängt und erörterte die vom Stuttgarter Buch händler-Verein ins Leben gerufene gemeinsame öffentliche Reklame. Herr Sperling, als Mitglied des Arbeitsausschusses der »Bugra«, gab sodann bekannt, daß Herr Degener in Leipzig, als «Manager der Ausstellung, einer gemeinsame» Anssprache am heutige» Abend habe anwohnen wollen, aber leider durch Krankheit verhindert worden sei. Redner beschränkte sich unier diesen Umständen daraus, eine er neute kräftige Aufmunterung zu einer würdigen Beteiligung des Stutt garter Buchhandels zu geben. Die Teilnehmer werden diesen Demonstrations-Abend sicherlich in gutem Gedächtnis behalten und mancherlei Anregung mit nach Hause genommen haben, die eine praktische Ausgestaltung der Kontoreinrichtungen im Gefolge haben dürste. Unaufhaltsam drängt die neue Zeit mit ihren gesteigerten Anforderungen auch in die Kon tore. Über die Nützlichkeit der Schreibmaschine braucht man schon keine Worte mehr zu verlieren, die Mechanisierung der Schreibarbeit hat die Möglichkeit gegeben, den Vertrieb viel intensiver zu gestalten. Auch das Sortiment hat sie sich ja schon in weitestgehendem Maße zu nutze gemacht, und gar mancher Sortimenter in kleineren Plätzen hat das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden gewußt, indem er durch Übernahme von Schreibmaschinen-Vertretungen nicht nur die Maschinen billiger erwarb, sondern sich auch einen einträglichen Nebcngewinn verschaffte. Man muß daher Herr» Holland, der sich um das ^nich- händlerische Vereinsleben Stuttgarts schon durch frühere interessante Veranstaltungen verdient gemacht hat, Dank wissen, daß er den Teil nehmern an diesem Besprechungsabend Gelegenheit geboten hat, sich mit einer Reihe nützlicher und praktischer Einrichtungen vertraut zn machen und so ihren Gesichtskreis zu erweitern. N. N. «L. Erkrankung als Folge srühercr Geschlechtskrankheit ist kein Grund zur sofortige» Entlastung. Urteil des Landgerichts Bremen vom 14. Januar 1013. (Nachdruck verboten.) — Der Handlungs gehilfe behält bekanntlich den Anspruch aus Gehalt und Unterhalt bis zu 0 Woche», wenn er an der Leistung seiner Dienste durch »unver schuldetes Unglück« gehindert wird <8 V3 H.G.B.). Gilt nun eine Erkrankung, die als Folge früherer Geschlechtskrankheit auftritt, als solch unverschuldetes Unglück und gibt sie event. eine» wichtigen Grund, wie ihn 8 7V H.G.B. zur sofortigen Entlastung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fordert? Diese Fragen beantwortet die folgende Ent scheidung des Landgerichts Bremen. Der am 18. September 1012 in die Dienste der beklagte» Firma cingctretcnc und mit Monats- kündtgung angestellte klagende Handlungsgehilfe blieb vom 24. September ab wegen Erkrankung dem Dienste fern. Als die Firma ihn daraufhin am 8. Oktober entließ, klagte er auf Zahlung des Gehalts bis Ende November und gab an, er habe sich die Krankheit durch Erkältung als Folge einer früheren Geschlechts krankheit zugezogen. Das Kausmannsgericht Bremen gab seiner Klage in vollem Umfange statt. Das Landgericht Bremen als Berufungs instanz sprach ihm jedoch nur bas Gehalt für die Zeit von der Ent lassung (8. Oktober) bis zum so. November zu. Die Gründe des Landgerichts hierzu sind folgende: Ein wichtiger Grund für die Ent lassung des Klägers hat nicht Vorgelegen. Die fristlose Kündigung kann weder auf die Art noch aus die Dauer der Krankheit des Klägers gestützt werden. Eine Geschlechtskrankheit ist an sich noch kein Grund zur sofortigen Entlassung. Die Krankheit des Klägers war auch keine anhaltende im Sinne des 8 72 H.G.B. Es fragt sich nur, ob der Kläger für die Zeit, in der er an der Ver richtung seiner Dienste durch seine Erkrankung verhindert ge wesen ist, Gehalt beanspruchen kann. Das Berufungsgericht sieht im Gegensatz zn dem Kausmannsgericht eine Geschlechts krankheit an sich als eine verschuldete Krankheit an, wobei es gleich gültig ist, ob die Erkrankung vor oder nach dem Antritt des Dienstes erfolgt ist. Es können allerdings Umstände vorliegen, die sie als nicht verschuldet erscheinen lassen, diese Umstände sind aber von dem darzniun, der sich auf sie beruft, und im vorliegenden Falle nicht her- vorgctretc». Der Kläger hat daher keinen Anspruch aus Gehalts zahlung für die Zeit seiner Krankheit. An sich mußte er sich nach seiner Wiederherstellung am 22. Oktober bei der Beklagten gesund melden. Zu einer besonderen Anbietung seiner Dienste war er, da die Beklagte ihn entlassen hatte, nicht mehr verpflichtet. Die Be klagte ist daher nur verpflichtet, dem Kläger das Gehalt von seiner Wiederherstellung an bis Ende November zu zahlen. (Vgl. Entsch. d. Gewerbe- und Kaufmanns-Gerichte, 18. Jahrgang, Sp. 188 ff.) Internationale Ausstellung sür Naturwissenschaften in Rußland. — InTislis wird anläßlich des 13. Kongresses der russischen Natur forscher und Ärzte vom 14. Juni bis 14. Juli eine »Internationale Fach-Ausstellung« veranstaltet, die, wie die »Ständige Ausstcllungs- kommission für die deutsche Industrie« auf Grund zuverlässiger Infor mationen bckanntgibt, den Zweck verfolgt, den jetzigen Stand der In dustrie, soweit sic sich ans das Gebiet der Naturforschung erstreckt, durch Ausstellung von Lehrapparaten, Sammlungen, Bibliotheken, Zeitschriften nsw. zu veranschanlichen. Es sind folgende Abteilungen vorgesehen: 1. Mathematik, 2. Physik einschl. Elektrotechnik, 3. Physikalische Geogra phie, Meteorologie, Seismologie, Luftschissahrt, 4. Chemie, 8. Minera logie und Geologie, 8. Botanik, 7. Zoologie, 8. Anatomie und Physio logie, 0. Geographie, Ethnographie, Anthropologie, Linguistik, Statistik, 10. Agronomie, 11. Medizin, 12. Hygiene, 13. Tierheilkunde, 14. Pädago gik. Außer der zollfreien Einfuhr der Ausstellungsgegenstände ist auch der unentgeltliche Rücktransport der ans der Ausstellung nicht ver kauften Baren ans den russischen Bahnen genehmigt worden. Der Gesamttatalog der preußische» Bibliotheken wird, wie jetzt sestgestellt worden ist, in absehbarer Zeit, bis zum Beginn des Jahres 1018, in handschriftlicher Form vollendet sein. Die Arbeit an dem Un ternehmen geht bis ins Jahr 1898 zurück. Damit rückt, wie R. Fick im »Zentralblatt für Bibliothekswesen« schreibt, die Drucklegung in unmittelbare Nähe. Es besteht die Absicht, die Drucklegung des ganzen Katalogs, das sind zwei Millionen Titel, in zehn Jahren durchzu- führcn. Sechs Bände zu je 100 Bogen sollen in jedem Jahre sertig- gestelli werden. Ei» Probedruck ist setzt von einer Kommission, der Abtcilungsdirektor Paalzow, Oberbibliothekar Walther Schulze und Fick angehören, dnrchgesiihrt worden und hat die Möglichkeit ergeben, das Werk in dieser Weise zu vollenden. Damit werden also die preu ßischen Bibliotheken einen Katalog auszuweisen haben, der nicht mehr hinter denen des Britischen Museums und der Pariser Nationalbiblio thek zurücksteht. Allerdings sind mit Absicht, um Kosten und Zeit zu sparen, die bibliographischen Angaben bei der Auszählung der Titel ganz knapp gehalten. Die 3. internationale Konferenz siir Krebsforschung findet vom 1. bis 8. August in Brüssel statt. Folgende Themata sind zur Ver handlung gestellt: 1. Die Anwendung des physikalisch-chemischen Ver fahrens bei der Behandlung des Krebses: 2. Vaccinaiionsthcrapie der Geschwülste: 3. Statistik der Krebskrankhcit: 4. Fürsorge und Pflege für Krebskranke und Unterricht in dieser Pflege: 8. Bericht über den Stand der Krebsforschung und Krebsbekämpfung in den einzelnen Ländern. Die Bcdeutung der russisch-deutsche» Literaiurkonvcntio» siir die estnische und lettische Literatur. — Im Rigaer Tageblatt vom 17. (30.) April 1013 lesen wir: Sm. Das Inkrafttreten dieser Konvention ist für die lettische und estnische Presse und Literatur von nicht geringer Bedeutung. Wenn z. B. bisher in den Feuillcions der nationalen Zeitungen nnverhäit-
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