Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1913
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- 1913-05-07
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103, 7. Mai 1913. Redaktioneller Teil. nismäßig viel mehr Übersetzungen aus dem Deutschen zu finden waren, als aus dem Russischen, so lag das vielleicht weniger am Geschmack der Übersetzer, als daran, das; mau für die erstereu keiner Erlaubnis des Autors bedurfte und daher für das llbersetzungsrecht nichts zu zahlen brauchte. Besonders wird die indigene Presse die Wirkung der neuen Konvention in finanzieller Hinsicht spüren und sieht ihr daher nicht ohne Besorgnis entgegen. So schreibt z. B. der »Postimees«: »Diese Konvention wird in unserem kulturellen und geschäftlichen Leben in mancher -Hinsicht wichtige Veränderungen mit sich bringen. Wir haben bisher ans den Erzeugnissen der deutschen Literatur und Kunst recht viel entliehen und benutzt, mehr als aus der Sprache irgend einer anderen großen Nation. Da wir mit Deutschland keine Literatur- konvention hatten, so konnte man aus der dortigen Literatur alles ohne Erlaubnis und ohne Entgelt nehmen. Das ist für unseren kulturellen Fortschritt in vieler Beziehung vorteilhaft gewesen. Wir haben dadurch gute und billige Erzählungen, Novellen, Bühnenstücke für unsere Theater usw. erhalten. So manches Werk wäre wohl wegen pekuniärer Schwierigkeiten nicht erschienen, wenn für die Übersetzung dem Autor ein Honorar hätte gezahlt werden müssen. Natürlich hatten die deutschen Reichsangehörigen in Deutschland ebenso das Recht, in Rußland erschei nende literarische und Kunstwerke zu benutzen. Die russische Literatur bot ihnen dazu auch die Möglichkeit, llnsere junge, noch im Anfangsstadium be findliche estnische Literatur und Kunst hatte jedoch bisher so gut wie gar nichts dagegen zu bieten, was wir ans Deutschland bekamen. So war der bisherige konvcutionslose Zustand für uns als die Ärmeren vorteilhaft. Die Sache hatte auch ihre schlimme Seite. Aus der deutschen Lite ratur bekam mau auch recht viel billigen Schund, der noch billiger übersetzt wurde und unseren literarischen Markt derart liberschwemmte, daß die eigene bessere Originallitcratur darunter litt. Auch gute deut sche Werke wurden dadurch verdorben, daß mau vom Autor keine Er laubnis zum Übersetzen brauchte. Der Autor konnte nicht darüber wachen, wie übersetzt wurde, und so wurde die Übersetzung von billigen und sachunkuudigeu Leuten angefertigt, die das Werk verhunzten. Das alles wird nun anders. Neuere Werke kann mau nicht mehr ohne Erlaubnis übersetzen, noch auf die Bühne bringen. Da es den deutschen Autoren fürs erste wohl noch unbekannt ist, wie wenig wir bei unseren beschränkten Verhältnissen für das Übersetzungs- und Aufführungsrecht zn zahlen vermögen, so wird es vielleicht zuerst schwer sein, ein llbersetzungsrecht zu erhalten, und unsere Literatur, ganz besonders aber unser Theater, das ohnehin pekuniär auf schwachen Füßen steht, wird ernstlich damit zu rechnen haben. Das wird cs bei uns zu einer gewissen Krisis kommen lassen. Andererseits ist aber von der Konvention auch etwas Gutes zu erwarten. Da Übersetzungen künftig teurer werden, so kann das nicht ohne Einfluß auf unsere Originallitcratur bleibe». Die Nachfrage da nach wird steigen, und man wird für sie mehr zahlen. Das wird unsere Schriftsteller natürlich zu originalen Arbeiten auspornen. Wir kommen auch allmählich dahin, Werke zu schaffen, die es sich ins Deutsche zu übersetzen lohnt. Diese sind durch die neue Konvention geschützt, und bei lebhafterem Austausch auf literarischem Gebiete werden unsere Autoren die Möglichkeit haben, gelungene Werke auf den großen literarischen Markt und die Bühne Deutschlands zu bringen, was einen ganz anderen Gewinn verspricht, wenn es ein »Schlager« ist. Außerdem muß die Konvention auch auf Übersetzungen verbessernd wirken. Wenn ein deutscher Autor zur Übersetzung seines Werkes die Erlaubnis gibt, so wird er es selbstverständlich unter der Bedingung tun, daß der Über setzer auf der Höhe der Zeit steht und seine Arbeit nicht verhunzt. Auch wird dann für eine gute Übersetzung besser gezahlt werden. Und Schund wird man auch nicht mehr ganz umsonst bekommen. Das sind Dinge, die einem beim Durchlesen der Konvention auf den ersten Blick ins Auge fallen. Wenn die Konvention in Kraft tritt, dann wird mau ihre Folgen natürlich klarer erkennen können.« (Was hier von der estnischen Presse und Literatur gesagt ist, gilt Schund wird man auch nicht mehr ganz umsonst bekommen. Aus Buchdruckcrkreise». — Nach dem Jahresberichte des Vereins Leipziger Buchdruckereibesitzcr ist der Geschäftsgang während des ver flossenen Jahres - mit Ausnahme der stillen Sommermonate — im allgemeinen ein guter gewesen. Doch hätten auch einige Mitglieder über eine durchgängig schlechte Beschäftigung geklagt. Die infolge des neuen Lohntarifs notwendig gewordene Er höhung der Verkaufspreise für Drucksachen nach dem festgesetzten Preistarif sei nicht allenthalben durchzuführen gewesc n. Ein Teil der Auftraggeber, darunter auch einige Behörden, hätten den auf entsprechende Preiserhöhungen gerichteten Bemühungen schroffen Widerstand entgegengesetzt. Auch der Rat der Stadt Leipzig habe die erbetenen Preiserhöhungen abgelchnt, und nur einigen Firmen, die dem Rate gegenüber die geforderten erhöhten Preise aufrcchterhaltcn hätten, seien diese bewilligt wor den. Wenn auch die auf die Hebung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Leipziger Buchdruckgewerbes gerichteten Bestrebungen des Vereine noch nicht von dem erwarteten Erfolge begleitet gewesen seien, so hätten doch die Erfahrungen des Berichtsjahres gezeigt, daß im allgemeinen etwas höhere Preise erzielt worden seien. Der Fonds für beson dere Zwecke habe im Vercinsbezirke allenthalben Zustimmung ge funden, so daß im zweiten Halbjahr 1912 die Summe von 20 570 an Beiträgen zu diesem Fonds aufgebracht worden sei. Der im Berichts jahre in Angriff genommene weitere Ausbau der Buchdrucker- Le h r a n st a l t sei zum Stillstand gekommen, da es dem Rat zu Leip zig nicht möglich gewesen sei, die zur Erweiterung der Schule erforder lichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Doch stehe zu hoffen, daß nunmehr die Angelegenheit wieder vorwärtsschreite. Das sächsische Ministerium des Innern und auch der Rat der Stadt Leipzig hätten der Schule wieder erhebliche Zuschüsse angewiesen. Die Schülerzahl habe am Schlüsse des Berichtsjahres 815 betragen. Die Geschäftsstelle des Vereins hat nach dem Berichte 235 Lehrstellen vermittelt, 25 Setzer lehrlingsstellen konnten ans Mangel an Meldungen nicht besetzt wer den. Der Arbeitsnachweis vermittelte Stellungen für 1375 Setzer und 486 Drucker. Dem Vereine gehörten am Jahresschlüsse an 118 Firmen mit 4408 Gehilfen und 43 Einzelmitglieder. Der Weltkongreß für freies Christentum und religiösen Fortschritt, der im August 1910 in Berlin tagte, findet in diesem Jahre vom 16. bis 22. Juli in Paris statt. Über neue Zeichen des religiösen Fortschritts wird berichtet werden: im Protestantismus, im römischen und orienta lischen Katholizismus, im Judentum und in anderen Religionen (In dien, China, Japan). Ein Tag ist Frankreich gewidmet, ein halber Tag der modernen Philosophie in ihrer Beziehung zur Religion. Der Rest der Zeit gilt religiösen Tagesfragen: der Weltreligion, den letzten festen Gründen der Ethik, den sozialen Ideen des Christentums, der religiösen Freiheit in Kirche, Staat und Schule usw. Zur Vereinheitlichung des Wechsclrechts. Vor kurzem ist dem Reichstag eine Vorlage zugcgangen über ein Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechsclrechts nebst zugehöriger einheitlicher Wechselordnung, nachdem der Bundesrat der Vorlage zugestimmt hat. Die Vorlage ist eine Folge der im Haag abgehaltcncn internationalen Konfe renz zur Einführung eines einheitlichen Wechselrechts. Das dort getroffene internationale Abkommen bildet den ersten Teil der Vorlage. Es be darf der Zustimmung des Reichstags, um von der Reichsregierung ratifiziert zu werden. Der zweite Teil der Vorlage ist bedingt durch die Änderungen, die infolge des internationalen Abkommens an unse rer Wechselordnung vorgenommen werden müssen. Sie sind nicht von grundsätzlicher Bedeutung, da die Konferenz im Haag so ziemlich in allen wesentlichen Punkten die Vorschläge der deutschen Vertreter an genommen hat. Die Wechselordnung in ihrer neuen Form kann natur gemäß erst in Geltung treten, sobald das internationale Abtomnien ratifiziert ist. Ein allgemeines Weltwechselrecht wird es aber auch dann noch nicht geben, weil England und die Vereinigten Staaten sich dem Abkommen nicht anznschließen beabsichtigen. Beide Staaten waren Zwar auf der Konferenz vertreten, jedoch mit dem ausdrück lichen Vorbehalt, sich an der Ratifikation eines Abkommens nicht be teiligen zu wollen. Vertagung der Hauptversammlung der Gesellschaft für Soziale Reform. Wie die »Soziale Praxis« meldet, hat der Vorstand be schlossen, die für Ende Mai in Düsseldorf anberaumte Hauptversamm lung auf den Herbst zu verschieben. Maßgebend hierfür ist die Er wägung, daß voraussichtlich um jene Zeit hochwichtige Entscheidungen im Reichstag fallen, die die Aufmerksamkeit der gesamten Öffentlich keit ganz für sich in Anspruch nehmen. Vermutlich wird als neuer Termin Ende Oktober gewählt, als Versammlungsort wird Düffel dorf beibehalten. Der Gegenstand der Beratungen: Tarifrechtsfragcn (Haftung und Abdingbarkeit) und Ausbau des Einigungswesens (Neichseinigungsamt) bleibt derselbe. Von einem, dem nichts einfällt. Ein bekannter Wiener Kom ponist, der von seinen! Verleger gebeten wurde, für die erste ita lienische Aufführung seiner Operette eine neue Einlage zu kompo nieren, hat an seinen Vertreter ein Schreiben gerichtet, das wörtlich lautet: »Verehrter Herr! Da ich schnellstens zwei neue Operetten fertigzustellen habe und mir momentan nichts einfällt, kann ich Ihnen bei bestem Willen die gewünschte Einlage nicht machen, was Sie frenndlichst entschuldigen wollen Ihrem sehr ergebenen L.« — Die beiden Operetten hat er aber fertiggestellt, dazu braucht niemandem mehr etwas einzufallen.
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