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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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-sk 103, 7, Mai 1013, Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1811 Meine Herren, bei dieser Gelegenheit möchte der Vorstand Ihnen noch eine Mitteilung machen, die nicht im Jahres bericht ausgenommen werden konnte, weil die Sache erst in den letzten Tagen zur Entscheidung gelangt ist. Es war notwendig, daß der Börsenvereiu gegen die Stuttgarter Firma I. Heß Vorgehen mußte, weil diese Firma nicht zu bewegen war, sich den Anschauungen anzuschließen, die der Börsenvereinsvorstand bei Auslegung der Ordnungen und Satzungen des Börsenvereins hatte. Die Sache geht zurück auf Beschwerden, die uns von wiirttembergijchen Buchhändlern und nachher vom Württem- belgischen Buchhändlerverein vorgetragen wurden. Der Württembergische Buchhändlerverein, der sich zunächst mit diesen Dingen beschäftigt hatte, war nicht in der Lage, den Herrn Heß zu überzeugen, daß er Unrecht habe. Der Börsenverein wurde als die höhere Instanz angerufeu und mußte dem Herrn I. Heß schreiben, daß er nach den Ordnungen des Börsenvereins unrecht handle, und daß er Erklärungen abgeben müsse, die die Wiederholung derartiger Verletzungen unmöglich machell sollten. Herr Heß weigerte sich dessen, reichte vielmehr nach langen vorhergegangenen Korrespondenzen gegen den Börsenvereinsvorstand eine Feststellungsklage ein, dahingehend, daß das Leipziger Landgericht seststellen möge, die Auslegung, die der Vorstand dem Paragraphen über die Rabattbestimmungen gegeben habe, sei eine unrichtige. Speziell handelte es sich darum, ob das An gebot von Freiexemplaren einem Rabattangebot gleichkäme. Die Feststellungsklage ist von dem Landgericht abgewiesen worden, und damit könnte ja zunächst die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden. Der Herr I. Heß hat es aber für richtig gefunden, eine Broschüre zu veröffentlichen, geschrieben von Herrn Arthur Heß, Buchhändler in Stuttgart, die den schönen und geschmackvollen Titel trägt: „Die Sünden des Deutschen Buchhandels." Diese Broschüre war in Form einer Denkschrift wahr scheinlich gleichzeitig mit der Einreichung der Klage gegen den Börsenvereinsvorstand eingereicht worden bei der Königlich Württembergischen Regierung, bei der Bayrischen Regierung, bei der Badener Regierung und bei der Sächsischen Regierung. Die Sächsische Regierung übergab uns, den: Börsenverein, diese Denkschrift zur Kenntnisnahme, und wir sind tatsächlich erst durch die Überweisung der Königlich Sächsischen Regierung zur Kenntnis dieser ganzen Angelegenheit gekommen. Ich habe nachher bei den Verhandlungen über die Deutsche Bücherei im Bayrischen Kultusministerium und im Badener Ministerium fest- stellen können, daß man dieser Denkschrift eine Beachtung nicht geschenkt hat. Anders ist es dagegen in der Württembergischen Regierung gewesen, die die Denkschrift auf diplomatischem Wege durch das Berliner Auswärtige Amt an die Königlich Preußische Negierung übermittelte und auf die Gefahr hinwies, welche bei der Begründung der Deutschen Bücherei vorhanden sei, insofern als der Börsenvereinsvorstand die Machtmittel, die er durch die Deutsche Bücherei in die Hand bekommen würde, evtl, gegen den wissenschaftlichen Verlag benutzen könnte. Meine Herren, in dieser Denkschrift sind im Kapitel 5 Behauptungen aufgestellt, die sich gegen die Deutsche Bücherei richten. Unter der Überschrift: »Errichtung der Deutschen Bücherei durch den Börsenverein und die damit verknüpften Nebenabsichten« sagt der Herr Heß, daß der Börsenverein die Deutsche Bücherei zu dem Zweck sich gesichert habe, um gegenüber dem wissenschaftlichen Verlag ein weiteres Machtmittel in die Hand zu bekommen. Und in dem unklaren Kops des Herrn Heß ist ein sonderbares Bild entstanden darüber, wie der Börsenverein seine Macht anwendeu könnte. Es ist gesagt worden, daß der Börsenvereiu die Bibliographie für die Folge selbständig herauszugeben die Absicht habe; er würde also, wenn er die bibliographischen Arbeiten übernimmt, wohl in der Lage sein, auf die wissenschaftlichen Verleger insosern einen Druck auszuüben, als er den wissenschaftlichen Verlegern die Ausnahme ihrer Artikel in die Deutsche Bibliographie verweigern könnte. Nun, meine Herren, in unserem Kreise brauche ich nicht auszusühren, was für ein Hirngespinst in diesen Ausführungen liegt. Als im Jahre 1906 Exzellenz Althosf vom Preußischen Kultusministerium auf der Kissinger Promenade erstmalig sich an mich wandte, um mich für den Gedanken der Errichtung einer Deutschen Reichsbibliothek zu interessieren, war das erste Wort, das ich ihm entgegeuhielt: Ja, Exzellenz, der Börsenverein wird bereit sein, bei einer solchen Sache mitzuhelfen, wenn Sie ihm die Garantie geben, daß diese Reichsbibliothek einmal mit für die Deutsche Bibliographie benutzbar gemacht werden kann. Also schon 1906 hatte ich bei meiner Zustimmung zu den: Gedanken einer Neichsbibliothek sofort an deren Verwendung zugunsten unserer Bibliographie gedacht, und bei allen Verhandlungen, die der Börsenvereiu mit den Behörden geführt hat, hat er betont, daß er deswegen ein besonderes Gewicht auf die Übernahme der Deutschen Bücherei lege, weil er mittels der Deutschen Bücherei in die Lage zu kommen glaube, eine einwandfreie, vollständig aus der Höhe der Wissenschaft stehende Deutsche Biblio graphie zu gewährleisten. Das ist klar und des öfteren zum Ausdruck gebracht worden. Meine Herren, ich würde dieser ganzen Sache nicht die Bedeutung beimessen, die ich ihr vielleicht beizulegen scheine dadurch, daß ich Sie mit meinen Darlegungen so lange aufhalte, wenn nicht vorgestern von seiten der Sächsischen Staats regierung uns ein Schreiben des Reichskanzlers an die Sächsische Staatsregierung übergeben worden wäre, das, dem Gedanken gang des Herrn Heß folgend, der Sächsischen Regierung anheimgibt, doch ein aufmerksames Auge auf die Organe der Deutschen Bücherei und deren Arbeiten zu richten. (Heiterkeit.) Ich habe die Angelegenheit bei der gestrigen Sitzung des Verlegervereins zur Sprache gebracht, und der Verlegerverein hat in der Sache folgende Resolution gefaßt: »Die Hauptversammlung des Deutschen Verlegervereins erklärt mit Bezug aus einen letzthin erfolgten Angriff, daß sie das volle Vertrauen zu dem Vorstand des Börsenvereins hat, daß die Deutsche Bücherei und die damit später zu verbindende Bibliographie in der Hand des Börsenvereins niemals ein Mittel werden kann und wird, um den Verlagsbuchhandel in der Verfolgung seiner Interessen zu beeinträchtigen, daß das Unternehmen vielmehr der- Allgemeinheit, insbesondere dem gesamten deutschen Buchhandel dienstbar sein und nicht dazu dienen wird, irgend einer Partei im Börsenverein Vorschub zu leisten, daß im Gegenteil eine parteiische Ausnutzung des Unternehmens nach den Satzungen und der Zusammensetzung der Verwaltungsorgane ganz ausgeschlossen ist.« <Bravo!> Diese Resolution ist gestern einstimmig vom Verlegerverein angenommen worden. Ich bitte Sie, von diesen Mitteilungen, die ich Ihnen hier über den Fall Heß gemacht habe, genehmigend Kenntnis zu nehmen. Wünscht jemand das Wort dazu? Es geschieht nicht. Dann stelle ich ausdrücklich fest, daß Sie mit meinen Mit teilungen einverstanden sind. Wir fahren in der Besprechung des Geschäftsberichtes fort und kommen zu den Ausschüssen des Börsenvereins: Rechnungsausschuß, — Wahlausschuß, — Verwaltungsausschuß, — Vereinsausschuß, — Historische Kommission, — Ausschuß für die Bibliothek, — zu allen diesen Abschnitten wird das Wort nicht ergriffen. Zu dem Ausschuß für das Börsenblatt bemerken: Herr De. W. Ruprecht-Göttingen: Meine Herren, über die neue Gestaltung des Börsenblatts will ich mich nicht aus sprechen; die Erfahrungen, die wir da gemacht haben, sind ja jedenfalls noch viel zu kurz. Nur aus einen Punkt möchte ich zurückkommen, über den früher bereits Klage geführt worden ist. Mitbestimmend für die ganze Börsenblattreform war doch der Wunsch, das Börsenblatt den Börsenvereinsmitgliedern so schnell wie möglich zuzustellen. Für einen großen Teil ist aber tat- «27 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 80. Jahrgang.
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