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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.06.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-06-22
- Erscheinungsdatum
- 22.06.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191206222
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
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^ 143, 22, Juni 1S12. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7617 Abteilungschefs eingeholt und in einer Mappe gesammelt der Gefchäftsleitung zur Unterschrift vorgelegt. II. Auslieferung. Verhältnismäßig nicht viele Verleger sind es, die nicht direkt an das Publikum liefern. Aus diesem Grunde ist es an gebracht, in dieser Darstellung auch die direkte Lieferung zu berücksichtigen. (Dadurch soll natürlich dem direkten Verkaufe durchaus nicht das Wort gesprochen sein, abgesehen davon, daß diese Ausführungen dafür durchaus nicht der geeignete Platz wären.) Die Geschäfte dieser Abteilung gliedern sich daher in Buchhandels« und Privatkunden-Aus- licferung. 1. Buchhandels-Auslieferung: Für Kommissions« und Barauslieferung wird je ein ge trenntes Buch geführt. Die Beträge sind monatlich aufzurech nen. Bei süddeutschen Firmen kommen in diesen Büchern zwei Betragrubriken zur Benutzung: für süddeutsche und für nord deutsche Auslieferung werden die Beträge getrennt eingetragen und getrennt addiert. Die Lieferungen an Barsortimente, auch wenn für diese Monats- oder Vierteljahrskonten bestehen, sind in diesem Falle, sobald die Beträge direkt am Verlagsort zu begleichen sind, gleichfalls unter der laufenden Auslieferung im Barbuch in der Rubrik »Süddeutsch« einzutragen. Das gleiche gilt von allen Barsendungen, die direkt beim Verleger oder dem süddeutschen Kommissionär (also nicht durch den Leipziger Kommissionär) bezahlt werden. Der Grund dafür ist das Verlangen nach klarer Buchführung: Norddeutsch alle durch Leipziger Kommissionär bezahlte, Süddeutsch alle durch süddeutschen Kommissionär oder direkt beim Verlag be zahlte Auslieferung. Bestehen Monats« oder Vierteljahrs konten für Großabnehmer mit der Berechtigung, die Bezüge innerhalb eines Monats oder eines Vierteljahrs zusammen nach Ablauf dieses Zeitraumes zu begleichen, so sind die Be träge dieser Sendungen jeweils bei Verbuchung im Barbuch auch auf einem Sammelkonto, das in dem später erwähnten Beibuche über offenstehende Barsendungen eingerichtet wird, zu notieren. Damit ist dann für die Buchhaltung jederzeit ein genaues Bild des Standes mit diesen Firmen gewähr leistet. Firmen, die noch weiter in ihrer Buchhaltung gehen wollen, richten für den Verkehr mit den Großabnehmern be sondere Kontokorrent-Konten ein, wo dann die Gesamtsum men aus den einzelnen zu verrechnenden Zeitabschnitten der vorerwähnten Sammelkonten übertragen und die Zahlungen gutgebracht werden. Im Verkehr mit Firmen, die in Gegen rechnung arbeiten, ist die Einrichtung der Kontokorrent-Konten unerläßlich (s. unter »Buchhaltung«). Die Register zu den Kommisstons- und Barauslieferungsbüchern sind stets auf dem laufenden zu halten. Die Neuigkeits- und Lagerergänzungssendungen sind, wenn sie einzeln in der Versendungsliste notiert wurden, mit den Gesamtsummen der Exemplare und der Beträge unter dem Tage der Versendung in das Kommisstonsauslieferungsbuch einzutragen. a) Sendungen mit Barabrechnung. Es ist nicht gut angängig und führt stets zu kleineren oder größeren Differenzen in der Buchhaltung, Sendungen mit Barabrech nung zu bestimmter Frist mit Barrabatt zu liefern und in das Barbuch als Sendungen mit offenstehenden Beträgen einzu tragen, um dann bei endgültiger Abrechnung die etwaigen Remittendeft und in Kommission weiterbehaltenen Exemplare abzuschreiben. Besser ist es, im Kommisstonsauslieferungs buch die letzten Seiten für die Verbuchung solcher Sendungen mit Barabrechnung einzurichten und die Fakturen mit den Nettopreisen (nicht den Barpreisen) auszustellen. Bei größe rer Auslieferung solcher Sendungen empfiehlt sich die Einrich tung eines besonderen Buches. In diesem Falle zählen die Lieferungen auch nicht zur Kommisstousauslieferung, sondern stehen vielmehr für sich allein. Dadurch wird dann für die Barabrechnung eine größere Bewegungsfreiheit geschussen. Wird zur vereinbarten Zeit abgerechnet, so sind die bezahlten Exemplare zum vereinbarten Barpreis als Barauslieferung mit dem Zusatz »Aus Barabrechnung« im Barbuch zu notieren. Die in Kommission weiterbehaltenen Exemplare werden mit dem Zusatz »Aus Barabrechnung« als Kommissionsausliese- irung eingetragen. Eine Kommissionssaktur ist der abrechnen den Firma über diese Exemplare auszustellen. Etwa zurück gegebene Exemplare dürfen nicht als Remittenden betrachtet werden, da sie weder durch das Kommissions-, noch das Baraus lieferungsbuch gegangen sind. Die Faktur über diese Remit tenden ist vielmehr gegenstandslos. Bei der Inventur sind solche zur Barabrechnung ausstehenden Sendungen als Be stand am Verlagsort aufzunehmen. Wem diese Art der Verbuchung als rechtlich oder buch, führungstechnisch nicht ganz einwandfrei erscheint, der mag den Mittelweg wählen und derartige Posten als reine Kom misstonsauslieferung betrachten. In diesem Falle ist die Weiterführung auf Jahresrechnungskonto erforderlich. Der Absatz ist dem Konto zu dem vereinbarten Abrechnungspreiz gutzubringen, etwaige Remittenden je nach der Zeit der Ab- rechnung als Jahres- oder Ostermeßrücksendungen zu dem Lieferungsrabatt. Die Differenz zwischen diesem und dem der Abrechnung zu gründe liegenden Rabatt ist auf Konto gut zuschreiben. Aus solchen Lieferungen in Kommission weiter behaltene Exemplare bedürfen keiner weiteren Verbuchung. Als ein sehr erheblicher Mißstand bei dieser Art der Ver buchung ist die statistische Ermittlung der Beträge der zur Ostermesse (zu der dann diese Barabrechnung gezählt werden müßte) bezahlten Exemplare jedes Verlagsartikels. Da bisher im allgemeinen nur der einheitliche Nettopreis in Frage kam, war es nur nötig, die Zahl der Exemplare fest zustellen, um den dafür bezahlten Betrag zu ermitteln. Bei der Behandlung der Sendungen mit Barabrechnung nach vor stehend bezeichneter Art ist notwendig, den Ostermeßabsatz statt nach den Remittenden- und Disponendenfakturen nach den genau zu führenden Konten mit den erzielten Preisen »auszuziehen« (s. auch unter Statistik). d) B a r s e n d u n g e n, für die der Betrag direkt an den Verlag einzusenden ist, werden am besten, nachdem sie im Barbuch notiert und mit einem Farbstistzeichen als offen stehende Sendungen gekennzeichnet sind, in ein kleines Bei buch für offenstehende Barsendungen unter Angabe der Band- Nummer des Barauslieferungsbuches, des Folios, Datums, Ort und Namen des Beziehers, des Betrages und der Zah lungsfrist eingetragen. Dieses Beibuch dient der Buchhaltung als Unterlage für das Rechnungs- und Mahnwesen. Die gleiche, getrennt geführte Verbuchung erfahren ausstehende Beträge der Privatkunden-Auslieferung. e) Verbuchung von Reiseaufträgen. Bei den Eintragungen sind mitanzugeben: Name des den Auftrag einsendenden Reisenden, eine etwaige Bestellnummer und das von der Rciseabteilung auf dem Bestellschein angegebene Folio des Abrechnungskontos. Diese gleichen Zusätze sind auch bei der Pribatkundenauslieferung zu machen. 2. Privatkunden-Auslieferung. Für diese Auslieferung besteht das »Privatkunden-Buch«. Die Addition der tatsächlich »ingehenden Beträge — die von der Post bei Nachnahmen abgezogene Postanweisungsgebühr ist nicht mit einzutragen — erfolgt monatlich. Die Verbuchung der Sendungen mit Ersatz des Portos hat so zu erfolgen, daß, wie vorstehend angegeben, nur die wirklich eingehende Summe zum Eintrag kommt. Wird mit Teilberechnung des Portos ge liefert, so ist der berechnete und der nichtberechnete Teil des Portos auf der Aufklebe- oder Begleitadresse der Sendung zur richtigen Verbuchung für die Portokasse zu notieren. Außer
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