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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1913
- Strukturtyp
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- 1913-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1913
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- Deutsch
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^ 121, 29, Mai 1913, Redaktioneller Teil, BSrl-nblott s, d, D!jch„, Buchs»,id-I, 5763 (Fortsetzung zu Seite 57143 Max Geißler: Führer durch die deutsche Lite ratur des zwanzigsten Jahrhunderts. Alexander Duncker Verlag, Weimar 1913. 8". 755 S. Preis geh. 7.50 geb. 9.— ord. Ein Buch wie Geißlers Führer wird immer seine Freunde finden, wird aber auch auf uicht unbegründete« Widerstand stoßen. Zwei Werke verwandter Art aus gleichem Verlag sind unlängst hier angezeigt und besprochen worden: die Kritische Bücherkunde der deut schen Bildung, Teil 1, Geisteswissenschaften' Teil II, Naturwissen schaften, beide ehrlich bestrebt, diejenigen Bücher aufzuzählen, die die Grundlage und den Kern der deutschen Bildung darstellen. Mit dem »Führer durch die deutsche Literatur des zwanzigsten Jahr hunderts« wird ein Gebiet betreten, das die Gefahren der Uferlosigteit birgt,' ihnen ist der Verfasser auch bis zu einem gewissen Grade er legen. Eine gewissenhaftere, ernstere Auslese, wenn auch noch so sehr vom persönlichen Standpunkt des Verfassers, der bei solchen kritischen Übersichten nie ausgeschaltet werden soll und kann, wäre dem Buch von Vorteil gewesen,' die große Zahl der Namen macht es nicht. Nur ein Beispiel dafür: von einem Herausgeber mehrerer Anthologien heißt es Seite 706 »hat bis 1912 selb ständige Werke nicht veröffentlicht«; nun, dann gehört er eben nicht in die »Literatur des zwanzigsten Jahrhunderts«, und sein Kritikerstandpunkt, zu dem Stellung genommen wird, ist uns gleich gültig, zumal andere, bedeutendere und anerkannte Nur-Kritiker, die wirklich Wege und Ziele zeigen, nach Anlage und Titel des Buches mit Recht nicht erwähnt werden. Der »Führer« will keine Literaturgeschichte sein; er besaßt sich nur mit den Erzeugnissen der schönen Literatur, soweit sie noch nicht historisch geworden sind, und weist weder Zusammenhänge noch Ent wicklungen nach; die Aufstellung ist alphabetisch nach den Namen der Autoren. Dem Verfasser kommt es nicht darauf an, das einzelne Werk zu charakterisieren, sondern aus diesem mit kurzen. Strichen ein Bild der dichterischen Persönlichkeit zu entwerfen. Den Standpunkt, auf dem der Verfasser steht, die ehrliche Anerkennung jedes ehrlichen Strebens, die Unterstützung alles Gesunden, die Ablehnung alles ein seitigen Arttstentums und der Dekadenz, diesen Standpunkt begrüßen wir, weil wir ihn selbst teilen: denn nur die bodenständige deutsche Literatur birgt Zukunftskeime, wie sie organisch im Vergangenen wurzeln, literarischer Snobismus, Schlagworte, die fremden Litera turen entnommen sind, führen nicht weiter. Urteile wie das über Gerhart Hauptmann und sein Schaffen, dies Symbol unserer Sehnsucht nach Vereinigung von Ideal und Wirklichkeit, von Romantik und Realismus, von Glauben und Wissenschaft, von Kunst und Leben, unterschreibt man gern Wort für Wort, ebenso die über Hermann Hesse, Preczang sauf dessen Roman ich einen Hinweis ver misse), Hans Rudolf Bartsch u. a. An anderen Stellen möchte man mit Geißler um einzelne Autoren rechten, gerade weil man im Prinzip auf seinem Standpunkt steht. Walter von Molos größeren Schillerroman »Ums Menschentum« stellen wir nach dem ersten Band viel höher als der Herausgeber, der das Gelingen des Ganzen »unbedingt bezweifeln muß«. Bierbaum hat als Herausgeber — das Urteil über den Dichter Bierbaum lasse ich gern gelten — nicht nur »mancherlei unternommen«, seine Anregungen für unser modernes graphisches Gewerbe im «Pan«, in seinen »Kalenderbüchern«, in der »Insel« sind doch wahrlich verdienst voll. Warum über Presber, den auch ich nur für ein Formtalent halte, fast zwei lange Seiten mit witzelnden autobiographischen Notizen, und über Helene Voigt - Diederichs nur elf Zeilen, wozu bei ihrem Namen die rein persönliche Notiz? Friedrich Bartels wird 1912 »als eine dichterische Hoffnung begrüßt«; er ist es schon seit 1903 durch sein gutes Lustspiel von der schiefmäuligen Almuth. Die »Bekenntnisse einer glücklichen Frau« von M. van Vorst sind englisch geschrieben und erst durch die Übersetzung Winands bei uns bekannt geworden, gehören also eigentlich nicht in die deutsche Literatur. Der Druckfehlerkobold hat an einigen Stellen Korrekturen der Urteile vorgenommen. Bei Hans von Hopfen heißt es: »Er war ein trefflicher Humorist — wenigstens in den Geschichten des Humors«. Gemeint sind natürlich die »Geschichten des Majors.« In unserer Zeit der Oberflächlichkeit und Halbbildung mit ihrer unsinnigen literarischen Massenproduktion kann ein Buch wie Geißlers Führer für manche eine Gefahr werden. Statt sich durch die Aus führungen an die Dinge selbst heranbringen zu lassen, beziehen sie aus dem Buch fertige Urteile, urteilen, ohne selbst gelesen und geprüft zu haben: es ist ihnen ja so bequem gemacht, zur Literatur Stellung zu nehmen und mitreden zu können. Doch wird der nicht unerhebliche Preis den Führer in nicht zu viele unberufene Hände kommen lassen. Dem Literaturfreund, dem Redakteur, dem Kritiker, dem Bibliothekar, dem Belletristik-Verleger kann er gute Dienste leisten als Ergänzung zu den Literaturgeschichten bis in die jüngste Gegenwart, und die fast jedem Autor beigefügte Bibliographie mit Erscheinungsjahren und Auflageziffern ist auch nicht unverdienstlich. Bei dem ständigen Wachsen der Autorennamen wird in künftigen Auflagen eine strengere Sichtung des Unkrauts vom Weizen sich von selbst nötig machen und manche Unebenheit im Urteil ausgeglichen werden. >l. Kleine Mitteilungen. Eine zweihundert Jahre alte Papiermühle ans der Internationale» Buchgcwcrbeausstcllung Leipzig 1814. — Die Internationale Aus stellung für Buchgewerbe und Graphik Leipzig >814, die natürlich auch das Papier, seine Entstehung, Verarbeit»»» und Verwendung eingehend oorführt, wird in dieser Gruppe ein außerordentlich interessantes Objekt zur Ausstellung bringen: die über Alll Jahre alte Papiermühle in HaynSburg bei Zeitz, die vom Verein Deutscher Papiersabrikanten für das Deutsche Museum in München augekaust wurde und vor ihrer endgültigen Überführung nach München der Internationalen Buchgewerbeausstellung zur Verfügung gestellt wird. Die alte Papiermühle, die nach der Schenkungsurkunde im Jahre 1790 erbaut wurde und die eine laudschastliche Zierde von Haynsburg bildete, wird abgerissen und nach der Aus stcllung transportiert, wo sie vollkommen getreu wieder zusammen gesetzt wirb. Die Mühle, die ebenso wie in HaynSburg auch aus der Buchgcwerbeausstellung durch Wasserkraft getrieben wird, soll vor den Augen des Publikums Büttenpapiere und Karten Herstellen, die sofort zum Verkauf gelangen, Mau hat also die seltene Gelegenheit, die Herstellung des Büttenpapiers ganz in der alten Art von der Verarbeitung der Lumpen au bis zur Herstellung der Büttenkartc gründlich kennen zu lernen. ,?i, Muß der Handlungsgehilfe auch ungünstige Referenzen aus- gcben? Urteil des Kaufmaunsgerichts Duisburg und des Landgerichts Duisburg, (Nachdruck verboten,! — Ist ein Prinzipal berechtigt, de» mit seinen, Handlungsgehilsen geschlossenen Vertrag auzufechten, weil der Angestellte in früheren Stellen eines Eigentumsvergehens ver dächtigt worden ist und bei Ausgabe der eingeforderten Referenzen die ungünstigen uicht ansgegeben hat? Diese Frage ist zu verneinen. Als Erläuterung diene folgender Rechtsstreit: Der beklagte Dekorateur eines Geschäftshauses war am LS, März 191L wegen eines angeblich wichtigen Grundes ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entlasten worden und klagte gegen die Firma aus Fortzahlung des Gehaltes von Süll ^7 monatlich bis zum M, Juni 1912, Die beklagte Firma stützte ihre Entlastung einmal darauf, daß der Deko rateur sich geweigert habe, Ausräumungsqrbeiten mit vorzunehmeu, also einen wichtigen Grund zur Kündigung gegeben habe. Dann aber machte sie die hier speziell interessierende Jrrtumsanfcchtung geilend weil er, zur Aufgabe von Referenzen aufgesordert, die ihm un günstigen nicht eingesandt habe. Das Kaufmannsgericht Duis burg verurteilte die beklagte Firma aus folgenden Gründen: Die Beklagte kann sich darauf nicht stützen, daß sie zur Ent lastung des Klägers berechtigt gewesen fei, weil dieser sich tu seiner früheren Stellung bei der Firma B, Unregelmäßigkeiten habe zuschulden kommen lassen. Wenn die Beklagte den Kläger auch zur Angabe von Referenzen aufgefordert haben mag, so konnte dem Klager doch nicht zugemutet werden, daß er solche Referenzen, die etwa für sein späteres Fortkommen hinderlich sein und die ein Engagement vereiteln könnten, angab. Im übrigen mußte es der Beklagten überlassen bleiben, sich über die Qualifikation der von ihr zu engagierenden Angestellten vor deren Annahme zu erkundigen, ins besondere wenn es sich um einen so hochbezahlten Posten wie den des Klägers handelt. Wenn sic cs unterlassen hat, vorher ausreichende Erkundigungen einzuziehen, so muß sie auch die Folgen hiervon tragen, da man keinem Angestellten zumuten kann, anzugeben, von welchem Prinzipal er früher etwa ohne Kündigung und auf Grund eigenen Verschuldens entlassen worden ist, wenn er nicht ausdrücklich darnach gefragt wird. Dies ist aber im vorliegenden Falle nicht geschehen. Das Landgericht Duisburg wies die Berufung der be klagten Firma zurück, Es bestätigte die Verurteilung, indem cs aussührte, daß es noch nicht zur Jrrtumsansechtung berechtigt, wenn ein Angestellter bloß verdächtigt ist, Eigentumsvergchen begangen zu haben. Der Kläger sei ja von einer früheren Firma T. nur wegen Verdachts der Untreue entlasten worden. Ein weiterer Fall — die Verwendung von Dekorationsmaterial einer Firma B, für eine andere Firma — wiege nicht schwer genug, um zur Anfechtung zu berechtigen. Schließlich kann eine arglistige Täu schung der Beklagten in dem Umstande, daß der Kläger ihr bei der Aufgabe von Referenzen seine Entlastung bei T, und B, verschwieg,
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