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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1913-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1913
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- Deutsch
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126, 4, Juni 1913, Redaktioneller Teil, «Srftnlla« s, d. Mich», BE-ndel, 5983 Regelung der Besuchsstunden in den öffentlichen Museen, von Georges Harmand iiber die Gleichberechtigung der freien und angewandten Kunst in Sachen des künstlerischen Eigentums, Petit-Gerard wird über die Gründung von Zentralstellen zur Verwertung des künstlerischen Eigentums, der Pariser Maler Geo Rousscl über das Recht der Ausstel lung von Werken eines Künstlers berichten. Mit dem Diebstahl der Mona Lisa hängt der Antrag des Genter Kunstgelehrten Hulin de Loo und des Advokaten Vcrbcsscm zusammen, die eine internationale Ver einbarung darüber getroffen wissen wollen, daß die gesetzliche Verjäh rung von Diebstahl oder betrügerischem Verkauf von Kunstwerken, die öffentlichen Sammlungen angehört haben, aufgehoben werde. Viel leicht steht mit dem Gerüchte, das Bild sei durch unglückliche Manipu lationen beim Reinige» so verdorben worden, daß der Zerstörer dann das ganze Bild beseitigte, ein Bericht des Malers Julius Polshoven in Zusammenhang, über die Erhaltung der durch ungeschickte Restau rierung verdorbenen Kunstwerke, Deutscher Juristcutag, — Die Ständige Deputation des Deutschen Juristcntags hat in ihrer Psingstkonserenz beschlossen, folgende The mata auf die Tagesordnung des 32,, im September 1814 zu Düs seldorf ftattsindcnden Juristentags zu setzen: 1, Ist eine Besserung der Wohuuugsverhältnisse zu erwarten, a> wenn durch gesetzgeberische Maßregel» eine selbständige Belastung des Bauwerks, unabhängig von Grundeigentum und Erbbaurecht, ermöglicht wird? l>) wenn durch gesetzgeberische oder Berwaltnngsmaßrcgeln die Verbreitung der Til- gungshupothekc» lAmortisationshppothcken) behuss Entschuldung des städtischen Grundbesitzes gefördert wird? 2, Entsprechen die Bestim mungen der 88 1123—1125 B, G,-B, betreffend die Erstreckung der hypothekarischen Haftung aus Miete» und Pachtzinssordcrungen dem praktischen Bedürfnis? 3, Empfiehlt cs sich, das im Deutschen Reich und in Österreich geltende Recht der Gesellschaft m, b, H, zu verein heitlichen und gleichzeitig einer Neuordnung zu unterziehen? 4. Em pfehlen sich privatrechtlichc Sondcrvorschristen für den Anstcllungsver- trag der Blihnenaugchörigen? 5, Empfiehlt es sich, das Recht der Gläubigeranfcchtung, insbesondere auch mit Rücksicht aus die Ver träge unter Ehegatten oder eines Ehegatten mit einem Dritten zu gunsten des anderen Ehegatten einer Änderung zu unterziehen? 8, Unter welchen Voraussetzungen kann die rechtliche Gleichstellung der in Öster reich oder in dem Deutschen Reich errichtete» Rotartatsurkunden in bei den Reichen erzielt werden? 7, Wie ist der akademische Unterricht im Vcrwaltungsrecht zweckmäßig zu gestalten? 8, Ist die Schaffung eines gerichtlichen Ausgleichsverfahrens außerhalb des Konkurses wünschens wert? 8, Wie sind besonders schwere und besonders leichte Fälle <im Sinne des Entwurfs eines deutschen Strafgesetzbuchs) in der zu künftigen Strafprozessordnung zu behandeln? 10. Welcher Änderungen wird das Mtlitärstrasgescybuch bedürfen mit Rücksicht aus die Be schlüsse der Strafrechtskommission über den Entwurf eines Straf gesetzbuchs? Kolportage-Schwindel, <Nachbr, verboten ) —Wege» Betrugs ist vom Landgericht Marburg am 24, Jan, der Kaufmann Karl Volk zu drei Wochen Gefängnis verurteilt worden. Er war Provisionsrciscnder für das Süddeutsche Verlags-Institut in Stuttgart und hatte Abnehmer für das Buch der Frau Or, Kischer-Dtickclmann: Die Frau als Haus ärztin zu suchen. In vier einzelnen Fällen hat er nun Bestellzettel widerrechtlich selbst mit den Unterschriften fremder Personen versehen und diese an das Verlags-Institut eingesandt, das ihm daraufhin die versprochene Provision auszahlte. Erst als dann später die Annahme des unter Nachnahme des Betrages gesandten Buchs verweigert wurde, kam der Schwindel an den Tag, In der von ihm eingelegten Revision rügte der Angeklagte Beschränkung der Verteidigung und behauptete außer dem, es könne von der Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögens- Vorteils keine Rede sein, weil er bei der Berlagshandlung ein Konto ge habt habe und noch eine Reihe von Gegenforderungen gehabt habe, gegen die die zu Unrecht gezahlten Provisionen hätten aufgerechuct werden können. Das Reichsgericht war aber der Ansicht, daß das Ur teil in keiner Beziehung zu beanstanden sei, und erkannte deshalb aus Verwerfung der Revision, <1, O 288/13,) I-, Die S, Tagung des Apostolische» Seminars i» Wernigerode wird vom 29, September bis 11, Oktober abgchaltcn werben. Auf der Tagesordnung stehen solgcnde 4- bis 8-stündigcn Vorlesungen: »Die christliche Wahrheitsgewißheit«: Gchcimrat Professor v, Jhmcls- Lcipzigj »Der Apostel Paulus als Apologet«: Generalsuperlnteudcnt Blau-Posenj »Die Entwicklung des Pantheismus in der neueren Zeit«: Professor Or. Schwarz - Greifswalds »Astronomisches Weltbild und Weltanschauung« (mit Lichtbildern): Observator vr, I, Riem-Berlin- Stcglitz: »Die moderne Theosophie«: Professor O, vr, Hunzinger- Hamburg, Neue Bücher, Kataloge etc, Tie Bllchcrwelt, Zeitschrift für Bibliotheks- und Bücherwesen, Her- ausgegebcu vom Verein voni hl, Karl Borromäus in Bonn. 18, Jahrgang, Heft 8, Mai 1813. Druck und Kommissionsverlag von I, P, Bachem in Köln, Lex,-8", S, 187—188, Aus den, Inhalt: vr, Joseph Faßbinder, Rens Bazin, — Gottfried Schmitz <Bonn>, Gustav Frenssen als Mensch und Dichter, — Or, Franz Keller, Sozialpolitische Literatur, kiüebsr aus vsrsolüscksnsn IVisssnsAsdistsn. — Lutiguariats-LnLsi- Zsr klr. 25 von krisclciell Nullen vorm. I-nckvvig Stark in dlüncI> en, tdmalisnstr, 33, 8", 48 8, 1841 dlrn, Persoimlnachrichten. Alfred Austin — Englands poeta laureatem, Alfred Austin, ist am 1. Juni in London im Alter von 78 Jahren gestorben. 1854 ver öffentlichte er sein Erstlingswerk »liauckolpü, a tale ok?oli8lr Oriek«, in dem das Wesentliche seiner Art, das politische Element, der Haß gegen Rußland bereits deutlich zutage tritt. Romane und Satiren folgten. 1862 erschien sein bekanntestes Werk »Ike üumau tragech'«. 1870 war er als Kriegsberichterstatter für den »Standard« in Frank reich,' der russische Krieg ließ dann von neuem seinen Haß gegen das Zarenreich ausflammen, der in verschiedenen Streitschriften seinen Niederschlag fand. Von seinen zahlreichen weiteren Arbeiten ist die Tragödie »Lsvousrola« zu nennen sowie das dramatische Gedicht »?rine« I^uciker«. Auch seine »Lonversion ok Winekelmann« verdient Erwähnung. In seinen letzten Jahren hat er u. a. auch eine Auto biographie veröffentlicht. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen Len Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Kreditschäden (»Bibliophilen auf Kredit«.) (Vgl. Nr. 106, 116 u. 119.) In der Buchhandlung meines Lehrchefs wurden vor ca. 40 Jahren die Rechnungen nur jährlich am 1. Januar ausgeschrieben. Da Mah nungen selten erfolgten, so war eine beträchtliche Anzahl Kunden vor handen, die Beträge seit 2—4 Jahren schuldeten. Allerdings betrug damals der allgemein übliche Rabatt noch 33)H°/o, die Bücher wurden größtenteils in Jahresrechnung bezogen, die Spesen und Steuern waren viel geringer. Als ich vor 30 Jahren mein eigenes Geschäft gründete, sandte ich meinen Kunden regelmäßig bei Beginn eines neuen Quartals Rechnungen. Einigen Kunden paßte dies jedoch nicht (vor zugsweise waren es Lehrer und Beamte, die ihr Gehalt vierteljährlich im voraus empfangen!), sodaß ich mir einen Gummistempel mit dem Wortlaut: »Im Interesse einer geordneten Geschäftsführung erfolgt viertel jährlich die Zusendung der Rechnung.« anschaffte und die Rechnungen damit stempelte. Später ging ich noch weiter und ließ auf meine Rechnungen drucken: »Die Rechnungsbeträge werden im Interesse einer geordneten Geschäftsführung innerhalb 4 Wochen portofrei ohne Abzug erbeten, falls nicht andere Zahlungsfristen vereinbart sind.« Wird die Rechnung nach einiger Zeit nicht bezahlt, so benütze ich nachstehende Postkarte die ich in Briefumschlag entweder als Drucksache oder als geschloffenen Brief versende: »P- P- Im Interesse einer geordneten Geschäftsführung bitte ich er gebenst, mein Guthaben laut bereits mitgeteilter Rechnung inner halb 8 Tagen gefälligst ein zu senden. Event, werde ich mir nach dieser Zeit erlauben, Ihr Stillschweigen als Ein verständnis betrachtend, den bezüglichen Betrag inkl. aller Porti auf dem jetzt allgemein üblichen und bequemen Wege der Postnach nahme zu erheben. Zu ferneren geneigten Aufträgen halte ich mich bestens em pfohlen; der möglichst schnellen, pünktlichen und billigen Ausfüh rung derselben werde ich wie bisher besondere Sorgfalt widmen. Hochachtungsvoll und ergebenst Hat diese Zuschrift keinen Erfolg,so erlasse ich endlich die angekündigte Postnachnahme, die in den meisten Fällen cingelöst wird. Hin und wieder war mal ein Kunde durch meine Maßnahmen etwas »ver schnupft«, einer oder der andere entzog mir auch seine Aufträge. Da durch ließ ich mich aber nicht beirren: ich will lieber einen kleineren Umsatz haben, früher Geld sehen und — kleinere Verluste statt großer erleiden, die bei längerem Kredit doch unvermeidlich sind. Häufig sind diese »verschnupften« und angeblich »beleidigten« Kunden nach einiger Zeit in mein Geschäft zurllckgckehrt und haben sich fernerhin nach meinen geschäftlichen Maßnahmen gerichtet. Das Publikum will eben erzogen werden, es wurde ihm vom Sortimenter bisher zuviel
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