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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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6372 Börsenblatt s. d, Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 135, 14. Juni 1913. Verein deutscher Zeitungsverlegcr. — Uber die Hauptversamm lung des Vereins deutscher Zeitungsverleger am 11. Juni in Bremen wirb noch berichtet: Der Vorsitzende des Vereins, vr. Kaber-Magdeburg, eröffnete die Verhandlungen und begrüßte in längerer, mit großem Beifall aufgenommener Rede die Ver treter der Behörden, an der Spitze den regierenden Bürger meister vr. Barkhausen. Dieser dankte darauf namens des Senats und ries der Versammlung ein »Willkommen in Bremen« zu. Nach Eintritt in die Tagesordnung sprach der Vorsitzende über die Aufgaben und Ziele des Vereins, worauf vr. Knittel-Karlsruhe das bereits gemeldete Referat sBbl. Nr. 134> über den mili tärischen Nachrichtendienst der Presse hielt. Nach Annahme der gestern mitgeteilten Resolution wurde der Jahresbericht 1Ü12/13 besprochen und genehmigt. An die Referate von Broschek - Hamburg über die Frage der Gestaltung des Abonnementspreises und von Direktor Baltz-Berlin über die Maschinensetzerfrage knüpfte sich eine teilweise sehr lebhafte, ausgedehnte Debatte. Mit den Ersatzwahlen slir die ausscheidenden Vorstandsmitglieder und den Neuwahlen zum Ehrenrat schloß die Hauptversammlung, nachdem Köln zum Tagungsort des nächsten Jahres bestimmt worden war. Gutenberg-Gescllschast in Mainz. — Die Jahresversammlung der Gutenberg-Gesellschast findet am Sonntag den 22. Juni 1913, vor mittags 11>/i Uhr, im Stadthause zu Mainz statt. Den Festvortrag wird Herr vr. Adolf Tronnier in Mainz über »Gutenberg-Bildnisse« halten. Die Versammlung ist öffentlich! alle Freunde der Gutenberg sache haben freien Zutritt. SMchsM. (Ohne Verantwortung der Redaktion.- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.» Behörden und Buchhandel in Overschlesien. Fortsetzung zu »Auch eine Illustration zsti 8 12 der Ver kaufsordnung« in Nr. 12V u. 12ü. In Nr. 12Ü des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 28. Mai führt Herr Buchhändler Wilpertin Gr.°S trehlitzim Ver laufe einer Auseinandersetzung mit dem Phönix-Verlage mit Bezug auf die Königliche Regierung in Oppeln das Folgende aus: »Die ober schlesischen Sortimenter, zumal in den zweisprachigen Landesteilen, sind wahrlich nicht aus Rosen gebettet; die Königliche Regierung in Oppeln hätte daher die Pflicht, diese Träger der deutschen Kultur nach Möglichkeit zu unterstützen. So aber bevorzugt sie einige Handlungen zum Nachteile der übrigen. Und diese Schädigungen der Buchhandlungen ist schon öfters erfolgt. Erst vor einiger Zeit hat sic die Kreisschul- inspektoren angewiesen, als sie den Schulen namhafte Beträge zur An schaffung von Lehr- und Lernmitteln zur Verfügung stellte, diese Unter richtswerke lediglich von einer einzige» Buchhandlung in Breslau zu beziehen. In früheren Jahren hatte sie die Kreisschulinspektoren erfreulicherweise beauftragt, die leistungsfähigen ortsangehörigeu Buch händler beim Ankauf von Lehrmitteln zu bevorzugen.« Ich hatte im Austrage der Königlichen Regierung in Oppeln wegen der Schaffung der Festschrift, die zu der Beschwerde des Herrn Wilpert die unmittelbare Veranlassung gegeben hat, die Verhandlungen zu führen, bin auch sonst an der Gestaltung des Verhältnisses der König lichen Regierung zum Buchhandel beteiligt und möchte die Ausfüh rungen des Herrn Wilpert nicht unwidersprochen lassen. Dem Vor stand des Börsenvereins ist bekannt, daß bei den Bücheranschaffungen des von der Königlichen Regierung in Oppeln gegründeten und mit »amhasten Mitteln unterstützten Verbandes oberschlesischer Volksbüchereien großes Gewicht daraus gelegt wird, mit dem Sortimentsbuchhandel, nicht ohne ihn oder gar gegen ihn, zu arbeiten. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Arbeitsweise unseres Verbandes von der aller andern großen Bildungsverbände, und wir gehen darin so weit, wie es sich mit der für die Verwendung öffentlicher Gelder erfor derlichen Sorgfalt eben noch verträgt. Die etwa Sli üvv staatlicher Gelder, die die oberschlesischen Volksbüchereien jährlich für Bücher aus- gebcn, fließen demnach, wie sich bei uns genau Nachweisen läßt, größten teils dem oberschlesischen Sortimentsbuchhandel zu. EL dürste bekannt sein, daß in andern Regierungsbezirken für das Volksbllchcreiwesen auch nicht annähernd so hohe Beträge zu Gebote stehen. Dazu treten nun die Anschaffungen der Schulbllchereien, die sich in Obcrschlesien gleichfalls besonderer Förderung erfreuen, und allerlei kleinere Auf träge, die die in Obcrschlesien mit besonderem Nachdruck betriebene Förderung des Deutschtums mit sich bringt. Sollte also der Buchhandel im Regierungsbezirk Oppeln tatsächlich schlechter gebettet sein als in andern Bezirken, so träfe daran offenbar die Bezirksregierung, die nach den eigenen Worten des Herrn Wilpert den ihr unterstellten Behörden die Weisung erteilt hat, am Orte zu kaufen, keine Schuld, und es muß eigentümlich berühren, daß von dieser Seite die Behörde sosort aus ihre Pflichten aufmerksam gemacht wird, wenn sie von ihrer dem Sortiments buchhandel so günstigen Stellungnahme in besonders geartete» Aus nahmefällen abweicht. In dem Falle der Knötelschen Festschrist handelt es sich für den Phönix-Verlag in der Tat um kaum mehr als einen Druckaustrag, der dann erklärlicherweise noch verlegerisch ausgenutzt wurde. Eine Heran ziehung des Sortimentsbuchhandels hätte lediglich die Kosten ver größert und eine verhältnismäßig einfache. Sache unnötig verwickelt; sie kam auch wegen der Kürze der Zeit und der gesamten Sachlage nicht in Frage. Die Königliche Regierung wird sich, soweit ich unterrichtet bin, durch derartige Angriffe in ihrer für de» Buchhandel jo vorteilhafte» Stellungnahme nicht beirren lassen, obgleich sic, wie bei dieser Ge legenheit nicht verschwiegen werden soll, mit dem oberschlesischen Sor timentsbuchhandel im Gegensatz zum heimischen Verlage, der in opferwilliger Weise ihren Anregungen aus Schaffung und Förderung einer großangclegten Heimatliteratur nachkommt, nicht durchweg gute Erfahrungen gemacht hat. Die oberschlesischen Sortimentsbuchhändler samt und sonders Träger deutscher Kultur zu nennen, und besondere Unterstützungen, womöglich aus Kosten der Allgemeinheit, für sie zu be anspruchen, geht nach diesen Erfahrungen nicht an. Wenn insbesondere der oberschlesische Sortimentsbuchhandel statt zu klagen in der Verfol gung der von der Königlichen Regierung gegebenen Anregungen, z. B. in der Frage einer möglichst umsassenden Verbreitung der guten billigen Sammlungen, schon im eigenen Interesse eine etwas größere Regsamkeit entfalten wollte, so würden derartige Klagen von selbst verstummen. Verbandsbibliothekar Kaisig in Gleiwitz. Auf den vorstehenden Artikel zu erwidern ist nicht ganz leicht. Wir können einleitend sagen, daß uns Herr Verbandsbibliothekar Kaisig von früheren Verhandlungen her als sehr sortimentcrfreundlich wohl bekannt ist, und daß wir glauben, daß der das durchschnittliche Maß überschreitende literarische Bedars der Regierung zu Oppeln zum großen Teil der Tätigkeit des Herrn Kaisig zu verdanke» ist. Wir verstehen deshalb nicht ganz, warum Herr Kaisig, nachdem er erfreulicherweise versprochen hat, aus seinem buchhändlersreundlichen Standpunkt auch in Zukunft zu verbleiben, nun dem oberschlesischen Sortiment einen Tadel erteilt. Betrachten wir den Fall objektiv! Die Regierung zu Oppeln gibt dem Phönix-Verlag, der über eine eigene Druckerei verfügt, den Aus trag, KV vvv Stück einer Broschüre zudrucken, sie setzt für das Heft einen Preis von 25 Pfennig sest und veranlaßt entsprechende lanbrät- liche Bekanntmachungen in sämtlichen Kreisblättern. Daneben aber überläßt sie es dem Phönix-Verlag, dasselbe Heft auch als Ver leger zu verbreiten und seinerseits einen — natürlich höheren — Ladenpreis zu bestimmen. Wir meinen, hier steckt ein Fehler. Nachdem sämtlichen Magistraten, Schulverbänden und Gemeinden eine Broschüre für 2b Pfg. angeboten worden ist, also weite Kreise diesen' Preis kennen gelernt haben, würde der Sortimentsbuchhandel sich zweisellos den Vorwurs der Unreellität zuziehen, wenn er dieselbe Schrift nun für 40 Psg. verkaufen wollte. Lieber bleibt er scheinbar untätig, als daß er sich diesen schlimmen Tadel unschuldig aufladen sollte. Besser wäre es dann immer noch gewesen, die Regierung hätte lediglich allein den Vertrieb der Broschüre in die Hand genommen. Bon einer Opserwilligkeit des oberschlesischen Verlages im Gegen satz zu dem Sortiment zu sprechen, liegt unseres Erachtens keine Veran lassung vor: zumindest hat im vorliegenden Kall ja der Phönix-Verlag in seiner Eigenschaft als Drucker sicherlich verdient. Auf einen Punkt geht Herr Kaisig aber leider gar nicht ein, wie wohl er die Stelle aus dem Wilpcrtschcn Artikel abdruckcn läßt. Unsere oberschlesischen Mitglieder führen Klage, daß die Oppelner Regierung seit einiger Zeit größere buchhändlerische Aufträge, die sic nach ihrer : srllheren Gepflogenheit ganz wohl dem oberschlesischen Sortiment hätte ! znweisen können, keiner eingesessenen, sondern einer Breslauer Buch handlung übergeben läßt. Wir möchten Herrn Kaisig bitten, hier seinen Einfluß geltend zu machen, daß die Behörde wieder zu der alten Gewohn heit zurücklehrt. Wird so dem ortsangescsscncn Sortiment das Rückgrat gestärkt, so wird cs gewiß gern auch Herrn Kaisigs Wunsch willfahren, die guten billigen Sammlungen zu vertreiben. Der Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler E. V. i. A.i Bruno Althaus. Vertragsverlchung? Beim Kauf einer Buchhandlung wurde schriftlich vereinbart, daß der frühere Inhaber, der ein Geschäft für Schreibmaterialien u. Kontorbcdarf weitersllhrt, keine Bücher mehr verkaufen dürfe. Ist ihm dann gestattet, Kursbücher »ach wie vor zu verkaufen? H. 8. Verantwort!. Red. t. B.: RichardAtbertt. — Verlag: Der Börlenverc u der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhLndlerhauS, Hofpitalstr. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion: Leipzig-N-, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhaus).
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