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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 136, 16. Juni 1913. Bibliographischer Teil. Bürs-iiilatt s, d. Dtschn, Vuchhm,d-I. 6375 Der Fall, den das Reichsgericht 1904 einmal entschieden hat"), wonach öffentliche Bekanntmachung von Bedingungen zur Abgabe von elektrischer Energie kein bindender Vertragsantrag ist dergestalt, daß das Elektrizitätswerk jedermann, der da kommt, den Anschluß an das elektrische Leitungsnetz gewähren müsse, liegt, wie man sofort einsieht, ganz anders als die Ankündigung eines Verlegers über bestimmte Bücher an den Kreis der mit ihm in Rechnung stehenden Sortimenter. Denn in diesem Falle des Elektrizitätswerks spielen noch eine Menge anderer Fragen mit, nämlich ob sich der Leitungsanschluß bei etwa zu geringem Ver brauch lohnt usw. Wenn nun aber der Grundsatz aufgestellt werden kann, daß der Verleger jedenfalls gegenüber dem Sortimenter, dem er Zirku lare oder Prospekte unter persönlicher Adressierung gesandt hat, an seinen Antrag gebunden ist, so erledigt sich damit oft genug die Frage, ob er es auch dem Publikum gegenüber ist, von selbst. Denn da das Publikum in der Regel durch Vermittlung des Sor timenters kaufen soll und auch wirklich kauft, so braucht der An spruch ja nur von dem Sortimenter vertreten zu werden, um zugleich für das Publikum wirksam zu sein. 5. Gibt der Buchhandel Besonderheiten für diese Regelung? Wir haben schon eben betont, daß die Ankündigung an eine bestimmte Anzahl von Sortimentern durch adressiertes Zirkular jedenfalls als ein Antrag anzusehen ist, der im Sinne des 8 145 des BGB. bindend ist. Es fragt sich nun, ob das gleiche der Fall ist, wenn das Angebot nur durch Inserate im Börsenblatt oder durch beliebig an unbestimmte Empfänger, z. B. an das Pu blikum, verteilte Prospekte der Fall ist. Bei einem Inserat im Börsenblatt wird man vielleicht auch noch das erstere annehmen können, denn das Börsenblatt ist ja hauptsächlich für die im Börsenvercin zusammengeschlossenen Mitglieder bestimmt, und so handelt es sich dann auch hier um ein Angebot im Kreise einer bestimmten Organisation. Weniger klar liegt der Fall, wenn durch Verteilung von Prospekten an das Publikum ein solcher Antrag gemacht ist. Aber auch dies pflegt ja in der Regel nicht ohne eine außerdem erfolgende buchhändlerische Ankündigung zu geschehen und cs wäre da nur die Frage die, ob eine Verschiedenheit des Preises, der im Buchhändlerzirkular steht, und des Preises, der im Prospekt steht, rechtlich bedeutsam werden kann. Also etwa so: der Käufer bestellt das Buch bei seinem Sortimenter auf Grund einer Preisangabe von 10 im Prospekt. Dem Sortimenter ist durch Buchhändlerzirkular der richtige Preis von 16 -1k mit geteilt worden. Aber auch dieser Fall erledigt sich gerade dank der Organisation des Buchhandels meiner Ansicht nach leichter als in anderen Branchen. Der Käufer ist nämlich im wesent lichen auf den Bezug durch das Sortiment angewiesen, und der Sortimenter muß ihm von vornherein den Bezug zu dem niedrigen Preise ablehnen bzw. seinerseits das Geschäft nachträg lich wegen Irrtums anfechten. Erforderlich dazu ist aber immer, daß der Verleger dem Sortimenter den richtigen Preis mitteilt, und er ist ja durch die Einrichtung des Börsenblatts dazu in der Lage. Bei Auslegung eines solchen Falls wird man also Wohl immer vom Verleger verlangen müssen, daß er die Preisänderung im Börsenblatt ankündigt. Es zeigt sich also, daß diese Einrichtungen des Buchhandels geeignet sind, einen Teil, aber auch nur einen Teil, der recht lichen Schwierigkeiten zu beseitigen. Es kommt, wie wir gesehen haben, auf so viele Eventualitäten des einzelnen Falls an, daß man die Antwort nicht allgemein auf eine feste Formel bringen, sondern nur, wie ich es versucht habe, die Richtlinien zur Be urteilung eines speziellen Falls angeben kann. Ein sicheres praktisches Ergebnis ist jedenfalls das: Der Verleger ist an den Preis, den er in Anzeigen oder Zirkularen den mit ihm in Verkehr stehenden Sortimentern angibt, falls die Angabe nicht nachweislich auf irrtümlicher Angabe (Verschreiben, Druckfehlern) beruht, unbedingt gebunden. Daran schließen sich andere Fälle mehr oder weniger eng an oder sie entfernen sich mehr oder weniger davon, wonach die Beurteilung sich zu richten hat. Kino und Buchhandel. (Schluß zu Nr. 127,128, 129, 130, 182 u. 135.) Den letzten Äußerungen von Schriftstellern schließen wir noch einige Meinungen und Feststellungen an, die uns aus Buch handelskreisen zugingen und die zum Teil über vermehrten Ab satz einzelner Romane infolge kinematographtscher Vorführungen berichten können, und schließen damit nunmehr die überlange bunte Reihe der Urteile über den Einfluß des Kinos auf Literatur und Buchhandel. Red. Es ist undenkbar, daß der Kino eine solche Rolle spielen würde, wie er es wirklich tut, wenn sein Wesen nicht eine tiefe Übereinstimmung mit der gegenwärtigen Kunst und dem gegen wärtigen Leben aufwiese. Dem ist auch wirklich so. Am besten machen wir uns das klar, wenn wir an die Zeiten denken, da Wagner ein Universalkunstwerk schassen wollte, in dem alle Künste zuWorle kämen, und KlingerMalcrei,Architektur,Goldschmiedekunst Zusammenwirken ließ; da Maler und Dichter die ganze zufällige Umwelt ihrer Helden mitmalten und schilderten, da schmückende Beiworte im Drama die Handlung fast erstickten. Heute ist man knapp geworden, eilig, will fort und weiter, anstatt sich mit Bei geordnetem oder Schmücken aufzuhalten. Am liebsten bringt man alles auf die einfachste Formel, sei sie kubisch (wie in der Malerei) stilisiert, naiv (wie in der Skulptur) oder pantomimisch wie im Drama. Der Dualismus zwischen Wort und Gebärde, ja das Wort überhaupt, gilt als Überfluß, das Kärgste, Deutlichste nur bleibt bestehen: der Kino. Wozu also sich sträuben gegen diese logische Konsequenz? Warum bekäinpfen, was das Wesen der Zeit am klarsten ausspricht? Nichts flieht der heutige Mensch mehr als Langeweile, das heißt Versenkung. Der Kino bietet ihm Abwechslung. Nichts erstrebt er mehr, als überall da zu sein, wo er zufällig nicht ist. Der Kino versetzt ihn von Süd nach Nord, von Ost nach West. Er braucht keine Übersetzung aus fremden Sprachen, das Volapük seiner Bewegungen ist jedem verständlich. In ihm spiegelt sich das Nüchterne, Spar same und Rasche unserer Zeit, das Amerikanische am treffendsten. Und man kann daher nicht Wohl von einem Einfluß des Kinos auf die Literatur reden, wie es Ihre Anfrage tut, sondern nur von einer Konzentrierung aller Tendenz zum Bunten, Atem losen und demnach Nüchternen in unserm ganzen Leben, in all unserer Kunst durch das Kino. Und so kann man Wohl bei seite stehn, die Strömung abfluten lassen. Aber man kann sie nicht unterdrücken wollen oder zurückscheuchen. Anselma Heine. Die kincmatographische Verarbeitung eines literarischen Werks bedeutet für die Buchpublikation einen schweren Schaden, da der rohstoffliche Reiz vorweggenommen wird, und gerade das Publikum solcher Darbietungen kaum Anlaß nehmen wird, im Buch nach dem künstlerisch intimen Sinn des Stoffes zu suchen. Darüber hinaus bedeutet sie aber eine schwere Schädigung für die literarisch-künstlerische Kultur überhaupt und damit auch für den Buchhandel, da rohstofsliche Reize, wie sie hier in den Vor dergrund geschoben werden, den Sinn für die künstlerische Form, von der das gute Buch allein lebt, vernichten müssen. I. B a b. Soweit die Bewegung heute zu überblicken ist, kann man ihr durchaus nicht nachrühmen: sie hätte irgendwelchen Segen gestiftet. Sie pflegte bisher nur die Schaugier und die Lust am Zweideutigen, und zwar in der rohesten Form, und dürfte es auch in absehbarer Zeit nicht anders damit halten, denn das verbürgt entschieden größeren Zulauf als jedwede andere »Pro duktion«. « Daß die Kinematographentheater die Schaubühnen schä digen, ist bereits genügend klar, allerdings trifft die Schuld die letzteren selbst, bei den unverhältnismäßig hohen Gagen können die Preise der Plätze nicht anders sein, als sie eben sind. Schon wegen seiner Billigkeit mutz das »Kino« obsiegen — ob aber durch die »Verfilmung« von Dramen und Romanen die Kunst etwas gewinnen wird, ist doch noch sehr die Frage. Ich möchte schon jetzt verneinen, daß durch Kinodarstellungen »weite 828» »> Vgl. Jurist. Wochcnschr. 1905, 7K»°.
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