.V 145, 26. Juni 1913. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dkschn. Buchhandel. 6717 W. Kohlhammer in Stuttgart, Berlin, Leipzig Nach Maßgabe der vorliegenden Bestellungen gelangte soeben zur Versendung: ° Das Postrecht Die wichtigsten Vorschriften des inländischen und des internationalen Postrechts mit Erläuterungen. Von vr. jur. Arthur Niggl, Postrat im Kgl. Bayer. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten in München. Broschiert M. 4.50 ord., M. 3.35 no., M. 3.15 bar; i ^ ^ ,g:1. gebunden M. 5.50 ord., M. 4.10 no., M. 3.85 bar. 1 " Bei der vorliegenden Arbeit leitete den Verfasser die Absicht, der Öffentlichkeit eine zusammenfaffende Dar stellung des in Deutschland geltenden Postrechts zu bieten. Das Buch behandelt in drei Abschnitten die verfassungsmäßigen Grundlagen des Postrechts (Abschnitt VIII der Verfassung des Deutschen Reichs), das inländische und das internationale Postrecht. Das inländische Post recht umfaßt das Postgesetz nebst Artikel 3 der Novelle vom Jahre 1899, das Portofreiheitsgesetz, die Pvsttar gesetze, das Eisenbahn-Postgeseh, die Postordnung, die Postzollordnung und die Postscheckordnung. Ausgenommen wurden ferner die Vollzugsbestimmungen zum Eisenbahn-Postgesetz und einige Vorschriften von geringerer Bedeutung. In dem das internationale Postrecht behandelnden Abschnitt« sind der Weltpostverlrag, das Wertbrief- und das Postanweisungs-Übereinkommen, der Postpaketvertrag sowie das Postauftrags- und das Zeitungs-Übereinkommen abgedruckt. Sämtliche Vorschriften — die Mehrzahl zum ersten Male — sind, soweit erforderlich, unter eingehender Verwer tung der Rechtsprechung und der Fachliteratur gedrängt, aber mit dem Streben nach möglichster Vollständigkeit erläutert. Daß der Verfasser seit mehr als einem Dezennium beruflich mit der von ihm erläuterten Materie befaßt war und daß ihm amtliche Akten in ausgedehntem Maße zur Verfügung gestanden haben, dürste dem Werk nur zum Vorteil gereichen. Wir bitten, das Werk allen 11 Postbehörden, Postanstalten, Staatsanwälten, S 8 I Rechtsanwälten,Richtern,Handel-und Gewerbe-1 I treibenden, Handels- und Gewerbekammern re. I vorzulegen, Wandlungen in größeren Städten wird es nicht schwer fallen, von dem Buche eine Partie abzusetzen. Wollen Sie uns Ihre Bestellung umgehend zukommen lassen und dabei berücksichtigen, daß wir nur broschiert und in müßiger Anzahl in Kommission liefern können und zwar in erster Linie dort, wo gleichzeitig ein fester Auftrag gegeben wird. Für Ihre freundliche Verwendung, die wir durch Lieferung von Prospekten gern unterstützen, sind wir Ihnen im voraus zu Dank verbunden. Stuttgart, Ende Zuni 1913. W. KohlhüMMev Verlagsbuchhandlung.