Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19130626
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191306269
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19130626
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-06
- Tag1913-06-26
- Monat1913-06
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6732 Börsenblatt f. d- Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ..V 145, 26. Juni 1913. Sprechsaal. Faule Kunden! lVergl. Börsenblatt Nr. 137 u. 143.) Die Firma O. Rothacker regt in Nr. 137 des Börsenblattes eine »Internationale Liste fauler Kunden« an. Ob dies für die All gemeinheit so wichtig ist, vermögen wir nicht zu beurteilen. Wichtiger scheint uns zu sein, daß diejenigen Firmen, die namentlich in mittleren und kleineren Universitätsstädten — dank der Konkurrenz der Ab- zahlungs- und Versandgeschäfte — genötigt sind, ebenfalls Raten zahlungen und Kredit zu gewähren, einheitliche Lieferungsbedingungen ausstellen und gemeinsam Mittel durchzuführcn trachten, die die Mög lichkeit bieten, faule Kunden m ö g l i ch st bald zu erkennen. Wir haben in unserem Sortiment seit langen Jahren sogenannte Ver pflichtungsscheine eingefiihrt, ohne deren Unterzeichnung keinem Stu denten Kredit gewährt wird, und wo wir dieselben gelegentlich Kollegen zeigten, haben diese Verpslichtungsscheine Anklang und Nachahmung ge funden. Wir sind eben dabei, diese Verpflichtungsscheine neu drucken zu lasten, und zwar diesmal getrennt für solche Kunden, die Semester- Konto wünschen, und für solche, die gegen Ratenzahlungen kaufen. Die Zweckmäßigkeit dieser Scheine, deren Text wir nebenstehend abdrucken, haben wir seit Jahren erprobt. Kürzlich erst fühlte sich ein »F. K.«, der bereits manifestiert hatte, gezwungen, auf Grund des Verpflich- tungsschcines doch zu zahlen, da sich herausstellte, daß der Verpflichtungs schein uns die Möglichkeit gab, den Betreffenden wegen Betrugs und Vor spiegelung falscher Tatsachen zu fasten. Bereits vor Jahren haben die Scheine Anlaß zu Erörterungen im hiesigen handelsrechtlichen Kolleg gegeben. Es sind einige Erklärungen darin ausgenommen, wie Verzicht auf Ver jährung, die es ja rechtlich eigentlich nicht gibt. Man darf aber wohl bei zukünftigen Beamten voraussetzen, daß sie sich, wenn auch nicht rechtlich, so doch moralisch unter Umständen zur Einhaltung verpflichtet fühlen. Durch Anerkennung der Schuld als Bardarlehen tritt Verjährung auch erst nach 30 Jahren ein, nicht bereits nach 2 Jahren! Interessant wäre es, wenn auch andere Firmen ihre Erfahrungen mit ähnlichen Scheinen Mitteilen würden. Kleinere Posten wie Neclam und sonstige billige Sammlungen bis zu 1 Mark werden nicht mehr kreditiert. Derartige Maßnahmen müßten natürlich in der betr. Stadt einheitlich durchgeführt werde«. Weiter besteht in Marburg die Einrichtung, daß zum Kauf angebotene Bücher, die laut Auszeichnung von einem Kollegen am Platze gekauft sind, nicht angekauft werden, falls der Betreffende dort noch »hängt«. Wenn die oben vorgeschlagenen Verpflichtungsscheine allgemein durch- gesührt sind, läßt sich zum Beispiel zu Beginn jedes Semesters von jeder Stadt eine Liste derjenigen zusammenstellen, die noch mit grö ßeren Beträgen zu Buch stehen, selbstverständlich nur derjenigen Kun den, die mit Zahlungen im Rückstände sind. Verziehen solche säumigen Zahler von einer Stadt in eine andere, was auf Grund des Ver- pslichtungsscheines ja mitgeteilt werden muß, so könnte die betreffende Stadt sofort ein Warnungszeichen erhalten. Es müßte aber wei ter auch angestrebt werden, daß nicht nur die Buchhändler, sondern die Geschäftsleute der betreffenden Stadt gemeinsam sich mit den Stu- dcnten-Korporationcn und der Universitätsbehörde bezüglich der Frage der Kredit-Gewährung ins Einvernehmen setzen. Die Anregung hier zu könnte durch die Buchhändler an die kaufmännischen Vereine der betreffenden Städte ergehen. Jede studentische Korporation, die etwas auf sich hält, wird gern bereit sein, mit dafür einzutreten, daß ihre Mit glieder ihren Verpflichtungen Nachkommen. Ebenso wird keine solche Korporation ein Interesse daran haben, einer Zentralstelle des betref fenden Ortes zu verschweigen, wenn das eine oder andere Mitglied wegen Schulden usw. die Korporation verlassen mußte. Bei der Behörde wäre zu beantragen, daß Auskünfte über Per sonalien erteilt werden. Es ist uns vorgckommen, daß die Justizbehörde Auskunft über den Aufenthaltsort von Referendaren verweigerte. Ein sehr heilsames Mittel war früher die Verweigerung der Ex-Matrikel, falls über den Betreffenden Klagen seitens der Geschäftsleute wegen nicht bezahlter Schulden Vorlagen. Es wäre erfreulich, wenn wenig stens der Versuch gemacht würde, den Kredit-M ißständen im Sor timent einheitlich zu begegnen. Sicherlich würde ein sol ches einheitliches Vorgehen nützlicher wirken als die immerwährenden Klagen über ungenügenden Rabatt seitens der Verleger. Auch die Reise-Buchhandlungen und Abzahlungsgeschäfte werden sich auf Grund der neuen Fassung des 8 8 der neuen Verkaufsordnung dazu bequemen müssen, mit dem übrigen Sortiment Hand in Hand zu gehen. Die neue Fassung läßt zwar keinen Zweifel darüber — und meine diesbezügliche Auffassung des 8 8 wurde auf wiederholte aus drückliche Anfrage hin gelegentlich der diesjährigen Ostermesse nicht widerlegt —, daß durch die Gewähr von Ratenzahlungen kein größerer Vorteil für den Kunden entstehen darf, als durch Barrabatt zulästig ist. Die Anwendung dieses Paragraphen gegenüber den Reise-Buch handlungen wird zwar nicht ganz leicht sein, aber theoretisch ist doch diese Auffassung wenigstens anerkannt! Marburg. G. Braun, i. Fa. N. G. El wert. Lieferungsbedingungen für Bücherbezüge durch die N. G. Elwert'sche Universitäts-Buchhandlung in Marburg a. L. Semester-Conto. Im Interesse einer gegenseitig geordneten Geschäftsführung er folgt Lieferung von Büchern auf Kredit unter folgenden Bedingungen, deren pünktliche Einhaltung Voraussetzung ist: Der Unterzeichnete erklärt, daß er Angehöriger des deutschen Reiches ist, in Deutschland seinen Wohnsitz hat und in Marburg im matrikuliert ist. Der Rechnungsbetrag wird nach Erteilung der Rechnung zum Semesterschluß innerhalb 4 Wochen nach Empfang des Kontoauszuges an die N. G. Elwert'sche Universitäts-Buchhandlung in Marburg bezahlt. Erfüllungsort ist Marburg. Aenderung der Adresse ist vom Besteller, solange er Schuldner der liefernden Firma ist, dieser stets mitzuteilen. Auf Einrede der Verjährung wird verzichtet und die Schuld als Bardarlehen betrachtet. Die Rechnung ist zu senden an die Adresse von Mit diesen Bedingungen einverstanden, erkläre ich, daß ich in der Lage bin, denselben pünktlich nachzukommen. Name: Vorname: Fakultät: Korporation? Hiesige Wohnung: Heimatsort: Heimatswohnung: Stand der Eltern: und deren Adresse: Marburg in Hessen, den 191 . . Liefern ngsbedingungen für Bücherbezüge durch die N. G. Elwert'sche Universitäts-Buchhandlung in Marburg a. L. gegen Ratenzahlungen. Lieferung von Büchern gegen regelmäßige monatliche Teilzah lungen erfolgt unter folgenden Bedingungen, deren genaue Einhaltung im Interesse einer gegenseitig geordneten Geschäftsführung Voraus setzung ist. Der Unterzeichnete erklärt, daß er Angehöriger des deutschen Reiches ist, in Deutschland seinen Wohnsitz hat und in Marburg im matrikuliert ist. Der Rechnungsbetrag wird durch pttnkliche monatliche Teilzah lungen ü ^ beglichen, die auch während der Ferien fällig sind. Die Raten sind innerhalb der ersten 5 Tage des Monats zahl bar. Sind sie bis dahin nicht eingegangen, so ist die N. G. Elwert'sche Univ.-Buchhandlung berechtigt, den fälligen Betrag auf Kosten des Bestellers durch Postnachnahme einzuziehen. Die monatlichen Ratenzahlungen erhöhen sich von selbst je nach dem Stand des Kontos. Bis 30 betragen die Raten ä 3. —, bis 00 ^ Raten ä ^ 5.—, bis 100 ^ Raten L ./i 10.—, bis 150 ä 15.—, darüber nach besonderer Vereinbarung. Erfüllungsort ist Marburg. Der N. G. Elwert'schen Univ.-Buch handlung in Marburg bleibt das Eigentumsrecht an den gelieferten Büchern bis zur vollen Bezahlung Vorbehalten. Auf etwaige Einrede der Verjährung wird verzichtet und die Schuld als Bardarlehen betrachtet. Aenderung der Adresse ist vom Besteller, solange er Schuldner der liefernden Firma ist, stets dieser mitzuteilen. Ich erkläre mich mit diesen Bedingungen einverstanden und ver sichere zugleich, daß ich in der Lage bin, denselben pünktlich nachzu kommen. Name: Vorname: Fakultät: Korporation: Hiesige Wohnung: Heimatsort: Heimatswohnung: Stand der Eltern: und deren Adresse: Marburg in Hessen, den 191 . . Die beiden Scheine sind auf verschiedenfarbigem Papier gedruckt. Jeder Kunde erhält von jetzt an Duplikat. (Der Satz steht noch. Wer Interesse hat, kann für seine Firma gleich mitbrucken lasten.) Verantwort!. Ned. t. V.: NichardAlberti. — Verlag: DerBörsenveretn der Deutschen Buchhändler -u Leipzig, Deutsches Buchhändlerhauö, Hospttalstr. Druck: R a m m L G c e m a n u. Sämtlich in L e i p z t g.Adresse der Redaktion: Leipzig-N., Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhaus).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder