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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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147, 28. Juni IS13. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn. Bilchhanvel. 6801 (Fortsetzung zu Seite 6772.j der errechneten Bücher. Loserth berechnet seine Durchschnitts ziffern von Werken der Theologie 1850 1860 1870 1880 1890 1900 1908 (Goldfriedrich) 238 291 313 297 356 361 2181 der Rechts - und Staatswissenschaften 1850 1860 1870 1880 1890 1900 1908 (Goldfriedrich) 239 231 228 375 264 590 2705 der Philosophie *) 1850 1860 1870 1880 1890 1900 1908 (Goldsriebrich) 110 91 119 120 144 333 588 der Geschichte 1850 1860 1870 1880 1890 1900 1908 lGoldsricdrich) 135 120 119 153 180 154 591 Aus dieser Beschränkung kann ihm natürlich keinerlei Vor wurf gemacht werden, sie war unvermeidlich, wenn ein Einzelner diese Arbeit überhaupt bewältigen wollte. Aber es ist unbestritten, daß der Wert einer statistischen Untersuchung abhängig ist von der Anzahl der untersuchten Objekte. Wo Vollständigkeit möglich ist, haben Teiluntersuchungen einen sehr problematischen Wert, zu mal auf einem Gebiete, wo, wie wir gesehen haben, die Gefahr von Zusallergebnijsen so außerordentlich naheliegt wie auf dem Gebiet der Büchcrpreise. Loserth ist sich darüber selbst vollkommen im klaren gewesen, seine sehr lesenswerten Ausführungen gehen aber noch weiter und zeigen, was einer Bücherstatistik nach Katalogen immer fehlen wird. Man kann aus ihnen nur die geforderten Preise feststellen, ohne Rücksicht darauf, ob sie jemals auch nur von einem Käufer bezahlt wurden. Er weist sehr einleuchtend darauf hin, von welch untergeordneter Bedeutung der Preis eines Buches ist, das überhaupt keinen Absatz findet, und schlägt vor, daß die Bi bliotheken eine Statistik der Bllcherpreise an der Hand ihrer Be stände und der dafür tatsächlich gezahlten Preise aufmachen. Ein Wunsch, der Wohl nie in Erfüllung gehen wird. Es ist nicht einmal sicher, ob das wirklich zu bedauern ist. Man darf den Einwendungen Loscrths gegen die unbedingte Gültigkeit der Katalogpreise noch Erwägungen beifügen, die sich aus der Entwicklung gewisser Teile der Büchererzeugung in den letzten Jahren ergeben. Es ist klar, daß z. B. die durch schnittlichen Bogenpreise der Abteilungen I (Allgemeines, Biblio graphie, Gesamtausgaben) und XV (Schöne Literatur), durch die massenhaft produzierten Liebhaberausgaben stark in die Höhe ge trieben werden. Für die Beurteilung der Frage, ob eine über mäßige Preissteigerung stattfindet, kommen aber natürlich diese Ausgaben, die dem Luxus und nicht dem Bedarse dienen, nicht in Frage. Die »Übersicht« könnte Anlatz geben, noch ein Bild zu ent werfen von der Verteilung der Bücherproduktion auf die ver- schiedenen Formate. Doch mag dieser überblick genügen; wer mehr zu wissen wünscht, möge das Buch zur Hand nehmen. Es erschienen im ganzen: mit Beilagen ohne Beilagen insgesamt im Format 16* 34g 478 827 klein 8» 1867 2539 4346 8° 323l 7799 11040 groß 8° 2482 4192 6674 Ler.-8° 1537 1294 2871 verschiedene Formate 2139 546 2885 11605 16848 28443 Auch diese Statistik, die so tief einzudringen versucht in das Wesen der deutschen Bllchererzeugung, läßt natürlich noch offene Fragen übrig. So die Frage nach dem Verhältnis zwischen Neuerscheinungen und neuen Auflagen, dem der Neu drucke und Neuausgaben »freier« Schriftwerke, der Übersetzun gen aus fremden Sprachen. Man kann nicht alles auf einmal haben. Das Buch enthält auch eine Zusammenstellung der Zeit schriften nach ähnlichen Grundsätzen. In dieser Abteilung konnten keine Durchschnittsboge>rpreise gegeben werden, da der Umfang der Jahrgänge nach dem Katalog (zugrunde gelegt wurde *> Von der Philosophie hat Loserth diegesaINte Jahresausbeute errechnet. Sperlings Zeitschriftenkatalog) nicht zu ermitteln war. Leider, denn wäre auch hier eine Ausrechnung Pro Bogen und Seite möglich gewesen, so würde sich gezeigt haben, daß den Rekord des höchsten Preises eine Zeitschrift hält, von der man es nicht erwartet: Das Korrespondenzblatt des Akademischen Schutzvcreins. Es erscheint achtmal im Jahr in Stärke von 8 bis 12 Seiten, der Abonnementspreis betrug bisher 4 .7t, der Einzelpreis jeder Nr. 5p 4- Seit Beginn dieses Jahres ist For mat und Umfang verringert, der Preis aber um 50, bzw. 100 Prozent erhöht worden. Im Abonnement kostet die Zeit- schrift jetzt 6 ^kk, die einzelne Nummer (6 b i s 8 S e i ten i n 8°!) eine Mark! Hoffen wir, daß die übrigen Zeitschriften-Ver- leger nicht diesem Beispiele folgen. Carl H. Winter. Aus dem italienischen Buchhandel. v. (IV. siehe Bbl. Rr. 109.) Urheberrechtsschutz. — Bolksbibliothelcn-Bercin. — Aus dem Zettelpaket. Der Abgeordnete Rosadi hat, wie bereits berichtet (vgl. Bbl. 1912, Nr. 228 und 1013, Rr. 76), einen Gesetzentwurf vor bereitet, nach dem der Urheber-Rechtsschutz nur zehn Jahre dauern soll. Vom elften Jahre an soll ein jeder das Werk in der Sprache des Originals Nachdrucken können, dafür aber eine zwischen der zuständigen Behörde und dem Verleger festzusetzcnde Gebühr bezahlen. Ein unbedingier Schutz des Urheberrechts auf nur zehn Jahre fei, so meinen Rosadi und seine Anhänger, für ein gutes und auch für ein wenig gangbares Werk vollständig genügend, dann könne diese Art Monopol aufhören. Der Originalverleger könne im ersten Jahrzehnt nach Erscheinen das erworbene Werk in jeder denkbaren Weise ausnützen, zuerst in Bandform, und wenn es das Publikum günstig ausnehme, auch durch eine illu strierte Ausgabe; bei hohem Verkaufspreis könne er eventuell auch eine Lieferungsausgabe Herstellen, im entgegengesetzten Fall aber den Verkaufspreis des Werkes herabsetzen. Letzteres tritt bei uns sehr selten ein, denn man rechnet mit ziemlicher Bestimmtheit von vornherein die Höhe einer Auflage fast immer genau aus. Wenn dann mit dem elften Jahre das Werk frei werde, so sei der Verleger doch durch die festzusetzende Rachdruck gebühr genügend entschädigt. Nach dem jetzt geltenden Gesetz beginnt die Ausübung des Urheberrechts auf Vervielfältigung und Verkauf eines Werkes mit der ersten Veröffentlichung desselben und dauert das ganze Leben des Urhebers hindurch und 40 Jahre nach seinem Tode. Achtzig Jahre vom Tage seines ersten Erscheinens an wird das Werk Gemeingut, denn das Gesetz enthält folgende Bestimmung: Die Ausübung des Vervielfältigungs- und Verkaufsrechts steht ausschließlich dem Urheber während seines Lebens zu. Sind beim Tode des Urhebers von der Veröffentlichung des Werkes an noch keine 40 Jahre verflossen, so geht das ausschließliche Recht auf seine Erben oder Rechtsnachfolger über bis zum Abschluß dieses Zeitraums. Ist diese erste Periode in der einen oder anderen vorher angegebenen Weise abgelaufen, so beginnt eine zweite Periode von 40 Jahren, während welcher das Werk ohne besondere Genehmigung dessen, dem das Urheberrecht zufteht, vervielfältigt und verkauft werden kann unter der Bedingung, daß ihm fünf Prozent vom Ladenpreis, welcher auf jedem Exemplar angegeben und in der besonders vorgeschriebenen Weife deklariert werden muß, bezahlt werden. Während der zweiten Schutzperiode kann also ein jeder ein Werk anstandslos vervielfältigen und verkaufen; er braucht nur hierfür dem Verleger bzw. dem Urheber des Werkes 5 Prozent von dem auf dem Umschlag un bedingt aufzudruckenden Ladenpreis zu bezahlen. Durch eine solche Bestimmung der zweiten Schutzperiode sind die Urheber rechte, besonders für gangbare Werke, bedeutend geschädigt, denn es bedarf nur eines Verlegers mit weitem oder auch gar keinem Gewissen, um eine Preisdrückerei herbeizuführen, die jede Ach tung für den Urheber beiseite läßt und nur auf den rein geschäft lichen Standpunkt Rücksicht nimmt. Die praktische Seite
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