^ 148, 30. Juni 1913. Vermischte Anzeigen. Zur Mehr uud Ausklürung! Me ZitterillltioNle B«sl>ApsftM«g Leipzig hatte es unternommen, ca. 300 Nummern der „Deutschen Bauhütte, Zeitschrift und Anzeiger für all« Zweige praktischer Baukunst" (17. Jahrgang, Verlag von Curt As. Vincentz in Hannover), die neben umfangreichen lobenden Besprechungen und Abbildungen der Ausstellung auch einen kritischen Beitrag über einzelne Druckschriften der Ausstellung enthielten, aus unserer dortigen Sonderausstellung gewaltsam za entfernen, womit diese Nummern ihrem bestimmungsmäßigen Zwecke der Auslage für Interessenten entzogen werden sollten. Eine solche Beeinträchtigung der Kritik der Presse und die hiermit ver bundene materielle Schädigung veranlaßte uns zur sofortigen Anrufung des Gerichts. DaS Königliche Amtsgericht Leipzig hat daraus in einer sofort getroffenen einstweiligen Verfügung gegen die Ausstellungsdirektion ange ordnet, daß diese gewaltsam entfernten Nummern unter Zu ziehung eines beauftragten Gerichtsvollziehers in unseren Kiosk zurückgeliescrt werden mußten. Es wurde ferner der Direktion vom Königlichen Amtsgericht ausgcgebcn, bei Vermeidung einer Geldstrafe von M. 100.— für jeden Fall der Zuwiderhandlung sich jeder Maßnahme zu enthalten, die darauf gerichtet ist, aus dem Kiosk der „Deutschen Bauhütte" Ausstellungs gegenstände bezw. Nummern zu entfernen. In einem Zirkulare an die Redaktionen der deutschen Presse uud sonstige Interessenten hat die Ausstcllungsleitung sodann in einer außerordentlich schädigenden Weise den von unserer „Deutschen Bauhütte" geschaffenen illustrierten und inseratlosen fachmännischen Katalog und Führer durch die Ausstellung herabzusetzen unternommen. Auch in diesem Falle riefen wir sofort das Gericht an. Da es nur aus diesem Wege möglich ist, einen Teil der Empfänger zu benachrichtigen, so ver weisen wir auf die bcigcfügte soeben erlassene weitere einst weilige Verfügung. Curt R. Vincentz, Hannoversche Verlags-Anstalt. Einstweilige Bersiignng. In Sachen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Curt R. Vincentz in Hannover, Inhaber Curt R. Vincentz und Ernst Vincentz, beide daselbst, Antragstellerin, vertreten durch Justizrat Stockfisch in Hannover, Georgstr. 47, gegen das Direktorium der Internationalen Baufach- ausstcllung mit Sonderausstellungen Leipzig 1913, eingetragener Verein, vertreten durch seinen Vorstand, Antragsgegnerin, wird aus Antrag der Firma Curt R. Vincentz im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß H 3,25 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 unter Feststellung der Dringlichkeit des Falles angeordnet: 1) dem Antragsgcgner (Direktorium) wird verboten, das Zirkular vom 20. Juni 1913, in welchem sich die unten bezeichneten Sätze vorfinden, weiterhin zu verbreiten; 2) dem Antragsgegner wird ferner aufgegeben, sich für die Zukunft in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mit teilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, jeder Behauptung des Inhalts zu enthalten: s. in dem Katalog der Antragstellerin (Vincentz) seien die Firmen nicht aufgeführt, die nicht gleich zeitig auch gegen Bezahlung eine Annonce in der Fachzeitschrift „Deutsche Bauhütte" aufgegeben hätten, d. der Katalog der Antragstellerin sei wenig umfang reich und gründlich, insbesondere sei die hoch- bedeutsame Wissenschaftliche Abteilung garnicht gewürdigt worden, c. der inseratlose Katalog und Führer der Antragstellerin sei nicht nur innerhalb des Slusstellungs- gcländcs, sondern auch in einem gewissen Um kreis antzerhalb desselben durch polizeiliche Verordnung verboten worden. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Geldstrafe von 5ÜV Mark ür jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung angcdroht. Hannover, den 24. Juni 1913. Königliches Amtsgericht 17. I.. 8. gez. Beckcring. Ausgefertigt: Der Gcrichtsschreibcr des Königlichen Amtsgerichts, gez. Fülbier.