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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191307013
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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Redaktioneller Teil. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der Neuigkeiten desdemschenVuch-WdLandlriirtenhlindels. 8 l. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auf lagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind sofort bei Erscheinen behufs Ausnahme in das Verzeichnis der »Neuig keiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsen blatte für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« o. ä. in einem Exemplare unver langt an die I. C. H i n r i ch s ' sche Buchhandlung (Katalogs- Konto) in Leipzig, Blumengasse 2 einzusenden. 8 2. Die I, C. Hinrichs'sche Buchhandlung hastet für diese Ein sendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Sendungen. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich; auf be sonderen Wunsch findet ausnahmsweise Einzel-Rücksendung als bald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 3. Jedes aufzunehmende Werk mutz bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; aus Titeleinsendungen hin (also ohne das Werk selbst) kann Aufnahme in das Verzeichnis nicht erfolgen. 8 4. Das Recht der Einsendung für dieses Verzeichnis hat nur der Verleger oder der Kommissionsverleger eines Werkes. Durch den Aufdruck seiner Firma ist dies in der Regel als erwiesen anzunehmen. Der blotze Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt nicht dazu, die Aufnahme in das Verzeichnis zu verlangen. Einen Nachweis für Berechtigung zur Einsendung erbringen zu lassen ist die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Zweifels fällen berechtigt. 8 5. Zur Aufnahme berechtigt sind: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Öster reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinen- den buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie versaht sind, ausgenommen die slavische und ungarische Litera tur, weil sie in der Österreichisch-ungarischen Buchhänd- ler-Correspondenz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 6. Der Laden- und der Nettopreis sind in Markwährung auf den Begleitfakturen anzugeben. Bei Werken, die autzer in geheftetem Zustande auch karto niert oder gebunden abgegeben werden, sind diese Preise, falls sie aus den Begleitsakturen oder den Werken vermerkt sind, eben falls anzugeben; solche Exemplare brauchen aber nicht den ge hefteten noch beigefügt zu werden. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 80. Jahrgaug. 8 7. Die Aufnahme eines Titels erfolgt: n) nach dem Namen des Verfassers, wenn ein solcher nicht vorhanden ist: k) nach dem ersten Hauptwort, wobei Artikel und Adjektivs hinter das Hauptwort gezogen werden; e) nach dem ersten Titelwort. Format- und Umfangsangabcn sowie Jahreszahl und La denpreis werden dem Titel hinzugefügt. Die Hauptschriftgattung, in der das Werk gedruckt ist, wird durch Benutzung von Fraktur oder Antiqua (ev. auch Griechisch usw.) gekennzeichnet. In besonderen Fällen erfolgt die Titelaufnahme in Um schrift oder Übersetzung. Es sollen der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung Ausnahmen gestattet sein, soweit sie im Interesse des deutschen Sortiments liegen. 8 8. Der Abdruck einer Tilelaufnahme im Börsenblatt erfolgt in der Regel am zweiten Werktage nach Eintreffen der Sendung bei der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung. 8 S. Bei Zeitschriften wird die erste Nummer oder das erste Heft eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenom men mit Angabe der Zahl der einen Band usw. bildenden Num mern oder Hefte; höchstens viermal im Jahre erfolgt die Auf nahme, auch wenn die Stücke öfter oder einzeln berechnet werden. 8 10. Den Zusatz »sTitel-j Auslage« erhalten bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertem Text, aber mit anderem Titel oder Vorwort von neuem ausgegeben werden. 8 ll. Folgende Vermerke sind gegebenenfalls beizufügen: 1) vor dem Titel: ° —die Firma des Einsenders ist dem Titel nicht aus gedruckt. 2) vor dem Preise: b — der Verleger erklärt, nur bar zu liefern; n —der Einband wird nicht oder nur verkürzt rabattiert oder der Rabattsatz für den Einband ist vom Verleger nicht mitgeteilt; nn-in laufender Rechnung wird nur ein niedrigerer Ra batt als 25 7» gewährt. unn — der Verleger verlangt ausdrücklich, datz nur der Netto preis angegeben werde. f —ein Ladenpreis ist vom Verleger nicht genannt, son dern von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung durch Aufschlag gewonnen; in der Regel soll rund der dritte Teil des vom Verleger angegebenen Nettopreises den Aufschlag ausmachen. 8 12. Auszuschlietzen von der Aufnahme in das Verzeichnis sind: a) alle Werke, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Angabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel Vertrieben wurden; Zeitschriften müssen innerhalb vier Wochen eingeschickt werden; 88S
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