Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1913
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- 1913-07-07
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- 07.07.1913
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- Deutsch
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7056 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 154, 7. Juli 1913. (nach Nr. 30 des Neichsgesetzblattes) veröffentlicht hat, ist von beiden Seiten ratifiziert worden und die Auswechselung der Ratifikations urkunden hat bereits am 14. Mai ü. I. stattgefunden. Nach Artikel 20 des Vertrages tritt er drei Monate nach dem Austausch der Ratifika tionsurkunden in Kraft. Mithin gilt die neue deutsch-russische L i t e r a t u r k o n v e n t i o n schon vom 14. August d. I. ab. Beachtenswert für den deutschen Buchhandel sind insbesondere die Be stimmungen des Vertrags über die Übersetzung von Werken in eine andere Sprache. Das U b e r s e tz n n g s r e ch t ist, wie Geh. Ne gierungsrat Prof. vr. Daude schon früher im Bbl. (Nr. 94) ausge führt hat, nach dem Vorbilde des französisch-russischen Vertrages vom 29. November 1911 dahin geordnet, daß der Urheber bis zum Ablauf von zehn Jahren, von der Veröffentlichung seines Werkes an gerechnet, das ausschließliche Ubersetzungsrecht besitzt, vorausgesetzt, daß er sich dieses Recht auf dem Titelblatt (»keuille cku titre«, nicht »pa^e clu titre«, also auch auf der Rückseite des Titelblattes) oder in der Vor rede seines Werkes Vorbehalten und die Übersetzung binnen fünf Jah ren von der Veröffentlichung des Originalwerkes an veröffentlicht hat. Für die Benutzung des Ubersetzungsrechts an wissenschaft lichen, technischen und für den Unterricht bestimm ten Werken ist diese fünfjährige Frist auf drei Jahre ermäßigt, was gegenüber der ursprünglichen Forderung Rußlands, für derartige Werke völlige Übersetzungsfreiheit zu gewinnen, immerhin von wesent licher Bedeutung ist. Bei Werken, die aus mehreren, in Zwischen räumen erscheinenden Bänden bestehen, sowie bei Heften oder Num mern von periodischen Zeitschriften werden die vorerwähnten Fristen vom Erscheinen jedes Bandes, jedes Heftes oder jeder Nummer an be rechnet und für Lieferungswerke vom Erscheinen der letzten Lieferung an, sofern die Zwischenräume zwischen dem Erscheinen der Lieferungen zwei Jahre nicht überschreiten, andernfalls von dem Erscheinen jeder Lieferung an. Für die Berechnung gilt als Tag der Veröffentlichung der 1. Januar des Erscheinungsjahres, und zwar wird dieses Datum nach dem Kalender des Veröffentlichungsortes berechnet. Die Rechte des Übersetzers sind im übrigen wie im Art. 2, Abs. 2 der revidierten Berner Übereinkunft dahin festgesetzt, daß er an seiner Übersetzung die Urheberrechte unbeschadet der Rechte des Urhebers an dem Original werke genießt. . Verein Leipziger Musikalienhändler. — Eine außerordentliche Versammlung dieses Vereins ist aufDienstag, den 8.Juli 1913, nachmittags 4 Uhr im Ausschußzimmer des Buchhändlerhauses, Portal I (links) angesagt. Auf der Tagesordnung steht als erster Punkt eine Besprechung über die Beteiligung des Leipziger Musikalienhandels an der Bugra 1914 und dann die Bildung eines Ortsausschusses zu diesem Zwecke. Zahlreiches Erscheinen wird dringend erbeten! Winke für den Handel in den Niederlanden. — Bei Verträgen mit niederländischen Firmen empfiehlt es sich im allgemeinen nicht, die ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte zu vereinbaren, da Entscheidungen dieser Gerichte in den Niederlanden nur in den wenigen durch das Haager Zivilprozeßabkommen vom 17. Juli 1905 (Neichsgesetzbl. 1909 S. 410) vorgesehenen Ausnahmefällen vollstreckt werden. (Deutscher Reichsanzeiger.) Martens. — Anmerkungen zu Büchern. — Eine Liste neuerer Natur- und Wauderbücher. Kataloge der Verlagsbuchhandlung Beruh. Friedr. Voigt in Leipzig, Kreuzstraße 1 e: a) Fachkatalog Nr. 1. Empfehlenswerte Werke für Bauhandwerker, Architekten und Ingenieure. 8°. 30 S. m. Abbildungen, d) Eine Auswahl empfehlenswerter Werke für das gesamte Ge werbe und Handwerk. Ausgegeben 1913. Kl.-8°. 96 S. Personalnachrichten. Professor vr. jur. Johannes Planitz, etatmäßiger autzerordentl. Professor für das gesamte literarische, künstlerische und gewerbliche Ur heberrecht und das Verlagsrecht an der Universität Leipzig, wird dem an ihn ergangenen Rufe als Ordinarius des deutschen Rechts und des schweizerischen Zivilrechts an die Universität Basel Folge leisten. Er wird deshalb feine Lehrtätigkeit an der Universität Leipzig mit Ablauf des gegenwärtigen Sommer-Semesters beenden. Der neue englische »kost» Isursatus«. — Eine Londoner Meldung besagt, daß der Premierminister die seit dem kürzlich erfolgten Tode von Alfred Austin (vgl. Bbl. 1913, Nr. 126) in Erledigung gekom mene Stelle eines ?osta laursatus dem I)r. Robert Bridges ange- boten habe und daß dieser die Würde auch annehmen werde. Robert Bridges ist 1844 geboren und wirkte als praktischer Arzt bis 1882 in London. Seitdem er sich von der Ausübung des ärzt lichen Berufes zurückgezogen hat, lebt er als Privatmann seinen literarischen Neigungen zu Aattendon in Berkshire. Bridges gab die erste Sammlung seiner Dichtungen in kostbarer Ausstattung heraus. Sein Freund C.H. Daniel druckte sie nach präraffaelitischen Grundsätzen im Stile vonRuskin undMorris. Sein»Wachstum der Liebe« (l'üS Oroxvtü okl^ovs) ist mit eigens dafür entworfenen gotischen Lettern gedruckt worden und ein Meisterwerk der neueren englischen Buchdruck- und Buchausstattungs- kunst. Selbstverständlich waren nur begüterte Bibliophilen in der Lage, sich das Werk anzuschaffen. Erst als die »Kleineren Gedichte« 1890 in wohlfeilerer Ausgabe erschienen, drang der Name des Poeten mehr in die Öffentlichkeit. Bridges ist Ästhet und lebt in fernen, formschönen, idealen Welten dahin. Was er leistet, ist immer edle Literatur. Zum Volk hat er kein Verhältnis. Es versteht ihn nicht, und er hat wenig Verständnis für seine Wünsche und Bedürf nisse. Am wahrsten wird er, wenn er die Natur in volltönenden Versen feiert. Da vermag er sich zur Höhe aufzuschwingen. Seine Frühlingslieder sind von volkstümlichen Elementen belebt und er schließen sich auch den Nichtästheten. Fast alle schwierigenDichtungsformen beherrscht Bridges mit souveräner Meisterschaft. Bridges' Dramen haben die lebendige englische Bühne nicht bereichert. Sie sind Buch dramen, reich an üppigen lyrischen Exkursen. Auch ein Lustspiel »Ille Humours ok tlle 6ourt« (»Die Humore des Hofes«) und ein Maskenspiel »Demeter« hat er gedichtet. Er erhielt auch schon früher die literarische und juridische Doktorwürde ehrenhalber zuerkannt. SpreWal. Neue Bücher, Kataloge etc. Nächtliche Entgleisung. Denkschrift nebst Gliederungsplan der Ausstellung: Das Deutsche Handwerk in Dresden 1915. 31,2X20,7 ein 20 S. lianclels im XV. dis XVII. ckalirdunckert. 8°. 110 8. 6srn 1913, Verlag von k' raneke. Lrosediert 2 ^ 20 ^ orcl. Arbeitsplan des Ausschusses Schule und Buchgewerbe. Sonder- Ausstellung in der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik in Leipzig 1914. 8°. 16 S. ^913. ^ dex.Ä. ^ 8.O97O—128? " ^ ^ ' Malzahn, Emil, Die Geschichte der Vereine Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler. 8°. 118 S. 1913. Berlin, Bergmann straße 27, Verlag von E m i l M a l z a h n. 2 ord. Der Bücherwurm. Eine Monatsschrift für Bücherfreunde. Heraus gegeben von Walter Weichardt. Verlag des Bücherwurms in Dachau. 3. Jahrg. 9. Heft. Juli 1913 (Neiseheft). 8° S. 259—288. Aus dem Inhalt: Wie mein Roman entstand. Von Kurt Zu Kantate, während in Leipzig die Buchhändler über ihre An gelegenheiten berieten, hielt der Schutzverband deutscher Schriftsteller in Berlin eine Nachtversammlung ab. Thema: Der Schriftsteller. In dem soeben ausgegebenen Heft 5/7 der Zeitschrift des Schutzverbandes »Der Schriftsteller« (Verlag Fleische! L Co.) liegen die sechs Referate im Druck vor. Es ist hier nicht beabsichtigt, zu den einzelnen Ausfüh rungen Stellung zu nehmen, nur ein einziger Satz soll, seiner Gesinnung entsprechend, niedriger gehängt werden. Herr Ulrich Rauscher fordert das Publikum auf, den Schriftsteller in seinem Kampf (Ist er denn wirklich so arg? Warum gleich zum Messer greifen, wenn ein paar gute Worte mehr vermögen?) gegen die Verleger zu unterstützen: »Benutzen Sie die Waffen, die Sie haben, schwingen Sie die große Waffe der Jnseratenrechnung, kämpfen Sie für uns mit der Abonne mentsquittung, lassen Sie das Damoklesschwert (sie!) der Buchhändlerrechnung möglich st lange unbezahlt über dem Manne schweben, der Ihnen nicht Ihren Schrift steiler geben will.« Ganz abgesehen davon, daß man im vorstehenden Satz jedwede Logik vermissen dürfte, muß eine so pathetisch hinausgeworfene Aufforderung, gänzlich unbeteiligte Ehren männer zu schädigen, auf jeden loyal denkenden Menschen peinlich wirken, höchst peinlich sogar. Pasing. Heinrich Franz Bachmai r. verantwort! Red. i. B.: RtchardAlberti. — Verlag: DerBvrsenoeret n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche» BuHhändlerhau», Hospitalstr. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion: Leipztg-R., Gerichtsweg SS sBuchhandlerhauS).
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