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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1925
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- 1925-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1925
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154, 4. Juli 1925. Redaktioneller Teil. »örl-oblaU f. d. D,,»n. BEandkl. 106 7 3 Herrn vr. Ackerknccht in der mündlichen Besprechung mit Herrn Geheimrat Siegismund geäußerten Anregung Rechnung zu tragen, daß die Beratungsstellen bei einem Verleger von einem von ihnen benötigten Werke gleich eine ganze Auslage auf besserem Papier bestellen. Geschieht dies, so bittet der Vorstand im Interesse der Erhaltung des für die Verbreitung des deutschen Buches unbedingt notwendigen Sortiments, für die Lieferung derartiger größerer Partien zu ermätzigtenl Preise möglichst die Vermittlung der Sortimcntsbuchhandlungen in Anspruch zu nehmen«. Meine Damen und Herren, das ist der Inhalt dieses berühmten Schreibens, das immer wieder zitiert wird, und der, wie Sie mir zugeben werden, etwas ganz anderes bedeutet als das, was die Herren daraus glauben lesen zu sollen und zu ihren Gunsten verbreitet haben. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir gehen weiter: Zugabeun wesen, — Unlauterer Wettbewerb, — Schädigung des Gewerbes durch Staatsbetriebe. Otto Dabelow (Hamm i. W.): Meine Damen und Herren! Die Schädigung des Buchhandels durch Staatsbetriebe ist allgemein bekannt. Ich richte an den Vorstand des Börscnvereins die Anfrage, ob der Vorstand schon Schritte in der Richtung unternommen hat, daß dem Masseneinkauf von Büchern durch das Justizministerium in Preußen bei den Verlegern Einhalt getan wird und daß den Sortimentsbuchhändlern am Platze wieder, wie früher, die Lieferungen an die Staatsbibliotheken zufallen. Heute ist es ja unmöglich, für Werke aus den Gebieten der Rechtswissenschaft und der Staatswissenschaft noch irgend etwas zu tun. Jede Arbeit in diesem Sinne ist ja vergebens. Kommt man mit Ankündigungen, kommt man mit Ansichtssendungen, dann heißt es das eine Mal: »Sie kommen viel zu spät«, und das zweite Mal heißt es: »Sie sind viel zu teuer«. Das erste Mal hat der Verlag schon sein Angebot gemacht, und das zweite Mal sind Vorzugspreise gewährt worden, die wir Sortimentsbuchhändler nicht einhalten können. Einmal hat der sehr angesehene Verlag von Mohr das bekannte Angebot auf Gaupp-Stein dem Buchhandel zuerst ab gegeben, zu Staffelrabatten an die Bibliotheken zu liefern. Das war ein sehr lobenswertes Angebot. Ich habe mich mit diesem Angebot sofort zu den Bibliotheken begeben und habe im Namen der Buchhandlungen von Hamm gemeinsam — nicht für mich allein — ein Angebot gemacht. Darauf wurde mir gesagt: »Sie kommen zu spät». Ich verwies darauf, daß der Brief von Mohr besage, daß das Angebot eben erst herausgckommen sei. »Ja, von Mohr liegt auch das Angebot nicht vor« — wurde mir erwidert — »das ist richtig, wohl aber vom Justizministerium, bzw. wir haben uns bereits an das Justizministerium gewendet, weil wir die höchste Staffel von 25 Prozent erreichen wollen. Bestellen wir hier aus unserem Kreise am Orte, so bekommen wir nur 10 Prozent, höchstens 15 Prozent Rabatt. Wir schicken unsere Bestellungen allenachBerlin;da erhalten wir 25 Prozent Rabatt«. Dagegen konnte ich natürlich nichts einwenden, denn der Staat muß sparen. Im andern Falle habe ich gefragt: »Wie kommt es denn, daß wir Ortsbuchhändlcr nicht nur in Hamm, sondern auch im ganzen Bezirk so wenig mit Bücherbestellungen bedacht werden?« Darauf wurde mir entgcgengehaltcn: »Ja, sorgen Sie erst selbst dafür, daß aus Ihren Reihen keine Vorzugs- angobote mehr an das Justizministerium bzw. an uns gelangen, sorgen Sie dafür, daß uns die richtigen Preise abgefordert werden; dann können Sie auch wieder Bestellungen von uns erhalten. Solange das nicht geschieht, brauchen Sie auf Bestellungen rechts- wissenschaftlichcr und staatswissenschaftlicher Bücher überhaupt nicht mehr zu rechnen». Das zweite, was ich hier zur Sprache bringen möchte, ist die Belieferung der staatlichen Schulen — städtische Schulen kommen, soweit mir bekannt ist, weniger in Frage als gerade die staatlichen Schulen. Da ist es sehr bedauerlich, daß die Herren von den Staatsschulen immer wieder direkt bestellen, obwohl sie keinerlei Vorteil bei direktem Bezüge von der Verlagsbuchhandlung haben; denn ich habe in einem Falle— um einen bestimmten Fall festzunageln — der Schule eine Neueinführung aus dem Verlage von Diesterweg zum selben Preise wie Diesterweg angeboten, und von Diesterweg wurde ich dazu ermächtigt, im Namen der sämt lichen Kollegen in Hamm ebenso wie Diesterweg die Freiexemplare der Schule anzubieten. Ich habe mich bereit erklärt, die Frei exemplare genau so zu liefern; denn Diesterweg war sehr nobel und verstand sich dazu, uns die Freiexemplare gutzuschreiben. Der Erfolg war, daß wir keine Bestellung bekommen haben, obwohl ich der Schule sagte: »Wir Buchhändler von Hamm haben uns für sämtliche Schüler vollkommen mit diesen Lesebüchern eingedeckt, die uns jetzt liegen bleiben werden«. Auch das blieb ohne Erfolg. Ich richte hiermit die dringende Bitte an den Vorstand des Börscnvereins, dafür zu sorgen, daß Angebote an das Justiz ministerium zu Vorzugspreisen nicht mehr erfolgen, ebenso dafür, daß die alte Bestimmung, die heute noch besteht, daß in Schulen kein Handel mit Schulbüchern und Lehrmitteln getrieben werden darf, wieder volle Rechtskraft bekommt. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvcreins Max Röder (Mülheim, Ruhr): Wir sind Herrn Dabelow sehr dankbar für das Zutrauen, das er zu uns hat; aber so weit geht unsere Macht denn doch nicht, daß wir darauf Einfluß nehmen könnten, ob das Justizministerium in größerer Zahl für seine Behörden cinkauft oder nicht. Dagegen kann ich Herrn Dabelow die beruhigende Versicherung geben, daß diese Fragen bei uns in guten Händen find und in seinem Sinne behandelt werden. Wir haben — wenn ich mich recht entsinne, war es am 20. April; es ist noch gar nicht lange her — schon eine Zusammenkunft mit Verlegern rechts- und staatswissenschaftlicher Literatur gehabt, in welcher wir gerade die eben von Herrn Dabelow angeschnittene Frage aufs eingehendste mit behandelt haben. Es ist bei dieser Gelegenheit eine kurze Entschließung angenommen worden, die von sämtlichen Mitgliedern der Vereinigung rechts- und staatswissenschaftlicher Verleger unterzeichnet worden ist. Ich kann Ihnen aber augenblicklich noch keine weiteren Einzelheiten Mitteilen, weil die ganze Sache noch nicht zu einem restlosen Abschlüsse gekommen ist. Sobald aber ein solcher vorliegt, wird durch das Börsenblatt die nötige Veröffentlichung erfolgen. Jedenfalls darf Herr Dabelow beruhigt sein: diese Frage wird behandelt. Was die zweite der angeschnittenen Fragen, den Schulbuchhandel, betrifft, so liegen dort die Verhältnisse ganz ähnlich. Auch hierüber haben schon — in diesem Falle allerdings weiter zurückliegend — eingehende Verhandlungen mit der Vereinigung der Schulbuchvcrleger stattgofundcn. Sie sind zwar augenblicklich etwas auf ein totes Geleise gekommen; wir werden sie aber nicht unbeachtet lassen und hoffen in aller Kürze auch hier einen Fortschritt zu erzielen. Wird hierzu weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir weiter: Konkurrenz durch Beamtcn-Organisationen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Hauptgemeinschaft des Einzelhandels hat schon vor einiger Zeit eine geharnischte Erklärung wegen des Uberhandnehmens gewerblicher Bcamtenorganisntionen verfaßt und den zuständigen Regierungs stellen unterbreitet. Sie richtet sich insbesondere auch gegen die Benutzung amtlicher dienstlicher Räume für solche Zwecke und gegen das das reguläre Gewerbe schädigende Gebaren der Beamtenschaft. Im Reichstag liegen bereits zwei Initiativanträge vor, die sich mit dieser Materie beschäftigen. Wir haben seitens des Vorstandes begründete Veranlassung gehabt, in einigen Fällen ebenfalls gegen solche Bestrebungen der Beamtenschaft vorzugehsn. Insbesondere haben wir an das preußische Justizministerium 1413
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