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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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7796 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 177, 2. August 1913. jetzt nur aus dem Grunde vorenthalten habe, weil er in Kündigung stehe. Dann aber bestehe ein allgemeiner Handelsgebrauch bei allen Kaliwerken, daß an die Direktoren ans Grund stillschweigender Überein kunft eine Weihnachtsgratifikation nach der Höhe der Ausbeute aus gezahlt werde. Nach den überaus günstigen Ausbeuteverhältnissen des Werkes während seiner Tätigkeit im Jahre 1911 sei daher eine Weih nachtsgratifikation von 1000 angemessen. — In Übereinstimmung mit dem Landgericht Hildesheim wies das Oberlandesgericht Celle die Klage ab, und zwar auf Grund folgender prinzipiellen Ausfüh rungen: Der Kläger berufe sich darauf, daß es allgemein üblich sei, bei gutem Geschäftsergebnis den Beamten zu Weihnachten eine besondere Vergütung für ihre Tätigkeit neben den vertraglich ausdrücklich fest gelegten Bezügen zu zahlen. Diese Behauptung sei aber nicht geeignet, den Anspruch zu begründen. Es liege an sich in der Natur der Grati fikationen, daß sie eine freiwillige Leistung des Geschäftsinhabers an seine Angestellten seien. Sie seien ein Geschenk, das der Prinzipal nach seinem Ermessen mache. Einen Rechtsanspruch auf dieses Geschenk hätten die Angestellten nicht. Es sei richtig, daß vielfach bei guten Ge- schäftsergebnissen derartige Extravergütungen gezahlt würden, deren Höhe aber wiederum völlig in das Belieben des Prinzipals gestellt sei. In diesem Sinne könne man möglicherweise davon sprechen, daß es üblich sei, Gratifikationen zu zahlen. Aber diese Ublichkeit begründe keinen Rechtsanspruch etwa in dem Sinne, daß eine Verpflichtung als stillschweigend übernommen gelten könne. Immer bleibe die Zahlung eine freiwillige, wenn anders nicht im Anstellungsvertrage ausdrück lich anderweitige Bestimmungen getroffen seien. Das sei aber im vor liegenden Falle nicht geschehen. Auch seine Forderung wegen ge leisteter Mehrarbeit sei unbegründet. Nach seinem Vertrage hatte er seine ganze Kraft für das Werk einzusctzen, ohne noch besondere Ver gütungen verlangen zu können, wenn zeitweilig die Arbeitslast größer wnrdc. In allen Betrieben kämen Zeiten geschäftlicher Überlastung vor. Diese gäbe aber den nicht gegen Zeitlohn Angestellten kein Recht, Erhöhung ihres Gehaltes zu verlangen. (Aktenzeichen 3 17 58/13.) Der Internationale Luftfahrcr-Kongreß, der jetzt in Scheve ningen stattfindet, wird sich voraussichtlich bis zum 4. August hin ziehen. Vor allem wird der bereits in der Vorkonferenz in Brüssel ausgestellte Entwurf zu einer Internationalen Regelung des Luftschiff fahrts-Rechtes beraten werden. Als deutsche Delegierte nehmen an den Verhandlungen teil der Vorsitzende des Deutschen Luftfahrer-Ver bandes, Exzellenz Freiherr v. d. Goltz, der Generalsekretär des Deutschen Luftfahrer-Verbandes Oberlt. z. S. a. D. Nasch. Die Freiballon-Ab teilung des D. L.-V. vertritt Herr Hiedemann, die Luftschiff-Abteilung Assessor Sticker und die Flugzeug-Abteilung Hauptmann a. D. Blatt mann. Ferner nehmen als deutsche Delegierte teil: Geh. Rat Hergesell- Straßburg, Major v. Tschudi-Berlin, vr. Josef-Frankfurt a. M. und Hauptmann Funcke-Leipzig. Wenn sich der Verleger weigert, unter allen Umständen direkt vom Verlagsorte mit halbem Porto zu liefern, so dürfte dies nicht auf Kurz sichtigkeit, sondern auf — verlegerische Erfahrung zurückzuführen sein. Da der Verleger seine Artikel nach Leipzig portofrei liefern muß und gezwungen ist, in den meisten Fällen in Leipzig ein Auslieferungslager zu halten, so wird er bestrebt sein, die Fracht von seinem Verlagsorte nach Leipzig zu ersparen. Er wird daher, besonders wenn es sich um große Auflagen handelt, in Leipzig drucken lassen. Würde er nun vom Verlagsorte mit halbem Porto liefern, so müßte er die Fracht von Leipzig nach dem Verlagsorte und das halbe Porto vom Verlagsorte nach dem Wohnsitz des Bestellers tragen. Es würde ihm durch Lieferung mit halbem Porto eine ganz erhebliche Mehrausgabe er wachsen, und die Gewißheit, daß seine Barfaktur in Leipzig prompt eingelöst wird, nicht gegeben sein. Denn es ist eine alte Erfahrung des Verlegers, daß Barpakete, deren Inhalt der Besteller dringend braucht, meist sofort eingelöst werden, während den Fakturen dieser Vorzug nicht immer zuteil wird. Natürlich trifft ein solcher Vorwurf auf die Einsender der angezogenen Artikel nicht zu. Hat der Verleger aber seinen Wohnsitz in der Nähe Leipzigs, so wird die S a m m e l sendung durch Bücherwagen nach Leipzig weniger Kosten verursachen, als die direkte Zusendung an den Ort des Be stellers mit halbem Porto. Ebenso, wie es Verleger gibt, die nicht immer dem Sortimenter das erforderliche Entgegenkommen zeigen, gibt es Sortimenter, die jedes Entgegenkommen des Verlegers mißbrauchen und statt des kleinen Fingers die ganze Hand nehmen. Wenn sich der Brauch einführen sollte, daß vom Verlagsorte mit halbem Porto geliefert wird, so würden noch mehr Sortimentsfirmen als bisher von dem Verleger portofreie Zusendung verlangen. Zur Ehre des Sortiments muß zugegeben werden, daß sich derartige Forde rungen ans Ausnahmefälle beschränken. Dagegen sucht ganz besonders der Zeitschriftenhandel jetzt schon diese Ansprüche geltend zu machen, was erklärlich ist, weil manche, selbst große Verleger unter dem Drucke der Konkurrenz sich bereit finden lassen, dem Verlangen nach porto freier Lieferung zu entsprechen. Es gibt eine große Anzahl von Zeit schriftenhändlern, die Sammelmatcrial nur dann annehmen, wenn der Verleger Fracht oder Porto trägt. Auch eine große Bahnhofsbuchhand lung machte erst kürzlich ihre umfangreiche Bestellung davon abhängig, daß ihr in Kommission mit 50°/, und portofrei geliefert werde. Die Bestimmung der Verkehrsordnung, die dahin geht, daß bei direkten Sendungen der Sortimenter das volle Porto zu tragen hat, ist deshalb weise und gerechtfertigt. Es wird im Interesse aller Verleger liegen, Ausnahmen möglichst zu vermeiden. Berlin. ^.8. Unberechtigter Nachdruck eines Liedes. Neue Bücher, Kataloge etc. Das literarische Echo. Halbmonatsschrift für Literaturfreunde. Be gründet von vr. Josef Ettlinger. Herausgegeben von vr. Ernst Heilborn. Verlag von Egon Fleische! L Co. in Berlin. 15. Jahrg. Heft 21. 1. August 1913. Gr. 8°. Sp. 1458—1527 m. 1 Porträt. A u s d e m I n h a l t: Fritz Seger, Omar Chajjäm — Tony Kellen, Türkische Sittenromane — Herbert Stegemann, Grazia Delebda — E. W. Fischer, Der Ursprung der »Madame Bovary« — Anton Wildgans, Zwei Sonette — Kurt Münzer, Nordische Bücherschau. SpreWal. «Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) (Vgl. Nr. 172.) Die Forderung von 200 bet einer Auflage von 5000 Stück halte ich für angemessen: bei Ausfechtung der Angelegenheit vor Gericht dürfte sich der Betrag — mit allen Kosten — wohl höher stellen. Es war unvorsichtig von dem betreffenden Herausgeber, sich nicht in jedem Falle über »frei« oder »nicht frei« in den Musiknachschlagewerken oder bei einem erfahrenen Musikalienhändler zu erkundigen; es war ferner unvorsichtig von dem Verleger, wenn er den Herausgeber nicht ver pflichtete, nur freie Kompositionen in die neue Sammlung aufzu nehmen*). Der Fall, daß Unternehmungen reiner Bnchverleger — ich nehme an, daß es sich hier um eine solche Firma handelt — im Ge biet des Musikhandels nicht ungestraft bleiben, ist schon oft vorge kommen. Also: Jedem das Seine! kV 8. Verlegerische Kurzsichtigkeit. iVgl. Nr. 1KS u. 170.» Zu dem unter dieser Spitzmarke von Herrn Otto Vogt in Fa. Ad. Schneider's Buchhandlung Gesagten möchte ich den interessierten Sorti mentern empfehlen, wie die obige Firma vorzugehen, d. h. ein für alle mal durch Stempel-Ausdruck den Verlegern zu verstehen zu geben, daß die direkte Zusendung mit Halb-Porto in den erwähnten Fällen er wünscht ist. Im Interesse eines guten Einvernehmens und in dem Be streben, nicht hinter anderen Verlegern zurückzubleiben, würden sich dann auch sicher die bisher zurückhaltenden Verlagshandlungen wohl oder übel entschließen müssen, diesem begreiflichen Sortimenterwunschc entgegenzukommen. Stuttgart. PaulNeffSortiment Walter Guttmann. 8 11. (Lot di nich verblüffen!) Zu dem Eingesandt des Herrn Kollegen Thilo in Nr. 173 b. Bbl. bemerke ich, daß die Firma Alfred Oehmigke's Verlag das gleiche An sinnen an mich gestellt hat. Ich habe dasselbe als völlig unberechtigt zurückgewiesen, da es für mich einwandfrei feststeht, daß der genannte Verlag eine direkte Aufforderung zur Remission der laut Rem.-Vordruck gestatteten Disponenden nicht an mich hat ergehen lassen. Sämtliche derartige Zustellungen gehen durch meine Hand und werden nach gewissenhafter Erledigung an einem besonderen Platze sorgfältig aufbewahrt, so daß stets ein Nachweis möglich ist. Hannover, 31. Juli 1913. Erich Wendebourg. *) Das letztere scheint nach der Darstellung des Einsenders ge schehen zu sein. Red. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches VuchhändlerhauS. Druck: R a m in L Se e m a n n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhans).
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