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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1913
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 179, 5. August 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. b. Dtschn. Buchhandel. 7851 llhorlfegung M Seite 7929.1 Wohl angesichts der Barocci-Kopie wie des dem Barocci vor gelegenen Originals Wohl unter der stillen Übereinkunft, Barocci als »Inventar« auf diesem Kupferstich zu verewigen. Das Guidobaldische Olbildoriginal aber war schon nach dem Tode dieses Herzogs nicht mehr aufzufinden, die Feststellung seiner Herkunft, seines Charakters, seiner Zeit also ausgeschlossen. Quaas folgerte mm aus der Darstellung auf dem Cortschen Kupferstich, der reizvolle Einzelheiten bringt, die auf dem Barocci- bildc fehlen, während sie auf seinem Ölgemälde vorhanden sind, ferner aus der ganzen Behandlung des Motivs, daß das verloren gegangene Original in seinem Besitz sich befinde. Selbstverständlich liegt es mir fern, ein Urteil da abzugeben, wo die Kunstgelehrten höchst uneinig sind, doch will ich nicht leug nen, daß mir, namentlich durch den Ausdruck in den Gesichtern, das Gemälde den starken Eindruck der Originalität macht. Es würde aber doch die Angelegenheit einer Überprüfung von kom petenter Seite würdig sein. Vielleicht entschließen sich auch einige wohlhabende Berliner Verleger, das Gemälde anzukaufen und einem der königlichen Museen zum Geschenk zu machen. Quaas hat den Sieg seiner Ansicht nicht erlebt; vielleicht ist diese Ansicht auch nicht begründet, jedenfalls hat aber die Be schäftigung mit diesem Gemälde für ihn jahrelang einen Reiz ge habt und ihn erfreut, und auch das ist ja schon etwas wert. Nun haben wir den guten, alten Quaas begraben. Um ihn trauem mit den Freunden die Witwe, die ihn treu bis zum Tode gepflegt hat, die beiden Töchter, ein Schwiegersohn, sowie ein Bruder und eine Schwester, beide gleichfalls hoch- betagt. Sein Andenken wird unter seinen Freunden fortleben; leider gibt es nicht mehr allzuviele, die den tüchtigen, ehren haften, stillen und bescheidenen Mann persönlich gekannt haben. Möge auch im Buchhandel sein Andenken in Ehren ge halten werden! Lvs, pia anima, ave! Kleine Mitteilungen. Büchereien für Polizeibehörden. — Zu den »Kunden, die wir nicht erreichten« rechnet der Verfasser des gleichnamigen Aufsatzes in Nr. 239 des vorigen Jahrganges auch die Polizeibehörden. Soll man der dort eingangs erzählten lustigen Geschichte, deren Wahrheit angeblich durch einen Kollegen verbürgt wird,Glauben schenken, so fehlt es zwar bei den Polizeiverwaltungen nicht an Strafandrohungen und -Verfügungen bei tatsächlichen oder vermeintlichen Preßvergehen, wohl aber an einer vollständigen Ausgabe eines Preßgesetzes, mit der sich die angeordneten Maßnahmen begründen ließen. Daß derartige Ver öffentlichungen in Fachblättern nicht immer die gewünschte Wirkung haben, zeigt ein Erlaß des Ministers von Dallwitz an die Königlichen Polizeiverwaltungen, von dem das »Berl. Tagebl.« seinen Lesern Kenntnis gibt. In diesem Erlaß wird den Polizeiverwaltungen größte Sparsamkeit bei der Bücherbeschaffung zur Pflicht gemacht und u. a. auch hervorgehoben, daß zu den Aufwendungen für die Büchereien nicht die Beträge gehören, die für Bücher und Zeitungen aus gegeben werden, die lediglich dem Tagesintereffe dienen (Adreß bücher, Tageszeitungen und andere). Die Anschaffungen für die Büchereien sollen sich auf das Nötige beschrän ken, damit die Polizeiverwaltungen mit den dafür fest gesetzten Beträgen auskommen. In dieser Beziehung bemerkt der Minister, daß es nicht als erforderlich angesehen werden kann, stets alle beteiligten Dienststellen mit den neuesten Auflagen der wichtigsten Handbücher zu versehen,' auch die Übung, die viel gebrauchten und daher einer starken Abnutzung unterworfenen Bücher wie die Sammlungen der Polizeiverordnungen, die Gewerbe ordnungen, die Ortschaftsverzeichniffe) in regelmäßigen Zeitabschnitten ohne Rücksicht auf den Grad der Abnutzung durch neue zu ersetzen, kann nicht gebilligt werden. Wichtige Änderungen von Gesetzen und anderen Bestimmungen sind den einzelnen Dienststellen durch Übermittelung der betreffenden Gesetzcsblätter oder durch besondere Verfügung bekanntzugeben, damit die Bücher auf dem laufenden er halten werden können; bei minder wichtigen Änderungen genügt die Mitteilung der Daten. Im übrigen wird allen Beamten eine sorg same Behandlung der Bücher zur besonderen Pflicht gemacht. Dieser an die schönsten Beispiele altpreußischer Sparsamkeit er innernde Erlaß erfährt eine hübsche Illustration durch eine Notiz, die uns dieser Tage unter der Spitzmarke: »Zur Natur geschichte der Ansichtssendungen« aus dem Leserkreise zuging: »Am 14. Dezember 1880 wurde einer Behörde in K. das Hand buch: Die Polizei bei Ausübung der Befugnis zum Erlaß einer vor läufigen Strafverfolgung von dem Verleger W. in L. zur Ansicht ge sandt. Am 22. Juli 1912 ist das Buch franko wieder zurückgesandt worden, also nach mehr als 31 Jahren!« Sparsamer wird man seitens der Behörden kaum mit Büchern umgehen können. Anscheinend hat sich aber auch der Verleger der gleichen Tugend befleißigt, indem er nicht nur die Vermittlungs gebühr für das Sortiment zu sparen suchte, sondern auch das Porto für Mahnungen und Rechnungen. Oder sollte die Sache hüben und drüben in Vergessenheit geraten sein? Aiigcstclltcn-Vcrsichcrung. Auf Grund gesetzlicher Bestimmun gen sollen die Vertrauensmänner als Bindeglied bzw. Aus- kunftspersoncn dienen zwischen den Versicherten und ihren Arbeit gebern einerseits und dem Nentenausschuß bzw. den übrigen Verwal tungsorganen der Neichsversichcrungsanstalt andererseits. Die für den Stadtbezirk Leipzig gewählten Vertrauensmänner (Arbeitgebervcr- treter und Angestelltenvertreter) haben sich demzufolge zu einem Orts au s s ch u ß znsammengeschloffen, der seine Tätigkeit bereits ausgenom men hat. Für Anskunftsuchendc aus dem Leipziger Buchhandel ist der Buchhandlungsgehilfe Herr Otto Krüger, Leipzig, Promenadcnstraße 10III, als Vertrauensmann in Versicherungsangc- legenheiten zuständig. I.. Das Programm für den Deutschen Richtcrtag, der in Berli n vom 11. bis 13. September stattfindet, liegt jetzt vor. Danach beginnt die Hauptversammlung am 12. September vormittags 9 Uhr im großen Sitzungssaale des Neichstagsgebäudes. Zur Verhandlung steht das Thema: »Wie ist den hauptsächlichsten Klagen des Volkes über den Zivilprozeß abzuhelfen?« Berichterstatter ist Reichsgerichtsrat vr. Lobe (Leipzig). Am 13. September behandelt Landrichter a. D. Prof. vr. Rumpf (Mannheim) das Thema: »Der Richter und die Verbrechens bekämpfung im neuen Strafrecht«. Beförderung von Gegenständen zum Porto für Warenproben. Beförderung von Klischees. — Ans eine Eingabe des Handelsvertrags vereins betr. der Beförderung von Klischees als Warenproben erteilte das Reichspostamt am 12. Juli folgenden Bescheid: »Die Zulassung von Klischees zur Beförderung gegen die ermäßigte Taxe für Waren proben hat bereits dreimal auf den Wclt-Postkongressen zur Beratung gestanden, ist aber stets mit großer Mehrheit von den Vereinsver waltungen abgelehnt worden. Auch für den nächsten Wclt-Postkongreß, der voraussichtlich im Jahre 1914 in Madrid stattfinden wird, liegt ein ans die gedachte Vergünstigung abzielendcr Antrag vor. Ob die deutsche Postvcrwaltung in der Lage sein wird, diesen Antrag zu unter stützen, und ob er die zur Annahme erforderliche Stimmenmehrheit finden wird, läßt sich jetzt noch nicht übersehen. Dagegen kann das Rcichspostamt Ihnen Mitteilen, daß Erörterungen darüber schweben, ob die im inncrn deutschen Verkehr für Warenprobensendung gültigen Bestimmungen auf Sendungen mit Klischees und anderen Gegen ständen ausgedehnt werden können.« Verein für sächsische Volkskunst. — Am 6. und 7. September findet zu Dresden die Hauptversammlung des Vereins für sächsische Volks kunst statt. Bei dieser Gelegenheit wird das Landesmuseum für säch sische Volkskunst feierlich eröffnet werden. Eine Million entliehene Bücher. — Ter geistige Aufstieg der Arbeiterklasse ist nicht zuletzt zu erkennen an der gesteigerten Benutzung der Bibliotheken der organisierten Arbeiterschaft. Fast ans allen Jahresberichten der Arbeiterbibliotheken geht das hervor. Wenn in Leipzig ganz besonders hervorragende Ergebnisse erzielt worden sind, so ist das dem regen Fleiß einer großen Zahl von Frauen und Män nern aus der Arbeiterklasse zu danken, die seit Jahrzehnten ans diesem Gebiete unablässig gearbeitet haben. Welch gewaltige Summe von Arbeit anfgewendet worden ist und wieviel hohe Werte angesammelt worden sind, das mögen einige Zahlen dartnn. Im Jahre 1893, also vor 20 Jahren, waren in den wenigen Bibliotheken der Leipziger Arbeiterschaft 2257 Bände vorhanden, heute sind in den 59 Bibliotheken im Stadt- und Landkreise rund 00 000 Bücher, die einen Gesamtwert von etwa */« Million Mark haben. 1893 wurden 357 ./( 55 ^ für Bibliothekzwccke ansgegeben, im Jahre 1912 betrug der Aufwand dafür rund 25 000 .//. Die Lcserzahl betrug 1893: 572, im Jahre 1912 waren 16 015 Per- svualkoutcu in den Bibliotheken vorhanden. Die Zahl der Benutzer ist noch weit größer, da immer für mehrere Familienmitglieder nur ein Konto geführt wird. Ausgeliehcu wurden im Jahre 1803 1922 Bücher, im Jahre 1912 erscheint diese Zahl mehr als verhundertfacht, denn es wurden 197 862 Bücher insgesamt verliehen. Im neuen Jahre 1913 macht sich schon wieder eine ungeahnte Vorwärtsbewegung geltend, da
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