Montag, den 1. September 1913. Umschlag zu 202. ^ KUscheemarlrt ^ IVlltlkIm ISLdipLd. Kspellmeizlcr in 6era. Müller von lier iVerra. 8clirjslsleller i. l-eipriß. liiedsi'll I^iillö?, klusilrclirelrlo,- in l.eip/1^. Ls. lilsx ösuell. Kspellmeisier in Lreslau. >108. Kdkindkl'goi'. llofliapellm. i. Lancken. LiM-Verliiliii. wö-WM Koklgsrtenstr. 14 liefert in beksnnter tsctelioser ^usliiti- rung Oslvsnos lur ^eikctirilten, Xs- lencter unct kuctier sller^rt. keictistes Illustrst. - Xtsterisl stellt ru Diensten. « ! r r Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlung-gehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deulschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Ge hilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. über 131000 Mitglieder, darunter etwa 4500 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungenr Stellenvermittlung für den Buchhandel Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Er langung geeigneter Stellungen in gutberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit einzige staailich genehmigte Lteilenlosen-Versieherung ihrer Art Kein Sonderbeitrag. Die !lnterftützungskafse bietet den Mitgliedern Lilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4^ Zinsen. Die Deuischnationale Kranken- und Begräbniskasse keit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde und Betriebskranken, lassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärztliche Behandlung. Arznei, Heilmittel, 28 Mark wöchent liches Krankengeld. 375 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mitgliederzahl: über 39000. Vermögen: 600000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 über 3^ Millionen Mark Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- sicherung zuzuwenden Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei. Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssatzungen, Stellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie der Familien-Kranken-Unterstützungskasse umsonst durch die SWstrstellk der JeulWatiioiiileii BuWndlWMehilseiWft, LeWs>?L'"°"'