Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19131009
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191310098
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19131009
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-10
- Tag1913-10-09
- Monat1913-10
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 235, 9. Oktober 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 10437 iKorftcguuq zii Seite 40384.) beim Börscnvcreinsvorstand auf eine schnelle Erledigung der Zwi- scheuhandelsfrage zu dringen. Ich habe Ihnen im vorigen Jahre sehr ausführlich darüber Bericht erstattet, in wie dankenswerter Weise sich auch der Vorstand des Deutschen Verlegervereins dieser Angelegenheit dadurch angenommen hat, daß er einmal durch eine Rundfrage seststellen wollte, wie groß etwa bei seinen Mitgliedern der Verkehr mit dem Leipziger Zwischenhandel und dadurch mit den auchbuchhändlerischen Firmen sei, und ob es nicht möglich sei, den Leipziger Grossogeschäften Vorschriften für den Wiederver kauf aufzuerlegen. Auf der vorjährigen Herbstversammlung des Verbandes der Kreis« und Ortsvereine gelangte nun der Ent wurf einer Wiederverkäuferordnung zu eingehender Beratung, und dieser Entwurf sollte dann die Grundlage weiterer Verhand lungen mit den Grossisten bilden. In der Vorsitzendenbesprechung am 13. November 1912 mußte aber der Vorstand des Börsen vereins erklären, daß es ihm nach weiterer gründlicher Beratung der Angelegenheit als unmöglich erschienen sei, die Verhandlun gen auf der Grundlage der Schaffung einer Wiederverkäuferord nung sortzufetzen. Eine Wiederverkäuferordnung sei nach seiner Überzeugung überhaupt nicht durchführbar, da sie mit ß 1 Ziffer 2 der Satzungen des Börsenvereins nicht gut in Einklang zu brin gen sei. Die Durchführung einer Wiederverkäuferordnung sei ja überhaupt nur mit Hilfe des ganzen Verlags möglich, denn man könne dem Zwischenhandel nicht Lieferungsbedingungen auf erlegen, die der Verlag nicht ebenfalls innehalte. Sei die Wieder verkäuferordnung aber selbst ausführbar, so würde ihre Ein führung nur dazu dienen, die Position der Grossisten moralisch und materiell zu stärken, da auf diese Weise die Grossisten eine Anerkennung im Rahmen der bestehenden Organisation erhalten würden, ohne eine Gegenleistung dafür zu übernehmen. Nach eingehender Beratung dieser Gesichtspunkte, die bei den Bay- reuther Verhandlungen noch nicht zum Ausdruck gekommen waren, kamen dann die Vorsitzenden der Kreis- und Ortsvereine ebenfalls einstimmig zu der Ansicht, daß die Angelegenheit durch eine Wiederverkäuferordnung nicht geregelt werden könne. Ande rerseits bekam man aus den Mitteilungen über den Erfolg der vom Deutschen Verlegerverein veranstalteten Umfrage den Eindruck, daß man im Verlage eine wesentliche Stütze bei der weiteren Be handlung dieser Frage finden werde. Der Börsenvereinsvor stand wurde schließlich ersucht, in Gemeinschaft mit dem Deut schen Verlegerverein die Frage durch weitere Verhandlungen mit den Grossisten der Lösung näherzubringen. Solche Ver handlungen haben inzwischen stattgefunden, und ihr Resultat war die am 18. März im Börsenblatt veröffentlichte Erklärung der wesentlichen Leipziger Grossofirmen, in der diese schon in etwas den Wünschen des Buchhandels entgegenkommen. Selbstverständ lich ist mit dieser Erklärung die Angelegenheit nicht als abge schlossen zu betrachten; der Börsenvereinsvorstand hat die ge samten, recht umfangreichen Akten zunächst dem Vereinsaus- schusse zu gutachtlicher Äußerung überwiesen, und es steht zu erwarten, daß dieses Gutachten noch im Laufe dieses Winters erstattet wird. Nun bietet diese Frage, meine sehr geehrten Herren Kollegen, ganz außerordentliche Schwierigkeiten, wie sie uns in gleichem Maße noch selten entgegengetreten sind. Wir müssen uns jeder zeit darüber klar sein, daß es dem Buchhandel ganz unmöglich ist und sein wird, irgendwie au der verfassungsmäßig garantier ten Gewerbefreiheit zu rütteln. Wir werden deshalb niemals imstande sein, zu verhindern, daß Bücher auch von Personen und Firmen verkauft werden, die wir als Buchhändler anzusehen nicht in der Lage sind. Die verschiedenen Prozesse, die der Bör senverein gerade über die wichtigen prinzipiellen Grundfragen seiner Organisation und über die Grenzen seiner Macht geführt hat, haben immer wieder - ich erinnere nur an das letzte Urteil in Sachen der Vereinsbuchhaudlungen — bewiesen, daß die Spruchpraxis des höchsten Gerichts den Anschauungen des Buch handels bisher nicht günstig war. Auf der andern Seite müssen wir uns natürlich auch immer wieder sagen, daß es ein Unding ist, wenn wir einen Kollegen, der einen kleinen unerlaubten Rabatt gibt, in harte Strafe neh men, während wir es auf der andern Seite nicht verhindern können, daß jeder Schneider und Friseur, der vom Buchhandel keine Ahnung hat, durch den Leipziger Zwischenhandel, aber auch direkt durch den Verlag, in den Stand gesetzt wird, Bücher mit vollem Buchhändlerrabatt zu beziehen und zu unkontrollier baren Preisen an feine Abnehmer weiterzuliesern. Man kann ruhig behaupten, daß es heute schon dahin gekommen ist, daß je der Bücherkäufer, sei es durch einen Auchbuchhändler, sei es durch die Gefälligkeit eines Angestellten im Buchhandel oder eines guten Freundes, der dem Buchhandel selbständig angehört, seinen Bedarf unter dem Ladenpreise des Verlegers decken kann. Außer dem wächst aber die Zahl der Konkurrenten des regulären Sorti ments so ins Ungemessene, daß seine wirtschaftliche Lage schon durch die dadurch hervorgerufene Umsatzverminderung fortgesetzt im Sinken ist. Wenn sich der Auchbuchhandel auf den Vertrieb der populären Literatur beschränkte, so könnte auch das Sortiment nichts gegen seine Existenz einzuwenden haben, denn es kann nicht unsere Aufgabe sein, dem bescheideneren Publikum, das sich ohnehin in eine Buchhandlung nicht hereinwagt, den Zufluß an Literatur zu unterbinden. Das Gefährliche liegt nur darin, daß jeder Auchbuchhändler sofort auch mit Hilfe der ausgezeichneten Kataloge der Bar« und Grosso-Sortimenter Einbrüche in die Domäne des Sortiments versucht und diesem durch einfache Be sorgung auch anderer Literatur den Absatz schmälert. Zum min desten ist die Gewährung des vollen Buchhändler-Rabatts, der ja zugleich eine Vergütung für eine Vertriebstätigkeit, und sei es auch nur durch das Schaufenster, in sich schließt, dem bloßen Bücherbesorger gegenüber unangebracht. Wir wissen heute noch nicht, in welcher Weise die Auch buchhändlerfrage zu lösen sein wird. Eine ideale Lösung würde ja die sein können, daß man eine Liste der rabattberechtigten Wie derverkäufe! auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Bör senverein, den einzelnen Verlegern und den Grossisten möglichst unter Mitwirkung der Kreis- und Ortsvereine schüfe — ein Zu stand, der z. B. in Dänemark vorhanden ist und sich bewährt hat. Schon auf den ersten Blick stellen sich aber bei den so viel weite ren Verhältnissen unseres Vaterlandes diesem Plane so unge heure Schwierigkeiten entgegen, daß man an seiner Durchführ barkeit zweifeln möchte. Jedenfalls steht es fest, daß ohne die entschiedene Mithilfe des Verlags eine Lösung nicht zu finden sein wird. Tie Erwähnung einer Wiederverkäuferliste leitet mich über auf die sekundäre Frage der Adreßbuchreinigung und - U m g e st a l t u n g. Leider haben sich auch bei der jetzt geübten Praxis der Aufnahme neuer Firmen ins Adreßbuch und Börsen blatt Übelstände herausgestellt, die allerdings meiner Ansicht nach mehr an einer falschen Anwendung der hierfür aufgestellten Grundsätze als an diesen Grundsätzen selbst liegen. Die in die ser Sache interessierten Kommissionäre und aufnahmesuchenden Firmen haben sich vielfach darüber beklagt, daß die gutachtliche Äußerung des gefragten Kreis- oder Ortsvereins zu lange auf sich warten lasse oder aber nicht objektiv genug sei. Das elftere dürfte in einem gutgeleiteten Vereine nicht Vorkommen, das letz tere ist allerdings manchmal aus den Verhältnissen des Auskunft erteilenden heraus erklärlich. Immerhin kann ich nicht zugeben, daß Vorwürfe dieser Art auch unserem Verbände gemacht werden könnten. Wir haben die Prüfung solcher Anfragen stets beeilt, und in den Fällen, wo auch uns die erteilte Auskunft nicht recht objektiv erschien, dem Börsenverein die endgültige Entscheidung über die Ausnahme überlassen. Mit aller Entschiedenheit möchte ich mich aber auf den Standpunkt stellen, daß wir bei dem bis herigen Modus, der sich im ganzen zweifellos bewährt und eine ganze Anzahl zur Aufnahme vollkommen ungeeigneter Firmen Vom Anschluß an den Buchhandel abgehalten hat, bleiben. Vor einer übertriebenen Bewertung dieser Maßnahme müssen wir uns aber selbstverständlich so lange hüten, als wir durch die Nicht aufnahme nicht auch die Lieferung an die abgewiesenen Firmen verhindern können. Solange diese Firmen sich einfach an das Grosso-Sortiment wenden und von dort beziehen können, be schränkt sich der Erfolg dieser Maßregeln im wesentlichen ja nur darauf, daß sic die Verleger-Zirkulare usw. nicht erhalten. So lange wir aber keine größere Wirkung erzielen können, sollten wir uns auch der kleinen freuen, zumal auch die Barsortimen-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder