Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19131009
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191310098
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19131009
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-10
- Tag1913-10-09
- Monat1913-10
- Jahr1913
-
10415
-
10416
-
10417
-
10418
-
10419
-
10420
-
10421
-
10422
-
10423
-
10424
-
10425
-
10426
-
10427
-
10428
-
10429
-
10430
-
10431
-
10432
-
10433
-
10434
-
10435
-
10436
-
10437
-
10438
-
10439
-
10440
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
10439 Börsenblatt f. d. Dtfchn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 235, g. Oktober 1013. ter die Erklärung abgegeben haben, daß sie nur an Firmen liefern,, die im Adreßbuche stehen. Eine wirksame Maßregel zur Erhöhung der Bewertung des Adreßbuchs ist zur letzten Oslermesse durch den Beschluß ergriffen worden, das Adreßbuch künftig gegen eine geringe Erhöhung des Mitglicdsbeitrages allen Börsenvereinsmitgliedcrn gratis zu liefern. Es ist unsere Pflicht, immer energischer dafür einzu- treten, daß auch der Verlag das offizielle Adreßbuch zur Grund lage seiner Beziehungen macht und nur den Firmen den vollen Rabatt einräumt, die im Adreßbuch stehen. Ein besonders er strebenswertes Ziel würde ja darin liegen, daß nur die Mitglie der des Börsenvereins und seiner Organe den vollen Buchhänd lerrabatt erhalten. Als einen Schritt auf diesem Wege würden wir vor allem eine Umgestaltung des Adreßbuchs in der Weise begrüßen, daß die Mitgliederfirmen künftig durch feiten Druck von den übrigen Firmen unterschieden werden — eine Maßregel, die ja speziell Rheinland-Westfalen schon seit Jahren vorgeschla gen, und zu deren Einfühmng sich jetzt auch die Stimmung in Vcrlegerkreisen günstiger gestaltet hat. Ich werde im Vereins- Ausschusse, der auch diese Angelegenheit zu beraten hat, für die sen Vorschlag eintreten. Im einzelnen möchte ich noch mittei- len, daß wir in sieben Fällen nach eingehender Untersuchung das Aufnahmegcsuch neuer Firmen ins Adreßbuch als unbegründet mangels eines buchhändlerischen Betriebes ablehnen mutzten, daß wir der Ausnahme dagegen in neun Fällen zugestimmt haben. Eine Firma ist auf unseren Antrag aus dem Adreßbuch gestrichen worden; in drei Fällen hat der Börsenvereinsvor stand den Antrag auf Streichung abgelehnt. Sehr eingehend haben wir uns im letzten Verbands jahre mit der Neuregelung des Vertriebes der Gene ralstabskarten beschäftigen müssen. Wie Ihnen ja bekannt ist, hat das Kriegsministerium den Vertrieb der preußischen Generalstabskarten dem Sortimentsbuch handel entzogen und von verabschiedeten Offizieren ge leiteten amtlichen Vertriebsstellen übertragen. In der Vor sitzendenbesprechung erstattete Herr Krehenberg über diese Frage ein ausführliches Referat. In der daran anschließenden Debatte wurde vor allem beschlossen, die Handelskammern für diese An gelegenheit zu interessieren. In diesem Sinne bin ich im Fe bruar d. I. mit folgender Eingabe an sämtliche Handelskammern unseres Verbandsbezirkes herangetreten: »Der ergebenst Unterzeichnete Verband, als berufener Vertreter der Interessen des Buchhandels tu der Provinz Sachsen und den Thü ringischen Staaten, bittet die verehrt. Handelskammer, zu folgender Angelegenheit — gleich den Handelskammern für Hannover, Ham burg, Darmstadt, Mecklenburg, Stratzburg und Metz — im Sinne des Buchhandels Stellung nehmen zu wollen. Die Kgl. Preußische Landesausnahme hat im März des vorige» Jahres den Vertrieb der von ihr hergcstellten Karten de» in der Provinz Pommern ansässigen Buchhandlungen entzogen und einer in Stettin ncucrrichteten, der Leitung eines Offiziers z. D. unterstellten amtlichen Kartenvertriebsftelle übertragen. Es kann kein Zweifel darüber obwalten, daß mit der in Pommern errichteten Karteu- vcrtriebsstelle zunächst ein Versuch gemacht wird, und daß geplant ist, derartige Vcrtricbsstcllcn mit abhängige» Zweigstellen auch in den anderen Provinzen der Monarchie und in den anderen Bundesstaaten zu errichten, diese Vertricbsstcllen ausschließlich pensionierten und zur Disposition gestellten Offizieren zu übertragen, und letzteren dadurch auf Kosten des Sortimentsbuchhandels zu ihren Pensionsbczügcn eine Nebcncinnahme zu verschaffen. Den, Buchhandel erwächst durch seine Ausschaltung beim Verkauf der amtlichen Kartenwerke ein großer wirtschaftlicher Schaden. Denn seit vielen Jahrzehnten ist das deutsche Publikum gewohnt, die Ver- össentlichungcn der Kgl. Landesaufnahme durch den Buchhandel zu beziehen, da dieser sich stets mit lebhaftem und unermüdlichem Inter esse dem Vertriebe der Karten gewidmet, sic auf Lager gehalten und rasch und aus billigstem Wege besorgt, auch deren Bekauntwerden ln den weitesten Kreisen der Bevölkerung vermittelt hat. Er bars also mit vollem Recht einen erheblichen Anteil an der stets größer gewor denen Verbreitung der amtlichen Kartenwerke in Anspruch nehmen. Das Publikum seinerseits ist so daran gewöhnt, alle Erzeugnisse der Druckindustrie in, weitesten Sinne, also anch Karten aller Art, durch den Buchhandel zu beziehen, daß eine Ausschaltung des Buchhandels vom Vertriebe der amtlichen Karten auch seine allgemeinen Inter essen in der empfindlichsten Weise berühren und verletzen würde. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Buchhandels sind derart, daß er sich mit allen Kräften dagegen wehren muß, daß ihm seine Ab satzmöglichkeiten eiugcschränktwcrden,zumal ja das Bedenken nicht von der Hand zu weisen ist, daß die Behörden, sobald sie einmal allgemein eigene Verkaufsstellen für einen Teil ihrer Veröffentlichungen errich tet haben, diesen noch andere Publikationen zum Vertrieb übertragen. ES besteht deshalb die Gefahr, daß beim Gelingen des Versuches mit den Karten auch amtliche Reglements, Dienstvorschriften und sonstige amtliche Drucksachen, auch die von Zivilbehörden herausgcgebcnen, den zwecks Versorgung von Offizieren und Beamten eingerichteten Vcrtriebsstelle» zum Verkaufe übertrage» werden — auf Kosten des steuerzahlenden Buchhandels. Der ergebenst Unterzeichnete Verband hofft, daß die verehrt. Han delskammer ihn durch Vorstellungen an maßgebender Stelle in seinem Bestreben unterstützen wird, die dem Buchhandel drohende Benach teiligung abzuwenden.« Eine besonders wirksame Unterstützung haben wir erfreu licherweise bei der Handelskammer zu Erfurt gefunden, die in recht energischer Weise beim Kriegsministerium vorstellig gewor den ist. Die Darlegungen dieser Handelskammer sind im Börsen blatt vom 13. Mai d. I. zum Abdruck gelangt. Auch die Handelskammer zu Dessau hat unsere Eingabe dem Kriegsministerium mit der Bitte um Prüfung der Sachlage unter Beachtung unserer Darlegungen übersandt, und in der ihr gewor denen Antwort ist erfreulicherweise vom Kriegsministerium zum Ausdruck gebracht worden, daß eine Erweiterung des Vertriebs auf andere amtliche Drucksachen nicht beabsichtigt sei. Die Han delskammer zu Magdeburg hat ein Schreiben folgenden Inhalts an den Deutschen Handelstag gerichtet und, soviel mir bekannt geworden ist, dadurch auch eine Stellungnahme des Deutschen Handelstages herbeigeführt: »Aus Buchhändlcrkreisen werden wir darauf hingewiesen, daß die Königlich Preußische Landesaufnahme durch ihre Maßnahmen den Vertrieb von Generalstabskarten und Meßtischblätter» des privaten Buchhandels einzuschränken und ihn aus amtliche Vertriebsstellen zu übertragen versucht. Nach den uns gewordenen Mitteilungen ist da mit begonnen worden, Auslieferungsstellen unter der Leitung von Offizieren außer Diensten, von denen künftig die Karten zu beziehen sein würden, zu errichten, außerdem den Sortimentern durch beträcht liche Herabsetzung der ihnen bisher gewährten Rabattsätze den Ver trieb zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen. In Magdeburg hat z. B. die Karicnvertriebsstellc der Königlich Preußischen Landes ausnahme den bisherigen, an sich schon ungenügenden Rabatt von IS"/» auf 5°/» herabgesetzt. Die Geschäftsspesen, wie Bezugskosten, Instand haltung des Lagers, Zinsverluste, Anteil an den allgemeinen Un kosten des Betriebes u. a., überschreiten diesen Satz wesentlich, so daß sich die Magdeburger Buchhändler entschlossen haben, den Vertrieb der von der Königlich Preußischen Landesaufnahme herausgegebencn Kar tenwerke aufzugeben. Solche Maßnahmen liegen unseres Erachtens weder im Interesse des Buchhandels, noch im Interesse der staatlichen Verwaltung selbst; denn der Absatz der von der Königlich Preußischen Landesaufnahme herausgegebenen Karten an das Publikum, das gewohnt ist, diese durch den Buchhandel zu beziehen, und teilweise zum Kause der dort ebenfalls geführten, von privater Seite herausgegebencn Karten über geht, dürste nicht nur nicht erweitert, sondern sogar eingeschränkt werde». Dieses neue Vertriebssystcm wird somit eine Schädigung des Buchhandels, eine Einschränkung des Absatzes der amtlichen Kar ten und eine Erschwerung ihres Bezuges zur Folge haben. Während der reguläre Buchhandel die am meisten begehrten Blätter stets in hinreichender Menge am Lager hatte und auch alle übrigen durch seine guten Verbindungen schnell beschaffen konnte, sollen bei Vermittlung durch die Vertricbsstcllen etwa 8 Tage vergehen, da die Karten jetzt erst in jedem einzelnen Falle bei der Zentrale bestellt werden müssen. Dies trifft nicht nur das große Publikum, sondern vor allem auch die Industrien, wie die Kali- und Kohlenindustrie, ferner die ttberlauö- zcntralen, die diese Karten ständig benötigen. Da an anderen Orten ähnliche Beschwerden laut geworden sind, bitten wir Sie ergebenst, Erhebungen in dieser Angelegenheit vorzu- nchmcn und eine Stellungnahme der interessierten Handelsvertretun gen herbeizusührcn.« Da nun trotz dieses allseitigen Sturmlaufes das Kriegsmini sterium sich offenbar doch nicht zu einer Änderung der einmal er griffenen Maßregeln entschließen konnte, trotzdem auch noch der Reichstag eine entsprechende Resolution zu gunsten des Buch handels einstimmig angenommen Halle, glaubte der Buchhandel
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht