Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1913
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- 1913-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1913
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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.4? 235, 9. Oklober 1913. Redaktioneller Teil. BörüniKNt f. d. Dtschn. Buchhandkl. 10439 von Weiteren Bemühungen in dieser Angelegenheit noch nicht absehen zu sollen. Es galt dabei, der Heeresverwaltung zu zei gen, daß man nicht gewillt sei, sich mit den angcbotenen lächer lich geringen Rabattsätzen des Vertriebs weiter anzunehmen, schon damit bei Aufhebung der amtlichen Vertriebsstellen und bei Wiederaufnahme des Vertriebs durch den Buchhandel auch ein höherer Rabatt als früher erzielt werden könne. Der Verband der Kreis- und Ortsvereine forderte deshalb alle Sortiments buchhändler dazu auf, den Vertrieb der preutzischen Generalstabs karten mit Rücksicht auf die ungünstigen Bedingungen in Zu kunft abzulehnen. Die beiden Ortsvereine unseres Bezirks, Halle und Magdeburg, haben daraufhin ihre sämtlichen Mitglieder zur einmütigen Abgabe dieser Erklärung veranlatzt, außerdem haben wir an sämtliche Mitglieder unseres Verbandes folgende Benach richtigung in dieser Angelegenheit abgehen lassen: »Der ergebenst Unterzeichnete Verband empfiehlt den Mitgliedern des Verbandes, die Zumutung der Landesaufnahme und ihrer Or gane, der Kartenvcrtriebsstellcn, sich bei den angebotencn unzu reichenden Bezugsbedingungen fernerhin um den Vertrieb der Ge neralstabskarten zu bemühe», abzulehnen und zu erklären, eine Vertriebsstellc der amtlichen Karten nicht übernehmen zu wollen, so lange der Rabatt nicht aus cinc angemessene Höhe gesetzt ist und dem Buchhandel eine dem buchhändlerischen Verkehr entsprechende Be zugsweise der Karten ermöglicht wird.« Wir hoffen zuversichtlich, daß Sie alle den zuständigen Stel len durch eine einheitlich ablehnende Stellungnahme die Stim mung des Buchhandels zu erkennen gegeben haben. Sicherem Vernehmen nach beginnt die Heeresverwaltung jetzt doch einzn- lenken, und es schwebenVerhandlungen zwischen ihr und dem Bör senverein. Recht eigentümlich berührt es, daß dieselben Karten, die an den Buchhandel früher nur mit beschränktem Rabatt ge liefert werden konnten, jetzt direkt ans Publikum (Wehrver ein usw.) zu wahren Schleuderpreisen abgegeben werden können. (Fortsetzung folgt.) H. Keilers Handbuch der katholischen Presse Deutschlands, Österreich-Ungarns, der Schweiz, Luxem burgs und von Nord-Amerika. Mit Beiträgen zur Geschichte der katholischen Presse. Fünfte, verbesserte und bedeutend vermehrte Auflage. 1913. Verlag von Fredebeul L Koenen, Essen (Ruhr). Kl. 8°. XIV u. 112 S. und 52 Seiten Anzeigen. Broschiert ^ 1.50 ord. Der Essener Verlag, der eben den vierzehnten Jahrgang des be kannten katholischen Literatur-Kalenders vorbereitet, legt noch vor dessen Erscheinen bas Handbuch der katholischen Presse, das seit 1888 nicht mehr erschienen ist, in 5. Auflage vor. Der Herausgeber gibt in diesem Berkchen eine übersichtliche Zusammenstellung der gesamten katholischen politischen und kirchlich-politischen Presse deutscher Zunge und der ka tholischen Fachzeitschriften mit genauer Angabe der Höhe der Auflage, der Jnsertionsprelse usw., und reiht ein Verzeichnis der katholischen Volkskalender, der katholischen Prcßvereine und Zeitungskorresponden zen, der Zeitungs-Beilagen und katholischen Enzyklopädien an. So kann das Büchlein Buchhändlern, Verlegern, Inserenten, Redakteuren und Schriftstellern gute Dienste leisten. Wie schon in der vorangegangenen Auflage werden auch in dieser einige Beiträge zur Geschichte der katholischen Presse geboten. Das »Echo der Gegenwart«, die älteste Aachener Zeitung, reicht mit seiner Gründung in bas bewegte Jahr 1848 zurück und spiegelt in seiner Entwicklung die Geschichte der jungen deutschen Preßfreiheit und der ihr folgenden Preßkncbelung. Die Münsterberger Zeitung konnte ISIS ihr sünfnndzwanzigsähriges Jubiläum als Zcntrumsblatt begehen. Von den 82 Zeitungen Elsaß-Lothringens haben 41 einen bestimmten politischen Charakter, und zwar sind 28 liberal, 21 Parteilos, lg katholisch und 2 sozialdemokratisch. Der Anteil der katho lischen Zeitungen ist also verhältnismäßig gering, da das Land zu 7k°/> katholisch ist: auch das Rheinland, wo aus eine Zeitung 22 8VÜ Ein wohner kommen, steht hinter dem Durchschnitt im ganzen Deutschen Reiche (18 40V Einwohner ans eine Zeitung) zurück. Im. Kleine Mitteilungen. PostanwcisuugSsormulare. — Die Handelskammer zu Elberfeld richtete am 24. September an den Deutschen Handelstag folgendes Schreiben: »Die Kammer hat sich in ihrer letzten Sitzung dafür ausge sprochen, daß an den Postanweisungsformularen der linke Abschnitt, der für den Empfänger bestimmt ist, verbreitert werden möge, um für schriftliche Mitteilungen des Absenders einen größeren Raum zu ge winnen. Der rechte Abschnitt, der als Einlieferungsschein in den Händen des Absenders bleibt, ist erheblich breiter (68 mm gegen 42 mm des linken Abschnitts). Es wird nicht angängig sein, den rechten Abschnitt erheblich zu verkleinern, weil alsdann der Platz fehlt, die Summe in Worten auszuschreiben. Dem von einer Seite gemachten Vorschläge, den rechten Abschnitt dadurch schmaler zu gestalten, daß der Druck des Posteinlieferungsscheines quer zum Postanweisungsformular hergcstellt wird, hat die Kammer nicht zugcstimmt, weil eine derartige Anord nung die Abfertigung durch die Postbeamten erschweren und aus diesem Grunde schwerlich den Beifall der Postverwaltung finden wird. Dagegen steht u. E. nichts im Wege, daß der linke Postabschnitt etwa die gleiche Breite erhält wie der rechte, wenn anch dadurch das ganze Formular um ein Weniges größer wird. Wir bitten (den Deutschen Handelstags, vorstehenden Vorschlag in der Kommission betr. Verkehr zu erörtern und gegebenenfalls der Reichspostverwaltung zu unter breiten.« Einfuhr dentscher Waren nach Frankreich (vgl. Nr. 226). — Der Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutsch lands gab am 19. September folgende Erklärung ab: »Seit einiger Zeit gibt die Zollbehandlung von Einfuhrwaren durch die französischen Zollbehörden zu den allerschwersten Klagen Anlaß. Es sind Zollerhö hungen ohne jede ltbergangsfrist und ohne die zugesicherte Be rücksichtigung der bestehenden Verträge durchgeführt und durch eine schikanöse Auslegung des Artikels 15 des französischen Zolltarifs zahlreiche mit Frankreich im Handelsverkehr stehende Firmen schwer geschädigt worden. Die Industrie erwartet von der Regierung, daß sie geeignete Gegenmaßregeln ergreift, falls die französische Regierung nicht den berechtigten Beschwerden über die der zeitige Zollpraxis abhilft.« 8k. Die Abbildungen von Fabriken auf Briefköpfen usw. als unlau terer Wettbewerb. Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Nachdruck verboten. — Daß in der bildlichen Wiedergabe von Fabrikgebäuden auf Briefköpfen, in Preislisten und Zeitungsannoncen die üblichen Übertreibungen nicht offenbare Unwahrheiten enthalten dürfen, ist noch nicht allgemein bekannt. Solche Unwahrheiten stellen sich als unlauterer Wettbewerb dar und verpflichten zur Unterlassung. Eine derartige Unterlassungsklage beschäftigte kürzlich das Oberlandesgericht Hamm. Die klagende Firma fühlte sich durch übertriebene Neklamebilder ihrer Konkurrentin geschädigt und erzielte auch, daß diese bei Strafandrohung zur Unterlassung verurteilt wurde. Das Berufungsgericht führte aus: Wer ein stattliches, in schönen Formen errichtetes und ans gutem Mate rial bestehendes Geschäftsgebäude sieht, wird daraus jedenfalls einen Schluß auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens ziehen. Das ist auch zum Teil der Grund, weshalb gerade neuerdings nicht nur bei Warenhäusern und ähnlichen Gebäuden, sondern auch bei Fabriken großer Wert auf das Außere gelegt wird und bisweilen hervorragende Künstler zum Entwurf des Bauplanes herangezogen werden. So er klärt es sich auch, weshalb nicht selten bei Unternehmungen, bei denen die Anlage von Gebäuden eine besondere Bedeutung hat, wie das z. B. bei Kelleranlagen von Weinhandlungen und Schaumweinfabriken der Fall ist, zu einer geeigneten Zeit, etwa vor Beginn der Benutzung, dem Publikum Gelegenheit zur Besichtigung gegeben wird. Die Abbildungen von Fabriken in Preislisten sollen bis zu einem gewissen Grad den Anblick ersetzen. Daraus ergibt sich aber, daß sie der Wirklichkeit wenigstens annähernd entsprechen müssen. Es wird allerdings immer damit zu rechnen sein, daß sie das nicht vollständig tun. Nach ihrem Zweck sollen sie eben nur die Fabrikniederlassung darstellen, nicht auch die benachbarten Gebäude. Daraus folgt, daß das erstere gehoben, der Eindruck, den es macht, verstärkt werden darf ans Kosten der Umgebung. Dazu kommt, daß sie immer als einseitige Schilderung des Unter nehmens durch den Inhaber zu würdigen sind, der naturgemäß, wie es auch bei wirklichen Erklärungen geschehen würde, die guten Seiten her vorhebt. Hierüber ist sich auch das Publikum im klaren. Darnach richtet es seine Beurteilung. Ebensowenig wie wörtliche Erklä rungen dürfen aber Abbildungen direkte Unwahrheiten enthalten. Mit solchen wird das Publikum im allgemeinen nicht rechnen. Dies ergibt sich auch aus den Aussagen des Zeugen, der früher als Reisender für die Klägerin tätig war. Ihm ist nach seinen Aussagen häufig von Kun den erklärt worden, die Beklagte scheine nach den Abbildungen in ihren Preislisten ihren Betrieb erheblich vergrößert zu haben, sic sei wohl seitdem
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