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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-09
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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10384 Börsenblatt f. b. DIschn. vuchüanbcl. Redaktioneller Teil. ^8 235, 9. Oktober 1913. Seit ich Ihnen in meinem vorigen Jahresberichte eine aus- führliche Darstellung des damaligen Standes der Revision der Verkaufsordnung gab, ist nun auch diese Frage, hof fentlich aus recht lange Zeit hinaus endgültig, zum Abschluß ge kommen. Nach außerordentlich mühevollen und langwierigen Verhandlungen war der außerordentliche Ausschuß, der zur Be ratung dieser Frage eingesetzt war, im November vorigen Jah res zu den Beschlüssen gekommen, die dann in seinem zweiten Be richte im Börsenblatte vom 3. Mürz 1913 niedergelegt worden sind und die im wesentlichen den Bayreuther Beschlüssen entsprachen. Diese Beschlüsse fanden indessen noch nicht den Beifall der bekannten Minorität im Deutschen Verlegerverein, deren Zahl sich inzwischen allerdings auf etwa die Hälfte verringert hatte. In Rücksichtnahme auf diese Gruppe und in dem Wunsche, nichts unversucht zu lassen, was zu einer gütlichen Beilegung dieser prinzipiellen Differenzen führen könnte, haben dann die Vorstände des Börsenvereins und des Deutschen Verlegervereins mit den Vertretern dieser Gruppe in der Woche vor der Ostermesse aber mals Besprechungen abgehalten, die dann in Beschlüssen gipfel ten, die zunächst der Hauptversammlung des Deutschen Verleger vereins zur Behandlung und Beschließung vorgelegt wurden. Sie haben dort nochmals eine sehr umfangreiche und zum Teil etwas erregte Debatte entfesselt, aus der doch wieder klar her vorging, daß es schließlich doch unmöglich sei, die so differieren den Ansichten vollkommen auszugleichen. In der Hauptversamm lung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine gelangten dann noch einmal die sämtlichen Abänderungsanträge zur Verkaufs ordnung einschließlich der neuen Anträge von vr. Lehmann und Genossen zu ausführlicher Behandlung, und in der Hauptver sammlung des Börsenvereins wurde hierauf die Revision der Ver kaufsordnung abgeschlossen. Trotz der unendlichen Mühe und wahrhaft aufopfernden Arbeit der Ausschußmilglieder ist diese leidige Angelegenheit nun doch nicht zu einem Abschlüsse ge kommen, der wirklich befriedigen kann. Alle Mühe, auch die Minorität des Deutschen Verlegervereins zusriedenzustellen, ha! schließlich nichts gefruchtet, und ihr Hauptsprecher und ihre trei bende Kraft, Herr Fritz Springer, hat es nicht unterlassen können, in der Hauptversammlung des Börsenvereins offiziell gegen die gefaßten Beschlüsse Einspruch zu erheben. Die Zahl der Getreuen um Herrn Springer hat allerdings im Laufe der Ver handlungen sichtlich abgcnommen, da sich einige An gehörige seiner Gruppe in der Hauptversammlung des Ver legervereins doch in manchen Punkten noch eines Besseren beleh ren ließen. Die ominösen KZ II und 12 der Verkaufsordnung sind zu ungeheurem Umfange angeschwollen, und die der gedruck ten Verkaufsordnung beigegebene Erläuterung, die im ganzen 15 Seiten umfaßt, beschäftigt sich allein auf 614 Seiten nur mit der Erläuterung dieser beiden Paragraphen. Ich glaube, daß schon dies kein besonders gutes Zeichen ist. Möge der kunstvoll und mit Aufwand vieler Mühe in der neuen Fassung der KK 11 und 12 geschaffene Schutzdamm sich nun wenigstens als dauerhaft erweisen, nachdem man sich eben mit der Tatsache abfinden muß, daß seine Bestimmung nur sein kann, eine weitere Überflutung vom Sortiment angebauten Landes abzuwehrcn. Immerhin ist es erfreulich, daß in den Verhandlungen von allen Seiten unzweideutig der Gedanke zum Ausdruck gebracht worden ist, daß es nicht angängig sei und als illoyal betrachtet werden müsse, daß der Verleger bei seinen direkten Lieferungen an Behörden usw. zu ermäßigtem Preise das Sortiment aus schließe und damit den Sortimenter gewissermaßen zum teuren und unreellen Geschäftsmanne stemple. Nachdem das schwierige Werk der Revision der Verkaufs ordnung zum Abschlüsse gelangt ist und diese, worauf ich unsere Mitglieder aufmerksam mache, im Neudrucke vorliegt, glaube ich mich aus eine ganz kurze Darstellung der wichtigeren in der Ver- kaussordnung neu zum Ausdruck gebrachten Grundsätze be schränken zu können. 1. Den Kreis- und Ortsvereinen bleibt neuerdings auch Vor behalten, in die Verkaufsbestimmungen Vorschriften über Be stellgebühren bei Zeitschriften aufzunehmcn. 2. Die Gewährung übermäßig langer Zahlungsfristen wird künftig wie eine Gewährung unzulässigen Rabatts angesehen und behandelt, und das öffentliche Angebot solcher Zahlungs fristen ist demnach verboten. 3. Auch auf im Auslände erschienene Werke darf im Gebiete des Börsenvereins kein Rabatt öffentlich angeboten werden. Im Vereinsgebiet wohnende Firmen dürfen nach dem Auslände weder Rabatt noch Frankolieferung öffentlich anbieten. 4. Der Verleger muß bei Lieferungen an Behörden usw. nach Z 11 dem Sortimenter, mit dem er in Rechnungsverkehr steht, die Lieferung einzelner Exemplare zum gleichen ermäßigten Preise bei Nachweis der Bezugsberechtigung des Kunden ermöglichen. Er sollte dem Sortimenter eine Vermittlungsgebühr nach Er messen gewähren. 5. Die Beschränkung »in Ausnahmefällen« schließt aus, daß der Verleger regelmäßig oder bei vielen Werken seines Verlags von der Befugnis der Partielieserung nach K 12 Gebrauch macht. 6. A.-G., G. m. b. H. und ähnliche gewerbliche Unternehmun gen sind nicht »Gesellschaften« im Sinne des Z 12. 7. Angebot, Lieferung und Verrechnung darf nur an bzw. mit den Gesellschaften selbst, nicht an oder mit den einzelnen Be amten oder Mitgliedern erfolgen. Die Gesellschaften dürfen die Partiepreise nur im Kreise ihrer Mitglieder anzeigen, müssen auf den Ausnahmefall Hinweisen und dürfen nicht an Nichtmitglieder abgeben. 8. Der Verleger ist zur Rücknahme der dem Sortimenter auf Grund der direkten Verlegerlieserung zum Vorzugspreise liegen gebliebenen Exemplare binnen einer gewissen Frist verpflichtet. 9. Gewerbsmäßig verliehen gewesene Werke sind nur dann als antiquarisch anzusehen, wenn sie ihrer Erhaltung nach nicht mehr neu sind. Auf eine andere wichtige Änderung im K 3, der sich mit dem Begriff »Publikum« beschäftigt, komme ich bei der Besprechung der Frage der Vereinsbuchhandlungen zurück. Von Interesse und erwähnenswert sind die immer wieder holten Versuche des im Auslande ansässigen deutschen Buchhan dels, die Geltung der Verkaufsordnung und den Schutz des Ladenpreises der deutschen Bücher auch auf das Ausland auszudehnen. Schon in der Vorsitzendenbesprechung des Jahres 1911 hat der Vorstand des Börsenvereins und seitdem wieder bei allen gegebenen Gelegen heiten, z.B. durch die Redaktion des Börsenblattes, seine Meinung dahin ausgesprochen, daß diese Maßnahme so lange unmöglich sei, als die Verhältnisse der buchhändlerischen Organisationen des Auslandes eine Verfolgung und Ahndung von Verstößen nicht sichern könnten. Wenn man im Vorstande eines deutschen Kreisbcr- eins die teilweise außerordentlich großen Schwierigkeiten kennen lernt, mit denen in vielen Fällen die Verfolgung eines Verstoßes schon bei uns verknüpft ist, so kann man dieser Anschauung nur un umwunden beipflichten. Es würde nichts weiter als eine Bin dung des deutschen Exportbuchhandels, die nicht im Interesse des Verlags liegen kann, damit erzielt werden. Auf Grund dieser Erwägung mußten wir auch ein entsprechendes Schreiben der Ässooirrtion ok k"orsiAN Loolrsslwi's ok Orsat Lritaill am! Iroianci unberücksichtigt lassen. Ich komme nun zur Besprechung derjenigen Fragen, die augenblicklich als die brennendsten im deutschen Buchhandel be zeichnet werden können, das ist die Frage der Adretzbuchrsini- gung und -Umgestaltung und vor allem die Auch buch Händ ler- und Grossistenfrage, deren Erledigung ja die Grundlage einer definitiven Umgestaltung des Adreßbuchs bilden mutz. Noch vor wenigen Tagen ist mir ein Schreiben des ersten Vorsitzenden des Krcisvereins Rheinland-Westfalen, des verehrten Kollegen Heinrich Schöningh in Münster, zugegangen, in dem er mich ersucht, diese Frage auf alle Fälle auf unserem Verbandstage zur Sprache zu bringen, wobei er auf die sehr ausgedehnten Ver handlungen verweist, mit denen sich sein Kreisverein auf seiner Hauptversammlung im Juli beschäftigt hat. Dort ist es schließ lich zu einer Resolution gekommen, die den Vorstand beauftragt, lKortsetzliug aus Seite 1V437.
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