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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
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Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Aus Anlaß der Grundsteinlegung für die Gebäude der Deutschen Bücherei und der Begründung der unter dem Protektorat Seiner Majestät des Königs Friedrich August von Sachsen stehenden Gesellschaft der Freunde der Deutschen Bücherei am 19. Oktober 1913 sind dem Börsenverein, seinem Vorstande und dem Unterzeichneten persönlich von be hördlichen Seiten, von Körperschaften, der Presse, von wissenschaftlichen, bibliothekarischen und buchgewerblichen Kreisen, von Freunden und Kollegen so viele Beweise freundlicher Gesinnung dargebracht worden, daß es unmöglich ist, die Danksagung für diese im einzelnen zum Ausdruck zu bringen. Namens des Börsenvereins, seines Vorstandes, des Geschäfts- führenden Ausschusses der Deutschen Bücherei und in meinem eigenen Namen statte ich allen Beteiligten für die beglück wünschenden und weiter anspornenden Kundgebungen den herzlichsten Dank ab. Der Gedanke der Deutschen Bücherei hat festen Fuß iu den weitesten Kreisen des deutschen Volkes gefaßt. In gemeinsamer Arbeit mit der Königlich Sächsischen Regierung und der Stadt Leipzig wird der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, unterstützt von dem Wohlwollen der bundesstaatlichen Regierungen, der deutschen, österreichischen und schweize rischen Verwaltungen, Behörden und Körperschaften, des gesamten deutschen Buchhandels und der Gesellschaft der Freunde der Deutschen Bücherei, die Deutsche Bücherei aufbauen. Die Kölnische Zeitung begrüßt die Begründung der Deutschen Bücherei als eine nationale Tat, die hier dem deut schen Geistesleben ein Ehrendeukmal errichte, wie schöner keines zu denken sei, und spricht am Schlüsse ihres Aufsatzes den Wunsch und die Hoffnung aus, »daß es in Erfüllung gehe: daß hier ein Ruhmeszeichen der deutschen Kultur ersteht, das dauernder ist als Erz«. Mögen diese Wünsche sich erfüllen, und der deutsche Buchhandel mit dem Denkmal, das er deutscher Geistesmacht und deutschem Gelehrtenfleiße baut, auch sich selbst sein Denkmal setzen. Leipzig, am 31. Oktober 1913. Karl Siegisrnund Erster Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Deutschen Bücherei. ren wie des Publikums und um seiner selbst willen nicht glaubte hinausgehen zu dürfen. Red. Über den Schutz anonymer Werke. Von Justizrat vr. Fuld iu Mainz. Über das gleiche Thema werden sich aus Anlaß der kürzlich erfolgte» Herausgabe von Nach- bzw. Neudrucke» erstmalig anonym oder pseudonym herausgegebener Werke von Wilhelm Busch, Gustav Freytag, Jos. Victor v. Scheffel, Marie Ebner von Eschenbach, Wilhelm Naabc u. a. noch I) r. Alexander Elster-Jena und Or. Marwitz-Berlin äußern. Es wird sich dabei hauptsächlich um dicErörterung derFrage handeln, ob vor dem 1. Januar 1871 zunächst anonym oder pseudonym und daun unter dem bürgerliche» Namen er schienene Werke den vollen urheberrechtlichen Schutz ge nießen, wen» der Name des Autors nach dem 1. Januar 1871 nicht in die Eintragsrolle eingetragen worden ist, oder ob unser Urhebcrrechtsgcsctz einer ähnlichen Ergän zung bedarf, wie sie bas französische Gesetz in den Schutz bestimmungen iibcr das Persönlichkeitsrecht geschaffen hat. Auf welcher Seite in diesem Kampfe der im Börsenverein organisierte Buchhandel zum überwiegende» Teile steht, unbeschadet des mehr oder minder zureichenden gesetzlichen Schutzes und der Stellungnahme der Gerichte, bedarf schon deswegen keiner näheren Erörterung, als cs sich bei der Publikation der meisten der infragestchenden Werke nicht um eine Erweiterung unserer Kenntnisse auf literarischem Gebiete handelt, sondern um eine solche der Grenzen, über die der Vcrlagsbuchhaudel bisher im Interesse der Auto- Jn der letzten Zeit hat man nicht nur vereinzelt, sondern mehrfach, ja, man kann sogar ohne Übertreibung behaupten, in einer ganzen Reihe von Fällen die wenig erfreuliche Beobachtung machen können, daß sich innerhalb des deutschen Verlagsbuchhan dels Personen gefunden haben, die die in früheren Jahrzehnten anonym oder Pseudonym veröffentlichten Werke, Aufsätze und Schriften von bekannten Schriftstellern, deren Werke im übrigen zweifellos noch geschützt sind, in mehr oder minder billigen Aus gaben unter Verwendung von Ankündigungen herausgegeben haben, die sehr geeignet waren, das Publikum in bezug auf den Inhalt und Charakter der Veröffentlichung irrezufllhren. Es be steht anscheinend ein gewisses System in diesem Verfahren, man studiert förmlich, ob nicht dieser oder jener berühmte Schriftsteller in seiner Jugendzeit anonyme oder pseudonyme Arbeiten veröf fentlicht hat, ohne daß in Gemäßheit der bekannten Vorschrift des Gesetzes vom 11. Juni 1870 die Eintragung des wahren Namens in der bei dem Stadtrat in Leipzig geführten Rolle erfolgte; hat man solche ausfindig gemacht, so bringt man sie in einer billigen »Volksausgabe« — was für das Volk alles gut sein mutz! — auf den Markt, ohne sich an die Proteste der rechtmäßigen Verleger und der Rechtsnachfolger des betreffenden Schriftstellers oder auch dieses selbst zu kehren. Solange es sich nur um vereinzelte Vor kommnisse handelte, erschien es nicht angezeigt, die Aufmerksamkeit der weitern Kreise des deutschen Buchhandels hierauf zu lenken; da aber, wie bemerkt, bereits eine ganze Anzahl von Fällen vor- 1513 BSrsenblatt für den Deutsche» Buchbandel. 80. Iahraana
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