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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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11628 Börsenblatt s. d Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 255, 3. November 1913. Die Bibel findet sich dreimal genannt, wie auch Pascal, La Bru- Here, La Rochefoucauld, Balzac und Baudelaire. Für Andersen, Homer, Ste.-Beuve, Dante, Marc Aurel, Madame de Noailles fanden sich je 2 Liebhaber, und aus der Reihe der Titel, die nur einmal Vorkommen, wären nennenswert: Plato, Moliere, La martine, Corneille, Virgil, Andrö Chönier, J.-J. Rousseau, Re nan und Lafontaine. Anschließend an diese Rundfrage hat man auch einige Ver leger um Bekanntgabe der Werke gebeten, die die größten buch händlerischen Erfolge zu verzeichnen hatten. Dabei hat man feslgestellt, daß dasjenige Buch, das sich seit ca. 25 Jahren regel mäßig verkauft, Gustave Droz, Illonsisur, ULäame ei Höbe sei, das in vielen Teilen des Landes als Hochzeitsgeschenk üblich ist und dem Verleger seit dem Tode des Autors bereits 300 000 kr». Verdienst zugeführt haben soll. Seit verschiedenen Wochen hat man in den Straßen von Paris Plakate sehen können, durch die das Publikum auf eine in Vorbereitung befindliche neue Halbmonatsschrift, betitelt »1 c> u t, - ? a r i 8«, aufmerksam gemacht werden sollte. Dies Plakat stellte einen Lakaien in schmucker Livree dar, der mit der linken Hand auf den Titel der neuen Zeitschrift hinweist, worun ter der Zusatz steht: . . . von geistreichen Leuten redigiert und von Künstlern illustriert!, sowie die echt Pariser Worte . . . ei imiureliement, es 8era epaiant! — Die so ganz glücklich gewählte Reklame ist dann noch durch Inserate entsprechend unterstützt wor den, so daß der Verleger schon vor Erscheinen der ersten Nummer bekanutgeben konnte, daß er deren Auflagenziffer auf 150 000 Exemplare festgesetzt habe. Als dann das erste Heft des »Doui - Uar 18 Naga 21 ns« am 10. Oktober erschien, konnte man sich davon überzeugen, daß der Verleger hinsichtlich seiner Mitarbeiter nicht zuviel verspro chen hatte, da in der Tat nur Beiträge oder Illustrationen bekann ter Persönlichkeiten zur Veröffentlichung kamen. Vielleicht hatte man vielfach eine etwas vollkommenere Ausstattung erwartet, denn auf diesem Gebiete stellt »Dout-Uaris« keine Neuerung dar. Das Format des Heftes entspricht dem des Börsenblattes, ist also größer als das übliche der Magazine, und der Preis ist 1 kr. die Nummer. Von den 72 Seiten des vorliegenden Heftes sind übrigens mehr als der vierte Teil mit Annoncen oder Reklamen bedeckt. Was bei diesem Blatt den Buchhändler besonders in teressiert, sind die Art, wie es lanciert wurde, und die dabei zur Anwendung gekommenen Mittel, die bisher weder im deutschen noch im französischen Buchhandel üblich gewesen sein dürften. Be reits 8TagevordemoffiziellenErscheinungster- min lag das erste Heft in einem großen Kaufhaus von Paris, in ca. 150 ä h n l i ch e n G e s ch ä f t en in der Provinz und sogar in einigen Warenhäusern des Auslandes aus. Diese Firmen hatten das Recht, Bestellungen entgegenzunehmen, und nahmen somit tatsächlich eine Ausnahmestellung gegenüber dem regulären Buch- und Zeitschriftenhandel ein, der den festgesetzten Tag des Erscheinens abwarten mußte. Wenn man der Frage nachgeht, warum die Warenhäuser ge wählt wurden, um eine neue Zeitschrift zu lancieren, so findet sich die Erklärung in der in Frankreich herrschenden Sitte, zur Gewinnung von Abonnenten für neue Publikationen Prämien als Lockmittel zu verwenden. Wenn dem Publikum dann gesagt wird, »die Prämie erstattet den Preis des Abonnements resp. den größeren Teil desselben« zurück, so abonniert ein Interessent dann natürlich viel leichter. Der Verleger des »Dout-ttLiio« gibt be kannt, daß er 20 000 Flaschen des Parfüms »Or äs Ooiz'« (Laden preis der Flasche krv8. 16.—) zur Verfügung der ersten 20 000 Abonnenten stelle. Um sich die Arbeit zu erleichtern, habe er mit den erwähnten Warenhäusern ausgemacht, daß sie gegen einen Bon des Verlags eine Flasche Or da Oot>- verabfolgen. Der Preis für 24 Hefte ist 24 kros. für das Inland, 30 kres. für das Ausland. Für jeden gewonnenen Abonnenten werden dem Sortimenter 2 kres. gutgeschrieben, doch hat der Verleger ausdrücklich bekannt gegeben, daß seine Vereinbarung mit den Warenhäusern nur für einen begrenzten Zeitraum Geltung habe und dem Buchhandel von dem Zeitpunkt ab, wo keine Prämien mehr zur Verteilung kommen, 207« Rabatt gewährt würden. Hier in Frankreich, wie anderswo, lastet die Konkurrenz gewisser Warenhäuser drückend auf dem regulären Buchhandel. Man könnte unter diesen Um ständen daher Wohl verstehen, wenn der Enthusiasmus der fran zösischen Sortimenter für den Augenblick nicht besonders groß ist, um Abonnenten für das genannte »Ng^Lttne« zu sammeln. Der nicht gerade glänzende Verdienst möchte eventuell noch an- gehen, aber der Gutschein für eine Flasche Parfüm, den der durch einen Buchhändler gewonnene Abonnent direkt vom Verlag erhält, lautet auf ein Warenhaus, und ein rechnender Sortimenter wird, wo er irgend kann, vermeiden, seine Kunden zur Konkurrenz hin zuweisen. — Wenn der Verleger von »Doui-Uartt« in seiner An kündigung bekanntgibt, daß er die Prämien geben müsse, um den Ansprüchen des Publikums zu genügen, so werden Kenner der fran zösischen Verhältnisse das verstehen. Immerhin erscheint es nicht ausgeschlossen, daß eine Möglichkeit vorhanden gewesen wäre, die Benachteiligung des Buchhandels den Warenhäusern gegenüber zu vermeiden. Die Firma Hachette gibt bekannt, daß die Monatsschrift »tts, Via UeureE« ab 5. November zweimal im Monat erscheinen und der Preis des Heftes dann je 50 att. betragen wird. Das ist die zweite Zeitschrift dieser Firma, die in eine Halbmonatsschrift umgeändert wird, da die »tteeturgZ pour tou8« bereits seit einiger Zeit halbmonatlich erscheinen. Die Auswahl der Unterrichtsbücher wird in Frank reich der Lehrerschaft überlassen; will ein Verleger neue Werke einführen, so ist es nötig, daß er den Lehrern durch Lieferung von Freiexemplaren die Möglichkeit gibt, die Brauchbarkeit seiner Veröffentlichungen zu prüfen. Auf den Bezirkskonferenzen der Lehrer wird dann über diejenigen Werke, die neu einzuführen oder zu streichen wären, beraten und daraufhin eine Liste der Unterrichtsbücher, die für die Schulen des ganzen Departements gewünscht sind, zur Revision an die oberste Kommission des be treffenden Bezirks weitergegeben, von wo aus sie zur endgültigen Bestätigung an den Rektor derjenigen Universität gelangt, dem das Departement untersteht. M. Louis Barth 0 u, der jetzige Premierminister und zu gleich Minister des öffentlichen Unterrichtswesens, hat durch einen neuen Erlaß bestimmt, daß für die Folge jedesmal von seiten der Lehrer motivierte Anträge einzureichen seien, wenn sie die Hinzu fügung oder Streichung eines Werkes auf der Liste der in ihrem Bezirk gebräuchlichen Schulbücher wünschen. Das Projekt dieser Liste liegt während eines Monats im Sekretariat der Inspektion zur Einsichtnahme der Familienväter aus, denen freisteht, gegen gewisse aufgenommene Werke schriftlich Einspruch zu erheben. Diese Bemerkungen müssen zugleich mit dem Entwurf dem Rektor der Universität eingereicht werden, der als letzte Instanz über die aufzunehmenden Werke entscheidet. Es steht Familienvätern je doch noch immer der Weg offen, gegen die schon in dem Verzeich nis aufgeführten Werke zu protestieren. Sie können sich dann an den Minister des Unterrichtswesens wenden, der nach Anhörung der maßgebenden Körperschaften beschließt. Die erwähnte Verordnung des Ministers des Unterrichts wesens enthält einige recht bemerkenswerte Stellen, die zur Beur teilung der Art, wie der französische Staat der Frage der Schul bücher gegenübersteht, charakteristisch sind. Es heißt u. a.: Der Staat hat nicht einen Augenblick daran gedacht, das bequeme, aber auch gefährliche Privileg auszuüben, das darin bestanden hätte, selbst die Liste der genehmigten Schulbücher aufzustellen. Das Gouvernement will keine bestimmten Doktrinen, Moralsysteme, historischen Dogmen oder wissenschaftlichen Methoden gewaltsam einsühren, in der Gewißheit, daß allein die Freiheit den Unter richt belebend und fruchtbringend gestalten kann. Der Staat hat darum Vertrauen zu der Lehrerschaft und läßt ihr freie Hand be treffs der Auswahl derSchulbücher. Da aber dieRegierung für die Erziehung der Nation verantwortlich ist, muß sie sich dessen gegen über den Kindern, den Familien und den Lehrern selbst bewußt sein, weshalb sie die Revision der Vorschläge angeordnet hat. Dem Vorsteher des Departements-Kollegiums ist vorgeschrieben, weitgehende Toleranz in bezug auf die zu genehmigenden Werke auszuüben. Da aber die Kinder gegenüber der Autorität des ge druckten Wortes machtlos sind, müssen alle diejenigen Unterrichts werke ausgeschieden werden, die gegen die Moral, die Konstitu- lFortsetzuug auf Seite 11697.1
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