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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1913
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- Deutsch
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^ 264, 13, November 1913. Redaktioneller Teil. Mrs-iiblaU,. d. Tlschn. Bllchh»nd-I. 12219 2. Für neu vorgeschlagene Religionsbücher ist vom Provin- zialschulkollegium in jedem Falle vorher die Zustimmung der zuständigen kirchlichen Behörde einzuholen. Da bei manchen Religionsbüchern aus deren Brauchbarkeit für eine Klasse von Anstalten ihre allgemeine Verwendbarkeit nicht ohne weiteres folgt, empfiehlt es sich, daß das Königliche Provinzialschulkolle gium in seiner Mitteilung an die kirchlichen Behörden die Art der Lehranstalten, für welche die Einführung beabsichtigt wird, aus drücklich bezeichnet. Bei geschichtlichen Lehrbüchern und bei deutschen Lesebüchern isi zu prüfen, ob sie sich für alle Schulen eignen oder ob sie aus Schulen einer bestimmten Art und eines bestimmten konfessionellen Charakters zu beschränken sind. 3. Die von den Direktoren bis zum 1. November eingereichten Anträge (L 3), die meiner Genehmigung bedürfen, hat das Pro vinzialschulkollegium zu sammeln und spätestens zum 1. Februar mit allen Anlagen durch einen Sammelbericht in Urschrift ein zureichen. Jedem Antrag ist ein fachmännisches Gutachten eines an der Einführung des Buches nicht beteiligten Schulmanns über den wissenschaftlichen Wert und die didaktische Zweckmäßig keit des einzuführenden Buches beizufügen. jedenfalls aber vor der allgemeinen Ausgabe je ein Exemplar der Auskunftstelle für Schulwesen einreichen. 4. Bei Erteilung der Genehmigung zur Benutzung einer wesentlich veränderten neuen Auflage wird vorausgesetzt, daß die Verleger auf Antrag des Direktors durch Lieferung einzelner Tauschexemplare der neuen Auflage oder durch Gewährung von Vorzugspreisen nach Möglichkeit dazu beitragen, die Schwierig keiten, welche aus der Änderung entstehen, zu beseitigen. Berlin, den 31. Oktober 1913. Der Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten von Trott zu Solz. Vordruck.4. Provinz: Ort: Anstalt: Antrag auf Einführung von Lehrbüchern für das Schuljahr Ostern 19 .../.. . ., den. 19 . 4. In dem Sammclbericht, für den beifolgender Vordruck 6 zu benutzen ist, sind sämtliche Vorschläge, nach Fächern geordnet, zusammcnzustellen. Dem Berichte sind die vorgeschlagenen Bücher deizufllgen. 5. Das Provinzialschulkollegium teilt in der Regel etwa vorhandene Mängel, welche bei den zur Einführung genehmigten Lehrbüchern festgestellt worden sind, den Verfassern zur Kenntnis nahme mit. 6. Um die Zahl der Lehrbücher einzuschränken, empfiehlt es sich, daß die Provinzialfchulkollegien benachbarter Provinzen, soweit zwischen ihnen ein häufiger Schülcraustausch stattfindet, sich gegenseitig ins Benehmen setzen, um eine Vereinbarung über bestimmte Schulbücher nach Möglichkeit zu erreichen. 7. Das Provinzialschulkollegium hat darauf zu achten, daß die in den einzelnen Anstalten gebrauchten Ausgaben der Schul schriststeller den allgemeinen Anforderungen (L 6-9) entsprechen. Es hat die am 1. Juni jedes Jahres von den Direktoren cmzureichendcn Listen über Schulbücherveränderungen zu sam meln und (einschließlich der Fehlanzeigen) mit der ausdrücklichen Bestätigung, daß alle Anstalten seines Aufsichtsbereichs gemeldet haben, bis zum 15. Juni an die Auskunftstelle für Schulwesen weiterzugeben. 8. Die Provinzialschulräte haben sich bei ihren Besuchsreisen auch davon zu überzeugen, daß die Sammlung der an der Anstalt eingeführien Lehrbücher (vgl. L 7) in neuen Auflagen vorhanden ist, und daß jedes Buch Datum und Nummer der Verfügung des Probinzialschulkollegiums trägt, durch die seine Einführung genehmigt worden ist. An Direktor. das Königliche Provinzialschulkollegium in (Ablieferungstermin spätestens am 80. September.) Genaue Bezeichnung Seit wann war Welche anderen Bücher sind für das- des des bas abzu- selbe Lehrgebiet in elnzuslihrenden abzuichasfendc» schaffende Buch denverschied.Klaffen Buches Buches elngeführt? der Anstalt außer dem eingeführt? Verfasser: Verfasser: sj Seit wann? Titel des Buches: Titel dcsBuches: d) Datum und Ausgabe: Ausgabe: Nummer der denVerfligg. Begründung des Jahr der letzten Auflage: Jahr der letzte» Auflage: des Provin- zialschulkol- Antrags Druckort: Truckort: legiums a) Gründe für die Abschaffung des Verleger: Verleger: bish. gebrauchten Buches. Zahl der Bände: Zahl der Bände: d) Beurteilung des Preis der ein zelnen Bände: Preis der ein zelnen Bände: beantragt. Buches (Vorzüge und Mängel). Preis des Ge- Preis des Ge- samtwerkes: samtwerkes: O. Die Auskunftstelle. 1. Tie »Königlich Preußische Auskunftstelle für Schulwesen«, Berlin-Schöneberg, Grunewaldstraße Nr. 6/7, führt die Statistik über die bereits genehmigten Schulbücher. Sie veröffentlicht in jedem Jahre im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsver- waltuug in Preußen eine Zusammenstellung der von mir im Laufe des letzten Jahres zur Einführung genehmigten Werke und Neubearbeitungen und erteilt den Provinzialfchulkollegien und den Direktoren auf Verlangen jederzeit Auskunft. 2. Der Auskunftstelle liegt es ob, den Direktoren bei der beabsichtigten Einführung neuer Bücher hilfreiche Hand zu leisten, indem sie für jede Provinz die Anstalten nachweist, die das gleiche Buch zu beantragen gedenken. 3. Die Auskunststelle erteilt in Zweifelsfällen Auskunft darüber, ob nach der von mir etwa getroffenen Entscheidung die neue Auslage eines Buches neben den älteren Auflagen benutzt werde» kann, oder ob für sie wegen der wesentlichen Änderungen die Genehmigung erneut zu beantragen ist (vgl. L 3). Ist eine Entscheidung hierüber noch nicht getroffen worden, so wird die Auskunftstellc die Anfrage mir vorlegen. Damit die Entscheidung ohne Verzögerung getroffen werden kann, wird er wartet, daß die Verleger von abgeänderten neuen Auflagen der zur Einführung genehmigten Lehrbücher so früh als möglich, Vordruck v. Provinz: Ort: Anstalt: Wachweist, rrg der seit dem 1. Juni v. I. cingctretenen Veränderungen in betreff der eingeführten Schulbücher. den 19 . . Direktor. An das Königliche Provinzialschulkollegium in (Abliefermigszeit spätestens am 3V. Mai.) Abgefchafft: Lfd. Nr. Genaue Bezeichnung des Buches (Name des Vers., Ausgabe, Druck ort, Verleger, Erscheinungsjahr der letzten Auflage). Wie lange in Gebrauch gewesen? Datum der Ab- schaffung Klasse 1589«
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