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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1880
- Strukturtyp
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- 1880-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1880
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- Deutsch
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248, 25 October. Nichtamtlicher Theil. 445 l werthe Entfremdung unter den Mitgliedern des Buchhandels zur Folge haben werde. Leipzig, den 15. October 1880. C. F. Amelang's Verlag. Bauingärtner's Buchh. Friedrich Brandstetter. Breitkops L Härtel. F. A. Brockhaus. Duncker L Humblot. Alphons Dürr. Arthur Felix. Fues's Verlag (R. Reisland). I. C. Hinrichs'sche Buchh. S. Hirzel. Otto Holtze. E. A. Seemann. Otto Spamer. Bernhard Tauchnitz. B. G. Teubner. Veit L Comp. F. C. W. Vogel. Leopold Voß. Ed.Wartig'sVerl. (E. Hoppe). I. I. Weber. T. O. Weigel. Georg Wigand. C. F. Winter's Verlagsh. Tic neue Rechtschreibung und der Buchhandel.*) Von Otto Müller in Berlin. In dem Aufsatze „Ein Wort zur Beruhigung in dem Ortho graphie-Streite" bemerkt Hr. Dünger, daß im Gegensätze zu der Verurtheilung, welche die Verordnung über den Unterricht in der deutschen Rechtschreibung vom 21. Januar d. I. auf allen Seiten erfahren, Schule und Buchhandel dieselbe zum allergrößesten Theile freudigbegrüßthabe. Da dieser Aufsatz „zur Beruhigung" aus den „Grenzboten" in Nr. 236 des Buchhändler-Börsenblattes übergegangen ist, dürfte eine nähere Betrachtung des Gegenstandes von buchhändlerischen Gesichtspunkten aus nicht überflüssig er scheinen. Inwieweit die Herstellung einer einheitlichen Rechtschreibung eine Nothwendigkeit, in welchem Umfange dieselbe überhaupt mög lich ist, und durch welche Mittel sie herbeigesührt werden soll, das zu untersuchen ist zwar nicht unmittelbar Sache des Buchhandels, ebensowenig, inwieweit die Verwirklichung dieses Gedankens durch jene Verordnung gelungen und die Schule daher Grund haben möge, die neue Orthographie sreudig zu begrüßen. — Wohl aber ist es im höchsten Interesse des Buchhandels als solchen zu prüfen: ob er auf ein Verständniß der ungeheuren Tragweite zählen durste, welche die Januar-Verordnung in ihrer Wirkung aus buch händlerische Werthobjecte theils bereits gehabt hat, theils noch aus- llben wird, ob die Verordnung die Garantien längeren und un veränderten Bestehens in sich trage und ob hiernach durch eine weitsehende und vorsichtige Einleitung der Reform die Gefahren der Jnteressen-Verletzung thunlichst umgangen sind. Hr. Dünger folgert im Eingänge jenes Aussatzes aus der Einigung einer großen Anzahl deutscher Buchdrucker und Buch händler unter der Aegide Daniel Sanders', daß in unseren Kreisen ein dringendes Bedürfniß nach Herstellung einer gemeinsamen Schreibweise bestanden, und mißt diesem Umstande eine beweisende Kraft für die Nothwendigkeit der Reform bei; er läßt aber den Buchhandel im December den Sanders'schen Bestrebungen anheim sallen und im Januar die im Prinzipe entgegengesetzte orthogra phische Verordnung sreudig begrüßen, als wenn es dem Buchhan del völlig gleichgültig sein könne, wie die gemeinsame Schreibweise beschaffen ist. — Die Sanders - Breitkops'sche Vereinigung einer immerhin nur beschränkten Zahl von Firmen war nichts weiter als ein Fehler, schon deshalb allein, weil der Buchhandel gar nicht die Ausgabe hat, in dieser Angelegenheit bestimmend und selb- *> Die in diesem Aussätze berührten technischen Fragen mußten mit Rücksicht aus den außerhalb des Buchhandels stehenden Leserkreis, für welchen derselbe vorzugsweise bestimmt ist, ausführlicher behandelt wer den, als es einem rein buchhändlerischen Publicum gegenüber gestattet gewesen wäre. ständig einzuwirken. Dieser Fehler hat schwere Folgen nach sich gezogen, wenn es begründet ist, daß jene Vereinigung direct oder indirect zur Veranlassung der Verordnung geworden ist, was aus dem Wortlaute derselben allerdings gefolgert werden kann. Der Urheber der Verordnung hat sich in diesem Falle mit Recht gesagt, daß es einem Manne von Ansehen und Ruf noch immer leicht wird, für einseitige Bestrebungen und vielleicht auch Jrrthümer Anhang zu gewinnen, und daß der Versuch, eine Orthographie auszudrängen, zurückgewiesen werden müsse; leider aber ist er dabei wider Willen dem Grundsätze „similia. similibus anrnntur" gefolgt, der in der Heilkunde wie hier schon vielfach Unheil angerichtet. Aus der Geschichte unserer Rechtschreibung leitet Hr. Dünger sodann ab: der Satz, eine Orthographie-Reform dürfe nicht vom grünen Tische aus verordnet werden, sie müsse sich organisch aus sich selbst heraus entwickeln, sei ein Jrrthum, er finde in derselben keine Bestätigung. Hr. Dünger sucht diese Ansicht zu begründen, indem er die Urheber der jetzt üblichen Schreibweise, Adelung- Heyse und deren Vorgänger, als einzelne Sprachmeister bezeichnet, auf deren beherrschenden Einfluß im Wesentlichen die verschiedenen Entwicklungsphasen der Orthographie zurückgesührt werden müssen. Organische Entwicklung ist aber nichts Anderes, als die durch das Leben sich vollziehenden fortschreitenden Veränderungen am Organismus; liegt es denn nun außerhalb der organischen Ent wicklung, wenn von Zeit zu Zeit hervorragende Männer die schwie rige Arbeit leisten, diese fortschreitenden Veränderungen richtig zu erkennen, dem Volke zum Bewußtsein zu bringen und wissenschaft lich zu begründen? Hr. Dünger aber zieht daraus den merkwürdigen Schluß: da, oder vielmehr obgleich dies der bisherige geschichtliche Entwick lungsgang gewesen, sei doch kein einzelner Mann im Stande, eine Einigung herbejzuführen; dies könne nur die Regierung, und das vom grünen Tische aus zu thun, sei ihre Pflicht. Das muß bestritten werden; der Einzelne, und sei er noch so groß, kann auf diesem Gebiete nichts Willkürliches dauernd zur allgemeinen Anerkennung bringen, seine Macht reicht nur so weit, als er das organisch Entwickelte richtig und rechtzeitig erkannt und in entsprechender Form angeboten hat; — nicht so die Regie rung; selbst wenn sie in Bezug auf den derzeitigen Entwicklungs zustand und in der Erkenntniß der gesetzten Veränderungen irrt, so hat sie dennoch die Macht, ihr unrichtiges Product weiten Kreisen aufzuzwingen, — das eben ist der grüne Tisch und darin liegen seine Gefahren. Legt Hr. Dünger aber den Nachdruck auf das Wort Einigung, so muß entgegnet werden, daß die Regierung ebenso wenig wie der einzelne Mensch irgend jemals im Stande sein wird, eine Einigung indemSinnezu bewirken, wie sie in Bezug auf die Rechtspflege, die Ordnung der Münz-, Maß- und Gewichts- Verhältnisse rc. erfolgt ist. — Ich lasse dahingestellt, wie weit über haupt in der Orthographie-Frage eine derartige irrige Auffassung eine Rolle gespielt haben mag, welche dem Drange nach Einigung aller möglichen undunmöglichenMaterien entsprungen ist. Die verfügte Rechtschreibung, fährt Hr. Dünger darauf fort, sei aber eigentlich gar keine Function des grünen Tisches, sie sei das Erzeugniß sorgfältiger, gründlicher Erörterungen von Fach männern, eine Fixirung des jetzigen Sprachgebrauchs mit einer maßvollen Berücksichtigung der Verbesserungen, die durch neuere Schreibweisen bereits in weitere Kreise des Volkes gedrungen sind. Wäre sie das wirklich, dann müßte sie wohl die rechte sein, woher aber dann der Widerspruch weiter Kreise des Volks — und zwar auch solcher, welche nicht gewohnheitsmäßig widersprechen — gegen etwas, was sie sich im Wesen längst angeeignet haben? Das negative Resultat der Conserenzen von 1876 beweist ja geradezu, KI3*
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