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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-16
- Erscheinungsdatum
- 16.12.1913
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- Deutsch
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psts 2SI, k6. Dezember 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s d Dtschn. Buchhandel. 13803 (storisegung M Lei» 18774.) leichter in die Möglichkeit hineindenken können, daß der zu viel gezahlte Betrag zur Deckung seines eigenen Fehlbetrages gerade geeignet sei, und daß er sich dem Kunden gegenüber mit der Un möglichkeit der Erfüllung entschuldigen könne. Nun bestimmt der 8 323 BGB.: »Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage dem einen Teile obliegende Leistung infolge eines Umstandes unmög lich, den weder er noch der andere Teil zu vertreten hat, so ver liert er den Anspruch aus die Gegenleistung Soweit die nach diesen Vorschriften nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt ist, kann das Geleistete nach den Vorschriften über die Heraus gabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.« Für die an sich sehr schwierige Unmöglichkeitslehre liegen in diesem Falle die Dinge ziemlich einfach. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Lieferung der nicht erscheinenden Teile für den Sortimenter unmöglich geworden ist, und zwar erst nachträglich, nachdem der Vertrag geschlossen ist, und daß es sich auch um eine objektive Unmöglichkeit handelt. Die Regel, die daraus entsteht, ist eben die, daß die Forderung des Gläubigers erlischt. Der Abonnent kann die Lieferung nicht verlangen und kann auch wegen des Ausbleibens der Leistung keinen Schadensersatz for dern, denn der Sortimenter hat diese Unmöglichkeit nicht zu ver treten. Mit dem Verleger aber hat er dirett nichts zu tun. Daraus folgt zugleich, wie im Z 323 BGB. gesagt ist, daß die Gegenleistung zurückgefordert werden darf, und zwar nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung. Diese Grund sätze nun geben dem Sortimenter kraft positiver Gesetzesbestim mung ein Recht, das die ganze Frage in seinem Sinne günstig entscheidet. Denn der ß 818 BGB. besagt in Absatz 3: »Die Ver pflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist aus geschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.« Mir scheint, daß in dem Fall, um den es sich hier in unserer Unter suchung handelt, in der Tat die Bereicherung für den Sortimenter weggefallen ist. Er hat dadurch, daß er die Vorausbezahlung dem Verleger weitergab, nichts mehr im Besitz, was sein Ver mögen vergrößert hätte, und ist die Zuwendung ohne Nutzen ver loren, so liegt keine Bereicherung vor. Der einzige Positive Ver mögensposten, der dem Sortimenter aus dem Geschäft bleibt, ist die Forderung an die Konkursmasse, und er ist demgemäß nur ge halten, diese Forderung an den Kunden abzutreten. Aber wenn wir ganz konsequent fein wollen, so müssen wir vielleicht den Verdienst, den der Sortimenter gehabt hat, hier mit hinzurechnen, denn dieser erscheint (aber natürlich nur pro rata des gelieferten Teiles) in" der Tat (dem Kunden gegenüber!) als eine unge rechtfertigte Bereicherung. Denn wir gehen immer davon aus, daß der Sortimenter das Risiko seines Geschäfts zu tragen hat und sich mit der Unmöglichkeit der Erfüllung nur so weit entschul digen kann, als es das Gesetz zuläßt. Das Gesetz aber läßt dies nur mit der Einschränkung zu, daß er eine Bereicherung, die ihm nach den Umständen nicht mehr zukommt, herausgeben mutz. Mit anderen Worten: Der Sortimenter braucht dem Kunden nur den Anspruch, den er an die Konkursmasse hat, abzutreten, zuzüglich desjenigen Teiles seines Gewinnes, der rechnungs- gemätz auf die nicht gelieferten Teile des Unter nehmens fällt. Diese Abtretung des Anspruchs, den der Sortimenter gegen die Konkursmasse erlangt hat, an den Abonnenten, ergibt sich auch aus K 281 BGB., der lautet: »Erlangt der Schuldner infolge des Umstandes, der die Leistung unmöglich macht, für den geschul deten Gegenstand einen Ersatz oder einen Ersatzanspruch, so kann der Gläubiger Herausgabe des als Ersatz Empfangenen oder Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen.« Es sei zum Schluß noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei jedem anderen als einem Verlagsgeschäft dem betreffenden Lieferer (Sortimenter) der Vorwurf der Unvorsichtigkeit gemacht werden kann, wenn er bei einem Fabrikanten bestellt, der die be- stellte Ware nicht liefert. Hier aber ist es, wie die Redaktion des »Börsenblatts« mit Recht betont, so, daß sich der Sortimenter eben an einen bestimmten Verleger wenden mutz, und daß aus diesem Grunde, wie wir schon oben ausführten, seine Haftung für ordnungsmäßigen Eingang der Ware doch eine geringere sein mutz. In alledem zeigt sich aber wieder auch für den Sortimenter die Richtigkeit des alten deutschen Rechtssprichwortes, daß der, der den bösen Tropfen hat, auch den guten haben soll, und umgekehrt. Verbote und Verbotsaushebuntzen deutscher Bücher in Rußland. (Vgl. Nr. 67, 79, 14«, 183, 2SL, 275, 284 d. Bbl.) Mai 1913. L.. Ganz verbotene Bücher. Asnaourow, Felix: Sadismus, Masochismus in Kultur und Erziehung. (Schriften des Vereins für freie psychoanalytische Forschung Nr. 4.) 40 S. 8°. München 1013, Ernst Neinhardt. 1.^20^. Bonne, Georg: Im Kampf um die Ideale. Die Geschichte eines Suchen den. Ein Gegenwartsroman. Gekürzte Volksausgabe. 8.—10. Tau send. 372 S. 8°. München 1913, Ernst Reinhardt. Geb. 2 80 Einstmann, Fernanda: Die das Leben erstarkte. Roman. 1. u. 2. Tau send. 334 S. 8°. Lichtenrade-Berlin (1913). Bremen, Franz Leu- wer. 3^;geb. 4-^. Frobenius, Leo: Schwarze Seelen. Afrikanisches Tag- und Nachtleben. Neue Erzählungen. 503 S. gr. 8". Berlin-Charlottenburg 1913, Vita Deutsche Verlagsgesellschaft. 26 gcb. 30 .//. Gery, Theo van: Kultur-Grimassen. Als ernste Botschaft gesammelte und selbstverfaßte lose Bausteine. Ein Buch der Zeit mit dem Motto: Vorwärts — Aufwärts — Lichtwärts. I. Bd. 1. Teil. VIII, 182 S. gr. 8". Graz (1910). Leipzig, H. Hcdewtgs Nachf. und H. Tränker. 3 Geschichte, Die, der deutschen Sozialdemokratie. (Politische Bibliothek des Verbandes der Windthorstbunde Deutschlands 6. Heft.) 78 S. 8°. Köln (1912), Verband der Windthorstbunde Deutschlands. 50 Katharina II. und ihr Hof. Sittenbilder aus dem 18. Jahrhundert. (Sammlung galanter Hof- und Liebesabenteuer.) 156 S. mit Ab bildungen. 8°. Berlin (1912), Berliner Verlags-Institut. 2 Philippe, Charles-Louis: Bübü. Roman. Autorisierte Uebersetzung von Max Hochdorf. (Zeichnung zum Umschlag von Ludwig Kainer.) V, XI.VI, 198 S. 8°. Berlin 1913, Egon Fleische! L Co. 3 gcb. 4 .»// 50 r?. Nopschin, W.: Als wär cs nie gewesen. Roman aus der russischen Re volution. Autorisierte Uebersetzung aus dem Russischen von Alex. Eliasberg. Diese deutschsprachige Ausgabe erschien infolge einer Abmachung mit dem Verfasser vor der russischen Originalausgabe. 474 S. 8°. Frankfurt a. M. 1913, Literarische Anstalt Mitten L Loening. 4 50 ; geb. 5 .// 50 Wolsdorf, Eugen: Monistische Pädagogik. 264 S. 8°. Bamberg (1912), Handels-Druckerei und Verlagshandlung. 1 .// 60 Zastrow, Amtsrichter C. von, und Dozent I). Th. Steinmann: Die Ge- hcimreligion der Gebildeten. (Separatabdruck aus: »Religion und Geisteskultur.«) 66 S. 8°. Göttingen 1913, Vandenhoeck K Ru precht. 1 L. Teilweise verbotene Bücher. Gcschichtskalender, Deutscher. Sachlich geordnete Zusammenstellung der wichtigsten Vorgänge im In- und Ausland. Begründet von Karl Wippermann. Für 1913. (29. Jahrgang) 1. Heft. Januar. II, 58 S. Leipzig, Felix Meiner. 1 Zulässig mit Ausschnitt der Seiten 47—48. Kulemann, Landgerichts-Rat D. W.: Die Berufsvereine. I. Abtei lung: Geschichtliche Entwickelung der Berufsorganisationen der Ar beitnehmer und Arbeitgeber aller Länder. 2. völlig neu bearbeitete Auflage der »Gewerkschaftsbewegung«. 5. Bd. Oesterreich-Nngarn. Schweiz. Italien. Spanien. Rußland. Finnland. Serbien. Bul garien. Rumänien. VII, 551 S. Lex.-8°. Berlin 1913, L. Simion Nachf. 12 ^ geb. 13 50 Zulässig nach Ausschnitt der Seiten: 415—416, 435—436 u. 471—474. Schiemann, Prof. I)r. Theodor: Deutschland und die große Politik anno 1912. (12. Bd.) 415 S. gr. 8°. Berlin 1913, Georg Reimer. 6 geb. in Leinw. 7 Zulässig mit Ausschnitt der Seiten: 68, 69, 205—212, 233, 234, 278 und 280. Sforim, Mendelc: Gesammelte Werke. IX. Bd.. enthaltend: Der Prisif. 108 S. 8°. New York, Wilna. Warschau. Zulässig mit Schwärzung von Seite 97 Zeile 1—3 von unten.
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