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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1913
- Strukturtyp
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- 1913-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1913
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Redaktioneller Teil. PN 294. 19. Dezember 1913. Keiner weiß, wann dieser Zustand endet; es wäre allzu gutgläubig, die leisen Änderungen hier und dort schon als Zeichen eines besseren Zustandes zu deuten. Jetzt lastet also doppelt und dreifach schwer die Verpflich tung, das Geschriebene zur Wirkung zu bringen, auf dem Schrei benden. Und nur einer nimmt diese Last von ihm: der Verleger. Der Schreibende wird zunächst selber Verleger; aber er er fährt bei dieser Betätigung zumeist, daß ihm Beziehungen, ge schäftliche Kenntnisse, technische Übersicht und anderes derart fehlen, daß die buchhändlerische und geschäftliche Arbeit seine Produktive, literarische hemmt; daß die erhoffte Wirkung im Kleinlichen und Beschränkten stecken bleibt; solche Erfahrungen sind es letzten Endes, die dem Selbstverlag entgegenstehen und ihn zu einer geringwertigen Seltenheit machen. Der Schreibende, der seine Wirkung sucht, greift zu einem zweiten Mittel, das den Einfluß der Zeitungen vermindern soll, aber vieles von ihrer Technik sich nutzbar macht; er gründet eine Zeitschrift. (Ich möchte die Unmasse solcher Gründungen in den letzten Jahren daraus allein nicht zurückführen; vielmehr ist eine wichtige Ursache dazu der Mangel an Geselligkeit und Gesellschaft lichkeit. also die Tatsache, daß die meisten Aufsätze nicht gesprächs weise erörtert werden.) Als Herausgeber und Schriftleiter will der Literat wirken. Das Geschäftliche erledigt sich durch Hilfskräfte leichter; der Buch handel wird dauernd in Anspruch genommen; die Aufmerksamkeit der Leser wird erweckt und die Zahl der Mitarbeiter zu einem Kreis Gleichstrebender zusammengeschlossen. Es läßt sich gar nicht leugnen, daß eine Zeitschrift, deren geschäftliche Grundlage auf einige Jahre im voraus gesichert ist. allmählich die Öffentlichkeit gewinnt, und wäre der Geist, der in ihr herrscht, auch noch so absonderlich. Diese Mittel zur Wirkung setzen nicht geringe Geldmittel voraus. Und darum bleibt der Mehrzahl der Schreibenden kein anderer Weg. als der oft beschwerliche zu dem Verleger, dessen Beruf und Geschäft die Herausgabe fremder Bücher ist. An dieser Stelle nun beginnt ein Konflikt, den näher darzu legen hier nicht der Ort ist. Wenige Worte müssen genügen. Das Wirkliche vom Urbeginn an und in besonderem Matze, das durchaus und ohne Widerrede Wirkliche ist der Geist. Das klingt nur so absonderlich, ist es jedoch nicht; man vergegenwärtige sich, daß Elektrizität auf keine Weise von Men schen wahrgenommen werden kann; was als elektrisch sinnfällig ist. sind nur Folgen der Elektriztät. Sie selbst mit Worten zu be stimmen. ist nahezu unmöglich; sogar die Definition des herakli- tischen Hegel erinnert an die kindliche Wortstellung: Elektrizität ist, wenn . . . So ist auch der Geist nicht schlechthin sinnfällig, aber doch durchaus und wie nichts mehr wirklich. Die Elektriztät hat Er scheinungen zur Folge; der Geist hat Wirkung, und zwar in jedem Falle und nahezu ohne Beschränkung; er besitzt sie. ist ohne sie gar nicht zu denken; sie ist ein Teil, ein Glied des Geistes. Es gibt nichts, was so wirklich und darum der Wirkung so sicher ist. wie der Geist; von welcher Seite auch immer man eine Vorstellung des Geistes gewinne, die Wirkung ist im Vordergrund, im Hinter grund nnd in der Mitte. Die Wirkung einer einfachen, praktischen (tatsächlichen) Beschäftigung, beispielsweise die des Büchcrver- kanfens, ist vorne oder hinten; sie führt zu einem Verdienst von 33^ 7« oder mehr oder weniger. Es besteht hier eigentlich keine Wirkung, sondern eine Folge. Die Wirkung des Geistes ist allent halben und immer; sie ist keine Vornahme und keine Folge, son dern Allgegenwart. Und doch obliegt dem Vermittler des Geistigen, dem Literaten, noch besonders die Pflicht, dem Geiste die Wirkung zu verschaffen, wozu er sich eines gleichsam ungeistigen, unlitcrarischen, eines praktischen, tatsächlichen, der Wirkung gänzlich ungewissen Unter nehmens bedient, der Verlagsbuchhandlung, weil ihm schließ lich kein besseres Mittel übrig blieb. Das ist der merkwürdige innere Widerspruch, daß der Literat sich eines ihm und seinem Beruf wesensfremden Mittels bedienen mutz, daß er gleichsam gezwungen ist, Abwege einzuschlagen. Der innere Gegensatz ist nicht unlösbar; von der Berufung des Literaten her betrachtet, ergibt sich auch hier eine Synthese; doch muß ich den teilnehmenden Leser auf noch nicht abgeschlos sene. spätere Schriften vertrösten. Gesetzt, diese Arbeit wäre getan und gäbe die notwendige Klarheit und die beruhigende Gewißheit, so gelangte man endlich zu einem festen und richtigen Verhältnis zwischen Autor und Verleger. Was die Gesetze vorschreiben, entbehrt der durchdachten Grundlage. Die Gesetze geben statt der grundlegenden Norm Vorschriften; ihre bessere Begründung durfte sich der Gesetzgeber ersparen; es lag ihm ob. in Paragraphen rechtsverbindlich zu machen, was nach Recht und Billigkeit des gemeinen Verstandes seit langem im Brauch und nützlich war. Die Vorschriften lassen die Norm nicht erkennen. Ein Verleger kauft von einem Autor ein Buch. Man sollte meinen, daß ihn nichts hindern könnte, sich als Urheber, Inhaber auszugeben, oder als seinen endgültigen Besitzer. Beides darf er nicht. Man konstruierte das Recht am geistigen Eigentum. Es führte zu abseits, die Bedenken gegen das geistige Eigen tum zu nennen und zu begründen; aber wenn man daran erinnert, daß seit Generationen jedes Eigentum schechthin in Frage ge stellt wurde, daß sich aus allen Erörterungen darüber die Klar heit eines völligen, bis zur letzten denknotwendigen Folgerung bestehenden Eigentums nicht ergab, weil jedem Eigenen so viel Fremdes anhastet, dann dürfte es unmöglich sein, den Begriff eines geistigen Eigentums zu begründen, festzustellen, zu umgren zen; denn der Gesetzgeber spricht Wohl von geistigem Eigentum, sagt jedoch nicht, wie weit er es verstanden wissen will. Aber es bedarf dieser zweifelhaften Konstruktton durchaus nicht; denn das Geschehnis zwischen dem Verleger und dem Ur heber eines Werkes ist mit Nichten ein Kauf. Der Verleger erbietet sich zu einem allgemein menschlichen Dienst, indem er dem Sinn einer geistigen Angelegenheit Wirkung verschaffen will; er erbietet sich oder läßt sich dazu bewegen; er macht die Angelegenheit durchaus zu seiner eigenen; sie entspricht ihm so sehr, daß er dies tun darf, tun kann; sie dient nicht ihm, sondern er ihr. — Er ist der helfende Freund des Verfassers; er nimmt ihm eine drückende Last ab, deren Beschwerlichkeit der Autor oft genau kennt, so daß er sich verbunden sieht, den Ver leger durch Zahlung einer Summe Geldes zu entschädigen. Daran ist nichts peinlich. Dazu wird der Vorgang erst, wenn der Verleger diese Entschädigung unter der Form eines Zuschusses zu den Druckkosten verlangt und, wie bald ersichtlich sein wird, in den meisten Fällen nichts tun kann oder doch nichts tut, die Wir kung hervorznrufen, das heißt: seine eigentliche Aufgabe zu er füllen. Der Zuschuß gehört nicht zu den Druckkosten, sondern vor allem und in ganz besonderem Matze, ja, vom Standpunkt des Literaten aus: nur zur Entschädigung an den Verleger für die Übernahme der Verpflichtung, mit allen Mitteln dem Werke Wir kung zu schaffen. Allein das Honorar ... Es ist ja noch Sitte der Verleger, Honorar zu zahlen. Was kauft er dafür? Ja, was berechtigt den Literaten, cs anzunehmen, es gar zu fordern? Darf er vergessen, daß der Verleger sein helfender Freund ist? Wie kann man Be zahlung fordern für eine Sache, die man nicht verkauft, die einem allezeit zugcschrieben wird, die mit dem eigenen Namen verbun den bleibt? Was der Verleger mit dem Honorar bezahlt, ist ein Wert des Werkes, der ihm allein znkommt; denn das Werk des echten Literaten hat vermöge der Allgegenwart des Geistes viele Werte zur Folge, die von seiner Wirkung ziemlich unabhängig sind. Und enthielte es auch nur eine einzige neue Beziehung, ein bisher Ungesagtes, Ungekanntes, und beschriebe es auch nur ein tatsächli ches Ding derart, daß es in den Geist der Menschen klar eingehen könnte, so hätte es viele Werte in sich und zur äußeren Folge. Die inneren Werte sind unpersönlicher Art; sie gebühren keinem, ganz und gar nicht dem Verfasser, der nicht ihr Erzeuger ist, sondern nur ihr Verkündiger, und diese Tat im Äußern mit dem Verleger teilt. Trotz der gewöhnlichen, tagtäglichen Übung
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