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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-30
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1913
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- Deutsch
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14070 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel, Redaktioneller Teil. /ß 301, 30. Dezember 1913. 8. Mn» kau» sich schon für geringe Kosten Bücher nach eigenem Ge schmack binden lassen. 9. Gewaltsames Anfbrcche» der Bücher ist zu vermeiden. Auch schütze man dieselben vor Sonnenlicht und zn großer Wärme. 10. Man lasse dem Buchbinder genügend Zeit, damit die Bücher in der Presse völlig trocknen können. Eilig gebundene Bücher lege man die ersten Tage nicht frei ans, sondern halte dieselben beschwert. 11. Bevor man dem Buchbinder Zeitschriften und Licfernngswerke znm Binden übergibt, prüfe man dieselben ans ihre Vollständigkeit. 12. Der Titelanfdruck ist möglichst kurz und klar zn bestimmen. Ein Buch ohne Titel gleicht einem Menschen ohne Gesicht. So sehr man den Standpunkt begreifen kann, den das durch die Großindnstrie bedrohte Handwerk eingenommen hat, so sehr must man sich gegen einige Schärfeil wenden, die in diesen Regeln enthalten sind. »Verlegereinbändc sind Dutzendware« »Eigenart und Eigentümlich keit kann nur in guter Handwerkskunst gefunden werden« — »Vom Buchhandel angebotene Einbanddecken weise man zurück« nsw. Ja, wenn alle Buchbinder heute imstande wären, das zn leisten, was sie in dem Merkblatt leisten zu können behaupten, so möchte davon man ches zutreffen. Dabei kann man wohl die Firmen zählen, die wirklich künstlerische und schöne Handeinbände liefern. Die »Dutzendware« ist viel mehr bei den Buchbindern, als bei den Verlegern zu finden, die fabrikmäßig hergestcllte Ein bände führen. Dabei scheinen die vielen künstlerischen Leistun gen, die wir ans diesem Gebiete erzielt haben, einfach tot geschwiegen zu werden. Verlegereinbände sind Dutzendware. Damit basta. Wir kennen Verlegereinbände, z. B. Leinen- und Halbfranz bände, die jeden Vergleich mit den ausschließlich handgearbeiteten Ein bänden der Buchbinder aushalten können, ja sie an Gediegenheit oft übcrtreffen. Eine so weite Auslegung des Wortes »Der Zweck heiligt das Mittel« — und sei es auch uur auf dem Gebiete der »kleinen Mit tel« — ist verwerflich und im Interesse einer wirksamen Propaganda, die niemals irresühren darf, direkt schädlich. »Wechselbeziehungen, zwischen Bücher- und Darlehnsgeschäften. Acht Tage vor dem Weihnachtsfeste hat der Prozeß der Gräfin Fischler von Treuberg in Berlin mit der Verurteilung der Ange klagten sein Ende gefunden, auf den insofern in diesem Blatte ein- gegangeu werden muß, als dabei auch die Büchergeschäfte der Prin zessin Luise voll Coburg erörtert wurden, bei deren Vermittlung die gräfliche ungräfliche Angeklagte eine Nolle gespielt haben sollte. Uber den Tatbestand entneknnen wir den Zeitungsberichten folgendes: Prinzessin Luise von Belgien, die geschiedene Frau des öster reichischen Generals Prinzen Philipp von Sachsen aus der Linie Koburg-Kohary, befand sich schon 1909 in großen Geldnöten, obwohl sie jährlich von ihrem Vater, dem König Leopold von Belgien, 40 000 Francs und von ihrem geschiedenen Gatten 84 000 Mark erhielt. Im Winter 1908/09 mar die Prinzessin abermals in Geldverlegen heit und betraute mit der Beschaffung der Kreditgnellen den Grafen Geza Matachich und ihren damaligen Privatsekretär, den Automobil agenten Emil Dörfler aus Wieu. Die Gräfin Fischler von Treu- berg soll sich nun brieflich der Prinzessin angeboten haben und ihr auch auf Kredit Toiletten vermittelt haben, wobei sie von den Liefe ranten Provision erhielt. Die Prinzessin versprach ihr für alles durch sie vermittelte bare Geld zehn Prozent Provision. Nachdem einige Versuche, sich Geld zu beschaffen, gescheitert waren, machte der Ver mittler Many den Vorschlag, der Prinzessin in der Weise Geld zu beschaffen, daß sie von der Firma H. L. Schroeter G.m.b.H.in Berlin für 200 000 Mark Bücher gegen Wechsel entnehmen sollte. Der Privatsekretär Dörfler war mit einem solchen Geschäft im Prinzip einverstanden. Many kam noch am gleichen Tage mit dem Agenten Kietz, der als Repräsentant der H. L. Schroeter G. m. b. H. auftrat, zu Dörfler. Dieser und Matachich wurden dann mit Heinrich Schroeter dahin einig, daß die Prinzessin einen dreimal auf je drei Monate zu prolongierenden Wechsel über 200 000 Mark gab und dafür etwa 25 000 Bücher zum Ladenpreis von 200 000 Mark kaufte. Für dieses Geschäft soll Kietz Many 12 500 Mark Provision abgegeben haben. Dörfler nnd Matachich ließen sich als Bevollmächtigte der Prinzessin ans das Geschäft, bei dem die Prinzessin 80 000 Mark bares Dar lehn gegen eine nach Ablauf des Jahres- fällige Zahlung von 200 000 Mark zuzüglich 5 Prozent Prolongationskosten zu erwarten hatte, nach der Behauptung der Anklage nur deshalb ein, weil die Prinzessin das Geld zu ihren Lebensbedürfniffen benötigte. Sie hat weder Geld noch Bücher erhalten, Kietz hat nur den Verkauf der gesamten Bücher für 12 000 ^ angeboten, die Prinzessin hat sich aber später mit der H. L. Schroeter G. m. b. H. verglichen. Die Bücher I trachtete die Angeklagte als Vermittlerin dieses Geschäfts, das sie als verschleierten Wucher anspricht, nnd behauptete, daß sie sich auch bemüht habe, Provision dafür zu erhalten. Ein ähnliches Büchergeschäst spielte bei einem Anklagefall eine Nolle, in dem ein früherer aktiver Offizier, jetziger Student der Rechte Max v. H., für Wechsel von 30 000 Bücher erhielt, um sich daraus Geld zu machen. Die Bücher sollten von dem Agenten Kietz sogleich in Geld umgesetzt werden. Kietz brachte aber als Erlös für die Bücher knapp 3100 Die Bücher waren auch in diesem Falle von dem Antiquar Teuring gekauft worden. Dieser bekundete als Zeuge, daß er die Bücher sofort so, wie sie ihm ans Rollwagen zugestellt wurden, bar bezahlt habe; es sei ganz ausgeschlossen, daß er, wie der Staatsanwalt anzunehmeu scheine, die Bücher wieder an Schroeter oder an die Verleger verkauft habe. Es handle sich also nicht um Scheingeschäfte. Die Angeklagte behauptete, daß sie mit diesen Büchergeschäften nichts zu tun gehabt habe, was von dem Zeugen Schroeter bestätigt wurde. Auch der Zeuge Teuring erklärte, daß er die Angeklagte erst später kennen gelernt habe. Zeuge Schroeter er klärte auf Befragen, daß seine Firma nur einige Geschäfte dieser Art gemacht habe; sie habe sich dabei streng an den Buchhändlerbörsen preis (!) gehalten, aber von weiteren ^derartigen Geschäften Abstand genommen, als sie gesehen, was dahinter stecke. Als Sachverständiger gab der 1. Vorsitzende des Vereins der Neisc- buchhändler Verlagsbuchhändler Wilhelm Herlet-Berlin sein Gut achten über die der Prinzessin Luise von Belgien gelieferten Bücher ab, wie sie in dem Koutobuche der Firma H. L. Schroeter aufgestellt worden sind. Es befinden sich darunter: 200 Spamers Weltgeschichte ü 126 Mark --- 25200 Mark; 500 Welt in Farben ä 30 Mark -- 15 000 Mark; 500 Hausschatz der Bildung a 60 Mark -- 30000 Mark; 500 Bilz' Naturheilverfahren L 25 Mark -- 12 500 Mark; 500 Kohl- hepp, »Wenn das Blnt erwacht« L 1.50 Mark ---- 750 Mark; 3000 »Schönheit des menschlichen Körpers« ü 25 Mark -- 75 000 Mark; 5000 Reuter »Hanne Niite« ü 4 Mark — 2000lNMark; 5000 Heyden »Wort der Frau« ä 3.50 Mark -- 17500 Mark; 9 Meyers Lexikon ü 200 Mark --- 1800 Mark; 9 dasselbe, Prachtausgabe ü 240 Mark --- 2160 Mark; 3 »Schöne Frauen« ü 30 Mark — 90 Mark; zusammen 200 000 Mark, wofür Zahlung durch ein Akzept der Prinzessin er folgte. Der Gutachter bemerkte hierzu: Derartige Geschäfte stehen ver einzelt da, und deshalb können hier die maßgebenden Bestimmungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler nicht in Betracht kommen. Die meisten der aufgeführten Bücher sind schwer verkäuf lich. Die von der Firma H. L. Schroeter G. m. b. H. angesetzten Einzelverkaufspretse sind teilweise künstlich hochgeschraubte Laden preise, die niemals im Einzelverkauf hätten erzielt werden können. Wenn derartige Bücher in so großen Mengen verkauft werden, dann können sie nur zu einem ganz geringen Preis hergegeben werden. Es komme öfter vor, daß ungangbare Bücher noch iveit unter dem Herstellungspreis verramscht werden müßten. Dies beziehe sich auch auf einzelne der an die Prinzessin Luise iu größeren Quantitäten abgeschobeuen Bücher. Das sei auch deu Inhabern der Firma Schroeter und ihren Hintermännern wohl bekannt gewesen. Jeden falls waren ihnen die Preise gut bekannt, die die geldbedürftigen Käufer hätten erzielen können. Der Firma Schroeter kostete der Posten Bücher, die der Prinzessin Luise für 200 000 verkauft wurden, im Höchstfälle 38 000 wofür beim schnellen Weiterverkauf zum Zwecke der Geldbeschaffung höchstens -21000 ^ bar hätten erzielt werden können. Zu gleichen Ausführungen kam der Sachverständige wegen einiger anderen Ge schäfte dieser Art, die die Firma H. L. Schroeter mit geldbedürftigen Personen gemacht hat. — Wegen der Einzelheiten dieses Gutachtens und der Methode, nach der der Sachverständige den Wert der Bücher taxiert hat, kam es zu lebhaften Auseinandersetzungen zwischen diesem und dem Rechtsanwalt Bahn, der diese Methode in vielen Punkten bemängelte. Als der Sachverständige eine frühere Aussage des ver nommenen Zeugen Ludwig Schroeter direkt für unrichtig erklärte, stellte Rechtsanwalt Bahn einen Ablehnungsantrag, da er den Sach verständigen für befangen halte. Der Gerichtshof lehnte jedoch den Antrag ab. Da der Sachverständige die Behauptung des Zeugen Schroeter bezweifelte, daß er die betreffenden Bücher direkt von den Verlegern gekauft habe, beantragte Rechtsanwalt Bahn, die Verleger als Zeugen zu ladeu. — Der zu diesem Thema wieder vernommene Zeuge Ludwig Schroeter erklärte auf einige Fragen des Staats anwalts, daß er die Antwort verweigere, da der Gerichtshof seine Vereidigung mit der Begründung abgelehnt habe, daß er der Bei Hilfe verdächtig sei So absurd es wäre, die Verfehlungen der abenteuernden ehe I maligen Handwerkerstochter Puffy Uhl aus Frankfurt a/M. dem
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