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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1905
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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6148 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 154, 6. Juli 1S05. deutschen Arzte wurde. Da seine Lehrbücher aber auch in die verschiedensten fremden Sprachen übersetzt wurden, so wurde der Name Schech« weit über die Grenzen seines Vaterlands hinausgetragen. (Sprechsaal.) Uber Rentabilitäts-Berechnung von Journalen. Die stille Jahreszeit gestattet dem Sortimenter, sich mit Ar beiten zu beschäftigen, an die er in der lebhaftern Geschäftszeit vom Herbst bis nach Ostern gar nicht denken kann. Ich empfehle den Herren Kollegen vom Sortiment diese ruhige Geschäftszeit u. a. auch einmal dazu zu benutzen, ihre Journal-Kontinuation auf den Nutzen hin zu prüfen, den die einzelnen Journale abwerfen. Im allgemeinen werden die Journale jahraus jahrein ganz mechanisch expediert, wenn nur die in den Listen vermerkten Ordinärpreise stimmen, über die Nettopreise läßt man sich in der Hauptsache nur von den Verlegern dann etwas erzählen, wenn sie die Werbe trommel für den neuen Jahrgang einer in Heften erscheinenden Zeitschrift rühren. Und doch wäre es sehr wünschenswert, wenn jeder Sortimenter wenigstens einmal im Jahre sämtliche Jour nale auf ihre Nettopreise hin untersuchte. Einen vollständig sichern Maßstab zur Beurteilung der Ren tabilität der Journale kann der Sortimenter nicht erlangen. Es fehlen ihm bei der Berechnung zwei Faktoren, das ist einmal das Gewicht pro Jahrgang und zweitens die Ausdauer der Abon nenten. Abgesehen von diesen beiden Punkten ist jedoch die Mög lichkeit gegeben, ein einigermaßen sicheres Bild sich durch nach stehende Berechnung zu verschaffen. Erstens durch Berechnung des jährlichen Reinertrags der Journale unter Berücksichtigung etwaiger Freiexemplare und Gratishefle. Zu diesem Zwecke ist es natürlich nötig, die Fakturen genau nachzuschlagen, ferner jedes Journal auf einen Zettel zu schreiben und in einer Ecke des Zettels den Gesamt-Reinertrag pro Jahr und pro Exemplar zu notieren. Die so gewonnenen Zettel ordnet man genau nach der Höhe des Reinertrags, indem man also das beste Journal mit höchstem Gewinn an erste Stelle setzt und die folgenden der Reihe nach bis zu dem kleinen Blättchen mit kümmerlichstem Nutzen. In der von mir zusammengestellten Liste differiert der Jahresertrag zwischen 9 ^ 60 H und 25 H, ersteres ein Monatsjournal für Kunst, letzteres ein kleiner Wegweiser für Kontore, von dem also 39 Exemplare nötig sind, um denselben Gewinn zu bringen wie das erstere in einem Exemplar. Diese eine Liste genügt aber allein nicht, um den Journalen die richtige Zensur zu geben. Es empfiehlt sich daher, noch eine zweite Liste aufzustellen, und zwar über den Reingewinn am Heft oder an der Nummer. Diese Liste ist ganz wesentlich, denn je öfter ein Journal erscheint, desto geringer der Gewinn an der einzelnen Nummer. Ich will nur zwei Beispiele erwähnen. Oben angeführtes monatlich erscheinendes Kunstjournal wirft bei einem Jahresnutzen von 9 60 ->) pro Heft 80 H ab, eine illustrierte wöchentlich erscheinende Zeitung bei 7 ^ 60 Nutzen pro Jahr nur 14 H pro Nummer. In dieser zweiten Liste werden also sämtliche Journale nach dem Reingewinn pro Nummer geordnet, und zwar kann man bei gleichem Rein gewinn mehrerer Journale wieder demjenigen den Vorzug geben, das den größern Jahresertrag abwirft. Nach Fertigstellung der Liste wird man finden, daß es Journale gibt, die pro Nummer nur 2 H, ja sogar nur 1 -H abwerfen. Letztere kann der Sortimenter ruhig selbst abbestellen, er tut es im Interesse seines Geschäfts; aber auch den sagen wir Zweipfennig-Journalen braucht der Sortimenter nicht nachzuweinen, wenn die Abonnenten -springen». Er expediert sie mehr im Interesse des Verlags und der Kunden als in seinem eignen. Durch die vierteljährlichen Barfakturen der Verleger wird der Sortimenter gar nicht gewahr, wie wenig er an manchen Journalen verdient. Würden die Beträge für diese Journale nummernweise erhoben, 5 ord. und 4 H netto, so würden ihm die Augen aufgehen. Ich erzählte einmal einem Kollegen, daß ich 275 Abonnenten einer wöchentlich erscheinenden illustrierten Zeitung hätte, die pro Nummer mit 10 H verkauft wird. Ja, aber da verdienen Sie doch nichts daran, wurde mir erwidert. Wenn dieser Kollege einmal seine sämtlichen Journale nach rechnete, so würde er finden, daß etwa ein Viertel derselben nicht mehr abwirft als dieses vielgeschmähte 10 Pfennig-Journal. Die beiden fertig gestellten Listen werden nun zu einer verschmolzen, indem man die beiden Zahlen, die jedes Journal auf den Listen hat, addiert und dann die Journale noch einmal ordnet nach der Höhe der so gewonnenen Zahlen. Will der Sortimenter die Rentabilitäts-Berechnung noch weiter ausdehnen, so kann er noch eine dritte Liste nach Rabattsätzen (höchster Rabatt Nummer 1 und niedrigster Rabatt letzte Nummer) auf- stcllen, sowie eventuell noch eine vierte nach Erscheinungsweise: je weniger Nummern pro Jahr, desto günstiger das Journal, natürlich unter Berücksichtigung des Jahresertrages. Bei letzterer Berechnung findet man vielleicht, daß ungefähr ein Drittel der Journale nur monatlich und weniger oft erscheint, was wohl die wenigsten vermuten werden. Bei der Aufstellung nach Rabatl- sätzen steigt die Skala (wenigstens bei mir) von 50 Prozent bis auf 16'/., Prozent herunter, letztere Prozente sind in diesem Falle der Gefrierpunkt für alle Gefühle, die der Sortimenter sonst für seine Abonnenten übrig hat. Wenn ich durch meine Zeilen erreichen könnte, daß etwas mehr Obacht auf die Rentabilität der Journale gegeben würde, so wäre der Zweck erfüllt. Nach Aufstellung einer Berechnung, wie ich sie oben angeregt habe, würde sich der Sortimenter wohl kaum mehr für schlecht rabattierte Journale verwenden und die Verleger würden gezwungen, mehr Nutzen zu gewähren. Der Sortimenter hat es häufig in der Hand, ob er dieses oder jenes Journal empfiehlt, z. B. bei Modejournalen oder Unterhaltungs blättern. Hätte er meine Liste in der Hand, so wäre er keinen Augenblick im Zweifel. Ich möchte zwei Beispiele von Rentabilität anführen. Ein bekanntes Musik-Journal, monatlich 50 H ord., gewährt 50 Pro zent Rabatt. Ich habe 50 Abonnenten davon, macht jährlich 150 ^ Reingewinn. 30 solche Journale --- 4500 und ich wäre zufrieden. — Von einem bekannten Monatsheft a. 1 ^ 50 ord. habe ich leider nur 14 Abonnenten, die jedoch jährlich ä 6 ^ 45 H ^ 90 30 H Reingewinn abwerfen. 300 Quartale Modenzeitungen mit 30 H Rabatt sind nötig, um dasselbe zu erzielen. Es wird soviel darüber geklagt, daß die Journale nichts ab werfen. Vielleicht sind wir Sortimenter selbst mit daran schuld, vielleicht können wir aber auch etwas Besserung darin schaffen. C. Sünderhauf, i/Fa. G. Wimmer's Buchhandlung, Nordhausen. Was alles zur Ansicht verschickt wird. (Vgl. Mrsenbl. Nr. IL0.) Auf Seite 6031 der Nummer 150 des Börsenblattes wird berichtet, daß ein Sortimenter eine Flaggenkarte seit zwei Jahren disponiert habe und nun vom Verleger zur Remission aufgefordert worden sei. Er habe jedoch gebeten, die Karte ausnahmsweise noch disponieren zu dürfen, da sie zurzeit zur Ansicht ausstehe. Der Herr Verleger macht sich nun über diesen -rührenden Beweis von Vertriebseifer des Sortimenters« lustig und fragt die Herren Kollegen vom Verlag, ob sie andrer Meinung seien. Obzwar ich natürlich nicht wissen kann, ob die Bitte des Sortimenters in dem vor liegenden Fall Berücksichtigung verdient oder nicht, möchte ich den Herrn Verleger der Flaggenkarte und jene Herren, die mit ihm einer Meinung sind, höflichst darauf aufmerksam machen, daß wir Sortimenter nicht nur »unverlangte« Ansichtssendungen mit den Novitäten machen, sondern auch sehr oft alte Erscheinungen, die wir bereits wiederholt disponiert haben, dem Publikum auf Wunsch zur Ansicht vorlegen müssen. Gar so unwahrscheinlich und lächer lich will mir die Sache also nicht erscheinen. Oder sind die Herren Kollegen vom Sortiment andrer Meinung? Wien. Wilhelm Frick jun. Bemerkung der Redaktion: Die Frist für Rücksendungen gestrichener Disponenden ist in § 32a. der -Buchhändlerischen Verkehrsordnung« auf sechs Wochen festgesetzt. Danach hätten sich wohl die Interessen des Sortimenters (der seinem Kunden in allerdings sehr zuvorkommender Weise dienen wollte, die Flaggen karte kostet 50 cZ ord.) mit dem Wunsche des Verlegers (der weitere Disponierung nicht gestattete) sehr gut vereinen lassen, indem der Sortimenter seinen Kunden etwas zur Entscheidung drängte, was in Anbetracht des Objekts und seines geringen Preises wohl schwerlich übel aufgefaßt worden wäre. Für ein Werk in höherer Preislage liegt die Sache natürlich anders.
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