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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.06.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-06-20
- Erscheinungsdatum
- 20.06.1907
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- Deutsch
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laffenen Bücher-Auszüge — in voller Beweiskraft der vorgeführten ZahlenI — getreu widerspiegeln. Die erste Tabelle (Seite 2) gibt Aufschluß, wie sich in Werk druckereien verschiedenen Umfangs und verschiedener Druckorte die auf die Setzerei entfallenden, einzeln aufgeführten Geschäftsspesen in ihrem Gesamtbeträge zu dem als produktiv anzusehenden Teil der insgesamt gezahlten Setzerlöhnc verhalten. Der Durchschnitt der Spesen beträgt nach diesen Nachweisungen 66 Prozent der produktiven Löhne. Die auf Seite 3 abgedruckte zweite Tabelle weist das tat sächliche Verhältnis der Geschäftsspesen zu den produktiven Setzer löhnen in solchen Druckereibetrieben nach, in denen teils Werke oder Zeitungen, teils Akzidenzarbeiten hergestellt werden. Hier betragen die Spesen durchschnittlich 74'/z^ der gezahlten produk tiven Löhne. Die dritte Tabelle (Seite 4) gibt über das gleiche Verhältnis in kleinen, Mittlern und größer» Druckereien, die sich nur mit Akzidenzarbeiten beschäftigen, zuverlässige Auskunft. In diesen Betrieben betragen die Spesen im Durchschnitt 90'/, A der pro duktiven Löhne. Die in den drei Übersichten nachgewiesenen Spcsen-Durch- schnitte können aus doppeltem Grund als im allgemeinen zu treffend bezeichnet werden: Erstens beruhen diese Zahlen zusammenstellungen nicht auf bloßen Schätzungen, sondern sie sind als Geschästsbücher-Auszüge unmittelbar der Praxis ent nommen. Zweitens verdient beachtet zu werden, daß uns außer den zu den Tabellen benutzten Unterlagen noch zahlreiche andre Nachweise zu Gebote standen und letztere im ganzen und besonders in den Endergebnissen mit den ersteren übereinstimmen. Wir bitten die Herren Kollegen, dieses überaus lehrreiche Zahlenwerk zu studieren und mit den Erfahrungen im eigenen Geschäft zu vergleichen. Man wird hierbei eine Entdeckung machen, die für das Berechnen der Drucksachen bezüglich der Satzkosten einen sehr deutlichen Fingerzeig gibt, denn überall — in kleinen Druckereien wie in großen, in Werk- wie Zeitungs- und Akzidenzdruckereien — wird man die zum erstenmal so gründlich beleuchtete Tatsache bestätigt finden, daß die Spesen weit höhere sind, als man sie sich im allgemeinen bei nur oberflächlicher Schätzung vorzustellcn pflegt. Auf die zu niedrige Veranschlagung der Geschäftsspesen aber ist es zurückzuführen, daß man fast allerwärts auf den richtigerwetse als Grundlage für die Satzkostenberechnung ge nommenen tariflichen Setzerlohn für eine Arbeit einen unge nügenden Geschäftsaufschlag berechnet hat. Dieser durch Auf klärung zu beseitigende Irrtum hat den Stand der Druckpreise seit langem höchst ungünstig beeinflußt. Reich-bankstcll« in Eharlottenburg. — Im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 143 vom 17. Juni 1907 wird folgendes bekanntgegeben: (Red.) Am 8. Juli d. I. wird an Stelle der jetzigen Reichsbank nebenstelle in Charlottenburg eine Reichsbankstelle daselbst errichtet, von der die Reichsbanknebenstelle in Potsdam ab hängig ist. Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und Unterschriften der Vorstandsbeamten werden durch Aushang in dem Geschäftslokal der Reichsbankstelle in Charlottenburg bekannt gemacht werden. Berlin, den 15. Juni 1907. Reichsbankdirektorium, (gez.) Koch, (gez.) von Lumm. Weltausstellung Berlin? — Eine Berliner Weltausstellung 1913 wird so ziemlich von allen Seiten abgelehnt. Der Deutsche Handelstag hat an seine Mitglieder eine Umfrage gerichtet, ob eine solche Veranstaltung im Interesse von Dentschlands Industrie und Handel liege und ob in den Kreisen der einzelnen Handelskammern aktive und opferwillige Beteiligung zu er warten sei. 43 Handelskammern und 7 wirtschaftliche Vereine haben sich zu dieser Frage geäußert, und von diesen Organisationen haben 43 die Hauptfrage rundweg verneint. Bejaht wurde nur aus Frankfurt a/O., Graudenz, Heidelberg und Reutlingen. Eine aktive und opferwillige Beteiligung konnte eigentlich von keiner Seite in Aussicht gestellt werden; nur Reutlingen nimmt eine -Beteiligung in mäßigem Umfange, an, und Graudenz berichtet, daß die Mehrzahl der größeren dortigen Firmen ausstellen würde, bezweifelt aber, ob eine -opferwillige- Beteiligung zu er warten sei. Ganz Rheinland - Westfalen und Mitteldeutschland verhält sich ablehnend. (Leipziger Tageblatt.) Allgemeiner Deutscher Buchhandluugs-GehUfen-Verband. Kreis Leipzig und Ausland. — Der Kreis Leipzig des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verbandes begeht am Sonnabend den 22. Juni, abends 8 Uhr, im Blauen Saale des Krystallpalastes in Leipzig das Fest seines sünfundzwanzig- jährigcn Bestehens als selbständiger Kreis des Verbandes. (Red.) Deutscher Journalisten- und Schriftstellertag, Dresden. (Vgl. Nr. 140 d. Bl.) — Aus den Verhandlungen des Deutschen Journalisten- und Schriststellertages, der seit dem 15. d. M. in Dresden versammelt ist, sind folgende Resolutionen bekannt zu geben: (Red.) 1. Zur neueren Rechtsprechung und der Verantwortlichkeit der Presse (Berichterstatter: Rechtsanwalt vr. Lubscinski, Berlin): 1) »Zur Sicherung einer dem Wesen und den Aufgaben der Presse gerecht werdenden Rechtsprechung auf zivilrecht lichem Gebiet empfiehlt sich, soweit ein praktisches Bedürfnis dafür vorhanden, die Einrichtung besonderer Kammern bei den Landgerichten, die mit zwei der Presse bezw. der Literatur angehöcigen Sachverständigen als beisitzenden Richtern zu besetzen sind. Diesen Kammern sind alle Prozesse literarischer Art zu überweisen.« 2) »Die Rechtsprechung auf strafrechtlichem Gebiet gegen Angehörige der Presse hat eine Tendenz angenommen, die eine Reform des Preßgesetzes zur Notwendigkeit macht. Die Presse protestiert gegen das Weiterbestehen eines Ausnahmegesetzes, das mit der Entwicklung und den Lebensbedürfnissen der gegenwärtigen deutschen Presse in keinerlei Einklang mehr zu bringen ist. In erster Linie wird die Beseitigung der Ausnahmebestimmungen der 88 20 und 21 des Preßgesetzes gefordert und verlangt, daß die Redakteure und die weitern an der Herstellung einer Druckschrift beteiligten Personen lediglich den allgemeinen Strafgesetzen über Täterschaft und Teilnahme unterstellt werden. Der verantwortliche Redakteur soll, wenn er nicht selbst an dem Preßdelikt beteiligt ist, einer Fahrlässtgkeits- strafe nur dann verfallen, wenn er nachweislich die ihm obliegende pflichtgemäße Sorgfalt nicht angewandt hat.- 2. Zur sozialen Fürsorge für Redakteure und Schriftsteller (Berichterstatter: Direktor Wenzel, Berlin): -Der Delegicrtentag bezeichnet es als dringende Not wendigkeit, daß jene Verleger, welche für ihre journalistischen Mitarbeiter nicht bisher schon in ausreichender Weise für den Alters- und Todesfall vorgesorgt haben, ihre Redakteure und dauernden Mitarbeiter, sowie deren Angehörige für den Alters- und Todesfall bei der Pensionsanstalt deutscher Journalisten und Schriftsteller standesgemäß versichern.- 3. Zum Urheberrechtsschutz (Berichterstatter: Chefredakteur Große, Berlin): »In Erwägung, daß die grundsätzlichen Forderungen der Darmstädter Beschlüsse über das Urheberrecht eine nicht so fort zu verwirklichende gesetzliche Regelung als Ziel ent halten, daß aber zugleich zum Ausdruck gebracht wurde, als Vorstufe und als Einleitung gesetzlicher Änderungen sei ein schiedsgerichtliches Verfahren zur Schaffung fester praktischer Verhältnisse anzustreben, gibt der Delegiertentag den Verbandsoereinen die Anregung, ihren Mitgliedern zu empfehlen, bei Nachdrucksfällen erst den Weg friedlicher Verständigung, namentlich durch die Anrufung eines Schiedsgerichts oder des Vorstands eines Berufsvereins, wo das nicht zu erreichen ist, zunächst den Weg zivilrecht licher Klage und zwar in erster Linie gegen den Verleger zu beschreiten.- Am Montag den 17. d. M. hatten die Delegierten des Ver bandes und die Vertreter des Dresdener Ortsausschusses die Ehre, von Seiner Majestät dem König von Sachsen in Audienz em pfangen zu werden. Der König nahm die Vorstellung der ab-
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