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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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6472 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 146. 26. Juni 1S07. teile, deren erster die privatwirtschaftlichen Streitfragen behandelt. Hier berichtet der Verfasser zunächst einleitend über den Kampf, den die Büchersche Denkschrift hervor gerufen hatte; er nennt dieses Buch glänzend geschrieben und trotz seiner historischen und statistischen Jrrtümer sachlich so instruktiv, daß man seine Lektüre auf das nachdrücklichste empfehlen müsse. Im einzelnen freilich weicht Koppel häufig von dem so belobten Autor ab, und ihm völlig unähnlich ist er da, wo er jener Schrift das Verdienst zu weist, die Feststellung der Notlage des Sortiments durch Behauptung des Gegenteils provoziert zu haben. Er meint auch im Gegensatz zu Professor Bücher, daß ander »schweren« Literatur nicht »zu viel« verdient werde, weil gerade hier die Spesen am höchsten seien; daß ferner die Erhaltung des Konditionssystems im Interesse der Allgemeinheit liege, weil sonst das deutsche Sortiment auf die kümmerlichen franzö sischen, englischen und amerikanischen Formen herabgedrückt werde. Alsdann gibt Herr Koppel eine knappe Darstellung der im Buchhandel bestehenden Besonderheiten gegenüber der allgemeinen Wirtschaftsverfassung; er charakterisiert die Art des Geschäftsgangs und die Wirkungssphäre des Buchhandels, erörtert die von ihm kräftig betonte Notlage des Sortiments und bespricht die Mittel einer etwaigen Abhilfe. Freilich hat er deren nur wenig: in Großstädten Spezialisierung, im übrigen weitgehende Angliederung an Nebenberufe; Um satzbeschleunigung durch Barverkehr; Selbsthilfe der Inter essentenkreise. Schließlich prophezeit er dem Sortiment, wie es ihm erscheint, eine trübe Zukunft; zwar sei diesem Stande der Untergang schon oft vorausgesagt worden, so daß man fast annehmen dürfe, er werde nicht so bald untergehen; aber die Krisis sei doch chronisch, weil der Buchhandel die alten Wirtschaftsformen in eine neue Epoche herüberzuretten suche. »Der Buchhandel besitzt die Vorzüge des konservativsten Gewerbes und alle seine Schattenseiten.« Nicht die Über produktion und nicht die Unterkonsumtion seien schuld an seiner Lage, sondern seine Zwitterstellung zwischen Geistes arbeiter und Kaufmann. Im zweiten Teil der Arbeit werden zunächst die Rechtsgrundlagen des Kampfes um die Aufrechterhaltung des Ladenpreises untersucht; hier stellt der Verfasser fest, wie verschieden die Rechtsauffassung sein kann, und welch sonderbare Widersprüche sich dabei ergeben. Es ist sehr bemerkenswert, wie stark die Urteile der Richter in der Beurteilung des Boykotts als Kampfmittel von einander abweichen. Einmal wird die Kenn zeichnung von Büchern zur Ermittelung des Zwischenhändlers als gegen die guten Sitten verstoßend angesehen; ein ander mal gilt das Bestreben, die Entdeckung des Zwischenbezugs zu vereiteln, als gegen Treu und Glauben verstoßend. Hiermit zusammenhängend werden die Versuche, Dritten das Verkaufen von Büchern unter dem Ladenpreis zu verbieten, und die daran sich knüpfenden Entscheidungen besprochen. Der Verfasser bedauert, daß das Reichsgericht bei Kartell entscheidungen wiederholt die Konsequenzen des Urteils für das Urteil selbst mitbestimmend werden ließ. Durch diese den Rechtslücken entspringende Praxis werde die Rechts sicherheit und -Gleichheit nicht gestärkt. Wenn das Reichs gericht die Kennzeichnung der Bücher zum Zweck der Er mittlung des Beziehers auch als gegen die guten Sitten verstoßend annähme (was von einem Gerichtshof zweiter Instanz schon geschehen ist), dann drohe dem Sortiment eine schwere Gefahr. »Die mühsam erkämpfte Sicherung des Ladenpreises würde hinfällig werden, und der Sortiments buchhandel wäre in seiner Existenz entscheidend bedroht.« Weiterhin bespricht der Verfasser noch den sattsam be kannten Z 26 des Verlagsgesetzes sowie die daran sich knüpfende Reichsgerichtsentscheidung und geht alsdann zu den wirtschaftlichen Konsequenzen über, die aus der Rechtslage erwachsen. »Zweifellos geben sie zunächst den Nährboden ab für neue Konflikte zwischen Verlegern und Autoren einerseits, Verlegern und Sortimentern anderseits.« Herr Koppel meint, dem Sortiment bliebe schließlich nur der Boykott gegen die Verleger, deren Autoren ihre Werke zum Nettopreis weitergäben. Der andre Konflikt (vom Verfasser häufig betont, obwohl in Wirklichkeit kaum von Belang) be trifft den angeblich systematisch gepflogenen Verkehr einiger Verleger mit dem Publikum unter Angebot eines hohen Rabatts. Auch gegen diese Missetäter gäbe es nur die Selbsthilfe des Sortiments. »Daß aber das Sortiment auch nicht den Versuch macht, geschloffen gegen diese Verleger vorzugehen, zeigt, daß es kein Recht hat, nach Staat und Polizei zu rufen.... Hier gilt es nicht, scharf zu machen, sondern die Situation zu klären und den Punkt aufzuzeigen, an dem allein die Reform einsetzen kann. Der Börsenverein als Gesamt» organisatton des Buchhandels hat in dieser Frage einen äußerst schweren Stand. Schließt er die renitenten Verleger aus, so ist das entweder eine cffekrlose Demonstration oder aber der An fang vom Ende des Kartells. Tut er es aber nicht, so zwingt er die Sortimenter zum Nachdenken über die Wahrung ihrer Interessen — kurz, der bereits analysierte Konfliktstoff tritt auch an dieser Stelle zu tage. Nur ist hier eins hinzuzusügen: Würde dem Sortiment — was nicht wahrscheinlich ist — mit Hilfe des ß 26 der Vertrieb der Lehr- und Schulbücher ent zogen werden können, so läge hier kein außergewöhnlicher Fall vor, insofern als die Ausschaltung des Zwischenhandels nicht etwa nur im Gefolge der Genossenschaften und Warenhäuser, sondern auch der Kartelle häufig zu beobachten ist, und zwar nicht nur in der Form, daß der Zwischenhandel seine Selbst ständigkeit, sondern so, daß er seine Existenz verliert — eine Eventualität, die auch hier, wenn auch nicht wahrscheinlich, so doch immerhin gegeben ist für den Fall eines offenen Kampfes zwischen Sortiment und Verlag. Solange sich die Sortimenter nicht darüber klar sind: daß sie keinen Spezialfall repräsentieren, sondern nur ein Beispiel unter andern . . ., solange ist eine Besserung ihrer Lage nicht zu erhoffen . . . Gewiß übt der Buch händler eine für die Gesamtheit höchst bedeutsame Tätigkeit aus, es ist gewiß nicht gleichgültig, welche Instanzen und welches Menschenmaterial die geistige Nahrung vermitteln . . . Aber es ist nicht einzusehcn, warum die Warenhäuser nicht ebensogut intelligente, literaturbewanderte Verkäufer anstellen können"), und es ist auf der andern Seite doch darauf hinzu weisen, daß der Standard des immer mehr zunehmenden Gehilfen-Proletariats, das sich zudem rasch selbständig zu machen sucht, auch die Zuverlässigkeit des Universalsortimcnts in intellektueller und moralischer Hinsicht überall da vermindert, wo die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein regulär betrie benes Sortiment fehlen.» Wir haben diese wichtige Stelle des Aufsatzes »mit Nachdruck« hervorgehoben, weil sie den Kernpunkt der An schauung des Verfassers darstellt und weil die Zeitschrift Jahrbuch für Gesetzgebung, herausgegeben von Schmoller, Verlag von Duncker L Humblot) nicht so allgemein zugäng lich ist, wie es für den in Betracht kommenden Interessenten kreis wünschenswert wäre. Mit dem vom Rechtsschutzverein der deutschen Sorti menter geforderten staatlichen Schutz befaßt sich der Autor eingehend und kommt zu dem Schluß, daß die besondern Verhältnisse des Buchhandels nicht genügten, um eine solche Protektion, resp. deren Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit zu erweisen. Auch von einem gesetzlichen Schutz des Laden preises könne nicht die Rede sein. Herr Koppel wundert sich weiterhin sehr über den Umstand, daß das Prinzip des Ladenpreises noch immer durch bestehenden Rabatt durchbrochen werde, sei es durch *) Diese würden sich dort schwerlich bezahlt machen.
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