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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1907
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- Deutsch
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146, 26. Juni 1907. Nichtamtlicher Teil. Mrl-nbl-tt s. I>. Dtschn. Buchhandel. 6473 Skonto, sei es durch den Bibliothekenrabatt. Seine Über zeugung ist es, daß der Rabatt radikal ausgerottet werden müsse, da der Durchschnittsnutzen des Sortimenters nur 8 Prozent vom Umsatz betrage.') Ihm gibt es nur ein Entweder — Oder: Entweder muß im Interesse der Er haltung des Sortiments am Ladenpreis festgehalten werden, oder aber man entscheidet sich für die freie Konkurrenz und überläßt das Sortiment seinem Schicksal Das Ziel der Ab schaffung des Rabatts hätte sich — meint der Verfasser — doch gleich erreichen lassen! (Von seinem Standpunkt mag's vielleicht diesen Anschein haben.) Das Prinzip des Ladenpreises werde ferner illusorisch: 2. durch Freigabe des Verkaufs nach dem Auslande; 3. durch Lieferung von Verlegern an Konsu menten mit hohem Rabatt; 4. durch Verkauf von Büchern mittels antiquarischer Kataloge. Diese Umstände beweisen — nach des Verfassers Meinung —, daß es im Belieben jedes Ein zelnen stehe, diejenigen zu schädigen, die an dem Ladenpreis tatsächlich festhalten. Diese Einzelnen würden nach und nach immer mehr, bis der Börsenverein schließlich wieder da an gelangt sein werde, wo er vor dem Einsetzen der Rabatt bewegung stand. Als Mittel dagegen empfiehlt der Autor »die Änderung der Verkaufsordnung dahin, daß Novitäten vor Ablauf einer bestimmten oder im Einzelfall zu be stimmenden Frist nicht antiquarisch verkauft werden dürfen«. Die Kartellpolitik müsse auf dem beschrittenen Wege weiter gehen, wolle sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen, daß ihre Maßnahmen lediglich die Konsumenten schröpfen, nicht aber den Ladenpreis sichern sollen. (!) Die häufige Wiederkehr dieser dringenden Aufforderung ist so auffallend, daß der Verfasser damit besondere Absichten verbunden haben muß. Einige Seiten weiter heißt es: Be schließt der Börsenverein entsprechende Maßregeln, so kann'*) er seine Mitglieder zweifellos zu ihrer Erfüllung anhalten — das stellt auch das Reichsgericht ausdrücklich fest — und damit ist schon gesagt, daß er sie beschließen muß, wenn anders es ihm mit dem Schutz des Ladenpreises und der Erhaltung des Sortiments wirklich ernst ist. Hierzu folgt eine Anmerkung, welche beginnt: »Daß es auch dem Reise buchhandel mit dem Schutz des Ladenpreises nicht ernst ist, braucht nicht näher ausgeführt zu werden«. Das »auch« ist bezeichnend: der Verfasser ist offenbar der Ansicht, daß es »auch« dem Börsenverein mit dem Schutz des Ladenpreises nicht ernst sei —, daß er also nur »Konsumenten schröpfen« wolle. Nun, wenn angemessenen Lohn (d. h. sozial aus reichenden) für Arbeit fordern soviel heißt, wie Konsumenten schröpfen, dann ist allerdings der Sortimenter in diesem Falle. Herr Koppel sagt selbst, daß bei dem Nutzen, den der Sortimenter im Durchschnitt habe, von einer sozial aus reichenden Entlohnung nicht die Rede sein könne. Ihm diese Entlohnung, das Äquivalent seiner Arbeit, wo nicht völlig, doch wenigstens beinahe zu verschaffen, heißt das — Konsumenten schröpfen? In der erwähnten längern Anmerkung beschäftigt sich der Verfasser auch mit dem Reisebuchhandel, bewundert em wenig das Ziffernmaterial, erklärt am Schluß, die Spesen dieses Betriebes seien so hoch, daß der Verkaufspreis das Doppelte des Einkaufspreises betrage, und versteht in der Mitte der Anmerkung nicht, wie Prager »meinen« könne, der Reisebuchhandel habe »seinen Höhepunkt überschritten«. *) Den Durchschnittsrabatt nimmt er mit 28 Prozent, die Durchschntttsunkosten mit l8 Prozent an; von der Differenz von 10 Prozent gingen noch mindestens 2 Prozent für Verzinsung des Einlagekapitals, äslorsäers, Lagerentwertung ab. Professor Bücher, der nur 12'/» Prozent Unkosten ansetze, müsse, meint Herr Koppel, gröblich getäuscht worden sein. *') D. h. ec ist berechtigt, er darf; ob er wirklich kann, d. h.jes vermag, ist eine andre Frage. Börsenblatt kür den Deutschen Buchhandel. 74. Jahraana. Herr Prager hat aber ganz recht mit seiner Beobachtung — denn viel umsetzen heißt noch nicht viel gewinnen. Wie die Sonne am heißesten »scheint«, wenn sie bereits im Nieder gehen begriffen ist, so auch bei der Kraftäußerung des Reise buchhandels. Wenn Herr Koppel einmal in die Geschäfts bücher der Reisebuchhandlungen blicken würde, wenn er dort die Außenstände summieren könnte, wenn er diese Art von Konsumenten, diese Masse gerichtlicher Klagen, die Unsolidität vieler Reisenden und Agenten zu ermessen in der Lage wäre, wenn er sähe, welche Sicherungen der verkaufende Verleger sich verschaffen muß — er würde sich anders äußern. Bei der Erörterung der volkswirtschaftlichen Probleme, die nun folgt, geht der Verfasser zunächst der Begriffs bestimmung des Ausdrucks »Kartell« aus dem Wege, gehört also vielleicht zu denjenigen Gelehrten, die nicht mehr defi nieren.') Im gegenwärtigen Fall ist es auch wirklich gleich gültig, ob der Buchhandel ein Kartell im Sinne dieses oder jenes gelehrten Autors ist. Die Einwendungen gegen das »Definitionsgespenst« gehören übrigens zu den schwächsten Partien des Aussatzes. Warum eigentlich Schmoller recht haben soll, wenn er — als erster — von dem Buchhändler- Kartell spricht, wird nicht gesagt. Am Grund aber ist alles gelegen, wenn überhaupt Worte verloren werden sollen. Nun genug, der Verfasser meint, daß weder das Kohlen syndikat noch der Stahlwerksverband Organisationen besäßen, die sich an Machtfülle, Straffheit und Disziplin auch nur entfernt mit dem Börsenverein vergleichen ließen. Alle Maß nahmen des Börsenvereins seien auf einen Punkt gerichtet: Aufrechterhaltung des Ladenpreises; doch sei der Börsenverein mitten in dem Kampf stecken geblieben. Über kurz oder lang werde der Kampf wieder ausgenommen werden müssen. (Abermals diese auffallende Mahnung!) Außerdem zeige sich, daß Karl Bücher ein guter Prophet gewesen sei, der vorausgesagt habe, daß das Sortiment nach Abschaffung des Rabatts zu Forderungen an den Verlag fortschreiten werde. Dies sei bereits von dem Rechtsschutzverein der Sortimenter unternommen worden, der im Börsenverein ein Kartell der Verleger gegenüber dem Sortimenter sehe; dieses Kartell durchbreche (nach Meinung des Rechtsschutzvereins) die Ge werbefreiheit. Im Verlauf seiner Untersuchung findet der Verfasser, daß dieses Kartell des Börsenvereins, das Pro duktion, Zwischenhandel und Detailvertrieb umfasse, für die beiden ersten Stadien auf völlige Freigabe der Kon kurrenz, für das letzte Stadium aber auf teilweise fvorzu- nehmendej Einschränkung gerichtet sei. Er meint, dem kon kurrenzfähigen Sortimenter läge es nahe, die Prinzipien jener beiden ersten Glieder zu akzeptieren und die Erlaubnis zu ihrer Anwendung zu fordern, oder das Kartell »in die Luft zu sprengen«. Es handle sich hier eigentlich um ein reines Machtproblem, fährt der Verfasser fort; denn un erlaubte Praktiken des Verlags (Angebot von hohem Rabatt an das Publikum) toleriere der Börsenverein; hier sei der faule Punkt des Kartells: denn einer Sezession von Ver legern würde der Börsenverein hilflos gegenüberstehen. Nun, der Börsenverein als Ausdruck der divergierenden Kräfte im Buchhandel, hält sich eben das Wort Goethes vor Augen: Entzwei und gebiete! Tüchtig Wort! Verein' und leite! Bessrer Hort. Das viviäs st impsrs mag Sache des Akademischen Schutzvereins sein; den bessern Hort hat sich eben der Börsen verein erkoren. An dieser Stelle ist, wie auch schon früher, von der längst aufgelösten Verlegerkammer die Rede, an deren Statt der Deutsche Verlegerverein getreten ist, der soeben mit dem ') Vgl. Bücher, Entstehung der Volkswirtschaft. 3. Auflage. S. 339. Anmerkung. 844
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