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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1880
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- Deutsch
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Es dürfte sich hieran wohl die Rechtsfrage knüpfen, um deren Beantwortung an dieser Stelle wir bitten: ob der Verleger eines im Erscheinen begriffenen Werkes, das er mit Zugrundelegung des Katalogpreises, und zwar pränumerando berechnet, baar geliefert hat, den Preis für dasselbe während des Erscheinens herabsetzen darf, ohne auch dem den Vertrieb vermittelnden Sortimenter seinen dadurch entstandenen Schaden ersetzen zu müssen. Braunschweig, den 5. April 1880. O. Hacring L Co. (Inhaber: Benno Goeritz). Entgegnung. — Trotz massenhafter Versendung erster Hefte an Sortimentshandlungen ging die Continuation des Bieder- mann'schen Centralblattes in den letzten Jahren sehr zurück, so daß dasselbe einen Zuschuß von 2500—3000 M. jährlich erforderte. Um dieses Opfer nicht länger zu bringen, kündigte ich dem Heraus geber den Vertrag Pr. 1. Januar 1880. Darauf wandte sich vr. Biedermann, um das Blatt zu erhalten, an eine große Anzahl von Fachmännern mit der Bitte um eine Empfehlung. Nach Eingang von ca. 300 Unterschriften bat der Herausgeber das königl. preu ßische Ministerium für Landwirthschaft um eine Subvention und erhielt den Bescheid, daß pro 1880 über die betreffenden Fonds be reits verfügt sei, dem Gesuche aber pro 1881 stattgegeben werden solle, wenn es rechtzeitig neu eiugebracht würde. *) Den Vereinen, und zwar nur diesen, wurde also der Vor zugspreis eingeräumt (jedoch nur für je 1 Exemplar), nicht aber allen Mitgliedern der Vereine. Die Mitglieder sind Private, für welche nach wie vor der Ladenpreis von 20 M. fort besteht. Die Vereine dagegen ressortiren beim königl. Ministerium. Es kann doch wahrlich dem Verleger nicht zugemuthet werden, für das Interesse des geehrten Sortimentshandels so erhebliche Opfer zu bringen, wie ich sie beim Centralblatt zwei Jahre lang gebracht habe. — Hätte der Sortimentshandel sich energisch für das Blatt interessirt, und an Aufforderungen hierzu hat es wahr lich nicht gefehlt, so hätte ich nicht nöthig gehabt, die Deckung des Ausfalles durch directe Vertriebsmanipulationen zu versuchen. Eine Herabsetzung ist der eingeräumte Vorzugspreis meines Erachtens durchaus nicht, da nicht der Einzelne, sondern nur der Verein für seine Bibliothek diesen Vortheil genießt. Leipzig, 8. April 1880. Hugo Voigt. Zur Abgabe der sogen. Pflichtexemplare. Nach erfolgter Trennung derProvinzen Ost- und Westpreußen mußte man sich fragen, ob die Verleger Westpreußens bis zur et waigen Begründung einer Universität in letzterer Provinz von der Lieferung der Pflichtexemplare sich entbunden erachten, oder ob — wie seither — die königl. Universitäts-Bibliothek in Königsberg O/Pr. Anspruch auf diese Abgabe machen werde. Auf eine diesbe zügliche Anfrage, wie sich die königl. Universitäts-Bibliotheks-Ver- waltung in Königsberg hierzu zu verhalten gedenkt, geht mir so eben nachfolgendes Schreiben zu, welches ich hiermit zur Kenntniß der betheiligten Herren Collegen bringe. Danzig. Franz Axt. Herrn Verlagsbuchhändler Franz Axt in Danzig. Auf die gefällige Anfrage vom 22. März d. I. erwidere ich Ew. Wohlgeboren ganz ergebenst, daß die Bibliotheks-Verwaltung im Inter esse der Provinzial-Geschichtsstudien nach wie vor der Einsendung der Pflichtexemplare aus der nun losgelösten Provinz Westpreußen ge wärtig sein zu müssen glaubt, und mit Einforderung derselben wie bis her Vorgehen wird. Es liegt derselben selbstverständlich durchaus fern. *) Das Rescript des Herrn Ministers, sowie die empfehlende Erklä rung von ca. 300 wissenschaftlichen Autoritäten und praktischen Land- wüthen steht Jedem, der sich für die Sache interessirt, franco zu Diensten, die Rechtsfrage aufzuwerfen, und sie wird abwarten, ob den betreffenden Reclamationcn seitens der Herren Buchhändler ein Widerstand entgegen gesetzt werden wird, was bis dato noch nicht geschehen. Sie glaubt in dieser Angelegenheit auf den Provinzial-Patriotismus der Herren Ver leger rechnen zu können, die dieselbe in ihrer Bemühung, alles aus die Provinzialgcschichte bezügliche Material an dieser auch den Bewohnern der neuen Provinz wie bisher zugänglichen Stelle zu sammeln, gewiß gern unterstützen werden. Hirbei kann ,die Bibliotheks-Verwaltung trotz größter Aufmerksamkeit in der That einer solchen Unterstützung nicht entbehren. Die materielle Seite ist hierbei von durchaus unterge ordneter oder vielmehr keiner Bedeutung. Der Geldeswerth der im Lause eines Jahres der königl. Bibliothek eingelieferten Pflichtexemplare beider preußischen Provinzen ist ein sehr geringer; auch ist es nicht diese Seite, die seiner Zeit den Reichstag veranlaßte, für Beibehaltung dieser Verpflichtung zu entscheiden. Vielmehr wurde nur der oben von mir erwähnte Gesichtspunkt geltend gemacht. — Ich freue mich aus Ew. Wohlgeboren Schreiben zu ersehen, daß es diese materielle Seite nicht ist, welche zu der Anfrage Veranlassung gegeben hat, und ich kann wohl erwarten, daß Ew. Wohlgeboren, auch wenn eine den Interessen der königl. Bibliothek widrige Entscheidung der Rechtsfrage herbeigc- sührt werden sollte, nach wie vor der königl. Bibliothek Ihre VerlagS- artikel zpgehcn zu lassen geneigt sein werden. Königsberg, den 7. Istiril 1880. Der königliche Bibliothekar, gez. Dr. Roediger. Miscellen. „Es ist unendlich schwer, kein Schulbuch zu schrei ben." So paradox dieser Satz im Allgemeinen auch klingt, so sehr trifft er doch vielen Schulmännern Deutschlands gegenüber zu. Man staune: Bekanntlich hat das Jahr 1878 nicht mehr und nicht weniger als täglich sechs, in Summa 2218 Werke in Deutschland hervorgebracht, die zur pädagogischen Literatur gehören. Daß nur ein kleiner Theil davon die Kosten deckt, eine noch kleinere Anzahl aber überhaupt sich für fernere Auflagen als lebensfähig erweist, liegt auf der Hand. Hier hat der deutsche Verlagsbuchhandel eine schöne und bequeme Gelegenheit, durch ablehnendes Verhalten Geld zu verdienen. Einer großen Anzahl Lehrer nämlich fängt es nach einer gewissen Dauer ihres Amtes an zu „schriftstellern": gegen über den 1000 und mehr vorhandenen Grammatiken, Lesebüchern re. haben sie endlich herausgekriegt, daß diese alle nichts taugen; ihr „nach neuem Plane", „nach auf Erfahrung basirten Grund sätzen", — „unter Vermeidung aller dem Bisherigen anhaftenden Mängel" geschriebenes Buch aber wird das beste sein, einem „lange gefühlten Bedürfnisse" abhelfen und selbst „den weitgehendsten An sprüchen" genügen — — —! So werden alljährlich Hundert tausende von Mark durch den fleißigen Verlagsbuchhandel — zum Fenster hinausgeworfen. Die Erkenntniß dieses Uebels, und da manche, besonders heftig schriststellernde Schulmänner bisweilen grade nicht die besten Kräfte auf dem Katheder sein sollen, hat ein preußisches Provinzial-Schulcollcgium veranlaßt, die Schulmänner ihres Ressorts aufzufordern, ihre Muße lieber der Erweiterung und Vertiefung der eigenen pädagogischen Tüchtigkeit zuzuwenden, als der Erzeugung von Schulbüchern. Mehr aber, als ein solcher Erlaß, kann der Verlagsbuchhandel in dieser Richtung wirken, indem er sich derartigen Erscheinungen gegenüber kühl bis an's Herz hinan ver hält und „zu seinem großen Bedauern" — die angebotene Verlags übernahme ablehnt. M^ vergesse nicht, daß ein Erfolg mit einem Schulbuche so selten ist, wie das große Loos. —y. ib Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver lagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherknnde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Verleger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung. Die gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honorirt.
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