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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1878
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- Deutsch
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20, 24. Januar. Vermischte Anzeigen. 315 Die Wahrheitsliebe des Herrn Otto Löwenstein (Carl Heymann's Verlags und die angeblich amtliche Cinflihrnng der von Rönne'scheu Gesetz-Kainmlung seitens der preußischen Staatsregierung. (3314Z In dem Circular Nr. 26 von C. Hey mann's Verlag (Otto Löwenstein), in wel chem ich ohne allen Beweis verdächtigt werde, zur Empfehlung der in meinem Verlage erschie nenen Grotesend'schen Gesetz-Sammlung selbst falsche Angaben nicht verschmäht zu haben, fin det sich wörtlich folgender Passus: Amtliche Einführung von Seiten derPreufiischenStaatsregierung:„Das Staats-Ministerium hat beschlossen: von der früher in Anregung gebrachten amtlichen Her ausgabe einer Sammlung derjenigen Gesetze, welche auf die neu erworbenen Landcstheile ausgedehnt worden sind, Abstand zu nehmen, dagegen den Behörden in den neuen Provin zen die sämmtlichen noch geltenden altländi schen Gesetze dadurch leichter zugänglich zu machen, daß für sie eine der vorhandenen Sammlungen dieser Gesetze auf Amtskosten angcschafft werde. Es ist hierzu das in Carl Heymann's Verlag in Berlin erschienene Werk: von Rönne's Gesetz-Sammlung für die König lich Preußischen Staaten bestimmt worden." In der Erwiderung, welche Herr Otto Löwenstein auf meine Zurückweisung seiner Verdächtigung in Nr. 294 des Börsenblattes veröffentlicht hat, heißt es ferner wörtlich: Als vor etwa 10 Jahren die von Rönne'- sche Gesetz-Sammlung von der Preußi schen Regierung amtlich cingcsührt wurde, wurde sie in jenem amtlichen Actenstück ausdrücklich die von Rönnc'- schc Gesetz-Sammlung genannt. Wie steht es mit dieser angeblich „amt lichen Einführung vonSeiten derPreu- ßischen Staatsrcgierung"? Wo befindet sich dieses „amtlicheActenstück", worin „die amtliche Empfehlung" der von Rönne'schen Gesetz-Sammlung ausgesprochen sein soll? Aus eine von mir an das Königlich Preu ßische Staats-Ministerium gerichtete Bitte um Aufklärung bezüglich dieses Punktes ist mir fol gende Antwort zngegangen: Berlin, den 21. December 1877. Ew. Wohlgcboren Eingabe an das König liche Staats-Ministerium vom 1. d. M. ist von demselben zur ressortmäßigen Verfügung an mich abgegeben worden. Demgemäß eröffne ich Ihnen, daß eine amtliche Einführung des im Verlage der Carl Heymann'schen Buchhandlung Hierselbst erschienenen von Rönne'schen Werkes: „Gesetz- Sammlung sür die Königlich Preußischen Staaten, 1806—1866 (excl.), zweite Abthei- lnng, Verwaltungsgesetze, und dritte Abthei lung, Justiz- und Verwaltungsgesctze", nicht stattgefunden hat. Der Minister des Innern. Im Allerhöchsten Anstrage: Friedenthal. Da nach dieser Antwort, welche nur Ab theilung 2. und 3. der sogenannten von Rönne' schen Gesetz-Sammlung hervorhebt, die Möglich keit der amtlichen Einführung der 1. Abtheilnng vorlag, so richtete ich an das Königliche Justiz- Ministerium, von welchem eine Einsührung dieser Abtheilung, Justizgesetze enthaltend, hätte ausgegangen sein müssen, folgende Eingabe: Düsseldorf, den 30. December 1877. Unter dem 1. d. M. erlaubte sich der gehorsamst Unterzeichnete das Königliche Staatsministcrinm um hochgeneigte Mit theilung zu bitten, ob die in C. Heymann's Verlag zu Berlin erschienene Gesetz-Samm lung, wie von der genannten Firma fort während in Circularen und Prospecten be hauptet wird, amtlich von der Königlichen Staatsregierung eingeführt worden sei. In der Anlage beehre ich mich, die letzte derartige Veröffentlichung von Carl Hey mann's Verlag in einem wortgetreuen Ab druck (vgl. den oben abgedruckten Passus aus C. Heymann's Circular Nr. 26) gehorsamst zu überreichen. Von Sr. Excellenz dem Herrn Minister des Innern ist mir auf obige Eingabe unter dem 21. er. erwidert worden: (folgt die oben schon mitgetheilte Antwort). Da es nun noch immer möglich sein könnte, daß betreffs der ersten Abtheilung des genannten Werkes, welche die Justizgesetze enthält, die amtliche Einsührung erfolgt wäre, so erlaubt sich der gehorsamst Unterzeichnete an Ew. Excellenz die Bitte zu richten, ihm hochgeneigtest eröffnen zu wollen, ob eine solche stattgesuuden hat. Darauf ist mir folgende Antwort zutheil geworden: Berlin, den 5. Januar 1878. Auf Ihre Eingabe vom 30. December v. I. erwidere ich Ihnen, daß im Ressort des Justizministeriums eine Verfügung, betreffend die amtliche Einführung des im Verlage der Carl Heymann'schen Buchhandlung erschienenen von Rönne'schen Werkes: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten, nicht ergangen ist. Der Justizminister. In dessen Vertretung: v. Schelling. Angesichts dieser wirklichen Actenstücke sind nur zwei Fälle möglich: entweder haben das Königliche Ministerium des Innern und das Königliche Justiz ministerium sich beide geirrt; oder Herr Otto Löwenstein hat mit seiner so oft wiederholten Behauptung, die v. Rönne'- sche Gesetz-Sammlung sei von Seiten der Preußischen Staatsregiernng amtlich ein geführt worden, seinen Collcgen und dem Publicum wissentlich die Unwahrheit ge sagt. Die Annahme, daß Herr Löwcnstein durch ein falsches „amtliches Actenstück" getäuscht worden sei, und so nur die Unwahrheit, nicht wissentlich die Unwahrheit gesagt, dürfte nach Lage der Dinge kaum in Betracht kommen. Ich halte es unter meiner Würde, Herrn Otto Löwenstein, so lange aus ihm ein solcher Verdacht ruht, auf seine letzte Erklärung zu er widern, zumal dieselbe in einem Tone gehalten ist, der einem anständigen Manne die Antwort fast unmöglich macht. Ich erinnere nur an die auf mich gemünzten Ausdrücke: „jeder, der eben nicht im Jesuitismus groß geworden ist" . . . „nutzen Sie diesen Umstand in Ihrer ehrenwerthen Weise, Herr Schwann!" Düsseldorf, im Januar 1878. L. Schwann. Zusatz: Von Herrn Regierungsrath G. A. Grotefe nd ist mir folgendes Schrei ben zugegangen: Unter Bezugnahme auf die mir von Ihnen mitgetheilte Nr. 294 des Börsenblatts erkläre ich, daß die darin enthaltene Behauptung des Herrn Otto Löwenstein, er habe den Verlag meines Werkes: Gesetz-Sammlung rc. abgelehnt, durchaus falsch ist. Ich habe Herrn Löwcnstein meine Gesetz-Sammlung nie zum Verlage ange- boten, auch kaum anbieten können, da er ja be reits Verleger eines concurrirendcn Werkes ist. Düsseldors, den 12. Januar 1878. G. A. Grotesend, Königlicher Regierungsrath. k'ür äis Llorrvu 8o!'tim6lltz8r! (331b.) Luter llsutigsm Vage wuräs moino likuiißtzkuclsrl-k'ttehur au alle versllrliollsv Lauäluvgvu, mit äsusu siu Lsolluuugsvsrksllr statttluäst, in «koppel ten Lxemplarsu abgssauät. Disjeuigen kir- msu, äsusu äis kaotur uiobt mikommou sollte, wollen Lrsatr gskalligst verlaufen. Olsiollrsitig bringe lob auoll au äisser 8tslls sür geneigten Lsuutuissuabms, äass ioll O.-Kl. 1878 aus vsrsellieäsuen Orünäen äurellaus keine Lisponsuäen gestatten kann, was lob eu bsaobtou bitte. Leipzig, ckeu 21. äauuar 1878. Karl 8vlwltrv. s33i6Z Lnglieellss Llatt kür Lsutselle. Wöollent- lieb sine Kummer, kreis g'llllrlioll 6 ^ liefert Lespreolluug ueuerer eogliscller Lüoller, auell erweisen sieb ^uuouoeu als wirkuugs- voll. krobeuummeru stellen reiollliell ?.u Diensten, äuugsu Luelllläuäleru, welells Ver vollkommnung in cksr euglisolleu 8praells suolleu, sei ckissss bis zstrt siurig in seiner tlrt ckastollencle Llatt besonckers smpkobleu. 4<>oll' 4ekviuia»u (vormals kleisollmau») in Nünellsu. ^vi8 kür VsrlvAsr. s3317.j In dem näellstsus bei mir srsollsineu- cksn Werke: ksllr, ä. 8., äis Artikel äss tägliollen Ls- äarks kür Oewerbe, Laus- uuä Lanäwirtll- svllakt. Zuleitung 2. Hsnntniss unä Fa brikation äersslbsn. kür vrogueu- unä karbengsselläkts^ karküinsris, Natsrial- waarsnllälgn. u. ällnl. klesolläktWveigs. Oirea 20 Logen 8. Lieg. br. kreis 5 Nark. Mäeu AserAnete cknserate »u l/m/amAS einer Vierte/-, /ra/beir oäer gausen Leite, unter bil ligster öersolluuug, ank äem letzten Logen unä äem Dmsolllage äss Werkes Du/'na/une. Okksrten erbitte bis ^ukaug ksbruar spätestens. Leipräg, äsn 22. äauuar 1878. 0. 6. Hielte. (3318.j Aus die vielen Rechnungsauszüge, welche mir über in Rechnung 1877 Geliesertes zugehen, die ergebene Bemerkung, daß ich an alle Herren Verleger, mit welchen ich in Cottbus die Ehre hatte in Rechnung zu stehen, durch Circulare, eigenhändig von mir und meinem Herrn Nachfolger B. Jäger in Cottbus unter zeichnet, mttgetheilt habe, daß alles in Rechnung 1877 bis I. Juli 1877 aus meine Rechnung Gelieferte aus Conto B. Jäger übertragen, und alles bis 1. Juli Abgesetztc von mir dem Herrn Jäger bezahlt worden ist. Hochachtungsvoll H. Diffcrl in Halle.
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