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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1878
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- Deutsch
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386 Nichtamtlicher Theil. 25, 30. Januar. Werkes ist nicht darauf beschränkt, die Beseitigung von Mängeln des gelieferten Werkes oder den Ersatz von Schaden wegen Mängeln zu verlangen oder das Recht zum Rücktritte vom Vertrage auf die all gemeinen, für gleichartige Verträge maßgebenden Rechtsgrnndsätze zu stützen, sondern er ist befugt, ohne Weiteres die Annahme des Werkes zu verweigern und vom Vertrage abzugehen, wenn das Werk nicht von dem Künstler gefertigt ist, von welchem die An fertigung übernommen worden, es sei denn, daß aus dem betreffen den Vertrage unzweideutig hervorgeht, daß nach dem Willen des Kontrahenten dem Künstler gestattet war, die Ausführung des Werkes einem Andern zu übertragen. 2) Anlangend den rechtlichen Charakter der bei dem Post- Debit von Zeitschriften eintretenden Verhältnisse, so ist die An schaffung der Zeitschriften seitens der Abonnenten als Lieferungs kauf, die Beförderung der von dem Verleger der Post übergebenen Zeitschriften an die Abonnnenten als Frachtgeschäft im Sinne der Art. 390., 421. des Handelsgesetzbuches und die Annahme des Abonnements und der Abonnementsgelder, sowie die Mittheilung der Bestellungen und die Ablieferung der Gelder an den Verleger als die Ausführung eines an die Post — sei es von dem Verleger allein oder sei es von diesem und den Abonnenten — ertheilten Auftrages zu beurtheilen. Der Zeitschriften-Debit der Postanstalten erscheint demnach als die Verbindung von Frachtgeschäften mit Mandatsgcschäften von der Art der buchhändlerischen Commissions geschäfte, wobei jedoch das Frachtgeschäft als Hauptgeschäft sich darstellt, während bei letztgedachten Geschäften die Spedition als Grundlage anzusehen ist. Alle diese Geschäfte des Debits haben die Eigenschaft von Handelsgeschäften. Berzcichaiß der Buchhandlungsfirmeo, welche bei der Reichsbank Giro-Conto haben. Ernst Arnold's Kunstverlag (Carl L. A. Kittler in Leipzig. Graf) in Dresden. Wilh. Goltl. Korn in Breslau. Wilhelm Becker in Hamburg. E. S. Mittler L Sohn in Berlin. I. G. Cotta'sche Buchh. in Stutt- Leon Saunier's Buchh. (Paul gart. Saunier) in Stettin. I. Ebner'sche Buchh. in Ulm. Jos. Scholz in Mainz. Carl Flemming in Glogan. Oswald Seehagen in Berlin. Adolf Fürstner in Berlin. Julius Springer in Berlin. F. O. Heese's Verlag in Berlin. E. F. Steinacker in Leipzig. H. S. Hermann in Berlin. F. Volckmar in Leipzig. Hoffmann L Campe in Hamburg. Franz Wagner in Leipzig. Eduard Hüffer (Aschendorffiche Wiegandt, Hempel L Parey in Buchh.) in Münster. Berlin. Miscellcn. Was noth thut. — Hr. Andreas Deichert gibt gelegentlich seines in Nr. 13 d. Bl. mitgetheilten Differenzfalles mit Hrn. Preyß dem gesammten Verlagsbuchhandel den Rath: „Die Verleger sollten, schon aus Rücksicht gegen die alten bewährten Geschäfte neuen nichts liefern, das wäre der beste Schutz gegen die übermäßige Concurrenz", Wofür ihm keiner der Betroffenen Dank wissen wird. Da auch wir als Anfänger zu den indirect Verstoßenen gehören, so wollen wir, um falschen, durch einseitiges, abfälliges Urtheilen etwa hervortretenden Meinungen und Maßregeln vorzubeugen, jenen Ausspruch nicht bhne weitere Erörterung hinnehmen. Die Anwendung in Deichert'scher Formt hieße neu auftretenden Firmen das Leben nicht bloß absprechen und erschweren, sondern vielmehr von vornherin nehmen — und alles dies nur darum: „um alten soliden Zahlern, die durch »Manipulationen« des neuen Concurrenten heruntergebracht werden", das ewige Leben zu geben, ihnen ein Privilegium auszustellen, das der Anschauung unseres Zeitalters spottet. Aus reiner Concurrcnzwuth und ohne Aussicht auf das Gedeihen seines Unternehmens setzt wohl kein Besonnener seine Eristenz aufs Spiel, und die Zahl der einsichtigen, die Verhältnisse er wägenden Verleger, sofern nicht besondere Rücksichten sie eine abwartende Stellung nehmen lassen, fährt nicht schlecht dabei, jungen Kräften, soweit thunlich, mit Vertrauen zu begegnen. Jede ehrliche, anständige Con currenz, sofern ihre „Manipulationen" nicht darin bestehen, Schleuderei zu üben, wird man sich gefallen lassen müssen. — Anders hingegen sieht es mit den sogenannten Freizügigkeits-Collegen aus, die den Buch handel zum Bücherkram gemacht haben; hier ist es Sache der Verleger, einmüthig einzustehen und nur da zur Contoeröffnung zu schreiten, wo der Erweis ordnungsmäßig erlangter Berufsbildung die Gewähr bietet, daß eine solide, das Ansehen des Buchhandels nicht gefährdende Geschäftsführung eingeleitet wird. Das Ansehen des Sortiments, und mit ihm des ganzen Buchhandels, wird Wiedererstehen, wenn — wie es einsichtsvolle und angesehene Verleger, die auch ein Opfer um der Gesammtheit willen nicht scheuen, thun — in einmüthigem Zusammengehen aller Verleger nur an wirkliche Buchhändler mit Rabatt geliefert und geschlossen gegen alle Schleuderer Fronte gemacht wird; alle Klagen über unsere Zustände und alle Vorschläge zu Re formen nützen so lange zu nichts. Erst nach Annahme solcher Geschäfts grundsätze und nach Bekämpfung der weitverbreiteten Schleuderei, der sich der kleine Sortimenter schwer und kaum noch erwehren kann, werden wir besseren Zuständen entgegengehen, denen dann eine solide Con currenz, die immer belebend einwirken wird, nichts schaden kann. Eisenach, den 17. Januar 1878. Rasch L Coch. Statistisches. — Nach der jüngst vom statistischen Amt in Berlin veröffentlichten vorläufigen Uebersicht der im Deutschen Reiche am 1. December 1875 gezählten Gewerbebetriebe waren be schäftigt: 1) im Buch-, Kunst- und Musikalienhandel insgesammt 10,574 Personen, worunter 920 weibliche, in 3223 Geschäften; 2) in Zeitungsexpeditionsgeschäften 2663 Personen, worunter 466 weibliche, bei 1944 Firmen; 3) in Leihbibliotheken 295 Personen, worunter 107 weibliche, bei 239 Inhabern. (Von den Leihbiblio theken scheinen nur die ganz selbständig bestehenden besonders ge zählt, die meisten dagegen den betreffenden Buchhandlungen zuge rechnet worden zu sein.) Ferner waren beschäftigt: 4) in 381 Schriftschneidereien und -Gießereien und Holzschnittateliers 2537 (incl. 373 weibliche) Personen; 5) in 4914 Buch-, Stein-, Kupfer-, Stahl- und Zinkdruckereien und Liniiranstalten 46,199 (incl. 5588 weibliche) Personen; 6) in 308 Spielkarten-, Stickmuster-, Bilder bogen-, Oeldruckbildaustalten re. 2560 (incl. 727 weibliche) Per sonen; 7) in 2505 photographischen Anstalten 4556 (incl. 341 weibliche) Personen. v. Personalnachrichtrn. Herrn W. I. Sotschek in Bukarest ist vom Fürsten von Rumä nien der Orden des Sterns von Rumänien verliehen worden. Briefwechsel. An das Heinrich shosen'sche Sortiment in Magdeburg. — Ihre zum Abdruck im Börsenblatt eingesandte sog. „Rechtsfrage": „Kann ein Ver leger zum Schadenersatz herangezogen werden, wenn er einer Hand lung vorausberechnete Fortsetzungen vorenthält, weil der vorige Be sitzer, der die Firma ohne Activa und Passiva verkaufte, ihm noch einen Saldorest schuldet? Und wenn dem Sortimenter seitens der betr. Sub- fcribenten wegen Nichtlieferung der berechtigt zu fordernden Fort setzungen die weitere geschäftliche Verbindung aufgesagt wird?" eignet sich nicht dazu, allgemeinhin an den Buchhandel gerichtet zu werden, in dem das erwähnte Verhältniß für den buchhändlerischen Verkehr glück licherweise keine offene Frage mehr bildet, sondern es ein längst und allgemein anerkannter Fundamentalsatz desselben ist, daß der Käufer eines Geschäftes, mag der Kauf mit oder ohne Activen und Passiven abgeschlossen worden sein, für die Verbindlichkeiten seines Vorgängers haftet. Hiernach ist also ein Verleger, der unter Umständen vorauS- berechnete Lieserungen solang zurückhält, bis seine Forderung be friedigt ist, durchaus in seinem Rechte.
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