Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-08-20
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1925
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19250820
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192508205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19250820
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
- Monat1925-08
- Tag1925-08-20
- Monat1925-08
- Jahr1925
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
194. 20. August 1925. Redaktioneller Teil. — Evrechfaal. Gestorben seiner: am 14. August in StockhoIm der Verleger Herr Isidoe Adolf Banaler lm Alter van 77 Jahren. Isidor Adolf Bonnler war in Stockholm geboren und trat lm Alter von 18 Jahren in das Geschäft feines Vaters ->Ad. Bonniers Hos- buchhandlung» in Stockholm ein, bas nach dem Tode seines Vaters nn Jahre 1887 von ihm und seiner Mutter gemeinsam geleitet wurde. Nach dem Ablebe» seiner Muiter im Jahre 1874 wurde er alleiniger In haber, 187k verkaufte er seine Sortimentsbuchhandlung an die Firma Looström L Co. und 1884 seinen Verlag an Albert Bonnler, beide !» Stockholm; die Firma Ad. Bonnler ging somit ein. Er hat die Jugendarbeiten Strindbergs verlegt und war einer der ersten, der sich für billige Ausgaben schwedischer Klassiker einsctzte. Neben seiner Ver lagstäiigkett sand der Überaus fleißige Mann stets noch Zeit, sich dem Allgemeinwohl des Buchhandels zu widmen und alle buchhändlerifchc» Zeitsrage» mit Interesse zu verfolgen. Seine Kollegen Übertruge» ihm daher verschiedentlich Ehrenämter, u. a. war er Kassenverwalter des Schwedischen Verlegervereins und Redakteur der »Svellsü Lolilianckelö- tickuiug». Sehr oft ivar er ihr Vertreter aus internationalen Kon gressen, zuletzt in diesem Frilhfahr fMai 1825) aus der internationale» Verleger-Zusammenkunft in Florenz. Schon seit vielen Jahren hat er Studie» zu seinem große» Werk »Schwedischer Buchhandel dis 1888« geirieben, wovon der erste Teil vor fünf Jahren erschienen ist. Auch als eifriger Mlinzfammler war er bekannt geworden. Richtigstellung. — Die Firma Krauß st Cie, vorn,. Sauer länder's SortimenISbuchhandlung in Aarau ist seit Sommer vorigen Jahres im Besitz von Frau Toni Krauß, nachdem ihr Mann Herr Max Krauß am SO. Juli 1824 verstorben ist. Das im Bbl. Nr. 188 erwähnte Jubiläum konnte also nur seine Witwe be gehen. Spre-saal. tvyne Verantwortung der Redaktion,' jedoH unterliegen alle Einsendungen dev Bestimmungen über die Verwaltung des vvrseublattS.j Der Eigentums-Vorbehalt bei Berlagslieferungen. Frage: Hat der Vorbehalt des Eigentumsrechts seitens des Verlegers auch bet Lieserungen in fester Rechnung bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises rechtliche Wirkung? Ist insbesondere im Falle eines Konkurses der Konkursverwalter verpflichtet, nicht nur die Ausscheidung des Konditionslagers, sondern auch des sesten Lagers, soweit es nicht verkauft ist, für den Gläubiger vorzunehmen, wen» obiger Vorbehalt bei der Lieferung getroffen ist? Antwort: Der Verkäufer einer beweglichen Sache, also auch der Verleger, ist nach I 458 BGB. in der Lage, sich das Eigentum an der Ware bis zur Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten. Dies hat die Wirkung, daß zwar das obligatorische Kaufgeschäft unbedingt abge schlossen ist, daß aber die Übertragung des Eigentums nur unter der ausschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaus- preiscs erfolgt und der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag be rechtigt ist, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Aller dings muß der Vorbehalt vor oder bet Übergabe erklärt werden. Der Verkäufer hat dann de» mittelbaren Besitz im Sinne des 8 888 BGB., während der Käufer unmittelbarer Besitzer ist. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ist der Vertrag im Sinne des 8 17 der Kon- kursordnung noch nicht vollständig erfüllt, sodatz der Konkursverwalter zwar durch vollständige Zahlung des Kaufpreises in der Lage ist, das Eigentum stir die Konkursmasse zu erwerben, andererseits aber dis Erfüllung, d. h. die Übertragung des Eigentums nicht verlangen kann, wen» er dem Verkäufer aus Anfrage nicht ohne Verzug erklärt, ob er die Erfüllung verlangen will. Solange das Eigentum nicht iibergegange» ist, bleibt der Verleger als Verkäufer aussonderungs berechtigt gemäß st 4 Ziffer S KO. Sind die Bücher, an denen der Eigentmnsvermerk hastet und deren Aussonderung aus der Konkurs masse beansprucht werben soll, vor der Eröffnung des Verfahrens vom Gemeinschuldner oder nach der Eröffnung des Verfahrens vom Konkursverwalter veräußert worden, so ist der aussonderungsberech- tigte Verleger befugt, die Abtretung des Rechts aus die noch ausstchende Gegenleistung zu verlangen, sodaß er dann unmittelbar gegen den Dritten, der die mit dem Eigentums-Vorbehalt behafteten Bücher er worben hat, zwecks Erlangung des Kaufpreises Vorgehen kann. Ist dagegen die Gegenleistung des Dritt-Erwerbers nach Eröffnung des Verfahrens zur Masse eingezogen worden, so kann sie der Verleger aus der Masse in voller Höhe beanspruchen svgl. st 48 KO.). Dies alles gilt sowohl für die fest verkauften Bücher als auch für das Kom- mtsfionsgut, nur mit dem Unterschied, baß es bei den ersteren eines ausdrücklichen Eigentum-Vorbehalts bedarf, während Kommisftonsgul gemäß st 11 a der buchhändlcrischen Vcrkchrsordnung ohnehin Eigentum des Verlegers bleibt, sodatz eine besondere Erwäh nung des Eigentum-Vorbehalts nicht ersorderlich ist. vr. Runge. Biicher-Lekezirkel! (Siche die Anfragen im Bbl. Nr. 176 und 188.) Wir fithren seit mehreren Jahren die Geschäfte des sogenannten »Schwarzen Bundes« von Düsseldorf, und finden die Erledigung dieses Lesezirkels äußerst bequem und kausanregend für das betreffende Publikum. Wir gestatten uns, nachfolgend einige Mitteilungen Uber die Handhabungen des Lesezirkels zu machen; wir bemerken noch, d>h es sich nicht um einen Verein handelt. Zu Beginn des Jahres treten die Mitglieder zur Auswahl von 26 bzw. 52 Büchern zusammen. In einem Falle sind es 26 Teil nehmer, dann wird lltägig gewechselt, im andern Falle können natürlich auch 52 Teilnehmer sein, dann wird wöchentlich gewechscl». Hier hat der Sortimenter dann Gelegenheit, seine Kenntnisse und Ur teile unter Beweis zu stellen, und hat zu empfehle n. Jedes Buch wird nach der Auswahl mit einem soliden Kalikoumschlag versehen; ferner mit einem bedruckten Verzeichnis sämtlicher Teilnehmer aus dem Innern des Buchdeckels beklebt, aber so, daß Deckel und Vorsatz nicht beschädigt werden. Hinter jedem Namen im Verzeichnis läßt s ch dann noch in dementsprechend freiem Raum das Datum eintrrgen, an welchem das Buch, also die betreffende Nummer (z. B. 16 a und b, es können ja auch einmal zwei kleine Bücher sein) zum nächsten Teil nehmer gelangt. Die Gesamtunkosten einschließlich der Bücherrechnui g werden durch die Anzahl der Teilnehmer dividiert und der Teilbetrag von jedem Leser erhoben. Gewechselt wird, das muß Regel sein, an einem bestimmten Wochentage. Buch 1 wandert also nach der ersten Woche zum Teilnehmer Nr. 2, der dem vorhergehenden am nächsten liegt, dann zu Nr. 3 usw. Nummer 52 wandert zu Nr. 1, dann kommt 51 zu 1, 50 zu 1, usw., bis das Jahr bei achttägigem Wechsel- zu Ende ist. Vorsicht muß dem Angestellten, der den Wechsel per peck68 oder per Rad erledigt, lediglich in den Sommermonaten zu der Reisezeit anempfohlen werden. Wer dann nicht in seiner Wohnung ist, wird mit sämtlichen Büchern, die ihn erreichen sollten, überschlagen, die Bücher bleiben also im Geschäft und kommen beim nächsten Wechsel zum folgenden Teilnehmer. Wenn man den Apparat mit Worten erklärt, hört sich alles etwas umständlich an, dem ist aber wirklich nicht so. Am Schlüsse des Jahres werden sämtliche Teilnehmer zur Versteigerung ins Geschäft geladen und der redegewandte Auktionator ein Rechtsanwalt ist für solche Dinge immer am besten geeignet, bietet aus und bemüht sich, die Preise zu schrauben. Manchmal verläuft eine solche Sitzung äußerst humorvoll. Die Einnahmen erhält der Buch händler, womit in der nächsten Sitzung der Teilnehmer die Büche*- rechnung samt Unkosten für Druck, Buchbinder usw. gedeckt werden. Reicht der aus der Auktion eingegangcne Betrag nicht aus, so wird, wie eingangs erwähnt, der Rest der Unkosten durch die Anzahl dir Teilnehmer, 26 bzw. 52 Herrschaften, geteilt und wieder erhoben. So geht's nun von vorn wieder los. Düsseldorf. L u d w i g K i n e t, B u ch h. G. m. b. H. Korporative Buchwerbuni durch Fiillinserate. «Val. Bbl. Nr. 188, S. 12 218-12 222 u. Sprechsaal S. 12 247/48.) Ich halte den Gedanken der Kollektivwerbung durch die Prcsle sür sehr gut, und auch die geplante Form der Durchsührung, Malern für Fiillinserate der Presse zur Verfügung zu stellen, für ausgezeichnet. Verleger und Buchhandlungen sollten aber auch die Bedeutung, die ihre Inserate sür den Verlagsetat jeder größeren Zeitung oder Zeitschrift haben, benutze», indem sie von de» Zeitungen und Zeitschriften, vo» denen sie ja masfenhast mit Jnferatenosferten überschüttet werden, regelmäßig die Berücksichtigung dieser Matern für Fiillinserate ver langen. Wer die Redakiionstechntk einigermaßen kennt, weiß, daß jede Zeitung sehr viele Fiillinserate verwendet <und daher auch mit sehr geringen Realkosten für eigene Verlagswerke eine sehr große und erfolgreiche Propaganda machen kann). Glaube» Jnseratabteiluuge» der Zeitschriften und Zeitungen, den Verlegern die Wirksamkeit von Buchanzetge» empfehlen zu können, so sollten sie es selbst am Beweis dazu nicht fehlen lassen: nämlich durch wiederholte Ausnahme dieser Flilltnscrate zu zeigen, daß sie selbst von ihren Lesern Interesse sür Buchinserate erwarten. Erwarten sie dieses Interesse nicht, lehnen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder