Umschlag zu 194. Donnerstag, den SO. August 1825. Adolf Emmerling H Sohn, Heidelberg Ende dieses Monat» wird ausgegeben: Friedrich Wielandt Neues Badisches Bürgerbuch ilO. Auflage Erster Band unter dem neuen Titel Handbuch der Badischen Verwaltung Sammlung der für die badische Verwaltung wichtigsten Gesetze und Verordnungen aus dem Derfajsungs- und Derwaltungsrecht des deutschen Reiches und Badens. Planmäßig zusammengestellt und mit Verweisungen und Sachverzeichnis versehen von vr. Wilhelm Merk Mit ausführlichem Sachregister Band l (XVI, 97S Seiten) Leinwand gebunden ord. M. 24.— In der neuen Auslage, die wieder drei Bände umfassen wird, ist nunmehr da» gesamte heute geltende Recht (abschließend mit Juli lys?) berücksichtigt. Es liegt damit -in zuverlässiges und übersichtliches Nachschlagewerk vor, da» für jeden badischen Berwaltungsbeamten in Staat und Gemeinde, für badische Ehrenbeamte, Parlamentarier, Richter und Anwälte wie überhaupt sür alle, die sich mit dem öffentlichen Recht befassen muffen, unentbehrlich ist. T Verantwort!. Redakteur: Richard A l b c r t i. — Verlag: Der Börscnvercin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchh^ Druck: E. Hedrich Nachf. (Abt. Ramm L Seemann). Sämtlich in Leipzig — Adresse der Redaktion u. Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhandlerhaus).