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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1925
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- 1925-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1925
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- Deutsch
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II210 »»ii«»iatt f.» rvä». »E-n»«r. Fertige und «künftig erscheinende Bücher. X- 164. 16. Juli IW. WL Soeben ist erschienen: nebst Durchführungsbestimmungen und ergänzendem An hang mir Erläuterungen von Dr. 8r. lv. Loch. Reicdsfinanzra«, Mitglied des Reicbsfinanzhof«. X. gi> Seiten kl.-S°. Letnenband M L.8S. Es war au« finanztechnischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, schon in diesem Jahr eine Einkommen- und Körperschafrsveranlagung vorzunchmen. wie es in der 2. Steuer-Notverordnung gedacht war. Daher mußte ein be- iondere« Gesetz geschaffen werden für die Zwischenzeit. E» ist von aktuellster Bedeutung, weil e» nicht nur die Ab- lssung der Steuern für IS24 und da» Wirtschaftsjahr 1S24/25. sondern Vorauszahlungen und Steuerabzug für das lau fende Jahr vom l. Januar IS25 ab regelt und insbesondere mildert Steuerbehörde und Steuerpflichtige wie ihre Be- rarer haben flch unmittelbar damit zu befaffen. Es behält leine Bedeutung aber auch über da» laufende Jahr hinaus, da sich die neue Regelung nicht so schnell verwirklichen lassen, die dabei getroffene Einkommensfeftstellung und Steuer- brrechnung auch künftig eine Rolle spielen wird, endlich ganz neue und wciischcnde Rcchtsschuyverfahren zugclassen sind, deren Erledigung sich lange hinziehen kann. Es kommt hinzu, daß zum Teil da» Wirtschaftsjahr auch für die Umsatz steuer als Srcuerabschnitt eingeführt und Steuererklärung für sie im 2. Halbjahr 1S2S gefordert wird Binnen kurzem erscheinen: EINkSMINenAeUergesetz mlr Erläuterungen von vr. 8r. des Reichs finanzhos». w. Loch, Reicdsfinanzrat, Mitglied Leinenband etwa M 4.—. Die Einkommensteuer bildet nach wie vor da« Rückgrat der Steuergesetzgebung. Da» in aller Bälde zu verabschiedende Gesetz enthält, abgesehen von der erhebliche» Senkung der Steuersätze, einschneidende Änderungen de» bisherigen Recht». Sic bilden nicht nur die Grundlage für da» Steucrüberleitungsgcsey und sind zum Verständnis de» Überleitung»- und de» Lärperfchaftsieucrnesctzc» und für ihre richtige Anwendung notwendig, sondern Steuerpflichtige wie Stcucrdeamte und -berarer müssen sich schon jetzt darauf einstellen, um bei den künftigen Vorauszahlungen und Veranlagungen keine Schwierigkeiten zu haben. Die» gilt auch für die in Deutschland beschränkt steuerpflichtigen Ausländer und für die mehr als früher geschützten Ausländsdeutschen. mit Erläuterungen von Dr. 8r. u>. Loch, Reichsfinanzrar, Mitglied des Reicbefinanzbofs. Letnenband etwa M 4-—. Da» neue Körperschaftsteuergesey enthält im wesentlichen die selben grundlegenden Änderungen wie da» Einksmmen- stcucrgcjctz und berührt daher alle steuerpflichtigen Ecwcrdsgcsellschafren und sonstigen Körperschaften einschließlich Vcrmöncnsmasscn. Stiftungen usw. Auch die gewerblichen Betriebe de» Reich», der Länder und der Gemeinden sind grundsätzlich von der Steuer nicht verschont. Alle Beteiligten müssen, abgesehen von den Vorauszahlungen, schon jetzt wissen, daß einerseits die Ausschünungsstcuer weggcfallen. anderseits die Vergütungen an Vorstände und Aufsichrsrat». Mitglieder au» dem Kapitalverkehrstcuergesetz in da» Gesetz übernommen und nicht mehr abzugsfähig sind. ll. a. m. Die Betriebe müssen ihre Buchungen danach cinrichren. AeichöbktVertUNgögeseH Mt« Erläuterungen von Dr. Sans »erolzbetmer, Regierungsrat am Landesfinanzam« Speyer. Letnenband etwa M 6.—. Da» Rcichsbcwcrrungsgeiey. da» im Gegensatz zu allen anderen Srcucrrcformgcsetzen etwas ganz Neue» bring«, will die Bewertung von vermögen und Vermögenswerten regeln in erster Linie für die Vcrmögensteucr. aber auch sonst einheitlich für die Belange von Reich. Ländern und Gemeinden nach einem besonder» geordneten Verfahren. Im Sinne dieser Eindeitsbewertung bildet es den Grundstock der ganzen Steuerreform, weder der Landwirt noch der Gewerbetreibende noch der Privatmann kann sich seinem Studium entziehen. Anderseits ist es nicht leicht zu verstehen und bedarf der Erläuterung. Vermögen und Erdschaststeuergksktz mir Erläuterung«, von Dr. Hans Berolzhetmer, Regierungsrat am landesfinanzamt Speyer. Letnenband etwa M 8.—. Die vermögcnssteucrrcchtlichen Vorschriften de» Gesetze» vom S. April IS22 und der 2. Steucrnorvcrsrdnung sind durch die wirtschaftliche Entwicklung vor und nach der Festigung der Währung überholt Da» Gesetz regelt im I Teil die subjektive Srcucrpflicht unter Einbeziehung der offenen Handels- und Kommanditgesellschaften neu und stellt objektiv den Anschluß an da« Reich«dcwcrrung«gcsetz her. Letztere» gilt auch von den wesentlichen Änderungen de» Ecbschafr- stcucrgesctzes. die den 2. Teil bilden. Beide gelten schon für die Veranlagung im Kalenderjahr 1S25 bzw. für die seit dessen Beginn cingeercrenen Vermögensanfälle. sind also für alle Beteiligten von aktuellster Bedeutung. Mi« Erläuterungen von Dr. Ernst Laemmel, Regterungsrar im Reichsfinanzmtntstcrtum. Letnenband etwa M 4.—. Da» Kapiralverkchrstcucrgesetz wird durch das Gesetz zur Änderung der vcrkehrstcucrn und de» Verfahren» mit Rück sicht auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf da» Körperschafzsteucrgcjetz sehr wesentliche Änderungen nicht nur in der Höhe der Steuersätze erfahren. Da es durch da» Reichsfinanzministerium in geänderter Form und fortlaufender Paragcaphenfolge neu bekannt gemacht wird, außerdem seine Auslegung durch die Rechtsprechung de» Rcichsstnanzhof» vielfach geändert ist. ist c» an der Zeit, c» mir Erläuterungen im ganzen herauszugeben, um den beteiligten Kreisen, aber auch Behörden und Beamten ein handliche» Hilfsmittel zu verschaffen. T L. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München
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