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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1925
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- 1925-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1925
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- Deutsch
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164, 16. Juli 1828, Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. 11211 (örunderrverbsteuergesetz Mil Erläuterungen vsn Dr. Zans Serolzbetmer, Legierungsrat am Landesfinanzamt Speyer Letnenband etwa M 4.—. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verkehrsteuern und des Verfahrens enthält wesentliche Ermäßigungen der Grundcrwcrbfteucr, insbesondere auch beim Einbringen von Grundstücken in ^Kapitalgesellschaften, und weitere Änderungen. Gleichzeitig ist das Rcichsfinanzministerium ermächtigt, das Gesetz in abgeändcrter Form und fortlaufen der Paragraphenfolge neu bekannt zu geben. Leim Wiederaufleben des Grundftückocrkchrs nach der Inflation erscheint es dringend geboren, es in der neuen Fassung mir Erläuterungen und Durchführungsbestimmungen zusammcnfajsend herauszugeben, wobei zugleich die umfangreiche und tiefgreifende Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs insbesondere über die Bewertung berücksichtigt werden wird, um Laien, Steuerberatern und -beamten die Anwendung zu erleichtern. Gesetz über die gegenseitigen Besteuerungörechte des Reichs, der Länder und der Gemeinden mit Erläuterungen von Dr. 8r. w. Loch, Reichsfinanzrar, Mitglied des Retchsfinanzhofs. Letnenband etwa M 4-—- Dieses Gesetz regelt nicht nur. wie sein Name sagt, das gegenseitige Besteucrungsrecht, was für die Länder insbeson dere bei der Gewerbe- und Grundsteuer, bei den Steuern vom Geldentwertungsausgleich (Inflationsstcuern) in Frage kommt, sondern auch die Zuschußpflichr der steuerfreien Reichsbctriebc (Post, Monopolverwalrung, Eisenbahn) zum Verwal tungsaufwand, die gegenseitige Gcbührenfreihcit u. a. m. Auch bei diesem neuen Gross ist eine Erläuterung dringend geboren. Gesetz über Änderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden mit Erläuterungen von Dr. 8r. w. Loch, Reichsfinanzrar, Mitglied des Reichs- finanzhofs. Letnenband etwa M 4—- Dieses vielumftrittcne Gesetz wird in völlig geänderter Form und neuer Paragraphenfolge erscheinen. Es behält zwar das bisherige System bei, will aber gleichzeitig das Bcteiligungsvcrhältnis der Länder nnd Gemeinden an Einkommen-, Rörperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Zuschlagsbcrcchtigungen neu regeln. Ihren Behörden und Beamten wie denen des Reichs wird daher die Herausgabe des oft wie ein Buch mit sieben Siegeln erschienenen Gesetzes mir Erläuterungen in handlicher Form willkommen sein. VerbraUchAAeUergesetze mit Erläuterungen von Dr. u. Stock, Regierungsasfessor am Landes finanzamt Brandenburg in Berlin. Letnenband etwa M 6.—. Das Gesetz über Erhöhung der Tabak- und Biersteuer wird nicht nur die vielumstrittene Erhöhung der Steuersätze und des Zollsatzes für Rohtabak zum Teil mir Nachversteuerung und -Verzollung, sondern auch sonstige Änderungen des bis herigen Rcchiszustandcs (Steuerpflicht der Hausbraucr, Verbot der Herstellung von Zubereitungen zu bierähnlichen Ge- tränken usw.) bringen. Das Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuern behandelt wein-, Zündwaren-, Salz-, Zucker und Spielkarrensteuer und umfaßt die Änderungen, die sich im Laufe der Entwicklung dieser Verbrauchssteuern als notwendig erwiesen haben, mit Neuerungen in der Bercchnungswcisc (z. B. bei der Zündwarensteuer) u. a. m., bei der Wcinstcuer auch den nach dem Außerkrafttreten des Weinsteuergesetzes erforderlichen gesetzgeberischen Akt. Die Verbrauchssteucrgcsctze, von denen das Tabaksteuergesetz überhaupt noch nicht der Reichsabgabenordnung angcpaßt war, werden bis auf das Biersteucrgesey sämtlich neu geordnet in fortlaufender Paragraphenfolge vollständig bekannt gegeben werden. Die vielen beteiligten Industrien und Handelszweige. Brauer, Pflanzer, Winzer usw., ihre Berufener- trctungcn und Berater wie Behörden und Beamte haben daher ein wesentliches Intcrcffc an einer vollständigen und insbesondere in den Änderungen durch einen Fachjuristen erläuterten Neuausgabe. Auswertungsgesetze Mi« Erläuterungen vsn Dr. 8rtg Ltefersauer, I. Bürgermeister. Leinenban- etwa IN 4.—, Noch kein Gescywerk ist so wie dieses in weitesten Kreisen mir ungeduldiger Spannung erwartet worden und in der Tat ist das „Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen privarrechtlichen Ansprüchen" in Verbindung mit dem „Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen" von unübersehbarer wirtschaftlicher und rechtlicher Trag weite. Es wird daher auch eine umfangreiche Literatur dazu erscheinen, zumal da die Fülle der mit dem Vollzug des Gesetzes verbundenen Schwierigkeiten sachkundige Erläuterungen dringend erheischt. Um so wichtiger ist für die Be teiligten die Wahl ihres Führers und cs kann wohl versichert werden, daß sie mit der Ausgabe von l)r. Riefersauer, der in der Aufwertungsfrage anerkannte Autoritär ist, bestens beraten sein werden. Aik sämtlichen neuen AeichöAeuergeiehe. Lextausgabe mit Einleitung und Sachregister berausgegeben von Dr. 8r. w. Roch, Reichsfinanzrat, Mitglied des Retchsfinanzhofs. Letnenband etwa M 4.—. Inhalt: Sreuerüberleirungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Lörperschafrsteuergesey, Reichsbewerrungsgesey, vermögen-und Erbschafrfteuergesey, Rapiralverkchrsteucrgcsetz, Grunderwerbsteuergesey, Verbrauchsteuergesey, Gesetz über die gegen seitigen Besteuerungsrcchre des Reichs, der Länder und der Gemeinden, Gesetz über Änderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden. Z) (5. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung München
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