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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1925
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- 1925-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1925
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11230Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 164. 16. Juli 1925. Zeit der Flaute für die Buchbindereien bedeuten. In der Hauptsache sind augenblicklich Schulbücher, populärwissenschaftliche Werke und Neiseblicher in Arbeit. Neben den Berlagsanstalten kommt jedoch eine zweite Gruppe von Auftraggebern für die Buchbinderei in Frage: Handel und Industrie. Der immer dringender werdende Zwang zur Rückeroberung der Auslandmärkte, die Absatzstockungen im Inland haben die industrielle Propaganda zu verstärkter Tätigkeit angefacht. Viele Fabriken und Handelshäuser geben ihre jahrelang unterbrochenen regelmäßigen Kataloge wieder heraus, Reklamcveröffentlichungen nieist in Form von Broschüren, oft aber auch von gut ausgestatteten und umfangreichen Büchern stellen im Allstragsbestand der Buchbindereien einen erheblichen Prozentsatz. Weiter wird berichtet, daß die Ausfuhr der Eigenfabrikate (Alben, Mappen usw.) immer mehr durch die hohen Gestehungskosten der deutschen Fabrikation eingeengt wird. In Süd amerika hat neuerdings sogar die englische Konkurrenz, die früher kaum irgendwelche Nolle spielte, den deutschen Fabrikaten schweren Ab bruch getan. Die deutschen Preise sind derartig, daß die Erzeugnisse anderer Länder selbst dann vielfach bevorzugt werden, wenn das deutsche Produkt nachweislich qualitativ höher steht. Überhaupt herrscht in Kreisen der Buchbindereibesitzer trotz des augenblicklich flotten Ge schäftsgangs keineswegs eine durchweg zuversichtliche Stimmung. Wie lange die Neklamekonjunktur, die doch mindestens teilweise der Not der übrigen Industrie ihr Dasein verdankt, anhalten wird, wagt niemand zu sagen. Sodann herrscht trotz der regen Nachfrage ein scharfer Wett bewerb unter den Buchbindereien, der naturgemäß die Preise drückt. Die Krcditfrage spielt hierbei eine große Nolle. Ein Kunde, der vor teilhafte Zahlungsbedingungen anbietet, kann namentlich kapital schwache Firmen zu erheblichen Preiskonzessionen veranlassen. Die steigende Tendenz der Arbeitslöhne wird von den Bnchbindereibesitzern mit großer Sorge verfolgt, zumal da nach Ansicht unterrichteter Kreise die Arbeitsleistung pro Kopf und Stunde nicht nur hinter der deutschen Vorkricgsleistung, sondern auch hinter der Gegenwartsleistung der Konkurrenzländer, besonders Amerikas, vielfach zurückbleibt. (Die vor stehenden Ausführungen treffen im allgemeinen auch Wort für Wort auf das B u ch d r u ck g e w e r b e zu.) Ist die Abkürzung des Vornamens in der Firma statthaft? — Bekanntlich hat nach den handelsgesetzlichen Bestimmungen ein Kauf mann, der sein Geschäft ohne Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter betreibt, seinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen als Firma zu führen; demgemäß hielt man bislang die Abkürzung »Rolf« statt des vollen Vornamens »Rudolf« im Firmennamen für unzulässig. Das Kammergericht Berlin hat aber in seiner neuerlicheil Entscheidung vom 15. Januar 1925 (Aktenzeichen 1. X 614/24) die Ansicht vertreten, daß der abgekürzte Vorname, dessen sich der Firmeninhaber im bürgerlichen Leben ständig bedient, in dieser Form in die Firmenbezeichnung ausgenommen wer den darf. Der Zweck der handelsrechtlichen Bestimmung, die Firmen wahrheit zu erhalten und Täuschungen, sowie Verschleierungen zu ver hüten, wird dadnrch nicht gefährdet. Vielmehr würde der Zwang, den im bürgerlichen Leben tatsächlich geführten, abgekürzten Vor namen so in die Firmenbezeichnung aufzunehmen, wie er wohl im Personenstandsregister eingetragen ist, aber tatsächlich nicht geführt wird, eher geeignet sein, den Zweck des Gesetzes zu vereiteln und Unklarheit über die Person des Firmeninhabers herbeizuführen, kl. fünfzig Jahre Konversationslexikon in Schweden. — Das über ganz Schweden verbreitete große Konversationslexikon »Nordist Familjebok« kann jetzt sein fünfzigjähriges Jubiläum be gehen. Aus diesem Anlaß brachte Svcnska Dagbladet einen großen illustrierten Festartikel, aus dem hier einige Daten mitgeteilt werden sollen. Das erste Heft der ersten Auflage dieses großangelegtcn Wertes erschien im Frühjahr 1875. Seitdem ist auch schon eine zweite Auslage vollständig geworden, und vor Jahresfrist begann das Erscheinen einer dritten, umgearbciteten Anflage, die etwas kürzer gefaßt sein soll. Während die großen Kulturländer bereits im 18. Fahrhnndert über größere Enzyklopädien verfügten, begann man in Schweden erst im 19. Jahrhundert mit der Herausgabe derselben. 1845—1852 erschien das vierbändige »Svenskt Konversationslexikon , das jedoch nur schwe dische Verhältnisse berücksichtigte. Diesem folgte in den Jahren 1857— 1866 das ebenfalls vierbändige »Konversations- och Universallexikon , in dem auch das Ausland Berücksichtigung fand; infolge seines ge ringen Umfanges konnte das Werk aber größeren Ansprüchen nicht genügen. Das »Nordist Familjebok« verdankt seine Entstehung einem frü heren Gehilfen Albert Bonniers, dem Buchhändler Hugo Pctters° I o n. dem es geglückt ist, den vor einiger Zeit verstorbenen Verlags- bnchhändler und Herausgeber der »Svenska Familjejournalen« C. E. Gernandt zur Herausgabe desselben zu bewegen. Das Werk sollte anfänglich 6 Bände zu je 50 Bogen umfassen und innerhalb dreier Jahre fertig vorliegen. Es erreichte einen Abonnentcnstand von .»00, doch überschritten die Kosten bei weitem die Berechnungen des Verlegers, sodaß dieser sich veranlaßt sah, im Jahre 1877 eine Aktien gesellschaft für die Verlagsübernahme des Lexikons zu gründen. Die ses wurde auch vom schwedischen Staate subventioniert, der fünf Jahre lang je 5000 Kronen beisteuerte, sodaß das Werk fortgesetzt werden ugd im Jahre 1893 fertig vorliegen konnte. Aber statt der geplanteu 6 sind 18 Bände daraus geworden, und statt in 3 wurde es erst in 18 Jahren fertig. Es umfaßte nahezu 85000 Nachschlageworte, ent hielt Beiträge von 457 Personen (Mitarbeitern) und brachte einen - Verlust von über ^ Million Kronen. In den Jahren 1895—99 wur den noch zwei Supplementbände herausgegeben, die ebenfalls einen beträchtlichen Verlust brachten, denn der Verlag hatte sich verpflich tet. die über einen gewissen Nmfang hinaus erscheinenden Bogen bzw. Hefte gratis zu liefern. Schon nach knapp zwei Jahren erwies sich indessen die Herausgabe einer neuen Auflage als angebracht. Hierfür wurde im Jahre 1902 die Firma »Nordisk Familjeboks Förlagsaktiebolag« gegründet, die be deutend mehr Glück haben sollte, denn die Zahl der Abonnenten wuchs sehr rasch und erhöhte sich schließlich auf über 40 000 Abnehmer. Es sollten etwa 20 Bände erscheinen, doch wurden 33 daraus, die von 1903 bis 1922 erschienen sind; indessen wird diese durch Supplement- bände ergänzte zweite Auslage im ganzen 38 Bände umfassen, was reichlich viel ist. Sic enthält Beiträge von über 1300 Mitarbeitern, über 100 000 Nachschlageworte, die 48 000 Spalten umfassen, welche durch fast 20 000 Abbildungen illustriert sind. Während die Ergänzungsbände der zweiten Auflage noch in Bearbeitung sind, hat das Erscheinen der neuen, dritten Auflage be reits begonnen, und es liegen von dieser schon zwei Bände vor. Auch diese Auflage soll wieder nur 20 Bände umfassen und im Laufe von 10 Jahren fertig sein. Die Herausgabe erfolgt jetzt durch die Firma A.-B. Familjeboken. F. V. Preisausschreiben über die Aufwertungssrage. — Das I n st itut für W i r t s ch a f t s r e ch t an der Universität Jena hat folgende Preisausgabe ausgeschrieben: »Die Entwicklung der Auf- w e r t u n g S f r a g e i n D e u t s ch l a n d n a ch d e m W e l t k r l e g e«. Bei der Bearbeitung dieses Themas soll das Schwergewicht einmal ans das geschichtliche, sodann auf das juristische Element gelegt werden- In geschichtlicher Richtung ist zu erstreben, daß unmittelbar aus der Zeitgeschichte heraus ein Bild gezeichnet wird, das der spätere Histo riker, der unsere Tage nicht miterlebt hat, zur gesicherten Grundlage seiner Studien machen kann. In juristischer Hinsicht kommt cs darauf an, die geistigen und organisatorischen Kämpfe zu schildern, die um die Auswertung geführt worden sind, und die juristischen Waffen darzn stellen, deren sich die Kämpfenden bedient haben. Darf auch die Ge setzgebung in ihrem Werden und in ihren Wandlungen dabei einen besonderen Ton beanspruchen, so ist doch auf der anderen Seite nicht minder der bedeutende Einfluß der Rechtsprechung und der juristischem Lehrmeinung wiederum in seiner schrittweisen Entwicklung zu berück sichtigen. Im ganzen muß die Abhandlung wissenschaftlichen Charakter tragen. Wem gehört das Negativ am Jndustriefilm? (Nachdruck ver boten.) — Es gehört nicht mehr zu den Seltenheiten, baß große Ge werbebetriebe, die sich mit der Fabrikation lebenswichtiger Materialien oder Gebrauchsgegenstände befassen, ihren Fabrikbctrieb und die Her stellung ihrer Fabrikate im Filmstreifen aufnehmen lassen, um ihren Fabrikationsbetrieb durch das Lichtbild weitesten Kreisen vorznführcn. Wird eine solche Filmkopie auf Bestellung hcrgestellt, so entsteht mangels besonderer Abmachungen die Frage, ob das Negativ der Film gesellschaft gehört oder der Bestellerin. Wie die gegenwärtige Reichs- gcrichtsentscheidnng lehrt, ist diese Streitfrage nach Sinn und Zweck des Vertrags und dem mutmaßlichen Parteiwillen zu entscheiden. Ans diesem Grunde ist es sehr vorteilhaft, wenn bei solchen Verträgen gleich bestimmte vertragliche Vereinbarungen über das Recht am Ne gativ getroffen werden, die jeden kostspieligen Rechtsstreit ausschließen. Fn dieser Beziehung mag die gegenwärtige Ncichsgerichtsentsrheidnng zur Warnung dienen. Die Klägerin, eine Treibriemen- und Ledermanschettcnfabrik in Berlin, ließ durch eine Berliner Filmaktiengcsellschast in ihren Wei ten in Berlin und Oranienburg im Mai 1922 einen Bildstreifen aus- nehmen, der die Anfertigung von Treibriemen in allen ihren Ab-
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