Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1891-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1891
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18910826
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189108260
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18910826
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1891
- Monat1891-08
- Tag1891-08-26
- Monat1891-08
- Jahr1891
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
197, 26. August 1991 Nichtamtlicher Teil. 4851 der Ausbeutung schuldig zu machen, den Käufer nicht »bereden«, sich dieses oder jenes Werk in einer nur dem Käufer bequemen Weise anzuschaffen, Kommt »UN ein solches Geschäft zu stunde, wer erbringt den Nachweis, wo das Bereden angefangen hat, und wo der betreffende Kunde sich durch einen ihm vorher oder nachher bekannt gewordenen gedruckten Prospekt zum Ankauf hat bestimmen lassen? Soll nun der Buchhändler, z. B. bei Ver kauf eines Konversations-Lexikons erst ergründen, ob die An schaffung derselben den »wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers entspricht« oder »cinGegcnstand seines wirtschaftlichen Bedarfes« ist? Der Gesetzentwurf fordert es, und derKäuferbrauchhkommteinsolches GeschäftvordenRichter,nurdas Geständniszu machen, er sei überredet worden, sein Leichtsinn, seine Verstandesschwäche seien ausge beutet worden, der Besitz des Lexikons sei kein Gegenstand seines wirtschaftlichen Bedarfes u, s, Iv. — und der Buchhändler ist verurteilt, er wird »mit strengem Arrest in der Dauer von einem Monate bis zu einem Jahre und mit Geld von 190 fl, bis zu 209 fl, bestraft«. Das Abgeordnetenhaus findet bei seinem Wiederzusammen tritt eine diesbezügliche Petition vor, und es ist dringendst zu wünschen, daß dieses Gesetz auf ratenweise Erwerbung von Büchern keine Anwendung finde! Es ist schon im 1889er Bericht dargelegt worden, welch schwere Wunden dem Buchdruckergewerbe durch die Hof- und Staatsdruckerei geschlagen werden, welch unüberwindliche Kon kurrenz dieselbe besonders den Provinzdruckern bereitet, — Dieses Staats-Institut hat seine Geschäftsthätigkeit nun auch auf den Verschleiß von Schreibpapier an die k, k, Aemter ausgedehnt, wo durch zahlreichen Provinzbuchhändlern, die zumeist auch Papier und Schreibrequisiten führen müssen, wollen sie eine halbwegs erträgliche Existenz fristen, eine Erwerbsquelle von Staatswegen in empfind licher Weise verstopft wird. Es ist bedauerlich, daß wiederholte Vorstellungen gegen die Beeinträchtigung des Druck- und Buch gewerbes seitens der Staatsdruckerei, erfolglos geblieben sind. Vielleicht bestimmen die immer wiederkehrenden Klagen die Hof- und Staatsdruckerei doch noch, sich mehr der Lösung jener Auf gaben zuzuwenden, die Natur- und sachgemäß in das Ressort eines derartigen Staats-Institutes gehören. Die Schreibpapiere für die k, k, Aemter könnten die betreffenden Platzfirmen im Konkurrenzwege gleich billig, möglich sogar in besserer Qualität liefern, als dies heute der Fall ist. Die ungünstigen Zeitverhältnisse bringen es mit sich, daß der Bücherabsatz im großen und ganzen nicht ein besriedigender ge nannt werden kann; gelten doch Bücher vielen nur als Luxus artikel, deren Anschaffung aus das notwendigste beschränkt. Nun wurde in den letzten Jahren gerade für jene Bücher, welche für das Gros der Bevölkerung ein Bedürfnis sind, z, B, Gebetbücher und Kalender, durch die freigebig verliehenen Teil- konzessioncn eine maßlose Konkurrenz geschaffen, an welcher auch noch verschiedene Vereine und Private durch Herausgabe von Kalendern partizipieren. Bei einem dritten Bedarfsartikel, den Schulbüchern, wurde durch Pression maßgebender Faktoren der Verkausspreis sehr herabgedrückt, was einem Teile der betreffenden Verleger Anlaß gab, den Rabatt zu kürzen und so den größten Teil des Aussalles aus die Sortimentsbuchhandlungen abzuwälzen; infolge dessen steht der bei dem Schulbüchergeschäfte erzielte Ge winn außer Verhältnis zur ausgewandten Arbeit und zu dem durch Veralten und (mitunter durch häufige, unmotivierte Aen- derungen der Lehrtexte künstlich erzeugten) Unbrauchbarwerden erwachsenden Risiko! Die im Vorjahre an dieser Stelle beklagten Uebelständc bezüglich Stempelung bis dahin stempelfrcicr Zeitschriften, sowie eigentümlicher Handhabung der Zollvorschriften haben leider keine Abhilfe gefunden, sondern im Gegenteile eine Verschärfung er fahren, Die diesbezügliche Eingabe des »Vereines österreichisch- ungarischer Buchhändler« an das hohe k, k Finanzministerium wurde abweislich beschicke», »nachdem«, wie die Erledigung lautet, »keine neue Verfügung getroffen, sondern nur die Be obachtung des bestehenden, auf den Zeitungsstempel bezüglichen Gesetzes angeordnet worden ist«. Das angezogene Gesetz datiert aber aus dem Jahre 1859, und wurde innerhalb des langen Zeitraumes bis Ende 1889 immer in der nun verworfenen milden Praxis gehandhabt, so daß thatsächlich neue Verfügungen getroffen wurden. Die angeordnete Stempelpflicht aller wöchentlich erscheinen den Zeitschriften (mit Ausnahme der Fachjournale) hat natürlich eine entsprechende Verteuerung zur Folge, welche sich je nach dem Preise derselbe» zwischen 8 und 49 Prozent bewegt, so daß gerade die billigsten am höchsten belastet erscheinen. Eine Ab hilfe scheint nach den vielen nutzlosen Bemühungen des Vereins- Vorstandes ausgeschlossen Wie rigoros übrigens jetzt mit der Erklärung einer Zeitung zum Fachblatt vorgegangen wird, geht daraus hervor, daß z, B, ein nicht sachliches Inserat, oder die Besprechung einer sozialen oder politischen Frage, welche sich oft schwer vermeiden läßt, hinreicht, »m die betreffende Zeitung des Charakters eines Fachblattes zu entkleiden und der Stempelsreiheit verlustig zu machen, (Erlaß der Finanz-Direktion Wien vom 39, April 1899,) Weitere Schwierigkeiten wurde» dem Buchhandel dadurch bereitet, daß Ankündigungen über ausländische Lotterie- und Los unternehmungen in ausländischen Zeitschriften beanstandet und in einzelnen Fällen die Firmen, welche die Nummern oder Hefte, von deren Inhalte sie kaum Kenntnis hatten, ausgaben, mit Strafe belegt wurden. Nachdem es doch außer der Macht der österreichischen Buchhändler liegt, solche Inserate zu verhindern und die den österreichischen Gesetzen nicht unterstehenden aus ländischen Verleger nicht verhalten werde» können, für Oesterreich Separat-Ansgaben zu veranstalten, so ist das erwähnte Vorgehen un gerechtfertigt, Der ß 7 des Gesetzes vom 23, März 1899, welcher die Ankündigung ausländischer Lospapiere untersagt, kann sich doch nur auf im Jnlande erscheinende Zeitungen beziehen, — andern falls wäre den größten und angesehensten politischen Zeitschriften, welche selbstverständlich häufig Lotterie- und Losankündigungen ent halten, der Eintritt nach Oesterreich verschlossen,— außer man würde sich zu dem russischen Censurversahren durch Anschwärzen der ver botenen Stellen entschließen! Außerdemmüßte inKonsequenz auch die k, k, Post bestraft werden, welche schon unzählige Nummern solcher politischen Blätter aus dem Auslande ins Inland beförderte. Dem ausgesprochenen Wunsche, »die k. k, mährische Statt- halterei wolle ein Verzeichnis jener Zeitschriften und Lieferungs werke herausgeben, welche anstandslos durch Reisende vertrieben werden können, dabei aber den gegenwärtigen engherzigen Standpunkt verlassen« u, s, w, — wurde leider gleichfalls nicht entsprochen; zwar hat die niederösterreichische Statthalterei mit Erlaß vom 28, Juni 1899 ein 298 Nummern umfassendes Verzeichnis herausgegeben, welches merkwürdigerweise auch fast alle jene Werke als zulässig enthält, welche, wie z B, Gartenlaube, lieber Land und Meer, Westermanns Monatshefte, Buch für Alle, Unsere Zeit u a, »ihres Inhaltes und ihrer Tendenz wegen», — oder wie die »Cotta'sche Bibliothek der Weltliteratur», »Weiß' Weltgeschichte« u, a, »weil deren Gesamttitel zu allge mein gehalten ist, als daß der Inhalt hiernach beurteilt werden könnte«, in Mähren von dem Vertriebe durch Reisende ausge schlossen sind. Das gute Beisp el der niederösterreichischen Statt halterei hat leider in Mähren noch keine Nachahmung gesunden; es wäre deshalb die Herausgabe eines gleichen nur mit Rück sicht aus^die Verhältnisse Mährens erweiterten Verzeichnisses durch die k, k. mährische Statthaltcrei energisch anzustreben. Ferner wäre der Wunsch auszusprechen, die weitere Ver leihung von Teilkonzessionen möge, als keinem vorhandenen Be dürfnisse entsprechend, vorläufig sistiert, und unbefugten Ver schleißern (Galanteriewaren- und Papierhändlern, Devotionalien- Verkäusern u, s w,) der Bücher-Verkauseingestellt werden. Erwähnt zu werden verdient auch chdasGutate des Wienern Buchhändler- 853»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder