Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1925
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19250723
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192507230
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19250723
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
- Monat1925-07
- Tag1925-07-23
- Monat1925-07
- Jahr1925
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
11494 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchkaudel. Redaktioneller Teil. 170, 23. Juli 1925. ihren Fachgenosscn tm Orient ausgesprochen wurde. Von New Hort aus begeben sich die japanischen Buchdrucker nach Europa, wo in allen größeren Städten gleichfalls die graphischen Betriebe besucht werden sollen. Sachverständige im Druckgcwerbe. - In Nr. 56 der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« wird an leitender Stelle ein Artikel veröffentlicht, in dem angeregt wird, daß die als beeidete Sachver ständige tätigen Bnchdrnckereibesitzcr ihre gemeinnützigen Erfahrungen in der »Zeitschrift« bckanntgebcn möchten. Es sei vorteilhaft, wenn die breite Masse der Buchdruckcrcibesitzer eine Sammlung von gc- werbsllblichen Ncchtsgrnndsätzcn erhalten würde, um sie bei vor kommenden Fällen ausnutzcn zu können, und zwar bei Unstimmig keilen mit einem Auftraggeber oder bei Nechtsstreitigkeitcn. Es sei aber auch fiir die kommenden beeideten Sachverständigen von Nutzen wenn sie in besonders schwierigen Fällen sich durch diese Sammlung darüber unterrichten könnten, welchen Standpunkt in einem ähnlichen Falle ein anderer Sachverständiger eingenommen habe. Mancher Prozeß mit seinem Arger könnte vermieden werden, wenn der Buch druckereibesitzer als Waffe eine Sammlung von Gutachten besäße, um sich hieraus mit geeignetem Rüstzeug zu versehen. Es wird dann weiter ausgeführt, daß grundsätzlich betont werden müsse, daß nie mand, auch der klügste und gewiegteste Fachmann nicht, einer fcr-' tigen Truckarbcit ansehen könne, was für Arbeit und wieviel Zeit zu ihrer Herstellung ausgewendet worden sei. wenn er nicht im Be sitze der Unterlagen der betreffenden Druckerei wäre. (Das stimmt: aus dieser Tatsache ergeben sich in erster Linie ganz naturgemäß die oft bedeutend abweichenden Druckpreisc. denn die Produktions verhältnisse sind in den einzelnen Druckereien oft grundverschieden und schließen einheitliche Preise schon allein aus diesem Umstand^ aus.) Die Berechnung einer fertigen Arbeit bedinge Einblick in alle Phasen ihres Werdeganges, vom Erscheinen des ersten Manuskript- stückcs in dem Druckereikontor an durch sämtliche Einzclgänge hin durch mit ihren vielen Einzelheiten bis zur Ablieferung des letzten Exemplars. Zum Schluß wird gesagt, es sei wünschenswert, daß in Anwaltskreisen die Wertlosigkeit solcher Kontrollofserten für gericht liche Auseinandersetzungen anerkannt würde. — Die Schristleitung der vorgenannten »Zeitschrift« schickt diesem Artikel eine Anmerkung voraus, in der unter anderm ausgeführt wird, daß diese Borschläge begrüßenswert seien; sie verspreche sich von einem Erfahrungsaus tausch der Sachverständigen im Buchdruckgcwerbe sehr viel. Als Austauschstellc wird die Leipziger Geschäftsstelle des Deutschen Bnch- drucker-Bercins im Buchgcwerbchaus, wo sich auch das Bcrcchnungs- amt dieses Vereins befindet, vorgeschlagen. Es sei zu wünschen, daß sich die Herren Sachverständigen recht zahlreich an der Mitarbeit im angeregten Sinne beteiligten. Ingenieure im wissenschaftlichen Bibliotheksdicnst. — Die Tat sache, daß in den letzten zwölf Jahren im deutschen Sprachgebiet nutzer zahlreichen Patentschriften ungefähr 25 006 Bücher und 4000 Zeit schriften erschienen sind, die der technisch-industriellen Forschung dienen, zeigt, welchen außerordentlichen Umfang und welche Bedeutung das technische Fachschristtum in der Gegenwart angenommen hat. Für die deutschen Bibliotheken ergibt sich daraus die Pflicht, ihre technischen Abteilungen mehr als bisher auszubauen, um den von technischer Seite an sie gestellten Anforderungen möglichst gewachsen zu sein. Die D e u t s ch e B ii ch e r e i in Leipzig, die die Hauptsammelstelle für das gesamte deutschsprachige Schrifttum seit 1016 ist, hat dieser Entwicklung dadurch Rechnung zu tragen versucht, daß sic seit einiger Zeit drei Diplom-Ingenieure als Anwärter für den wissenschaftlichen Biblio- thcksdienst eingestellt hat. Sie hofft, aus diese Weise in der Lage zu sein, der Bearbeitung und Auswertung des technisch-wissenschaftlichen Schrifttums in ausreichender Weise zu dienen. Es ist unseres Wissens dies der erste Fall, in dem Techniker für wissenschaftliche Arbeiten in Büchereien eingestellt worden sind, die nicht ausschließlich das Fach gebiet der Technik umfassen. Wir begrüßen den Anfang, den jetzt die Deutsche Bücherei gemacht hat, und hoffen, daß die anderen großen Bibliotheken Deutschlands diesem Beispiel bald folgen werden. (VDJ- Nachrichten Mitteilungen des Vereins Deutscher Ingenieure) Nr. 27 vom 8. Juli 1025.) Von der Theatcrsammlung der Wiener Nationalbibliothek. — Die bekanntlich sehr reichhaltige Theatersammlung der Wiener National- bibliothek hat dieser Tage eine sehr wertvolle Bereicherung erfahren. Nachdem nämlich schon früher größere Teile dieser für das neuere Thcaterleben Wiens sehr bedeutungsvollen Sammlung Hugo Held in den Besitz der Nationalbibliothek libergegangen waren, hat der Besitzer nunmehr die ganze Sammlung dieser Bibliothek zum Ge schenk gemacht. Die Sammlung geht aus eine in der Wiener Bühnengeschichte wohlbekannte Persönlichkeit, nämlich den früheren Sekretär des Theaters an der Wien Ludwig Held zurück, der sich besonders als Librettist der auch in Deutschland viel aufgesührten Operetten »Der Vogclhändler«, »Ter Obersteiger«, »Das Modell« einen Namen gemacht und dessen Stück »Die Näherin«- das einst eine Glanz rolle der Geistinger bildete, noch heute gelegentlich aufgeführt wird. Durch seinen Sohn Hugo Held wurde dann die Sammlung, die ins gesamt etwa 10 000 Bildnisse, Bühnenbilder, Briese usw. von Wiener und anderen Theatergrößen umfaßt, auf den heutigen Umfang gebracht. Sie umfaßt z. B. bei der berühmten Tragödin Eharlotte Wolter bald 200 Stück; in ähnlicher Weise sind Girardi, Stella Hohenfels, Sarah Bernhardt, die Dnse, die Ristori und andere darin vertreten. Be sonders erwähnenswert dürste sein, daß diese Sammlung als erste auch die Filmschauspteler, und zwar sowohl in- wie ausländische, um faßt, sodaß hier sicherlich zum ersten Male Hunderte von Ausnahmen der Henny Porten, Asta Nielsen, Charlie Chaplin, Mia May usw. in einer staatlichen Sammlung vereinigt sind. 8. Deutscher Stenographentag. — Der Stcnographenbund Gabels- bcrger hält vom 25. bis 28. Juli seinen 12. Bundestag in München ab. Unter anderem wird ein Niescnwcttschrciben veranstaltet, zu dem sechs staatliche und städtische Schnlhäuser vollständig belegt wer den müssen. Verbote im besetzten Gebiet. — Die Nheinlandkommission hat durch Beschluß vom 13. Juli die nachbezeichneten Veröffentlichungen auf die Dauer von drei Monaten, vom 20. Juli 1025 ab, in den be setzten Gebieten verboten: 1. »Deutsche Kraft«, herausgcgeben vom Verlag Otto Thiele in Halle (Saale); 2. »S a n s s o u c t«, heraus gcgebcn in Berlin; 3. »D e r a l t e D e s sa u e r«, herausgegcben in. Berlin. Beschlagnahmte Druckschrift. — Aus erhobene Beschwerde hat das Landgericht in Leipzig am 2. Juli 1025 die Beschlagnahme der Nrn. 5 bis 12 des 2. Jahrgangs der im Rekord-Verlag Krömer k Co. in Leipzig erschienenen Druckschrift »Regina, dasga l a n t e Magazin« wegen Unzüchtigkeit verfügt. 8t I V 257/25. Leipzig, 13. Juli 1025. Der Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsl'latt 27. Jahrg. Nr. 7035 vom 18. Juli 1925F VertelirsiiMIMeli. Sperre von Fernsprechanschliissen. — Ans Teilnehmerkreisen sind Wünsche laut geworden, die Post möge die Sperre von Fernsprcch- anschlüsscn nicht vornehmen, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung der Gebühren in Verzug geraten ist. Bei einer Besprechung in der Oberpostdirektion Leipzig mit Vertretern von Handel und Industrie wurde unter anderm auch diese Angelegenheit besprochen. Die Ober- postdircktion Leipzig führt ans: Für das Verhältnis zwischen der Deutschen Neichspost und den Fernsprechteilnehmern ist die Fern- sprech-Ordnnng vom 21. Juni 1924 bindend, die jedem Teilnehmer in einem Abdrnck bchändigt worden ist. Diese bestimmt in 8 28. Absatz II: »Die Telcgraphenverwaltung kann einen Anschluß sperren oder ohne Kündigung anfheben, wenn der Teilnehmer mit der Zah lung der Gebühren im Rückstand bleibt«. . . . Die Ausführungs- Vorschriften bestimmen weiter: Der Teilnehmer muß nach der Auf forderung zur Zahlung die fälligen Gebühren binnen einer Woche entrichten. Zahlt er nicht, so ist das Fernsprechamt befugt, den An schluß zu sperren. Von dieser Befugnis hat die Verwaltung stets mit Vorsicht Ge brauch gemacht, weil sie sich bewußt ist, daß die Sperre einen schweren Eingriff in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Teilnehmers bedeutet und seine finanzielle Stellung schädigen kann. In früheren Jahren wurden säumige Zahler vor Ausführung der Sperre zu nächst schriftlich gemahnt. Diese Übung ist 1023 beseitigt worden, weil sie der Telegraphcnverwaltnng hohe Kosten verursachte nutz einen erheblichen Teil der Gebühren der Pvstkasse verspätet znflicßcn ließ, da viele Teilnehmer die Begleichung ihrer Schuld regelmäßig' bis znm Eingang der Mahnung hinausschoben. Im Februar 1924^ wurde bestimmt, daß der Teilnehmer nach Ablauf der siebentägigen Frist zunächst durch Fernsprecher an die Zahlung erinnert, und daß die Sperre erst drei Tage darnach verhängt werden sollte. Leider ist aber der mit der fernmündlichen Mahnung erstrebte Zweck: Gewöh nung der Teilnehmer an pünktliche Zahlung, nicht erreicht worden, vielmehr hat ein Teil der Teilnehmer die fernmündliche Benachrich tigung regelmäßig abgcwartet und geglaubt, aus die vorherige Er- I innerung durch Fernsprecher gewissermaßen einen Anspruch zu haben.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder