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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1867
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1867-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1867
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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2894 Vermischte Anzeigen. ar 262, II. November. ^.uäintur et rrltern pnrs. IS1V42.I Diesem — vermuthlich der internen Ge schäftsordnung des Börsenblattes entsprechenden — Grundsätze gemäß war dafür gesorgt, daß ^kovbr. gegen einen bei Herrn C. Ed. Müller in Bremen er schienenen Nachdruck von „Mäklet, die Weisen aus dem Morgenlande" eine „Abfertigung" des nachdruckenden Ver- ligen Behauptungen sind dem Herrn E. Ed. Müller wohl nur deshalb so leicht durch die Fe der gegangen, weil ihm Aehnliches im münd lichen Verkehre schon zu oft und lange ist nach gesehen worden. und weil er meine Abneigung, ich es schon in dem gegenwärtigen Stadium be obachten wollte, den Anschein wecken könnte, als räumte ich die rodomonlirenden Aufstellungen des Herrn C. Ed. Müller ein, so bin ich — wohl oder übel — genölhigt,^ noch einmal das Ergibt eine Grenze, von der ab es zur Pflicht wird, an die Schwelle seines Rechtes zu treten, den Eingriff zu wehren. Es soll mit offenem Visir geschehen! Es ist einfach nicht wahr, daß der Ver lag „1853 für die erste Auflage erworben". Herr Müller druckt hier flottweg einen Schreib- oder Satzfehler nach; denn die Schrift erschien Weih nachten 1851 erstmals und zwar zunächst gegen ein Honorar von 8 St. Louisd'or für 5^ Bo gen (84 Seiten kl. 8.). Es ist einfach nicht wahr, daß das Büch lein im Handel fehlt. — Herr Müller hat das selbe in seiner Handlung, was man so nennt „nein verkaufen" lassen. Da er nun bis 30. Septbr. d. I. für sein Sortiment die Platz- firma I. G. Heyse's Buchhandlung, E. Ed. Müller, führen durfte, und damit un offenen Verkehre stand, während ich seit geraumer Zeit ein dem Publicum offenes Verkaufslocal nicht halte, so konnte durch Verwechslungen, da er seinen Namen häufig — contractwidrig — aus der Firma sortließ, leicht der Glaube geweckt werden: die kleine Schrift fehlt bei Heyse's, und weiter: — ist bei dem Verleger vergriffen. Ich hatte Gelegenheit, eine Tochter des Herrn Verfassers selbst an meinem Comptoir aus den Jrrthum aufmerksam zu machen, als sie im Jahre 1863 — die Sache gründlicher nachfra gend - so vorsichtig war. direct an die Quelle zu gehen. Es ist einfach nicht wahr, daß der ganze Lagervorrath, den Herr Müller ins Blaue hinein auf „einige zwanzig möglicherweise noch vorhandene Eremplare" tarirt, stockfleckig ist. — Eine gewisse Partie, die auf den Wunsch des Verfassers seiner Zeit auf „schlechteres Papier" (il)8i88ima verda!) abgezogen wurde, um dafür einen geringeren Preis zu stellen, hat allerdings theilweise durch Wasser- oder Stockflecken gelit ten. — Aber die eigentliche, die bessere Ausgabe ist ja ebenfalls noch reichlich vorhanden! Es ist einfach nicht wahr, daß der se lige Pastor vr. Maltet mir „den Druck einer neuen Auflage nicht gestaltete". Meinerseits wurde eine solche nie beantragt, weil eben keine Veranlassung dazu vorlag.— Wohl aber erfreue ich mich — wenn sie überhaupt nach vorhande nen anderen Daten noch fraglich wäre, was sie nicht ist — der ausdrücklichen Anerkennung meines Verlagsrechtes, auch für eine folgende Es ist nur wah^, daß ",im Aufträge der Mallct'schcn Erben" im September 1867, und ohne daß vorher von irgend einer Seite her auch nur mit einer Sylbe eine Anregung der ^ar^e^ mir^gegenüber ^stattg^sunden^ h^äite, ^ mir meine ganz po^siti ven L er lagsrechte, ent gegen stehen". Dabei erklärte ich mich übrigens sofort bereit, zu einem beschleu- darauf legen. Statt eincrAntwort überraschte mich am 19. Oclbr. der fertige Nachdruck! — Es ergab sich, daß der Herr „Nechtsbeistand der Mallcl'schen Erben" zugleich der Anwalt des Herrn E. Ed. Müller ist. Es ist schließlich nur das noch wahr, daß in Folge der Provocation von Müller'scher Seite (da dahin ein Preßabklatsch meiner Börsenblatt- A^eige ^ vorab ^vorgelegl war) die Nachdrucks- Wohcr'H-r" L' E^.'Müller stine'Vollmacht zu den eingestrculen Glossen nimmt, ist mir nicht recht verständlich. Sie sind so augen scheinlich und unberufen, wie seine Aus lassungen über das wirkliche Sachvcrhältniß, die nur vollständige Unkenntniß ober absichtliche — cingegebcn haben können. Woher sollte er denn auch die bnchhändlerische Genesis des Schrift- chens kennen? Soviel auf die „Abfertigung". In meiner Bezeichnung des Müllcr'schen Produktes bin ich übrigens viel zu scrupulös gewesen. Es handelt sich um einen ganz simplen Nachdruck; zweifelhaft kann möglicherweise bis zur richterlichen Entscheidung nur das sein: ob der Nachdruck gegen den rechtmäßigen ersten Verleger ausgcführt ist durch Herrn C. Ed. Müller, event. in Verbindung mit den Mallct'schcn Erben, oder ob er ausgcführt ist durch die Erben des Verfassers, unter bewußter Theilnahme und Bei hilfe des Herrn ^E.^Ed^Müller. indem man sich hier einfach auf die Publication der Bundesgesctze von 1837, 1845 u. folg, be schränkte. Die Wahrscheinlichkeit liegt indessen *) So räth ein namhafter, mir befreunde ter Jurist in Berlin, dem ich den Fall vorlegtc, daß das Büchlein eines Anderen Verlag; er wußte wahrscheinlich auch, wovon ich bis jetzt keine Kenntniß hatte — denn sonst hätte ich dem Autor selbst, aber auch nur diesem, den Abdruck ohne Weiteres zugestanden —, daß der selige Mallel 1864 wohl nur des halb von der^Ausnahme der „Weisen" in den durch und durch, das mir zustehende Verlags recht achtete. ^ Anders^ denkt, wie^cs scheint, Herr E. Ed. weise bis zu einem gewissen Punkte ganz im guten Glauben handelten, auf das Bedenkliche eines solchen Vorgehens aufmerksam zu machen. Die Rechtfertigung für meine Schritte liegt ohne Zweifel zur Genüge in der Sache selbst. Wer diese aber etwa befremdlich finden möchte, weil es Herr C. Ed. Müller ist, den ich mir gegenüber habe, für den muß ich bemerken, daß ich leider nicht das erste Mal ein mir Anstehendes Recht von Seiten dieses Herrn mißachtet sehe. Herr Müller hat den bündigen Vertrag, der 1857 zwischen uns errichtet wurde bei Uebernahme meiner Sortiments-Buchhandlung, also nur dieses einen der von mir betriebenen Geschäfts zweige, wiederho^lenttich^in^ ^ ^teiginell„ mit unserem Vertrage nicht vereinbarlichen Aus schreitungen. Herr Müller versuchte mit einem Worte,i si^h ^Nechte^ beizulegen,^ di^nur ^allei^n Börsenb^l^ Nr^w7,^66 mache," Ich schließe mit dem Worte des Dichters: Es kann der Beste nicht im Frieden leben,
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