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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 5, 8. Januar 1914. Redaktioneller Teil. tm Busch, öfters über freie Stunden und Tage verfügt, in denen er dankbar nach einem Buche greift, so dürften seine Wünsche doch nicht bei allen Verlegern ungehört verhallen. Wir denken besonders an die speziellen Kolonial-Verlage, die in erster Linie hier schon um des ver mehrten Absatzes willen den berechtigten Wünschen der Kolonisten ent gegen kommen sollten. Wir hier außen oder unser Stammhaus in Basel können in dieser Sache nichts tun, obgleich wir es hie und da schon versuchten. Doch glauben wir, Ihnen und den Kolonisten einen Dienst zu erweisen, wenn wir Ihnen diese unsere Erfahrungen zur Kenntnis bringen, hoffend, daß es Ihnen möglich sein wird, hierin Wei teres veranlassen zu können. . . .« Die Firma L. Friederichsen L Co. in Hamburg, die sich infolge einer Aufforderung des Kolonialinstituts zu dieser Frage ge äußert und die Überweisung der Angelegenheit an den Deutschen Ver legerverein veranlaßt hat, gibt u. a. Äußerungen anheim, auch ihrer seits von einer Erfahrung Kenntnis zu geben, die dahin geht, daß bei den Einbänden für die Tropen bestimmter Werke durch einen geringen Zusatz von Arsenik zum Kleister dem Zerfressen der Leinwand durch Insekten vorgebeugt wird. Gründung einer Musikalischen Volksbibliothek in Wien. — Vor kurzem hat sich auf Einladung des Österreichischen musikpädagogischen Verbandes unter dem Vorsitze des Ersten Verbandspräsidenten Pro fessors Hans Wagner ein Komitee zur Gründung einer Musi kalischen Volksbibliothek in Wien gebildet, dem außer dem ge nannten Verbände noch angehören: die Gesellschaft der Musikfreunde, der Wiener Tonkünstlervcrein, die Vereinigung Wiener Musikrefe- rentcn, das Komitee der Arbeiter-Sinfoniekonzerte und der Direktor der Universal-Edition Herr Emil Hertzka. Dieses Komitee erläßt nun folgenden Aufruf: »Das Wirken und die Einrichtungen der musika lischen Volksbibliotheken haben in den letzten Jahren allgemeine Aner kennung gefunden. In Deutschland sind bereits mehrere solche Insti tute als städtische oder doch von Städten subventionierte Unterneh mungen ins Leben getreten. In Österreich gingen Salzburg und Brunn voran. Der Zweck der musikalischen Volksbibliothcken ist vor allem, auch den Wenigbemittelten die klassische und die gehaltvolle moderne Musikliteratur gegen ein ganz geringes Entgelt oder unent geltlich zugänglich zu machen. Besonderer Nachdruck wird auf das erzieherische Moment gelegt in der Art, daß die Ausleihe sich andauernd unter fachmännischem Beirat vollzieht. Vorwiegend will die Bibliothek die Pflege guter Hausmusik stützen. Doch soll sie auch als geistige Vermittlungsstelle für das ernste fortschrittliche Schaffen der Gegenwart dienen. So ist denn beabsichtigt, jetzt auch in Wien eine derartige, dem Geineinwohl gewidmete Anstalt zu gründen. Es sei nachdrücklich betont, das; die »Wiener Musikalische Volksbibliothek« auf keine Weise mit der ausgezeichnet eingerichteten und vortrefflich verwalteten Musikabteilung der »Zentralbibliothek« in irgendwelchen Wettbewerb treten will. Wendet sie sich doch im wesentlichen an andere Kreise der Bevölkerung und verfolgt sie doch andersartige Ziele. Alle, die geneigt sind, sich der »Wiener Musikalischen Volksbibliothek« hilfreich zu erweisen, werden frcundlichst gebeten, Spenden an neuen, beziehungsweise gut erhaltenen Mnsikalien und an Büchern über Musik sowie an Geldspenden an die Musikschulen Kaiser, Wien, 7. Bez., Halbgasse Nr. 9, senden zu wollen. Ausgeschlossen sind Salon-, Operetten-, Coupletmusik und ähnliches. Auf Benachrichtigung durch Postkarte werden Noten und dergl. auch aus den Wohnungen der Spender abgeholt. Anmeldungen für den zu grün denden Verein, der dieses Institut erhalten wird, nimmt vorläufig der Österreichische Musikpädagogische Verband, Wien III/2, Sophicnbrücken- gasse Nr. 12, entgegen. Durch das Entgegenkommen der Gemeinde Wien wurde auch bereits ein Schullokal im 13. Bezirke gewonnen, das für die Unterbringung der Musikalischen Volksbibliothek bestimmt ist. Uber die Berechtigung und das Bedürfnis »Musikalischer Volks bibliotheken« hat sich unser Mitarbeiter Herr Ernst Challier sen. in Gießen im Börsenblatt 1912, Nr. 220 ausgesprochen. Auch wer allen Bestrebungen, Literatur und Kunst in Kreise hineinzutragen, die aus irgendwelchen Gründen als Kunden des Sortiments nicht in Frage kommen, sympathisch gegenübersteht, wird ihm darin beistimmen müssen, baß ein Bedürfnis nach Gründung »Musikalischer Volksbibliotheken« angesichts der so außerordentlich billigen Kollektionen auf musikalischem Gebiete nicht besteht und auch nicht dadurch erwiesen werden kann, daß einige wohlmeinende Ideologen sich davon Wunderdinge für bas musi kalische Verständnis im Volke versprechen. Es kann aus diesem Grunde nur dringend geraten werden, diesen Gründungen nicht durch Liefe rung von Freiexemplaren Vorschub zu leisten, sondern alle dahin gehende Forderungen höflich, aber bestimmt mit dem Hinweise abzu lehnen, daß der Mnsikalienverlag seine Werke nicht zum Zwecke des Verschenkend, sondern für den Verkauf herstellt. Die 2. Tagung des Bundes deutscher Dekorationsmaler und dessen 1. Wanderausstellung finden am 11. und 12. Januar 1914 in Berlin im Kllnstlcrhause statt. Uber die Wirtschaftspolitik im deutschen Maler gewerbe während der letzten zehn Jahre wird Dekorationsmaler Willy Liebscher aus Krefeld sprechen. Kunstmaler Julius Mössel in München spricht über den Standpunkt der Dekorationsmalerei; über Schulfragen spricht Kunstmaler K. Hemming aus Düsseldorf, über die Fachpresse im Malergewerbe Dekorationsmaler R. Hesse in Leipzig. Zur Aus stellung gelangen dekorative Malereien in allen Stilarten, Skizzen und Photographien über ansgeführte Arbeiten, bemalte Möbel, Muster für Wandbcmalung und Schablonierungen, Modelle, Werke der dekora tiven Kleinkunst. Kreuzbandscndungen mit Sonderbeilagen — Herr Rechtsanwalt 1)r. Fischer, Augsburg, schreibt uns: In Nr. 1 des Börsenblattes vom 2. Januar 1914 ist das Urteil des Obersten Landesgerichts München vom 4. November 1913 betreffend die Sonderbetlagen zu Kreuzbandsendungen zum Abdruck gebracht. Ich hatte einige Tage vorher um eine Abschrift dieses Urteils beim Obersten Landesgericht nachgesucht. Eine solche wurde mir auch erteilt und dabei bemerkt: »Sie werden weisungsgemäß darauf auf merksam gemacht, daß aus Anlaß einer Entscheidung der Strafkammer des Landgerichts Negensburg in nicht allzuferner Zeit in derselben Frage ein Urteil des Reichsgerichts zu erwarten steht.«» Durch diesen entgegenkommenden Hinweis dürfte das oberste bayerische Gericht wohl zum Ausdruck bringen, daß in der Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, es erscheint durchaus nicht aus geschloffen, daß die Entscheidung vom 4. November 1913 nicht aufrecht erhalten wird, wenn das Reichsgericht einen entgegengesetzten Stand punkt einnimmt. In dem Artikel des Herrn Justizrat Putz ist mit Recht bemerkt, daß die verschiedenen Oberlandesgerichte nicht gezwungen sind, sich dem Reichsgericht anzuschließen. Da aber zur Aburteilung über die Vergehen gegen Art. 3 der Postgesetznooelle die Strafkammern zuständig sind und die Sachen nur auf Antrag der Staatsanwalt schaft an das Schöffengericht verwiesen werden können, so kann im Wege einer Anordnung der Justizverwaltung die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefördert werden. Dies könnte dadurch erreicht werden, daß sämtliche Justizministerien auf Ersuchen der Interessenten die Staatsanwaltschaften anweisen, in solchem Falle einen Uberweisungs antrag nicht zu stellen. Nach Lage der Sache empfiehlt es sich, das Urteil des Reichs gerichts abzuwarten. Inzwischen aber erscheint es ratsam, daß alle Interessenten, insbesondere die Verleger, zu einem gemeinsam zu unternehmenden Schritt sich zusammenschließen, um je nach Ausfall der kommenden Entscheidung des Reichsgerichts die angeregte Ab änderung der Postgesetznovelle oder eine allgemeine Anweisung an die Staatsanwaltschaften zu erzielen. Jnseratenschwindler (vgl. 1913, Nr. 283). — Im »Deutschen Fahndungsblatt« Nr. 4502 vom 5. Januar 1914 lesen wir nach stehende, von dem Polizeiamt in Mainz ausgehende Bekanntmachung: Unter dem Namen Wilhelm Gietz, Reisender, geboren 30. Oktober 1894 in Griesheim a. H., und Richard Daas, Reisender, geboren 26. September 1893 in Saargemünd, traten hier in der Zeit vom 7. bis 24. Dezember 1913 zwei Schwindler auf, die wie folgt operierten: Unter dem Vorwand, sie seien für den »Hansa-Ver lag« in Hamburg tätig, verstanden sie es, eine Anzahl hiesiger Geschäftsleute zur Aufgabe von Inseraten für eine demnächst zur Ausgabe kommende Schreibmappe zu bestimmen. Sie ließen sodann 400 Inseraten - Druckbogen bei einem hiesigen Buchdrucker Herstellen, von denen sie den Jnseratenbestellern je einen Abzug vorlegten und dabei die vereinbarten Beträge kassierten mit dem Bemerken, die Ncklameschreibmappen kämen demnächst durch eine hiesige Verlagsfirma zur Verteilung bei Behörden, Ärzten usw. Sie verschwanden dann nach Empfang der Geldbeträge in Höhe von je 15 bis 30 Mark und bezahlten weder den Buch drucker, noch brachten sie die Mappen zur Verteilung. Es steht zu er warten, daß sie auch anderwärts auftreten. Wie inzwischen festgestellt wurde, ist Gietz vermutlich mit dem am 3. Oktober 1895 in Griesheim a. H. geborenen Wilhelm Gietz identisch, während die Personalien des Daas in Saargemünd vollständig unbekannt sind. Beschreibung des Gietz: etwa 1,65 Meter groß, dunkles Haar, etwas schiefer Mundwinkel, Anflug von Schnurrbart, an der Stirn eine Narbe; bekleidet mit grauem kurzen Uberzieher, grauem Sackanzug, schwarzem weichen Hut und Lackstiefeln. Beschreibung des Daas: etwa 20—22 Jahre alt, 1,80 m groß, glattrasiert, rotes Haar, gut gepflegte Fingernägel; bekleidet mit braunem Sackanzug, großem braunen weichen Hut und grauem Überzieher. Recherchen, Festnahme und Nachricht im Er gebnisfalle. 35
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