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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 7, iO. Januar 1914. delszentren wie New Aork, Chicago, St. Louis sind kaum vertreten. Inhaltlich werden klassische Werke, Bibelansgaben, teils auch moderne Literatur geboten. Zu beachten ist, daß die meisten Arbeiten 5—10 Jahre alt sind, also ein Bild der amerikanischen Druckkunst von heute, streng genommen, nicht mehr geben. Im einzelnen erwähne ich: 1 tie dle11mvnt kre 8 8 , Boston: Eine prächtige Tacitusausgabe in einer wunderbar einfach geschnittenen Antiqua, eine illustrierte Bibel-Ausgabe, ebenso eine Sammlung An- dersenfcher Märchen, illustriert. Die Kiv6r8ici6 ?i688, Cambridge, bringt neben vielem Vollkommenen auch einiges, was verstimmt. Naumverteilungen, bei denen nur das oberste Viertel der Seite bedruckt ist, erinnern lebhaft an Geschmacklosigkeiten, wie man sie vor 10 Jahren auch bei uns für »modern« hielt. Wenig ansprechend ist auch die spielerische Form ein zelner Typen auf Kosten der Lesbarkeit, einzelner Zierleisten auf Kosten der Geschlossenheit. Von kleineren Kollektionen erwähne ich noch: Boston: Ili« Kl2vvir-?r688, Houston dlikklin L Co., Portland: Hiomr»8 6. Zwei Firmen, die oben erwähnte IVIerr^mont ?ie8L, Boston, und ^msriean k'ounckei^ Co., Jersey City, bringen hübsche und geschmackvolle Proben amerikanischer lite rarischer Reklame, wobei die geschickte und harmonische Zusammen arbeit zwischen Drucker und Illustrator immer wieder auffällt. Die Sammlung bringt, kurz gesagt, nichts Außergewöhnliches, Ori ginelles, zeigt aber das hohe D u r ch s ch n i t t s n i v e a u der ameri kanischen Buchdruckkunst. k'. I.. Biicherdiebstähle. — In der Morgenausgabe der »Tägl. Rund schau« vom 9. Januar lesen wir: Ein Bücherdieb wurde von der Kriminalpolizei unschädlich gemacht. Ein junger Kaufmann, der Sohn achtbarer Eltern, hatte sich mit seinen Angehörigen entzweit und erhielt öieserhalb, obwohl er keine Beschäftigung hatte, keine Unterstützung. Um sich doch über Wasser zu halten, legte er sich auf den Bücherdiebstahl. Seit November vorigen Jahres, also in nur zwei Monaten, brachte er es fertig, in mehr als 80 Fällen Bücher, meist sehr wertvolle Werke, zu stehlen. Er suchte die Buchhandlungen auf, gab vor, irgendein Werk kaufen zu wollen, uud suchte unter dem Vorrat an wertvollen Büchern herum, ohne aber schließlich zu einem festen Entschluß zu kommen. Ging er dann mit dem Bemerken fort, am nächsten Tage wiederkommen zu wollen, so machten die Buchhändler bald nach seinem Weggänge die unangenehme Entdeckung, daß eins ihrer Bücher fehlte. Der angebliche Käufer hatte es mitgenommen und gleich in einer anderen Handlung, die ältere Bücher ankauft, zu Geld gemacht. Das Treiben des Büchermarders aber hatte mit der Zeit einen solchen Umfang angenommen, daß sich die Buchhändler veranlaßt sahen, sich gegen seitig auf den Dieb aufmerksam zu machen. Als dieser jetzt ein Werk im Werte von 300 das er in einem Laden in der Markgrafenstraße gestohlen hatte, einem anderen Buchhändler zum Kauf anbot, ließ ihn dieser festnehmen. Eine Durchsuchung der Wohnung des Verhafteten förderte noch viele gestohlene Bücher zutage. Zum Kampf gegen die Schundliteratur. — Das Kuratorium der höheren Lehranstalt in Steglitz, in dem der Erste Vorsteher des Börsenvereins eine führende Stellung einnimmt, erläßt eine Be kanntmachung, die umsomehr die Aufmerksamkeit weiterer Kreiseverdient, als hier ein praktischer Weg eingeschlagen wird, um dem Umsichgreifen der Schundliteratur Einhalt zu tun. Angesichts der durch das Lesen von Schundheften entstehenden sittlichen Schädigung der Jugend wird man in dem Vorgehen des Kuratoriums keinen Eingriff in den Ge werbebetrieb erblicken können, sondern eine berechtigte Schutzmaßregel, nicht zuletzt auch im Interesse der Firmen, die den Vertrieb der be anstandeten Hefte lediglich aus Rücksicht auf die Konkurrenz nicht ausschließen zu können glauben. Was in dem vorliegenden Falle unter Schundliteratur zu verstehen ist, bedarf keiner nähereil Auseinander setzung. »Ein großer Teil der hiesigen Buch- und Schreibwarcnhändler«, heißt es in der Bekanntmachung, »hält in seinen Geschäften eine Art von Schriften feil, die als Schundliteratur zu bezeichnen ist. Die meisten dieser Hefte tragen die bekannten und berüchtigten Bilder, die Schreckensszenen verherrlichen) ihr Inhalt ist auch geeignet, das kindliche Gemüt zu Abenteuern, ja zu Verbrechen anzureizen, aber auch der Inhalt anderer, dem Anschein nach auf patriotischer Grundlage beruhender Hefte dient in Wirklichkeit diesem Zweck nicht, sondern stellt sich nur als ganz minderwertiger Lesestoff dar. Es ist zu unserer Kenntnis gelangt, daß auch ein Teil unserer, die höheren Schulen besuchender Kinder diese Hefte kauft, ohne zu wissen, daß durch das Lesen dieser Schundschriften ihre gesunde sitt liche und körperliche Entwicklung auf das bedenklichste gefährdet wird. Wir richten an die Eltern dieser Schüler die Bitte, ihren Kindern die Mittel zum Kauf solcher Hefte nicht zu geben und dadurch zu ihrem Teil dazu beizutragen, daß die Verbreitung derartiger schäd licher Schriften nicht weiter um sich greift, sondern eingedämmt und in absehbarer Zeit ganz verhindert wird. Die betreffenden Ge schäftsleute ersuchen mir, die in Rede stehenden Schriften nicht mehr auszulegen und feilzubieten, sondern nur solche Jugendschriften zu führen, die geeignet sind, den sittlichen Standpunkt unserer Jugend zu heben. Sollten die in Betracht kommenden Geschäftsinhaber unserem Er suchen nicht entsprechen, so würden wir uns veranlaßt sehen, den Schülern den Einkauf ihrer Schulbedllrfnisse in ihren Läden zu untersagen.« Verbotene Druckschriften. — Die Musikstücke: 1. »Mein System«, — 2. »Gib acht auf dein Propellerchen«,— 3. »Das Täschchen«, — 4. »Ach, Eduard, du rollst so schön«, — 5. »Das Modell«, — 6. »Austern, Caviar und Sellerie«,— 7. »Wenn der Puls der Frau Schulz nicht mehr richtig schlägt«, — 8. »Mutter, .nach' die Ballonhalle uff, der Zeppelin will steigen«,— 9. »Das war das Vorspiel, jetzt kommt das Nachspiel« und die darauf bezüglichen Anzeigen in dem Katalog der Musikalien handlung Paul Fischer, Berlin, sowie das Buch »Der Herren abend«. 12. Strafkammer des Kgl. Landgerichts I Berlin. Un brauchbarmachung. 38 I. 145/13. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4505 vom 8. Januar 1914.) PersoMnachrichten. Auszeichnung. — Herrn MaxHirmer, Inhaber der Firma Max Hirmcr, Kunstverlag in München, wurde der Titel eines königl. Kommerzienrats verliehen. SpreWal. ^ Vom Diicherkarrfen und -bezahlen handelt ein Appell an das die »Blauen Bücher« kaufende Publikum, dem durch deren Verleger, Herr» Karl Robert Langcwiesche, Barzahlung oder baldige Buchungsbcgleichung ans Herz gelegt wird, um sich u. a, einen gebildeten Buchhändlerstand zu erhalten. Ich habe die sehr ver ständigen Sätze sofort in der in meinem Wirkungskreise verbreitetsten Tageszeitung zum Abdruck bringen lassen. Vielleicht habe» dies auch andere Kollegen getan, in der Hoffnung, daß die zu Weihnachten ge kauften Bücher noch im Jahre tgI4 bezahlt werden möchten. Vielleicht entschließt sich der Börscnvcrci», einen Zettel in Bricsumschlaggröße (etwa 1SX12 vrns mit seiner Unterschrift in einigen Hunderttausen den mit gleichem oder ähnlichem Inhalte de» Sortimentern zur Ver fügung zu stellen s der Erfolg seiner Verbreitung dürfte doch größer sein als die geringen Kostete, Wer das Blatt nicht den Rechnungen bei fügen will, mag dies bei allen verkaufte» Büchern tun, Da ich einmal beim Schreiben an die Börsenblatt-Redaktion bin sznm sechsten Mai während einer 44sährigen Buchhändlcrarbetts, so möchte ich den Herren Verlegern, die den Sortimentern, die ab uud zu in die Verlegenheit komme», etwas verlegen zu müssen, den Vor wurf geringer Rabattierung machen, zu bedenke» gebe», daß man oft nicht umhin kann, einem langjährigen Kunden gegenüber, der sei» Geistesprodukt gedruckt haben will, de» Kommissionsverlag zu über nehmen, auch wenn voraussichtlich ein Kulturfvrtschritt ebensowenig wie ein Geldgewinn zu erwarten ifts die Auslage ist nur gering und die Arbeit größer als der Nutzen, Wittenberg, P, Wunschmanu. Da einzelne Kreis- und Ortsvcreine bereits seit längerer Zeit dazu iibergcgangcu find, mit ihrer Unterschrift versehene Zettel zur Herbeiführung rascherer Abrechnung und Zahlung den Vereiusmit- gliebcr» zur Verfügung zu stellen, so würde es sich empfehlen, wenn die Interessenten zunächst an den Vorstand ihres Kreis- und Orts- vereius hcrantretcu und diesen niit der Verfolgung der Angelegenheit betrauen würben. Es wird sich dann ergeben, ob die einzelnen Kreisvereinc, soweit es- noch nicht geschehen ist, von sich aus diese Aktion in die Wege leiten oder sie dein Vorstand des Verbands der Kreis- und Ortsverciue behufs einheitlichen Vorgehens übertragen wollen. Red, öL
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