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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1881
- Sprache
- Deutsch
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1832 Nichtamtlicher Theil. ^ 99, 2. Mai. Erwägung anheim. Es ist ja möglich, daß Ihnen das Werk bester gelingt, als Ihren Vorgängern; allein ich für meine Person glaube das nicht. Ich fürchte vielmehr, Sie werden Zeit und edle Kräfte in dem Erstreben unerreichbarer Ziele opfern; Sie werden schließ lich erschöpft und mißmuthig sich zurückziehen, werden den Dingen ihren Lauf lassen und dem ganzen Buchhandel den Vorwurf der Gleichgültigkeit machen, während die Schuld meines Erachtens nur in dem unrichtigen Wege liegt, den Sie einzuschlagen im Begriff sind. Meiner Meinung nach gibt es für Diejenigen, welche Ihren Bestrebungen ihre Sympathie zuwenden — und das ist weitaus der größte Theil des deutschen Buchhandels —, nur einen klar vorgezeichneten Weg, dessen Anfang bereits beschritten worden ist. Es gilt zunächst, das Bewußtsein des gemeinsamen Interesses in den Provinzial- und Localvereinen zu kräftigen und alle Mitglieder dieser Vereine zu einem großen Verbände zu vereinigen, welcher neben dem Börsenverein diejenige Thätigkeit übt, welche dem letz teren versagt bleiben muß. Wird dieser Verband mit Klugheit und Festigkeit geleitet, so wird er bald Ansehen gewinnen und segens reich wirken. Dazu ist aber eine Vereinigung aller Kräfte noth- wendig; jede Zersplitterung muß vermieden werden, wie alle Son- derbestrebungcn, und ich rathe Ihnen daher dringend, mit Ihrer Kraft und Ihrem Ansehen den bereits bestehenden Verband der Provinzial- und Localvereine zu unterstützen, welcher mit Ihnen gleiche Ziele verfolgt und sich vermuthlich während der bevorstehen den Ostermesse neu und kräftiger organisiren wird, als bisher. Auf diese Weise werden Sie Hand in Hand mit allen besseren Elementen im deutschen Buchhandel handeln, während auf dem von Ihnen eingeschlagenen Wege Ihnen nicht nur zahlreiche und mächtige Gegner entgegentreten, sondern auch alle Diejenigen fernbleiben werden, welche an dem Compromiß der vorjährigen Hauptversamm lung mitgewirkt haben und das gegebene Wort als ehrliche Männer halten wollen. Ueber Dies und Das. Flüchtige Bemerkungen eines Sortimenters. m.*) Ein wenig beachteter Uebelstand im Berufsleben des Buch händlers ist das Facturenwesen. Jeder ordnungsliebende College wird am Schluffe des Jahres ein gelindes Grausen empfinden, wenn er beim aä aeta-Legenseiner Facturen alle möglichenundunmöglichen Formate vertreten steht. Vom größten Quartbogen bis — gelinde gesagt — zum kleinsten Papierfetzen sind sämmtliche Facturen einer Abtheilung Soldaten vergleichbar, deren Uniformen aus allen Be- standtheilen eines großen Armeekörpers entnommen sind. Es würde meines Erachtens gerade auf diesem Gebiete sehr leicht eine Ver besserung herbeigeführt werden können, die dem Facturenaussteller weder größere Mühe noch Mehrkosten verursacht, dem Facturen- empfänger aber größere Ordnung, leichtere Uebersicht und bessere Buchung ermöglicht. Man sollte nicht über kleine Uebelstände ge ringschätzend hinwegsehen, sondern gerade durch Beseitigung der selben Bahn brechen, damit dieselben nicht größeren Reformen hin dernd in den Weg treten. Ich möchte in vorliegender Sache mir erlauben, folgende Vorschläge näherer Berücksichtigung zu unter breiten. 1. Die Verleger sollten sich zu einem einheitlichen Formate der Facturen verstehen, am besten wohl in der Größe eines Octavblattes. 2. Sollte man ebenfalls einheitliche Farben wählen und zwar etwa so: für Baarfacturen weiß, für feste Bezüge roth und für L condition-Sendungen grün. *) II. S. Nr. 71. Ich will durchaus nicht behaupten, daß gerade mein gewähltes Format und die angegebenen Farben die richtigen sind. Mir dürfte es genügen, wenn in den angeführten beiden Punkten eine Einheit herbeigeführt werden könnte. Daß dieselbe ohne jedes Opfer zu er möglichen ist, wird jedem Collegen selbstverständlich sein. Die beiden Hauptfactoren sind: guter Wille und die Befolgung des Grund satzes: „Einigkeit macht stark". — Wenn ich noch auf andere Vor theile Hinweisen sollte, so würde ich nur den Umstand noch erwähnen, daß sich bald dem einheitlichen Facturenwesen uniforme Verlang zettel anschließen dürften. Es würde z. B. manches Mißverständniß und manche verzögerte Einlösung vermieden werden können, wenn für Baarbestellungen weiße, für feste Bezüge rothe und für ü. condi tion-Sendungen grüne Verlangzettel, also den Facturen conforme gewählt würden. Berlin, im April 1881. Alfr. Brennwald. MiSrcllen. Aus dem Reichs-Postwesen. — Vom 1. Mai ab können die mittelst des Hektographs, Papyrographs, Chromo- graphs oder mittelst eines ähnlichen Umdruckverfahrens auf mechanischem Wege hergestellten Schriftstücke, sowohl im inneren Verkehr Deutschlands als auch im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und mit den übrigen, dem Weltpostverein angehörigen Ländern gegen die Taxe für Drucksachen befördert werden, sobald gleichzeitig mindestens 20 vollkommen gleichlautende Exemplare am Briefannahmeschalter eingeliefert werden. — Die mittelst der Copirpresse hergestellten Abzüge von der Urschrift eines Schriftstücks bleiben auch in Zukunft von der Be förderung gegen die Drucksachentaxe ausgeschlossen. — Der am 3. November 1880 zu Paris zwischen vorläufig 22 Staaten (unter denen alle Staaten Europas mit Ausnahme Rußlands) geschlossene Vertrag, Pallete ohne Werthangabe bis zu 3 Kilogramm gegen eine einheitliche Taxe im inter nationalen Postverkehr zuzulassen, soll erst am 1. Oktober 1881 in Kraft treten. Nach einer besonderen Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich wird jedoch die Vertrag zwischen diesen beiden Ländern bereits vom 1. Mai d. I. ab zur Aus führung gebracht werden. Es kosten nach dieser Uebereinkunft vom 1. Mai d. I. ab Pallete ohne Werthangabe bis zu 3 Kilogr. von Deutschland nach Frankreich und umgekehrt ohne Rücksicht auf die Entfernung 80 Pf. bezw. 1 Franc. Außerdem wird bei ankommenden Packeten in Deutschland eine Verzollungs- und Bestellgebühr von zusammen 20 Pf. erhoben. Die Beförderung kann über Belgien oder durch Elsaß-Lothringen stattfinden. Die Packete müssen frankirt werden und dürfen in keiner Ausdehnung 60 Centimeter überschreiten; ihr Umfang soll nicht über 20 Cubik- decimeter betragen. Bei diesen Maßen rc. sind geringfügige Ueberschreitungen gestattet. Für verloren gegangene oder be schädigte Packete wird nach Maßgabe des wirklichen Verlustes bis höchstens 15 Francs (12 M.) Ersatz geleistet. — In Bezug auf alle übrigen Packete (über 3 Kilogr., alle Packete mit Werthan gabe oder Nachnahme) bleiben die bisherigen Bestimmungen bezw. Portosätze vorläufig bestehen. LL- Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver lagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftstellern und Verlegern — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung. — Die gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honorirt.
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