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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18810530
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122, 30. Mai. Amtlicher Theil. der Ausführung, — ich constatire das ebenfalls, wenn auch mit schwerem Herzen —, daß dies der 1. Januar des nächsten Jahres ist. An der Abstimmung ist jetzt in der That nicht mehr zu rütteln, die steht fest und ist ganz correct erfolgt. Nun frage ich die Herren, ob sie Alinea 1 des tz. 18. mit Fortfall der Worte „oder durch die Post" annchmen wollen. Ich bitte, der Sicher heit wegen, hierüber noch abzustimmen. (Die Fragstellung scheint nicht verstanden worden zu sein.) Meine Herren! Ich betrachte die Abstimmung eigentlich fast für unnöthig; denn daß das Börsenblatt täglich mit Ausnahme des Sonntags erscheint, u. s. w., das ist alles so selbstverständlich, daß es einer Abstimmung wohl nicht bedürfen wird. Herr Hertz: Ich beantrage, daß eine Enqustecommission eingesetzt wird, die bis zur nächsten Hauptversammlung einen Bericht zu erstatten hat über den tz. 18., und bitte, einstweilen die übrigen Theile des tz. 18. anzunehmen, dagegen die Frage der Postdebitentziehung als eine noch offene hinzustellen. (Widerspruch: Geht nicht!) Der Vorstand wird ja den Beschluß ausführen, wenn die nächste Generalversammlung im Verfolg einer Vorlage der Enquetecommission nicht zu einem anderen Beschluß kommen sollte. Herr vr. Kirchhofs: Meine Herren! Ich bin der Meinung, daß in aller Form über den ganzen Paragraph abgcstimmt werden muß, denn es ist immerhin möglich, daß bei dieser Gesammtabstimmung der Paragraph dennoch zu Falle kommt. Es ist sehr möglich, daß einige von den Herren, die für Wegfall des Postdebits gestimmt haben, sich vielleicht anders besonnen haben. Jedenfalls ist die eben erfolgte Streichung für mich die Veranlassung, gegen den gesammten Para graph zu stimmen, und hierzu muß doch eine Möglichkeit gegeben sein. Es muß in aller Form über den gesammten Paragraph abgestimmt werden. Herr Morgenstern: Meine Herren! Ich möchte mir nur die Bemerkung erlauben, daß, wenn die Abstimmung über tz. 18. zu Ende ist, meiner Auffassung nach eine Abstimmung über die Bestimmungen als Ganzes erfolgen muß. (Zustimmung.) Diejenigen Herren, welche der Entscheidung in Betreff des Postdebits so große Wichtigkeit beilegen, sind dann in der Lage, gegen die Bestimmungen als Ganzes zu stimmen, und damit auch gegen den Wegfall des Postdebits. Herr Schaffert (zur Geschäftsordnung): Ich möchte die Anschauung des Herrn Morgenstern theilen. Es ist in der That so, der Antrag Bergstraeßer ist zum Beschluß der Versammlung erhoben worden. Nachdem dies geschehen, muß über den tz. 18. jetzt nicht noch einmal insgesammt abgestimmt werden, sondern über sämmtliche ßtz. 1—18. der Vorlage: Ob dieselbe mit den zum Beschluß erhobenen Amendements angenommen wird oder nicht. Irgend welcher anderer Vorbehalt dürfte nicht zulässig sein. Herr vr. Brockhaus (zur Geschäftsordnung): Ich muß Herrn Morgenstern widersprechen. Ich finde, es muß unbedingt zunächst über tz. 18. abgestimmt werden. Es ist bisher nur abgestimmt worden über das Amendement Bergstraeßer; wenn also über tz. 18. abgestimmt wird, so hat man vollständig das Recht und eventuell die Pflicht, gegen den tz. 18. zu stimmen. Natürlich wird auch noch über alle Bestimmungen der ganzen Vorlage abgestimmt werden müssen; aber ich würde z. B. gegen tz. 18. stimmen. Was würde die Folge sein, wenn gleich mir sich jetzt eine Mehrheit gegen den ß. 18. erklärt? Dann würde derselbe noch einmal vorgelegt werden müssen. Vorsitzender: Bevor ich dem Herrn Referenten das Wort ertheile, bemerke ich, daß ich es für correct halte, daß wir, nachdem wir Alinea 1 und Alinea 2 berathen haben, über den tz. 18. in seiner Totalität abstimmen und zum Schluß über die Bestimmungen der ganzen Vorlage in ihrer Totalität ebenfalls. (Mehrseitige Zustimmung.) Referent Herr Geibel jun.: Meine Herren! Wenn diese Bestimmungen in ihrer Totalität abgelehnt werden sollten, dann würde der Ausschuß für das Börsenblatt nicht in der Lage sein, die Geschäfte weiter fortzuführen, weil derselbe unmöglich ein Jahr länger ohne feste Normen arbeiten und ebensowenig den Redacteur ohne Instruction lassen kann. Die Unannehmlich keiten und Unzuträglichkeiten des jetzigen Provisoriums sind eben zu bedeutend. Herr vr. Kirchhofs: Meine Herren! Was ich vorgeschlagen habe, ist nur eine nothwendige Consequenz von der Art der Ablehnung, wie sic bei H. 1. und 2. gehandhabt worden ist. Da ist zunächst über das Amendement Bergstraeßer abgestimmt worden, und nach dessen Annahme über die gesammten Paragraphen. Was ich verlange, ist weiter nichts, als was Sie bereits vorhin gethan haben; ich wüßte nicht, wie irgend Jemand Einwendungen dagegen machen wollte. Herr Spemann: Meine Herren! Ich möchte auf eine Schwierigkeit aufmerksam machen. Wie die Stimmung jetzt liegt, scheint man tz. 18. bei nochmaliger Abstimmung ablehnen zu wollen. Das würde nun aber ein sehr bedenkliches Resultat sein; denn in dem Falle würde am 1. Januar 1882 das Börsenblatt ganz zu erscheinen aufhören. (Heiterkeit, Widerspruch.) Meine Herrn! In tz. 18. steht voran: „Das Börsenblatt erscheint täglich"; wenn die Herren mit der ganzen Vorlage auch diese Bestimmung ablehnen, dann erscheint es überhaupt nicht mehr. Ich darf mich für diese Anschauung auf den juridischen Rath meines Herrn Nachbars, unseres Protokollführers, berufen, der hierin vollständig meine Ansicht theilt. Angesichts dieser Sachlage möchte ich mir einen Vorschlag erlauben. — Ich glaube nämlich nicht, daß die Aufhebung des Postdebits so große Schwierigkeit machen wird, wie es jetzt scheint: ob Sie nicht dem Vorstand das Vertrauen schenken wollen, daß er bis zur nächsten Generalversammlung, vielleicht auch vor dem Datum des 1. Januar, im Börsenblatt Vorschläge macht, wie trotzdem das Börsenblatt den einzelnen Interessenten mit derselben Schnelligkeit zugestellt werden kann wie bisher. Wir wollen ja bloß ver hindern, daß Nicht-Interessenten das Börsenblatt erhalten, wir wollen aber gewiß die Schnelligkeit des Bezugs nicht aufgeben; wenigstens ist meine Abstimmung, die für Aufhebung des Postdebits war, nicht so gemeint gewesen, und ich halte es nicht für unmöglich, hier einen Ausweg zu finden. Ich möchte also Vorschlägen, daß Sie dem Vorstand nach dieser Seite hin eine gewisse Vollmacht geben. (Zustimmung.) Herr vr. Hase: Meine Herren! Der auf die Aufhebung des Postdebits gerichtete Beschluß muß, wenn auch nicht der Termin ausdrücklich angegeben ist, doch ohne Zweifel am 1. Januar 1882 wirksam werden, wenn er durch die demnächst folgende Abstimmung bestätigt wird; und damit hätten wir, wie ich glaube, etwas sehr Gefährliches für unfern Verein zu Wege gebracht, wovor dem Antragsteller selber wahrscheinlich schon etwas graut. (Nein!) Damit hat sich, glaube ich, der im Börsenstatut ein geführte Modus der Abstimmung in gründlichster Weise selbst aä adsurckuin geführt. (Widerspruch.) Meine Herren! Ich habe aber kein Bedenken, daß dieser Paragraph 16. abgelehnt werden kann und die tztz. 1 —17. 31S*
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